Wie Experten die Abschlüsse der Weltbiodiversitätskonferenz COP 16.2 bewerten
In der italienischen Hauptstadt Rom sind die wiederaufgenommenen Verhandlungen der 16. UN-Biodiversitätskonferenz am Abend des 27. Februars 2025 zu Ende gegangen. Die Vertragsstaaten konnten sich in den letzten Stunden der auf nur drei Tage angesetzten Verhandlungen (25.02. bis 27.02.) auf die Verabschiedung entscheidender Punkte einigen. Dazu zählen unter anderem die Etablierung eines mehrjährigen Finanzierungsplans, mit dem Mittel zum Schutz und zur Wiederherstellung der globalen Biodiversität bereitgestellt werden. So sollen ab diesem Jahr 20 Milliarden US-Dollar pro Jahr mobilisiert werden, ab dem Jahr 2030 soll die Summe dann auf 30 Milliarden US-Dollar pro Jahr ansteigen [I].
Leiter Department Naturschutzforschung, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Halle, und Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung
Abschluss der COP 16.2
„Der Abschluss war sehr angemessen und so wie ich ihn vor wenigen Tagen erhoffte [III]. Die tatsächliche Bereitstellung finanzieller Ressourcen wird nie ausreichend beziehungsweise zufriedenstellend vorangetrieben sein – da kann man sich immer mehr wünschen und erhoffen.“
Rolle der Privatwirtschaft
„Die Privatwirtschaft hat sich auch im COP 16-Prozess insgesamt sehr in diverse Prozesse eingebracht. Das war bereits in Cali sehr auffällig – und nicht selten ist die Privatwirtschaft sogar den politisch zähen Prozessen voraus und drängt zur Aktivität und zum Erstellen klarer Regeln, mit denen sie dann planen kann. Dem Ausgleich Nord-Süd kommen wir näher, aber nur in kleinen Schritten – und somit kann man sagen, die Übereinkünfte wären zu schwach –, zum anderen bewegen wir uns aber in die richtige Richtung.“
Fortschritte beim Monitoring-Framework
„Das ist ein kontinuierlicher Prozess, der jetzt durch die Beschlüsse in Rom weitere wichtige Fortschritte zu Tage brachte.“
Auf die Frage, inwiefern die COP 16 ihrem Motto „Frieden mit der Natur“ gerecht wurde und diesem Ziel nähergekommen ist:
„Auf jeden Fall sind wir dem ein Stück näher gekommen – und ich finde die Redewendung auch genial gut, denn sie kann bedeuten ‚Frieden mit Hilfe der Natur‘ genauso wie ‚Frieden im Umgang mit der Natur‘ – beides ist sehr essenziell.“
Wissenschaftliche Geschäftsführerin, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, und Professorin am Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Abschluss der COP 16.2
„Die Verlängerung in Rom hat den Abschluss der COP16 ermöglicht. Fast alle Beschlüsse wurden in der geplanten Form gefasst. Hiermit ist der Naturschutz einen sehr wichtigen Schritt vorwärts gekommen. Besonders positiv hervorzuheben ist die Einrichtung eines permanenten Ausschusses für indigene Völker und lokale Gemeinschaften, der bereits in Cali vereinbart wurde. Ferner hervorzuheben sind die Kompromisse zu den Finanzmechanismen und die Regeln für die Berichterstattung. Sehr begrüßenswert ist auch der Start des Cali-Fonds, der durch Gewinne von Unternehmen, die genetische Ressourcen nutzen, gespeist wird und der zur Hälfte für indigene Gemeinschaften in den Herkunftsregionen zur Verfügung steht. Die Grundlagen für die Umsetzung der Ziele des Weltnaturgipfels in Montreal wurden damit gelegt. Was nicht erreicht wurde ist, dass es keine großen sichtbaren Zeichen einzelner Nationen oder Unternehmen gab, in die Naturschutzfonds einzuzahlen.“
Substanzielle Ergebnisse der COP 16
„Wie gesagt wurden Kompromisse zu den Finanzmechanismen erzielt; weiter wurde der Cali-Fonds lanciert, der durch Gewinne von Unternehmen, die genetische Ressourcen nutzen, gespeist wird und der zur Hälfte für indigene Gemeinschaften in den Herkunftsregionen zur Verfügung stehen wird. Bei diesem Fond gibt es Kritik, da die Einzahlung durch Unternehmen freiwillig ist. Nichtsdestotrotz halte ich den Cali-Fond für einen substanziellen Fortschritt. Er ermöglicht einen sogenannten gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen, ohne dass beispielsweise die Wissenschaft eingeschränkt wird, die diese genetischen Informationen oft kostenlos und öffentlich zur Verfügung stellt. Es hat Jahrzehnte stiller und stetiger Verhandlungen gekostet, bis diese Lösung gefunden wurde und alle fast 200 Nationen dem zugestimmt haben. Es ist durchaus vorstellbar, dass dieser Fonds für bestimmte Unternehmen eine attraktive Möglichkeit ist, indigene Gemeinschaften am eigenen Gewinn teilhaben zu lassen und gleichzeitig etwas für die eigene Reputation zu tun. Im besten Fall gehen hier Pionierunternehmen voran und ihr gutes Beispiel wird auch von anderen Unternehmen aufgegriffen.“
Auf die Frage, inwiefern die COP 16 ihrem Motto „Frieden mit der Natur“ gerecht wurde und diesem Ziel nähergekommen ist:
„Wir sind diesem Ziel einen großen Schritt nähergekommen. Wichtig ist jetzt die Umsetzung der Nationalen Strategien zur biologischen Vielfalt; die deutsche wurde Ende 2024 verabschiedet [V]. Sie greift die Ziele von Montreal auf und entwirft Strategien und Aktionspläne für ihre Umsetzung. Ganz besonders wichtig ist jetzt, dass die reichen Länder der internationalen Staatengemeinschaft in die Fonds zur Unterstützung der einkommensschwächeren Länder einzahlen. Da die höchste Biodiversität auf der Erde oft in diesen Ländern liegt, ist dies ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der globalen Artenvielfalt, zum Naturerbe der Menschheit. Darüber hinaus baut dies Vertrauen zwischen den Ländern auf. Das wäre in Zeiten eines zerbröckelnden Multilateralismus ein sehr positives Zeichen für internationale Solidarität.“
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS), Universität Greifswald, und Referentin beim Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
Abschluss der COP 16.2
„Die Einigungen von Rom zeigen in ermutigender Weise, dass der Multilateralismus in Umweltangelegenheiten doch noch funktional ist.“
„Enttäuschend ist aus meiner Sicht, dass der Beschlusstext zur Kooperation der Biodiversitätskonvention beziehungsweise des Sekretariats mit anderen Konventionen nicht ausreichend diskutiert, sondern in der letzten Stunde der Verhandlungen unter großen Kontroversen verabschiedet wurde. Insbesondere auf Druck der Russischen Föderation wurden die Paragrafen, die auf eine Kooperation mit dem BBNJ-Interimssekretariat (biodiversity beyond national jurisdiction, UN-Hochseeabkommen; Anm. d. Red.) zielten, nicht wieder in den Text aufgenommen. Vermutlich, da viele Staaten, die das Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt auf der hohen See – dem BBNJ Agreement [VI] – noch nicht unterzeichnet oder noch nicht ratifiziert haben, sich durch eine ausdrückliche Aufforderung zur Kooperation zwischen den Sekretariaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung gedrängt gefühlt hätten. Genau das wäre aber zu begrüßen gewesen, da das Abkommen erst dann in Kraft treten kann, wenn es mindestens sechzig Staaten ratifiziert haben.“
Beschlüsse zur Finanzierung und Rolle der Privatwirtschaft
„Entgegen des Wunsches vieler Staaten des Globalen Südens wird weiterhin auf die bestehende Globale Finanzarchitektur und den Global Biodiversity Framework Fund unter der Global Environmental Facility (GEF) gesetzt, die zunächst als Interims-Mechanismus geplant war und also solcher ihre Arbeit fortsetzen soll. Das erlaubt im besten Fall, sich global auf die Mobilisierung von Geldern zu konzentrieren, nicht auf den Aufbau neuer Instrumente.“
„Stark formuliert ist die Aufforderung an die Vertragsparteien, biodiversitätsschädliche Anreize etwa in Gestalt von Subventionen zu beseitigen oder zu reformieren – infrage kommen hier insbesondere Agrarsubventionen. Dieses Ziel des Globalen Biodiversitätsrahmens wird also nochmals bekräftigt, was zu begrüßen ist. Insbesondere, da hier die Staaten nicht auf das Wohlwollen privater Geldgeber angewiesen sind, anders als bei der Bitte um private Einzahlungen in den Global Biodiversity Framework Fund.“
„Ein Fortschritt ist sicherlich, dass die Projektzyklen für die Empfängerstaaten flexibler gestaltet werden sollen, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, kleine Inselstaaten – die sogenannten SIDS, small island development states – und die am meisten von Umweltveränderungen betroffenen Staaten. Das war ein Wunsch vieler Staaten des Globalen Südens und wird im Text von der GEF ausdrücklich gefordert. Die GEF wird ebenso aufgefordert, Projektpartnerschaften mit indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften zu unterstützen. Das wird hoffentlich zu mehr Mitsprache derer bei der Finanzierung führen, deren Beitrag im Biodiversitätsschutz unerlässlich ist und deren Rechte in vielen Fällen durch den Biodiversitätsrückgang bedroht sind.“
Verknüpfung Biodiversitätsschutz und Klimaschutz
„Für die Verhandlungen in Rom stand noch ein Beschluss spezifisch zur Kooperation der Biodiversitätskonvention beziehungsweise des Sekretariats mit anderen Konventionen aus und wurde zum Ende der Verhandlungen unter hohem Druck und zum Teil massiven Kompromissen noch verabschiedet. Die Paragrafen, die die Zusammenarbeit der drei Rio-Konventionen – also auch der Klimarahmenkonvention UNFCCC und der UNCCD zu Bekämpfung der Wüstenbildung – adressieren, hatten jedoch Bestand.“
„Es ist zu hoffen, dass die angestrebte institutionelle Zusammenarbeit zwischen den Sekretariaten der Rio-Konventionen auch ‚on the ground‘ zu mehr Synergien führen wird und die Verknüpfungen zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz leitend für die kommenden Vertragsstaatenkonferenzen werden.“
Nach der COP 16
„Die COP 16 war von Anfang an als Arbeitskonferenz geplant, um dem Globalen Biodiversitätsrahmen aus Montréal weiter Gestalt zu geben. Das ist mit dem Cali Fund, dem Ausschuss für indigene Völker und lokale Gemeinschaften und mit den Beschlüssen zur Finanzierung und zum Monitoring Framework in Rom ein Stück weit gelungen. Auf nationaler Ebene wird für die Erreichung der Ziele wesentlich sein, wie zügig die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung betrieben wird, welche Zielsetzungen aus dem Globalen Biodiversitätsrahmen übernimmt.“
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Department Naturschutzforschung, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig
Abschluss der COP 16.2
„Nach der Annahme des Kunming-Montreal Global Biodiversity Frameworks (KMGBF) auf der COP 15 in Montreal im Jahr 2022 hatte die COP 16 die Aufgabe, Maßnahmen für die Umsetzung der globalen Ziele in die Wege zu leiten. Dabei wurde sich vornehmlich auf Fortschrittsindikatoren, einen Prozess zur nationalen Umsetzung und der Evaluierung sowie ein Finanzmechanismus geeinigt. Diese Entscheidungen waren essenziell, um ein kollektives Handeln in Richtung des GBF in die Wege zu leiten, denn nur so ist klar, wie man Fortschritte bewertet, wer wie berichtet und wie Geld ausgeschüttet werden kann. Die Planungen bewegen sich allerdings auf einem hohen Abstraktionsgrad und es bleiben viele Fragen zur konkreten Umsetzung offen.“
„Die Einrichtung des Cali-Fonds und des Ausschusses für indigene und lokale Gemeinschaften war eine Priorität und ein zentraler Erfolg für die kolumbianische Präsidentschaft um die ehemalige Umweltministerin Susana Muhamad.“
Beschlüsse zur Finanzierung und Rolle der Privatwirtschaft
„Der Finanzmechanismus sieht neben dem Trustfund der in Washington DC ansässigen Global Environmental Facility (GEF) einen neuen Finanzierungsmechanismus zur Umsetzung der Globalen Ziele vor – den Global Biodiversity Framework Fund (GBF-Fund). In diesen Fund haben bisher europäische Länder sowie Japan, Kanada und Neuseeland eingezahlt. Andere Länder mit entsprechenden finanziellen Ressourcen, die aber nicht offiziell als Geberländer der im Jahr 1992 angenommen Konvention geführt werden, werden zu freiwilligen Zahlungen eingeladen. Ebenso können private Geldgeber einzahlen. Die Auszahlung soll an Resultaten orientiert werden und transparent danach bewertet werden. Es werden dabei Bedarfe der Entwicklungsländer gesammelt und die Gelder sollen auch besonders den ärmsten Ländern und Inselstaaten zugutekommen. Besonders ist zudem, dass mindestens 20 Prozent der Gelder für indigene und lokale Gemeinschaften vorgesehen ist. Es bleibt zu sehen, wie viel Wirkung diese Finanzflüsse tatsächlich entfachen und ob sie es schaffen, sich gegen andere bestehende Finanzierungen und für Biodiversität schädliche Anreize durchzusetzen.“
Fortschritte beim Monitoring-Framework
„Der Rahmen für das Monitoring hat nun sowohl so genannte ‚Headline‘-Indikatoren als auch Indikatoren zur Selbstbewertung, sogenannte binäre Indikatoren angenommen. Die Headline-Indikatoren ermöglichen nun, dass einige Messgrößen global erhoben und in die globale Evaluierung des Fortschritts zum GBF einfließen. Allerdings sind diese nicht verpflichtend und können auch von einigen Ländern aufgrund von fehlenden Kapazitäten nicht erhoben werden. Die binären Indikatoren ermöglichen eine Selbsteinschätzung für die nationalen Berichte. Sie sind interpretationswürdig und lassen viele Fragen offen. Es wird vielfach einfach gefragt, ob ein Land ein Ziel vorangebracht hat, was viel Interpretationsspielraum gibt. Besonders die Indikatoren für die Ziele 14 bis 23 zu den Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen lassen viele Fragen offen und greifen auch besonders bestehendes sozialwissenschaftliches Wissen wird hier nicht ausreichend konsultiert.“
„Durch die nationalen Berichte und andere Informationen sollen dann kollektive Fortschritte bewertet werden und es war einigen Mitgliedsstaaten sehr wichtig, dass hier keine Länder gegeneinander ausgespielt oder vorgeführt werden. Dennoch sollen Erfahrungen und positive Umsetzungsbeispiele herausgearbeitet werden – ein Schritt, der bei den letzten Aichi-Zielen ausgelassen wurde. Alle Evaluierungen müssen vor der öffentlichen Annahme durch mehrere politischen Prüfungen durch die Mitgliedsstaaten und es ist möglich, dass so unangenehme Erkenntnisse herausgestrichen werden. Es ist fraglich, ob durch einen so politischen Prozess die nötigen Erkenntnisse für einen schnellen Lernprozess bis 2030 herausgearbeitet werden können.“
Nach der COP 16
„Wir sind ein gutes Stück nähergekommen, aber viele Erkenntnisse für eine effektive Umsetzung bleiben noch ungenutzt. Die kürzlich angenommenen Berichte des Weltbiodiversitätsrats zu NEXUS und transformativem Wandel zeigen auf, das viel grundsätzlicher Veränderungen in der Art nötig sind, in der wir Naturschutz betreiben, um den Verlust unserer Lebensgrundlage aufzuhalten [VII]. Wir hoffen, dass diese Erkenntnisse in der Arbeit zur COP 17 bereits in den Vorbereitungstreffen im Herbst 2025 aufgegriffen werden.“
„In Deutschland ist die Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 das zentrale Instrument zur Umsetzung, welches jetzt nach Zerbrechen der Ampelkoalition mit Regierungsbeschluss angenommen wurde. Es sieht entsprechend des Evaluierungsmechanismus des CBD auch eine Zwischenevaluierung und mögliche Nachsteuerung bis 2027 vor. Hier ist jetzt wichtig, dass nochmals geprüft wird, ob alle GBF-Ziele auch umgesetzt wurden, und ob die ausgewiesenen Maßnahmen ausreichend sind, um die Ziele zu erreichen. Ein strukturierter, partizipativer Prozess ist bereits geplant, um hier Wissen und Engagement bei der Umsetzung zu mobilisieren. Wir müssen jetzt dranbleiben, um nicht das Momentum bis 2030 zu verlieren!“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Alle anderen: Keine Angaben erhalten.
Primärquelle
[I] Convention on Biological Diversity (2025): Governments agree on the way forward to mobilise the resources needed to protect biodiversity for people and planet. Pressemitteilung. Stand: 28.02.2025.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[II] Convention on Biological Diversity (2025): The Cali Fund launches in the margins of the resumed session of COP 16. Pressemitteilung. Stand: 25.02.2025.
[III] Science Media Center (2025): Weltbiodiversitätskonferenz: Verhandlungen in Rom fortgesetzt. Statements. Stand: 26.02.2025.
[IV] Science Media Center (2025): Reaktionen zum Ende der Weltbiodiversitätskonferenz COP 16 in Cali. Statements. Stand: 04.11.2025.
[V] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2024): Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030). Protokolle und Berichte. Stand: 25.10.2024.
[VI] Vereinte Nationen (2023): Agreement under the United Nations Convention on the law of the sea on the conservation and sustainable use of marine biological diversity of areas beyond national jurisdiction (BBNJ Agreement).
[VII] Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services IPBES (2024): Summary for policymakers of the thematic assessment report of the underlying causes of biodiversity loss and the determinants of transformative change and options for achieving the 2050 vision for biodiversity.
Dazu auch: Science Media Center (2024): Reaktionen zum IPBES-Report Transformativer Wandel. Statements. Stand: 18.12.2024.
Prof. Dr. Josef Settele
Leiter Department Naturschutzforschung, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Halle, und Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung
Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese
Wissenschaftliche Geschäftsführerin, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, und Professorin am Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Catharina Caspari
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS), Universität Greifswald, und Referentin beim Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
Dr. Yves Zinngrebe
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Department Naturschutzforschung, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig