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16.04.2024

Klimaschutz im Verkehr: Wie könnte Deutschland seine Ziele einhalten?

Nach langem Streit zwischen den Ampelfraktionen wird der Bundestag voraussichtlich kommende Woche die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschließen. Streitpunkt war vor allem die Verantwortlichkeit der Ministerien bei Zielverfehlung einzelner Sektoren [I].

Für den Verkehr bedeutet die Novelle: Werden die Emissionsziele des Sektors überschritten – was in den vergangenen drei Jahren der Fall war – wird das Ministerium künftig offenbar nicht mehr verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen [II]. Das musste Maßnahmen enthalten, die sicherstellen, dass die Klimaziele des Sektors in den folgenden Jahren erreicht werden [III].

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz werden die Ziele nun für alle Sektoren gemeinsam betrachtet. Zukünftig soll beurteilt werden, ob die Gesamtreduktionen von 65 Prozent der Emissionen bis 2030 und 88 Prozent der Emissionen bis 2040 mit den beschlossenen Maßnahmen erreicht werden. Ein Ausgleich von zu hohen Emissionen im Verkehrssektor durch besonders niedrige Emissionen in anderen Sektoren ist allerdings nur begrenzt möglich. Denn zusätzlich zum deutschen Klimaschutzgesetz gilt die Effort Sharing Regulation der EU, die ebenfalls Ziele für einzelne Sektoren vorschreibt [IV]. Bei deren Überschreitung drohen laut Expertenrat für Klimafragen Strafzahlungen aus Brüssel [V].

Die Frage bleibt daher: Wie könnte eine ernst gemeinte Dekarbonisierung des Verkehrs aussehen? Ab wann lassen sich die Klimaziele im Verkehr überhaupt erreichen? Welche Maßnahmen helfen kurzfristig, welche Entwicklungen müssen mit Blick auf die kommenden Jahrzehnte mitgedacht werden? Welche Rolle können Elektroautos spielen, was können E-Fuels oder ein Tempolimit zum Klimaschutz beitragen? Und wie können Emissionen gemindert werden, ohne die Mobilität in Deutschland spürbar zu beeinträchtigen?

Experten im virtuellen Press Briefing

     

  • Prof. Dr. Stefan Gössling, Professor für Tourismus, School of Business and Economics, Linnaeus University, Kalmar, Schweden
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  • Peter Kasten, Stellvertretender Bereichsleiter Ressourcen und Mobilität, Öko-Institut e.V., Berlin
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  • Dr. Patrick Plötz, Leiter des Geschäftsfelds Energiewirtschaft, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe
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Videomitschnitt und Transkript

Ein Transkript kann hier als pdf heruntergeladen werden.

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Prof. Dr. Stefan Gössling: „Es bestehen keine Interessenkonflikte.“

Peter Kasten: „Es bestehen keine Interessenskonflikte meinerseits.“

Dr. Patrick Plötz: „Ich habe keine Interessenkonflikte.“

Weiterführende Recherchequellen

Science Media Center (2023): Verkehrswende: Wie kann Deutschland die Klimaziele einhalten? Science Response. Stand: 08.05.2023.

Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden

[I]: Süddeutsche Zeitung (12.04.2024): Wissing droht mit Fahrverboten.

[II] BÜNDNIS90/Die Grünen (15.04.2024): Ein starkes Update für Deutschlands Klimaschutz. Hintergrundpapier (U2) für die Bundestagsfraktion.

[III]: Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Stand: 14.04.2024

[IV]: Europäische Kommission: Effort sharing 2021-2030: targets and flexibilities. Stand: 16.04.2024

[V]: Expertenrat für Klimafragen (15.04.2024): Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen 2023. Aufzeichnung der Pressekonferenz auf Youtube.