Das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Bundesumweltminister Carsten Schneider hat heute das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgestellt
Programm sieht Einsparungen von 27,1 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 vor
Forscher üben teils scharfe Kritik und sehen das Programm als nicht geeignet, die Klimaziele zu erreichen
Die Bundesregierung hat am 25.03.2026 ihr Klimaschutzprogramm vorgestellt (siehe Primärquelle). Mit 67 Maßnahmen sollen im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) könne Deutschland im Jahr 2030 knapp 7 Milliarden Kubikmeter Erdgas und etwa 4 Milliarden Liter Benzin einsparen. Unter anderem würde dies möglich durch zusätzliche Ausschreibungen für rund 2.000 Windräder mehr als bisher vorgesehen. Zusätzlich ist ein Förderprogramm für etwa 800.000 Elektroautos geplant und weitere Unterstützungen für die Transformation der Industrie hin zu grünen Technologien. 23 Maßnahmen zielen auf Wälder, Moore und Böden. Für alle neuen Maßnahmen würden in den kommenden vier Jahren insgesamt acht Milliarden Euro bereitgestellt. Ebenfalls heute ist eine Stellungnahme des Expertenrates für Klimafragen zum Programm erschienen [I].
Nach dem deutschen Klimaschutzgesetz müssen bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent gesenkt werden, bis 2040 um mindestens 88 Prozent und im Jahr 2045 soll das Netto-Null-Emissionsziel erreicht sein. Jede neu gewählte Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten nach Amtsübernahme mit einem Klimaschutzprogramm konkrete Maßnahmen zu benennen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Die Veröffentlichung des nun aktuellen Programms steht unter besonderer Beobachtung, weil das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar 2026 das bisherige als unzureichend bezeichnet hat und in seinem Urteil festhält, das Klimaschutzprogramm 2023 bedarf „ergänzender Maßnahmen“ [II]. Zudem erwartete der Expertenrat für Klimafragen in seiner Analyse im Mai 2025 „spätestens ab 2030 deutliche Zielverfehlungen“ [III].
Leiter des Geschäftsfelds Erneuerbare Energien, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe
„Mit dem vorgelegten Klimaschutzprogramm plant die Bundesregierung die erwartete Lücke beim nationalen Treibhausgasziel für 2030 zu schließen. Unter den Maßnahmen sind neben einigen bereits bekannten und beschlossenen auch neue Maßnahmen. Positiv bewerte ich die Stärkung des Klimaschutzes in der Stromerzeugung und der Industrie. Die Stärkung des Windkraftausbaus an Land durch zusätzliche Ausschreibungen und ein zusätzliches Förderprogramm für die Elektrifizierung der Industrie sind sowohl aus Sicht des Klimaschutzes als auch ökonomisch sinnvoll und realistisch.“
„Auffällig finde ich zudem die mit 4,7 Milliarden Euro angegebenen, hohen zusätzlichen Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen bei der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Damit wird ein wichtiger, bislang eher vernachlässigter Bereich adressiert. Insbesondere die Wiedervernässung von Mooren bietet ein hohes Potenzial. Die Emissionen dieses Sektors werden allerdings separat bilanziert, so dass entsprechende Minderungen nicht auf die Schließung der Lücke einzahlen.“
„Auch die vorgesehene Aufstockung der Fernwärmeförderung ist mit Blick auf die bisher nur langsam sinkenden Emissionen im Gebäudesektor ein wichtiger Schritt. Abgesehen davon werden im Gebäudesektor allerdings nur vergleichsweise wenig zusätzliche Emissionsminderungen angestrebt. Dies erscheint mit Blick auf die dort bisher nur wenig gesunkenen Emissionen und die bereits in den Treibhausgasprojektionen der Bundesregierung erwartete Lücke bei der Zielerreichung bedenklich.“
„Im Verkehrssektor findet sich wenig Neues. Der größte Beitrag wird dabei von der Treibhausgasminderungsquote erwartet, mit der die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen gesenkt werden soll. Aktuell wird darüber noch zwischen SPD und CDU verhandelt. Bei der Verhandlung gilt es nun die erwarteten Emissionsminderungen abzusichern.“
„Ob das vorgelegte Klimaschutzprogramm ausreicht, um die erwartete Lücke beim nationalen Treibhausgasziel für 2030 zu schließen, kann ich aktuell nicht vollständig bewerten. Insgesamt werden Maßnahmen in Bereichen mit bereits guten Fortschritten ausgeweitet, etwa bei Energie und Industrie. Andererseits fehlt es an Klarheit über die Maßnahmen für die Bereiche, in denen die Dekarbonisierung bisher nicht das erforderliche Tempo erreicht hat, insbesondere Gebäude und Verkehr.“
„Die größte Unbekannte ist die genaue Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Die im Projektionsbericht festgestellte Lücke zur Zielerreichung beruht noch auf dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG), beinhaltet also die daraus erwarteten Emissionsminderungen. Die vorgelegten Eckpunkte für das GMG sind an einigen Stellen vage geblieben. Viele Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die Emissionsminderungen des GMG deutlich geringer ausfallen werden als die des GEG. Hier ist es dringend erforderlich, dass die Bundesregierung bald Klarheit über die Einzelheiten schafft und dabei die geäußerten Bedenken angemessen aufgreift. Denn auch die Wirkung der weiteren Maßnahmen im Gebäudesektor hängt davon ab.“
„Wie die Bundesregierung selbst mitteilt, ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, um die europäischen Ziele im Rahmen der Effort Sharing Regulation (ESR) zu erreichen. Da eine Zielverfehlung finanziell kompensiert werden muss, halte ich es für sinnvoll, noch weitere Maßnahmen insbesondere in den hier primär relevanten Sektoren Gebäude und Verkehr zu ergreifen. Damit ließe sich absichern, dass die entsprechenden Mittel der Wertschöpfung in Deutschland zugutekommen, statt in andere EU-Länder abzufließen. Zugleich würde der Klimaschutz in den bisher hinterherhinkenden Sektoren gestärkt.“
Mitbegründer, New Climate Institute, Köln
„Mein Urteil zu diesem Klimaschutzprogramm: Schönrechnen ist kein adäquater Umgang mit der Klima- und Energiekrise.“
„Der Bericht der UN zum Weltklima von vergangenem Montag hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Welt offenen Auges weiter in die existenzbedrohende Klimakrise schlittert. Der Krisenmodus wäre auch bei Klimapolitik angebracht.“
„Zusätzlich sind wir laut dem Chef der Internationalen Energieagentur in der größten Energiekrise denn je, in einer Größenordnung der Gaskrise rund um die Ukraine und den zwei Ölkrisen der 1970er zusammen.“
„Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist eher ein Schönrechnen von sich widersprechenden Tendenzen. Ein Gesamtkonzept, das der Klimakrise und der Energiekrise vollends gerecht würde, ist es leider nicht.“
„Formal werden die gesetzlich verpflichtenden Ziele erreicht, aber nur mit Verrenkungen. Zum einen basiert es auf einer veralteten Grundlage: Das Klimaschutzprogramm nutzt als Basis den ein Jahr alten Projektionsbericht, in dem die Lücke zum 2030er Ziel noch kleiner ist als im aktuellen (25 gegenüber 30 Millionen Tonn CO2-Äquivalneten in 2030). Das ist formal erlaubt, weil der neue Projektionsbericht erst noch vom Expertenrat für Klimafragen geprüft werden muss. Es ist aber auch unrealistisch, denn das Umweltbundesamt nimmt im neuen Projektionsbericht einen langsameren Ausbau der Erneuerbaren, des Verkaufs von E-Autos und des Austauschs fossiler Heizungen an – alles Auswirkungen der von der Regierung im vergangenen Jahr geschürten Unsicherheit.“
„Dann sind die im neuen Klimaschutzprogramm enthaltenen Maßnahmen recht optimistisch gerechnet. Vier Beispiele dafür: ein beschleunigter Ausbau der Nutzung von Windkraft, der zum Großteil dazu dient – das schon geltende Ziel für 2030 zu erreichen und der gleichzeitig durch Unsicherheit gebremst wird. Die verpflichtende Beimischung von Biokraftstoffen im Verkehr – die teuer werden, da sie auch für Gebäude genutzt werden sollen und die wegen Emissionen während der Produktion im schlimmsten Fall gar nicht zu Minderungen führen. Die Förderung der Effizienz in der Industrie – während dort gleichzeitig die Effizienzanforderungen gestrichen werden und der Emissionshandel geschwächt werden sollen. Für viele Maßnahmen fehlen Details – zum Beispiel weniger tierische Produkte, Anreize für klimafreundliche Gaskraftwerke oder ist die nicht zu 100 Prozent geklärte Finanzierung, wie etwa beim Deutschlandticket.“
„Und: Das potenziell Negative ist noch nicht berücksichtigt. Das Klimaschutzprogramm ignoriert, dass viele von der Regierung geplante Maßnahmen die Lücke noch vergrößern werden. Hier erinnere ich an das Aus vom ‚Verbrenneraus‘, das Gebäudemodernisierungsgesetz ohne die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung, ein verlangsamter Ausbau der Erneuerbaren wegen der EEG-Reform und Netzpaket, die Aufweichung der Emissionshandelssysteme.“
„Das Klimaschutzprogramm ist bereits beim Expertenrat für Klimafragen durchgefallen, der es im Vorfeld geprüft hat. Dieser schreibt: ‚Treibhausgasemissionen-Minderungswirkung vermutlich deutlich überschätzt, Zielverfehlungen wahrscheinlich‘. Damit hat der Umweltminister zwar Zeit gewonnen bis die endgültige Prüfung des Rates vorliegt, aber kein Problem gelöst.“
„Nicht enthalten im Klimaschutzprogramm sind Maßnahmen, die schon lange als wirkungsvoll gelten, aber aus anderen Gründen von der Regierung nicht diskutiert werden: etwa der Rückbau umweltschädlicher Subventionen – wie Dieselprivileg, Dienstwagenprivileg, Entfernungspauschale, Vergünstigungen im Flugverehr, Agrardiesel – oder eine Anhebung des CO2-Preises mit sozialgestaffeltem Ausgleich. Auch fehlen ein allgemeines Tempolimit, eine Klimaabgabe auf Verbrenner bei Förderung von kleinen E-Autos, der geplanter Gasaustieg oder eine volle Mehrwertsteuer auf tierische Produkte.“
„Nur wenig enthalten ist der soziale Ausgleich in den Maßnahmen. Positiv ist hier die soziale Staffelung der Förderung von E-Autos, Fortführung des Deutschlandtickets und Förderung klimafreundlicher Neubau in Niedrigpreissegment. Es fehlt aber eine soziale gestaffelte Abfederung des Anstieges des CO2-Preises – Stichwort Klimageld – oder mehr gestaffelte Förderung in Gebäudebereich, die Nutzung des EU-Klimasozialfonds ist verspätet. Kontraproduktiv ist Förderung für Gebäudeigentümer*innen und die Anhebung des Listenpreises für die Dienstwagenbesteuerung.“
„Insgesamt ist das neue Klimaschutzprogramm keine adäquate Antwort auf die Krisen. Die Klimakrise muss wie eine Krise behandelt werden – mit einem schlüssigen Gesamtkonzept. So bleibt Deutschland länger als nötig anhängig von unsicheren und teuren Importen von fossilen Brennstoffen. Die Möglichkeit des sozial gerechten Gestaltens verstreicht. Die Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes werden nicht eingehalten. Das EU-Klimaschutzziel für Gebäude und Verkehr wird nicht eingehalten, es drohen Zahlungen von mehreren zehn Milliarden Euro.“
„Die eigentliche Ursache des Dilemmas ist ein gewollter Konstruktionsfehler: Anders als in der Vorgängerregierung hat der Umweltminister (SPD) die Zuständigkeit für Klimaschutz, das Zugriffsrecht auf die politischen Maßnahmen haben aber andere. Die Wirtschaftsministerin (CDU) für Energie, Industrie, Gebäude, der Verkehrsminister (CDU) und der Landwirtschaftsminister (CSU), alle mit Rückendeckung vom Kanzler (CDU). Dadurch ist das Klimaschutzprogramm eher ein sich selbst widersprechender Flickenteppich als ein Gesamtkonzept.“
Leiter des Departments Ökonomie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, und Direktor des Instituts für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig
„Ein Klimaschutzprogramm darf schon rechtlich keine bloße Absichtserklärung sein, sondern muss belastbar zeigen, wie die gesetzlichen und die EU-Ziele tatsächlich erreicht werden. Das wird weiterhin nicht überzeugend dargelegt.“
„Wir haben beim Klimaschutz keinen Mangel an angekündigten Einzelmaßnahmen, sondern einen Mangel an Konsistenz und politischer Verbindlichkeit.“
„Zusätzliche Maßnahmen helfen wenig, wenn gleichzeitig mit Pendlerpauschale, Agrardiesel und Ölheizungen neue fossile Fehlanreize gesetzt und schon beschlossene Maßnahmen wieder in Frage gestellt werden.“
„Das heute vorgelegte Klimaschutzprogramm ist konkreter als frühere Entwürfe. Es enthält 90 Maßnahmen, zusätzliche Finanzmittel und bezifferte Minderungsbeiträge. Genau deshalb gilt aber umso mehr der Maßstab des Bundesverwaltungsgerichts: Ein Klimaschutzprogramm darf keine politische Sammelerklärung sein, sondern muss belastbar erkennen lassen, dass die gesetzlichen Ziele tatsächlich erreicht werden.“
„Die Bundesregierung legt dazu eigene Modellpfade zugrunde und attestiert sich selbst Zielerfüllung, während der Expertenrat zugleich festhält, dass das 2030-Ziel wahrscheinlich eher nicht erreicht wird und die EU-Vorgaben bis 2030 ebenfalls verfehlt werden.“
„Die selbst attestierte Zielerreichung beruht auf einem modellierten Pfad auf Basis der (veralteten) Projektionsdaten 2025, während die EU-Lastenteilungs-Vorgaben weiter nicht gesichert sind, der Landnutzungssektor seine Lücke kurz- und mittelfristig ausdrücklich nicht schließt und der Volltext keinen konkreten Abbaupfad für klimaschädliche staatliche Begünstigungen enthält. Gerade deshalb bleibt das Programm klimapolitisch angreifbar – wegen seiner Annahmen, offenen Flanken und mangelnden politischen Konsistenz.“
„Das Kernproblem ist nicht, dass das Programm ‚zu wenige‘ Maßnahmen enthielte oder es an Modellberechnungen fehlte. Das Kernproblem ist, dass viele Maßnahmen zwar benannt, aber als Zielpfad noch nicht hinreichend abgesichert sind. Genannt werden zusätzliche Windkraft, E-Auto-Förderung, Ladeinfrastruktur, Deutschlandticket, Treibhausgas-Quote, Wärmenetze, Gebäudeförderung sowie Moor- und Waldmaßnahmen. Das ist politisch mehr als Symbolik. Aber Adressierung ist nicht Zielerreichung.“
„Auch nach den aktuellen Projektionsdaten 2026 des Umweltbundesamtes (UBA) bleibt Deutschland 2030 bislang erst bei 62,6 Prozent Minderung. Der Gebäudesektor verfehlt seine kumulierten Jahresemissionsmengen bis 2030 um 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, der Verkehr um 187 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, und bei den sanktionsbewehrten EU-Lastenteilungszielen besteht weiter eine Lücke von 255 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das Programm benennt Instrumente, aber es belegt nicht hinreichend, dass diese bekannten Lücken wirklich geschlossen werden.“
„Wissenschaftlich besonders problematisch ist die mangelnde politische Konsistenz. Ein Maßnahmenpaket verliert klimapolitisch an Wirkung, wenn parallel an anderer Stelle gegenteilige Anreize gesetzt werden. Genau das ist derzeit der Fall: Die Bundesregierung hat die Pendlerpauschale seit 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht, und die Agrardieselrückvergütung wird ab 2026 vollständig wieder eingeführt.“
„Geplant sind Wiederzulassung neuer Gas- und sogar Ölheizungen. Solche Entscheidungen wirken in emissionsintensiven Bereichen preisdämpfend und verlängern fossile Nutzungspfade, statt sie abzubauen. Und die Solarförderung soll massiv eingekürzt werden. Das Klimaschutzprogramm beschreibt ein Investitions- und Förderpaket, sagt aber nichts dazu, wie solche gegenläufigen Impulse in ihren Effekten konkret kompensiert werden sollen.“
„Hinzu kommt der Blick über 2030 hinaus. Die amtlichen Projektionsdaten zeigen, dass Deutschland mit den bisher berücksichtigten Politiken 2040 nur auf etwa 80 statt 88 Prozent Minderung kommt und 2045 noch 212,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Bruttoemissionen verbleiben. Wer die strukturellen Defizite in Verkehr, Gebäuden und Landnutzung heute nicht mit ausreichender Verbindlichkeit korrigiert, verschiebt die Last lediglich in die Zukunft – dann aber unter höherem wirtschaftlichem und politischem Druck.“
„Das Programm räumt beispielsweise ein, Landnutzung erst 2045 auf Zielkurs bringen zu wollen. Ein Klimaschutzprogramm muss deshalb nicht nur zusätzliche Einzelmaßnahmen enthalten, sondern eine konsistente Strategie darstellen, die Deutschland verlässlich auf den Pfad zur Klimaneutralität 2045 bringt. Diesen Nachweis bleibt das Programm weiterhin schuldig.“
„Wissenschaftlich betrachtet ist das Kernproblem deshalb nicht ein Mangel an Einzelmaßnahmen, sondern ein Mangel an Konsistenz und politischer Verbindlichkeit. Ein wirksames Klimaschutzprogramm müsste die bekannten Lücken in Verkehr, Gebäuden, EU-Lastenteilung und Landnutzung mit überprüfbaren Maßnahmen schließen und zugleich politisch verhindern, dass an anderer Stelle neue fossile Pfadabhängigkeiten entstehen – oder diese nachprüfbar ausgleichen. Genau das leistet das vorgelegte Programm nicht.“
„Das Programm enthält in Kapitel 5.4 keinen konkreten Abbaupfad für klimaschädliche staatliche Begünstigungen, sondern vor allem Prüfaufträge, Transparenz- und Berichtszusagen. In der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Abbau klimaschädlicher fiskalischer Anreize beziehungsweise Subventionen zwar ausdrücklich als Anregung genannt, aber gerade nicht als entschiedene Maßnahme übernommen. Genau dort bleibt also ein Konsistenzproblem. Das Programm ist daher auf Kante gerechnet, in zentralen Sektoren unzureichend unterlegt und strategisch nicht geeignet, Deutschland verlässlich auf den Pfad zur Klimaneutralität 2045 zu führen.“
Professor für Tourismus, School of Business and Economics, Linnaeus University, Kalmar, Schweden
„Das vorgelegte Klimaschutzprogramm 2026 erfüllt, sofern es erfolgreich umgesetzt wird, formell die Ziele des Klimaschutzgesetzes.Deutschland wird aber längerfristig seine Klimaziele mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreichen, weil die Dynamik in wesentlichen Emissionssektoren unzureichend adressiert ist.“
„Ich beziehe mich im Folgenden auf den Verkehr, in dem die größten Herausforderungen bestehen. Emissionsminderungen in diesem Sektor sind seit Jahrzehnten marginal, beziehungsweise bei Berücksichtigung des internationalen Flugverkehrs sogar gestiegen. Deutschland ist ‚verantwortlich‘ nur für nationale Emissionen, auf EU-Ebene gelten (unzureichende) Emissionsminderungsziele, während es für den außereuropäischen Flugverkehr keine Ziele gibt. CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation; Anm. d. Red.) ist nicht zielführend. Es wäre daher wünschenswert, dass diese von Deutschen oder in Deutschland verursachten Emissionen zumindest ausgewiesen würden, vor allem, da die aktuelle Politik den weiteren Anstieg dieser Emissionen fördert. Nach einer aktuellen Schätzung [1] sind dies etwa 17 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, die in der Analyse ignoriert werden, insbesondere der Anteil der Fernreisen nimmt laut Reiseanalyse zu.“
„Das Ziel, bis zum Jahr 2030 nur noch 115 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu emittieren, würde einen dramatischen Trendbruch erfordern. Im Jahr 2024 wurden noch 144 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenteemittiert. Ich halte dieses Ziel mit den vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht erreichbar.“ „Ein grundsätzliches Problem bei der Erreichung von Klimazielen im Verkehr ist die Wachstumsdynamik. Die Flotte der registrierten Kraftfahrzeuge wächst kontinuierlich, mittlerweile sind es gut 61 Millionen Kraftfahrzeuge, davon fast 50 Millionen Pkw. Der Zuwachs lag laut Bundeskraftfahrzeugamt im Jahr 2025 bei 0,5 Prozent bei den Pkw beziehungsweise 0,7 Prozent bei den Kraftfahrzeugen. Beim Flug- und Schiffsverkehr wird auf den ‚Bilanzraum des Klimaschutzgesetzes‘ verwiesen – dieser wird mit anderen Worten ignoriert, obwohl gerade im Flugverkehr ein starker Zuwachs zu beobachten ist.“
„Bei den Verkehrsträgern, die eine zentrale Alternative zum motorisierten Individualverkehr bieten, insbesondere der Bahn, bleibt grundsätzlich unklar, wie Stabilität und Zuverlässigkeit im Ablauf gewährleistet werden sollen. Ein Verkehrssystem muss auch funktionieren, um eine Alternative zu bieten – diese Aufgabe bleibt anscheinend weiterhin der Deutschen Bahn überlassen, trotz demonstrierter Überforderung. Eine Verkehrsverlagerung durch den Infrastrukturausbau des Fahrradverkehrs ist sinnvoll, aber die veranschlagten zusätzlichen 349 Millionen Euro reichen für wenige hundert Kilometer und sind nicht zielführend. Es braucht einen Kopenhagen-Standard von 40 Euro pro Bürger und Jahr, also das Zehnfache der vorgesehenen Gelder. In anderen Bereichen bleibt fragwürdig, warum der Staat Aufgaben wie die E-SAF-Förderung (Electro-Sustainable Aviation Fuel; Anm. d. Red.) übernimmt. Dies ist die Verantwortung der Fluggesellschaften, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Industrie insbesondere Airbus ein Investitionsvolumen von Hunderten von Milliarden Euro jährlich für notwendig hält.“
„Für Auto- und Flugverkehr gilt auch, dass zentrale, bereits im Detail berechnete Maßnahmen nicht diskutiert werden: Im Verkehr ein Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde – unterstützt von einer Zweidrittel-Mehrheit der Deutschen und der IEA –, Bonus-Malus Programme, wie erfolgreich in Norwegen oder Frankreich umgesetzt, oder die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs. Im Flugverkehr eine Rücknahme von Subventionen, effizienzabhängigen Landegebühren, und einer kritischen Debatte der von den Flugzeugbauern (Airbus) geschaffenen Überkapazitäten. Insgesamt fehlt eine Analyse volkswirtschaftlichen Kosten und Nutzen der unterschiedlichen Verkehrsträger, die zu einer deutlich stärkeren Förderung von ÖPNV und Radinfrastruktur führen beziehungsweise auch die Kosten von Auto- und Flugverkehr für die Gesellschaft illustrieren würde.“
Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, Wuppertal, und Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Schumpeter School of Business and Economics), Bergische Universität Wuppertal
„Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Klimaschutzprogramm 2026 enthält in Bezug auf die Maßnahmenliste keine großen Überraschungen. Es wird aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um das im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerte Ziel der Minderung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen. Denn die ‚Klimaschutzlücke‘, das heißt die nach derzeitigem Stand zu erwartende Zielverfehlung im Jahr 2030, ist deutlich höher als im Klimaschutzprogramm unterstellt.“
„Dies liegt insbesondere an aktuellen energiepolitischen Plänen der Bundesregierung, wie dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) und der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), deren Klimawirkungen im Klimaschutzprogramm unberücksichtigt bleiben, die aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Mehremissionen führen würden. Nach ersten Einschätzungen des Wuppertal Institut könnte die tatsächliche ‚Klimaschutzlücke‘ im Jahr 2030 ungefähr doppelt so groß sein, wie im Klimaschutzprogramm 2026 unterstellt – und im Projektionsbericht des Umweltbundesamtes aus dem vergangenen Jahr, der dem Klimaschutzprogramm 2026 zugrunde liegt, ausgewiesen wurde. Die im Klimaschutzprogramm beschriebenen Maßnahmen könnten somit auch nur rund die Hälfte der notwendigen zusätzlichen Emissionseinsparungen erbringen. Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung benötigt folglich ein deutlich höheres Ambitionsniveau.“
„Eine Umsetzung der kürzlich bekannt gewordenen Pläne im Bereich der Gebäudemodernisierung und der erneuerbaren Energien würde nicht nur zu höheren Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 und darüber hinaus führen, sondern auch dem Ziel der Minderung der Importabhängigkeit von Mineralöl und Erdgas deutlich entgegenwirken. Nicht zuletzt angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Entwicklungen ist eine starke Minderung unserer Importabhängigkeit aber dringend geboten. Gerade jetzt braucht es aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen sowie zur Verringerung von Sicherheitsrisiken eine konsequente Abkehr von der Nutzung fossiler Energieträger. Eine solche Politik würde nicht zuletzt erhebliche Innovationsimpulse auslösen und Deutschland ‚fit‘ machen für die globalen Zukunftsmärkte, statt Fehlanreize in Richtung einer verlängerten Nutzung fossiler Energieträger zu schaffen.“
„Deutschland steht am Scheideweg: Stellen wir uns mit unserer Innovationskraft dem Wettrennen um die Technologiemärkte von morgen – einem Wettrennen, in dem wir trotz zunehmend starker Konkurrenz nach wie vor gut abschneiden können? Oder setzen wir weiter auf Mineralöl und Erdgas, deren Einsatz wir mit viel Geld unterstützen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben? Das wäre ein Rennen, das wir nicht gewinnen können und bei dem uns nach einigen Jahren die Luft ausgehen würde. Zudem wäre es ein sozial bedenklicher Pfad, da Gebäudeeigentümer*innen und Mieter*innen durch erwartbar steigende Gaspreise zukünftig ökonomisch stark belastet würden.“
„Die Alternative des ‚Weiter so wie bisher‘ ist keine wirkliche Alternative. Im Gegenteil: Sie führt zu höheren Kosten für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel und die Regulierung von Schäden durch den Klimawandel. Sie führt bereits im heutigen System dazu, dass erhebliche Kosten für den deutschen Haushalt entstehen, ohne dass demgegenüber ein adäquater Nutzen entsteht. So zeigt der Projektionsbericht 2026 des UBA deutlich, dass Deutschland ohne die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen seine Verpflichtungen nach der sogenannten Effort Sharing Regulation (ESR) nicht wird halten können, sondern diese im Zeitraum bis zum Jahr 2030 voraussichtlich um rund 255 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verfehlen wird. Bei Umsetzung der derzeitigen Pläne zum Gebäudemodernisierungsgesetz könnten diese Mehremissionen sogar noch höher ausfallen.“
„Deutschland ist verpflichtet, im Umfang dieser Verfehlung Emissionsrechte einzukaufen. Auch wenn aus heutiger Sicht noch nicht absehbar ist, wie teuer diese Zertifikate werden, kann von einer hohen Summe ausgegangen werden. Geht man überschlägig – und das ist bei der zu erwartenden Konkurrenz um Zertifikate vermutlich nicht übertrieben – von einem Preis von 100 Euro pro Tonne CO2 aus, dann entstehen im Bundeshaushalt bei Mehremissionen von 255 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten Kosten in Höhe von 25,5 Milliarden Euro. Diese Mittel sollten besser in eine kurzfristige Umsetzung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland investiert werden.“
„Die Verabschiedung von einer Reihe von effektiven, im Klimaschutzprogramm aber leider nicht enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen könnten die tatsächliche Klimaschutzlücke bis 2030 schließen und Deutschland auf einen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis 2045 bringen. Gleichzeitig könnten solche Maßnahmen unsere Energieimportabhängigkeit deutlich mindern und uns somit weniger anfällig für zukünftige fossile Preisschocks und im Zweifel auch gegenüber physischen Knappheitssituationen machen.“
„Zu diesen gut geeigneten Klimaschutzmaßnahmen zählen im Verkehrssektor die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen, eine deutlich stärkere Förderung des öffentlichen Verkehrs und das Festhalten an einem klaren Ausstiegspfad für den Verkauf von Verbrenner-Autos bis 2035. Im Gebäudesektor wäre die Einführung von Mindesteffizienzanforderungen für Wohngebäude im Rahmen der anstehenden Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und die Beibehaltung der Vorgabe der Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizungstausch sinnvoll, begleitet durch ein sorgsam sozial austariertes Förderprogramm. Zusätzlich und sektorübergreifend wären auch innovative Maßnahmen wie die Einführung des in verschiedenen europäischen Ländern bereits erfolgreich umgesetzten Instruments der ‚weißen‘ Zertifikate empfehlenswert. Solche Zertifikate stellen im Rahmen eines Quotensystems handelbare Nachweise dar, die durch Effizienzmaßnahmen erzielte Energieeinsparungen zertifizieren und die die im Land vorhandenen Umsetzungskompetenzen – zum Beispiel bei Stadtwerken und Energiedienstleistern – stärker in Wert setzen können“
„Die Umsetzung der Klimaschutzziele ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Dafür müssen die Menschen befähigt werden, ihren Beitrag leisten zu können und in der Breite an der Gestaltung der notwendigen Veränderungen teilzuhaben. Bei der politischen Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen ist daher ein besonderes Augenmerk auf eine sozial gerechte Ausgestaltung zu legen, um einkommensschwache Haushalte nicht zu überfordern und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten. Die im Klimaschutzprogramm enthaltene soziale Staffelung bei der Förderung von Elektroautos könnte dafür eine Blaupause sein.“
„Es ist jetzt an der Zeit, mutiger zu sein und einerseits durch entschlossenes politisches Handeln die gesetzlich verankerten Klimaschutzziele wieder erreichbar zu machen und andererseits beschleunigte Schritte in Richtung einer stärkeren Unabhängigkeit von fossilen Energieträgerimporten zu gehen.“
Professor für Verkehrsökologie, Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr, Technische Universität Dresden
„Seit Jahren stagnieren die CO2-Emissionen des Verkehrs in Deutschland auf hohem Niveau. Sie konterkarieren damit die wichtigen Minderungen der anderen Sektoren. Im Verkehrssektor projiziert das vorgelegte Klimaschutzprogramm 2026 Minderungen von nur neun Millionen Tonnen CO2 für das Jahr 2030, obwohl schon heute mehr als 40 Millionen Tonnen eingespart werden sollten. Am wirksamsten ist noch die Umsetzung von EU-Beschlüssen, also die Erhöhung von Elektromobilität und erneuerbaren Kraftstoffen.“
„Die darüber hinaus vom Verkehrsministerium vorgeschlagenen Maßnahmen sind enttäuschend zu wenig: Die rein angebotsorientierten Vorschläge reichen erkennbar nicht aus. Es bedarf Maßnahmen, die auch die Nachfrage steuern, wozu Kostenwahrheit im Verkehr, konsequente Abkehr von fossilen Antrieben, Regulierungen und ein sehr zurückhaltender Straßenausbau gehören. Das Verkehrsministerium könnte zusätzlich durch den schrittweisen Abbau klimaschädlicher und unzeitgemäßer Subventionen dem Klimaschutzminister weitere wirksame Optionen ermöglichen – und die Autofahrer aus der teuren Abhängigkeit vom Auto und fossilen Kraftstoffen lösen.“
Leiter des Forschungsbereichs „Transformation der Energiewirtschaft“ in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
„Die Erreichung des Klimaziels für das Jahr 2030 bleibt aus meiner Sicht unsicher. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass zuletzt beispielsweise mit den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz eher Rückschritte beim Klimaschutz gemacht wurden, die in den Projektionsdaten noch gar nicht enthalten sind. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) könnte zu einem verstärkten Einbau neuer fossiler Heizungen führen und den Hochlauf der Wärmepumpen weiter verzögern. Es ist nicht erkennbar, wie die jetzt vorgelegten Maßnahmen dies kompensieren könnten.“
„Die Erreichung der langfristigen Klimaziele erscheint noch unsicherer. Bei einigen der beschriebenen Maßnahmen scheint eher das Prinzip Hoffnung zu gelten, beispielsweise bei der angestrebten Dekarbonisierung des Brennstoffeinsatzes von Gaskraftwerken oder bei der angedachten CO2-Abscheidung von Abfallverbrennungsanlagen. Um die dargestellten, langfristig durchaus nennenswerten Emissionsminderungen in diesen Bereichen tatsächlich zu realisieren, müssten noch weitere, konkrete Maßnahmen vorgelegt werden.“
„Wie die absehbare deutliche Zielverfehlung im Rahmen der europäischen Effort Sharing Regulation (ESR) vermieden werden soll, bleibt offen. Hier heißt es lediglich, die Bundesregierung wolle weitere Möglichkeiten ‚prüfen‘. Ob es aber tatsächlich zu ‚Strafzahlungen‘ kommt, ist aus meiner Sicht offen und hängt auch davon ab, wie sich die Emissionen in anderen europäischen Ländern und allgemein die politische Lage in der EU entwickelt.“
„Die geplanten zusätzlichen Ausschreibungen für die Windkraft an Land in Höhe von zwölf Gigawatt sind sehr positiv zu bewerten. Derzeit gibt es dank der Verfahrensbeschleunigungen der vergangenen Jahre einen Rekordstand an bereits genehmigten Windkraftanlagen, die damit zeitnah umgesetzt werden können. Allerdings ist unklar, inwiefern die angestrebte ‚Synchronisation von Windkraft und Netzausbau‘ durch die Ausweisung von Netzengpassgebieten diese Entwicklung ausbremsen könnte. Zudem könnte dieser zusätzliche Ausbau durch Rückgänge im Aufdach-PV-Segment und Verzögerungen bei der Offshore-Windkraft teilweise kompensiert werden.“
„Der verstärkte Ausbau der Wärmenetze ist sinnvoll. Die zusätzlich geplanten 400 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 scheinen hier aber auch kein echter game-changer zu sein.“
„Die starke Betonung, dass Klimaschutzmaßnahmen vor allem auch der Energiesouveränität und der Versorgungssicherheit dienen, ist in dieser Form neu, in Anbetracht der aktuellen geopolitischen Lage aber vielleicht nicht wirklich überraschend. Das Framing der erneuerbaren Energien als ‚Sicherheitsenergien‘ halte ich für sinnvoll.“
„Dass mehr als die Hälfte der zusätzlichen Mittel für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eingeplant sind, fand ich überraschend.“
„Im Wärmesektor fehlt aus meiner Sicht die Auseinandersetzung mit der aus Klimaschutzsicht völlig kontraproduktiven geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Wenn der Zubau von Gas- und Ölheizungen dauerhaft erlaubt bleibt, könnte dies zu erheblichen Verzögerungen bei den Emissionssenkungen im Gebäudesektor führen – trotz Grüngasquote und ‚Biotreppe‘, bei der bisher ohnehin unklar ist, wann sie überhaupt ‚scharfgestellt‘ würde.“
„Auch im zweiten Problemsektor, dem Verkehr, fehlen zusätzliche Maßnahmen. Die bereits beschlossenen neuen Kaufprämien sind aus Klimaschutzsicht nur begrenzt wirksam, zumal sie auch für die in der Praxis wenig klimafreundlichen Plug-in-Hybride gewährt werden. Weitergehende Maßnahmen zu Förderung der Elektromobilität wären notwendig, insbesondere vor dem Hintergrund des kontraproduktiv wirkenden Aufweichens des Verbrenner-Aus, das ja von der Bundesregierung vorangetrieben wird. Darüber hinaus könnte deutlich mehr für die Attraktivität des ÖPNV getan werden.“
„Die von der Regierung vorgelegte Wirkungsabschätzung sollte kritisch überprüft werden. Aus meiner Sicht ist die Umsetzung einiger der darin enthaltenen Maßnahmen, beispielsweise die Dekarbonisierung des Brennstoffeinsatzes von Gaskraftwerken oder die CO2-Abscheidung von Abfallverbrennungsanlagen, ohne weitere Maßnahmen äußerst unsicher.“
„Mein Arbeitgeber, das Fraunhofer ISI, war an der Evaluation von einzelnen im Klimaschutzprogramm enthaltenen Maßnahmen beteiligt. Ich persönlich war nicht involviert. Die getroffene Einschätzung ist meine persönliche und nicht die des Fraunhofer ISI.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
„Ich sehe keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
Alle anderen: Keine Angaben erhalten
Primärquelle
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Klimaschutzprogramm 2026. Webseite des Ministeriums. Dort findet sich auch eine Wirkungsabschätzung des Ministeriums.
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] Gössling S et al. (2026): Large carbon dioxide emissions avoidance potential in improved commercial air transport efficiency. Nature Communications Earth & Environment. DOI: 10.1038/s43247-025-03069-4.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Expertenrat für Klimafragen (25.03.2026): Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026.
[II] Bundesverwaltungsgericht (29.01.2026): Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen. Pressemitteilung.
[III] Expertenrat für Klimafragen (15.05.2025): Einhaltung des Emissionsbudgets bis 2030 unsicher, aber bestätigt – spätestens ab 2030 deutliche Zielverfehlungen zu erwarten. Pressemitteilung.
[IV] Bundesamt für Justiz: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023). Gesetz im Internet.
Dr. Jakob Wachsmuth
Leiter des Geschäftsfelds Erneuerbare Energien, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Mein Arbeitgeber, das Fraunhofer ISI, war an der Evaluation von einzelnen im Klimaschutzprogramm enthaltenen Maßnahmen beteiligt. Ich persönlich war nicht involviert. Die getroffene Einschätzung ist meine persönliche und nicht die des Fraunhofer ISI.“
Dr. Niklas Höhne
Mitbegründer, New Climate Institute, Köln
Prof. Dr. Erik Gawel
Leiter des Departments Ökonomie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, und Direktor des Instituts für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Stefan Gössling
Professor für Tourismus, School of Business and Economics, Linnaeus University, Kalmar, Schweden
Prof. Dr. Manfred Fischedick
Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, Wuppertal, und Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Schumpeter School of Business and Economics), Bergische Universität Wuppertal
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich sehe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Jens Borken-Kleefeld
Professor für Verkehrsökologie, Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr, Technische Universität Dresden
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte“
Dr. Wolf-Peter Schill
Leiter des Forschungsbereichs „Transformation der Energiewirtschaft“ in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“