CO2-Speichergesetz: Entwurf im Bundeskabinett beschlossen
Gesetzesänderung soll Abscheidung, Transport und Speicherung oder Nutzung von CO2 im kommerziellen Maßstab ermöglichen
so könnte vermieden werden, dass Emissionen aus beispielsweise Zement- oder Abfallindustrie in die Atmosphäre gelangen
Forschende betonen Relevanz für die Klimaschutzziele, CCS-Projekte seien aber bislang nicht wirtschaftlich und zukünftige Ausgestaltung der Förderung sei zentral
Das Bundeskabinett hat am 06.08.2025 den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes – auch CO2-Speichergesetz oder CCS-Gesetz genannt – verabschiedet. Das Gesetz soll Carbon Capture and Storage (CCS) – also die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2 im tiefen Untergrund – im kommerziellen Maßstab ermöglichen. Das abgeschiedene CO2 könnte dann entweder exportiert oder in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands – also in einer Entfernung zwischen 12 und 200 Seemeilen zur Küste – unter der Nordsee gespeichert werden.
Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Änderungen von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern soll durch den Gesetzentwurf ein überragendes öffentliches Interesse festgestellt werden. So sollen beispielsweise Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Für ein Inkrafttreten der Gesetzesänderung muss der Entwurf noch im Bundestag verabschiedet werden.
Stellvertretende Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Relevanz des Entwurfs
„Der Gesetzesentwurf fügt sich in die deutschen und europäischen Bestrebungen der letzten zwei Jahre ein, eine Carbon-Management-Strategie zu konkretisieren. Das Gesetz wird es erlauben, CCS-Projekte im industriellen Maßstab anzustoßen und umzusetzen. Bemerkenswert ist, dass diese Gesetzesnovelle im Unterschied zum bisherigen Kohlendioxid-Speicherungsgesetz von 2012 anerkennt, dass für CCS nicht nur die dauerhafte geologische CO2-Speicherung, sondern auch der Pipeline-Transport des Kohlendioxids von Bedeutung sind.“
„Für mich ist die wichtigste Neuerung des Gesetzentwurfs, dass er auch den Pipeline-Transport von CO2 regelt, insbesondere die Bedingungen für den Bau von CO2-Pipelines oder die Umwidmung bestehender Erdgas-Pipelines. Ohne den Transport per Pipeline kann CCS nicht im industriellen Maßstab funktionieren.“
Verhalten des CO2 im Untergrund
„Angesichts der weiterhin bestehenden Unsicherheit über das tatsächliche Verhalten des CO2 im Boden sehe ich die im Gesetz vorgesehene Reduzierung der Umweltverträglichkeitsprüfungen kritisch. Bisher wurde vor allem mit der Verpressung von CO2 in Erdölfeldern (Enhanced Oil Recovery) Erfahrung gesammelt. Für eine tatsächliche Entlastung der Atmosphäre braucht es jedoch die dauerhafte unterirdische Speicherung des CO2. Das geplante Gesetz will daher zu Recht für diese dauerhafte Speicherung die Möglichkeit schaffen. Allerdings hatten wir in den 2010er-Jahren ein ‚verlorenes Jahrzehnt‘, in dem quasi nicht in die Erforschung der geologischen Speicherung von CO2 investiert worden ist, sodass weiterhin große Wissenslücken hinsichtlich des Verbleibens des CO2 im Boden bestehen. Es fehlt bisher an ausreichend Wissen und Forschungsergebnissen, wie dauerhaft CO2 tatsächlich im Boden verbleibt und ob es sich in verschiedenen geologischen Speichern unterschiedlich verhält.“
Bestehende Unsicherheiten
„Es ist richtig, dass der regulatorische Rahmen für die Nutzung von CCS gesetzt wird. Allerdings sind noch wesentliche Teile der CCS-Kette nicht ausreichend erforscht und erprobt. Insbesondere sollte die Bundesregierung mehr Forschung zur Sicherheit der langfristigen geologischen Speicherung sowie zur tatsächlichen Abscheideleistung in industriellen Prozessen unterstützen. Wir wissen bisher nicht, wie viele CO2-Emissionen tatsächlich durch die Abscheidung und Speicherung vermieden werden. Womöglich sind die Effektivität der Abscheidung (bei CCS an Industrieanlagen) und der geologischen Speicherung geringer als erhofft und es verbleiben bei diesen Prozessen große Restemissionsmengen, die weiterhin in die Atmosphäre emittiert werden. Bei allen bekannten CO2-Abscheidetechnologien muss mit Abscheideraten von deutlich unter 100 Prozent der CO2-Emissionen gerechnet werden; bei der geologischen Speicherung ist unklar, ob es Leckagen geben wird.“
Direktor des Forschungszentrums Global Commons und Klimapolitik, Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
Relevanz des Gesetzesentwurfs
„Die Anpassung des CO2-Speichergesetzes zu einem CO2-Speicher-und Transportgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Rechtssicherheit und Planbarkeit für den Aufbau einer CO2-Infrastruktur zu schaffen. Dies ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur CO2-Neutralität in Deutschland und auch der EU.“
„Bereits jetzt ist Deutschland im europäischen Vergleich deutlich im Rückstand zu Ländern wie Norwegen, Dänemark, und den Niederlanden. Das CO2-Speicher- und Transportgesetz schafft die Grundlage dafür, dass Unternehmen mit der Erkundung und Erschließung von Speicherstätten und der Planung der Infrastruktur beginnen können. Das ist ein wichtiger Schritt für den Industriestandort in Deutschland, vorrangig der Zementindustrie, aber auch für Emissionen aus der Müllverbrennung sowie teilweise für die Stahl- und chemische Industrie. Das Gesetz ist aber auch sehr wichtig für die Klimapolitik der EU. Mit dem Gesetz werden nicht nur EU-Vorgaben aus dem ‚Net Zero Industry Act‘ umgesetzt, sondern ein wichtiger – wenn auch später – Beitrag für eine europäische CO2-Infrastruktur geleistet. Bei dem CO2-Transport geht es nicht nur um deutsche CO2-Emissionen, sondern die Transportinfrastruktur ist auch nötig, um den CO2-Transit europäischer Partnerländer zu Speicherstätten in Dänemark und Norwegen zu ermöglichen. Diese Aussicht ist entscheidend, damit auf europäischer Ebene an den ambitionierten Reduktionszielen festgehalten werden kann, die bereits vorsehen, dass es ab 2040 keine neuen Emissionszertifikate mehr für die Industrie gibt.“
Transport des CO2
„Kritisch ist der etwas enge Fokus beim Transport auf Pipelinelösungen. In unterschiedlichen Studien und auch in eigenen Arbeiten ist die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der Pipelinelösung bestätigt, und diese ist im Hinblick auf eine europäische CO2-Infrastruktur auch die langfristig richtige Lösung. Allerdings wird für den Hochlauf der CO2-Speicherung auch der Transport per Binnenschiff und gegebenenfalls per Schiene relevant sein. Das gilt insbesondere für abgelegene Standorte und Übergangslösungen.“
Ausgestaltung des Wettbewerbs
„In welchem Umfang das Gesetz seine Wirkung entfalten kann, hängt davon ab, wie das Gesetz in die Carbon-Management-Strategie als auch die ‚Langfriststrategie Negative Emissionen‘ eingebunden wird. Dazu gehört dann ebenfalls, wie der Wettbewerb für den CO2-Transport – möglicherweise über verschiedene Transportmodi – und die Speicherung, aber auch der Wettbewerb im Vergleich zu anderen Technologien, gewährleistet wird. Dies ist die Grundlage dafür, dass CCS beziehungsweise CCU (Carbon Capture and Utilization) tatsächlich nur für die Emissionen eingesetzt werden, bei denen aus ökonomischer Sicht die Vermeidung zu teuer ist.“
Leiter der Forschungseinheit Marine Geosysteme, Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR)
Relevanz des Gesetzesentwurfs
„Der Gesetzentwurf ist sehr relevant. Er öffnet den Weg für die CCS-Technologie in Deutschland. Damit wird es möglich, die schwervermeidbaren CO2-Emissionen aus der Zement- und Kalkindustrie und der Abfallverbrennung drastisch zu reduzieren. Zudem wird ein Weg für CDR-Methoden (Carbon Dioxide Removal) wie BECCS (Bioenergy with Carbon Capture and Storage) und DACCS (Direct Air Capture and Carbon Storage) eröffnet, die auf die geologische CO2-Speicherung angewiesen sind. Beides – CCS und CDR – ist notwendig, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen: die Treibhausgasneutralität bis 2045.“
Beantragung von Speicher-Erkundungen
„Der neue Gesetzentwurf stellt klar, dass für die CO2-Speicherung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der deutschen Nordsee Landesrecht gelten soll. Dabei wird die AWZ zwischen den Küstenländern gemäß des ‚Äquidistanzprinzips‘ aufgeteilt: Das Bundesland, dessen Küsten den geringsten Abstand zum Speicherstandort hat, wird also zuständig sein. Das betreffende Bundesland wird dann festlegen, bei welcher ihrer Behörden der Speicherbetreiber einen Antrag auf Speicher-Erkundung einreichen kann und welche Behörde das Planfeststellungsverfahren für die Speicherung durchführen wird.“
„Für eine möglichst effiziente Umsetzung der Verfahren wäre es sinnvoll, eine Lösung zu nutzen, die für den Bereich des Bergrechts gefunden wurde. So wurde die (nach Paragraf 136 BBergG bestehende) Zuständigkeit des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den niedersächsischen Teil des deutschen Festlandsockels – in bergbaurechtlichen Angelegenheiten per Verwaltungsabkommen sowie nach dem jeweiligen Landesrecht – auf die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ausgedehnt. Damit ist das LBEG in bergbaurechtlicher Hinsicht räumlich für den gesamten deutschen Festlandsockel in der Nordsee zuständig. Diese Lösung führt zur Zuständigkeitsbündelung bei einer Landesbehörde – dem LBEG. Es wäre sinnvoll, diese Regelung auch für die CO2-Speicherung zu übernehmen.“
Mehrfachnutzung der Nordsee
„Fast die gesamte deutsche AWZ ist bereits für andere Nutzungen verplant, sodass CCS-Projekte nur dann umgesetzt werden können, wenn Konzepte für Mehrfachnutzungen entwickelt werden. Es müssen also Wege gefunden werden, um CO2 auch in Gebieten speichern zu können, die zum Beispiel für Offshore-Windparks oder militärische Nutzungen vorgesehen sind. Ohne solche Mehrfachnutzungen wird es keine CO2-Speicherung in der deutschen Nordsee geben können.“
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
„Es gibt zurzeit kein Geschäftsmodell für die CCS-Technik in Deutschland, da die CCS-Kosten deutlich höher sind als die CO2-Emissionpreise im europäischen Emissionshandel (ETS). Diese Preise werden steigen, falls die Emissionsrechte wie geplant verknappt werden. Es gibt jedoch zurzeit auf europäischer Ebene Bestrebungen, diese Verknappung zeitlich zu strecken. Das würde dazu führen, dass Firmen die zeitnah CCS umsetzen wollen, die erhebliche Differenz zwischen den CCS-Kosten und den ETS-Preisen selbst tragen müssten. Hier wäre es sinnvoll, das Instrument der Klimaschutzverträge zu nutzen. Es wurde von der alten Bundesregierung entwickelt, um diese Differenz abzudecken und erste CCS-Projekte zu unterstützen.“
Leiter der Forschungsabteilung Klimaökonomie und Politik - MCC Berlin, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Berlin
Relevanz des Gesetzesentwurfs
„Der Gesetzentwurf stellt einen wichtigen Schritt zur Erreichung von Klimaneutralität in Deutschland dar. Modellrechnungen gehen davon aus, dass wir in 20 Jahren vermutlich über 100 Megatonnen CO2-äquivalente Restemissionen aus Industrie, Landwirtschaft und dem Landsektor haben werden, die durch CO2-Entnahme kompensiert werden müssen. Das entspricht 15 Prozent der aktuellen Emissionen. Die Ausweitung von Wäldern, Agroforstsystemen und Kohlenstoffspeichern in landwirtschaftlichen Böden könnte die Hälfte des Bedarfs zur CO2-Entnahme und Speicherung abdecken, reicht aber allein nicht aus. Die technologischen Verfahren zur CO2-Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung sind daher essenziell zum Erreichen der Klimaneutralität.“
„Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, dass in Deutschland schwer oder nur teuer zu vermeidende Emissionen durch CO2-Entnahme vermieden und dauerhaft und sicher gespeichert werden können. Ohne dieses Gesetz ist das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland kaum vorstellbar.“
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
„Zunächst hebt der Gesetzentwurf zahlreiche Einschränkungen für die Erkundung, den Aufbau und den Betrieb von CO2-Speicheranlagen – unter anderem in unterirdischen geologischen Formationen – und CO2-Transportanlagen wie CO2-Leitungen auf. Damit werden nun Investitionen in die CO2-Speicherung ermöglicht. Allerdings wird das Gesetz allein noch nicht für den ausreichenden Ausbau dieser Technologie sorgen: Die Planungsverfahren sind lang und die Unsicherheiten für Investoren hoch. Damit sich die Technologie auch ohne zusätzliche Subventionen rechnet, braucht es zwei weitere Voraussetzungen: Erstens muss der CO2-Preis im europäischen Emissionshandelssystem weiter steigen, damit der Preis die tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten der Emissionen widerspiegelt. Zweitens muss die EU-Kommission CO2-Entnahme mittels Luftfilter oder Biomasseanbau mit anschließender dauerhafter geologischer Speicherung in den Emissionshandel integrieren. Dann erst kann sich die ‚atmosphärische Müllabfuhr‘ mittels CO2-Entnahme auch ohne zusätzliche Steuergelder rechnen.“
Aufbau der Infrastruktur
„Deutschland ist bei dieser Technologie spät dran, denn die Zeit drängt: In 20 Jahren soll das Land klimaneutral sein und der Aufbau der Leitungsinfrastruktur und möglicher Speicherstätten wird noch sehr viel Zeit benötigen. Damit die Ziele nun erreicht werden, bedarf es dringend dieser Gesetzesänderung. Bei der Auswahl und der Nutzung von Speicherstätten bedarf es größter Sorgfalt, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden und die gesellschaftliche Akzeptanz der Technologie nicht zu gefährden. Dennoch könnten Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren zu aufwendig und langwierig sein. Man sollte die Umsetzung nun sorgfältig beobachten und dann gegebenenfalls durch weitere Änderungen nachsteuern.“
Förderung von CCS-Projekten
„Damit die im Gesetz nun erlaubte Anwendung von CO2-Leitungen und Speichern auch Anwendung findet, braucht es dringend begleitende Maßnahmen: Die ‚Langfriststrategie Negativemissionen‘ sollte ebenfalls vom Kabinett beschlossen werden, um Investoren Planungssicherheit über Potenziale und Bedarfe zu ermöglichen. Weiterhin wird es für den Markthochlauf anfängliche Investitionszuschüsse, separate Förderung oder Standards beziehungsweise Quoten zur CO2-Entnahme und Speicherung geben müssen, weil der Markt aufgrund der hohen Verflechtungen entlang der CO2-Nutzungskette selbst nur schwer in Gang kommt.“
„Es ist klar, dass die CO2-Speicherung teuer ist und auch einen Eingriff in die Umwelt darstellt. Durch das Gesetz können wir aber diese Standards selbst festlegen und schaffen die Voraussetzungen für Klimaneutralität in Deutschland.“
Researcher im Bereich „Zukünftige Energie- und Industriesysteme“, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie
Relevanz des Gesetzesentwurfs
„Eine Klimaneutralität ist für Sektoren mit unvermeidbaren Prozessemissionen – die Zement- und Kalkindustrie sowie die thermische Abfallbehandlung – ohne den Einsatz von CC(U)S nicht möglich. Zudem liegt eine zeitliche Dringlichkeit vor, die eine Novellierung des Gesetzes zwingend erforderlich macht. Hintergrund ist, dass die Industrie – ausgehend von den heutigen Rahmenbedingungen – nicht erst im Jahr 2045 klimaneutral sein muss, sondern schon in 15 Jahren. Denn ab dann werden keine EU-ETS-Zertifikate mehr ausgegeben. Damit steht insgesamt nur ein sehr kleines Zeitfenster für die Erkundung und Erschließung von CO₂-Speichern sowie für den Bau eines deutschlandweiten CO₂-Netzes zur Verfügung. Dementsprechend gibt die Novellierung des KSpTG den entsprechenden Sektoren die benötigte Planungssicherheit.“
„Erstmalig wird in Deutschland die kommerzielle Speicherung von CO₂ ermöglicht. Dazu wird ein einheitliches Zulassungsregime für den Kohlenstofftransport geschaffen – zuvor wurde CCS im KSpG geregelt, während für CCU per Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden musste. Mit der Zusammenführung von CCS und CCU im KSpTG werden die Möglichkeiten zur Nutzung von CCU-Anwendungen erweitert, auch wenn es sich in Summe um keine substanziellen Mengen von CO2 handelt. Damit werden Rechtssicherheit und eine wirtschaftliche Perspektive für Investitionen geschaffen.“
„Es wird ein überragendes öffentliches Interesse für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Änderungen von Kohlendioxidleitungen und -speichern festgestellt. Dies kann zu einem beschleunigten Aufbau der CO₂-Infrastruktur führen, den es unter Berücksichtigung des nur noch geringen Zeitfensters bis zum Erreichen von Klimaneutralität in der Industrie auch braucht.“
Einsatzbereiche von CCS
„Der Anschluss von Kohlekraftwerken an ein CO₂-Netz und an -Speicher wird im Gesetzentwurf faktisch ausgeschlossen. Die Anwendung von CCS bei Gaskraftwerken ist hingegen möglich, auch wenn darauf im Gesetzestext selbst nicht explizit hingewiesen wird. Dies birgt die Gefahr, die eher neutral bis positiv konnotierte Wahrnehmung von CCS – die sich bei zahlreichen Umweltverbänden im Verbund mit der Kompensation technisch nicht vermeidbarer Emissionen in den letzten Jahren herausgestellt hat – wieder in eine negative Tendenz kippen zu lassen. Es ist zu erwarten, dass in der Reaktion Widerstände gegen die Umsetzung von Infrastrukturprojekten entstehen. Die CO₂-Vermeidung sollte weiterhin priorisiert werden.“
Transport des CO2
„Der Fokus des Gesetzesentwurfs liegt sehr stark auf dem Transport von CO2 via Pipeline, jedoch werden an vielen Stellen auch andere Transportmodi notwendig sein – zum Beispiel mit der Bahn oder per Binnenschiff. Auch hierfür gilt es, eindeutige Regelungen zu finden, die im bisherigen Entwurf unzureichend erfasst werden.“
„Der Gesetzentwurf adressiert in erster Linie das Speicherproblem in Europa und geht nur in unzureichendem Maße auf die Möglichkeiten der heimischen Onshore-Speicherung ein. Sie wird lediglich als Opt-In-Option aufgeführt und es wird den Bundesländern freigestellt, sich diesbezüglich zu engagieren. Auch wenn aktuell in Bezug auf Größenordnung und Qualität der deutschen Onshore-Speicherpotenziale noch keine hinreichend verlässlichen Daten vorliegen, ist doch nicht ausgeschlossen, dass die heimische Speicherung ein wirkungsvolles Instrument darstellen könnte, zum Beispiel auch zur Begrenzung des CO2-Transportbedarfs.“
Priorisierung bei knappen Speicherkapazitäten
„Es fehlen klare Anwendungskriterien für CCS, die festlegen, welche Verfahren bei knappen CO₂-Speicherkapazitäten priorisiert werden. Dies ist zwar gegebenenfalls nicht eine explizite Aufgabe für das Gesetz, sondern für die Carbon Management Strategie (CMS), zeigt aber deutlich, dass CMS und KSpTG im Verbund miteinander zu betrachten sind. Insofern ist es misslich, dass die CMS (jenseits der schon vor längerer Zeit veröffentlichten Eckpunkte) noch immer nicht vorliegt.“
Dieses Statement wurde in Zusammenarbeit mit Katja Witte, Kommissarische Abteilungsleiterin „Zukünftige Energie- und Industriesysteme“ am Wuppertal Institut verfasst.
„Ich sehe keinen Interessenkonflikt bei mir.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte anzugeben.“
„Ich sehe keinen Interessenkonflikt.“
Prof. Dr. Franziska Holz
Stellvertretende Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich sehe keinen Interessenkonflikt bei mir.“
Prof. Dr. Wilfried Rickels
Direktor des Forschungszentrums Global Commons und Klimapolitik, Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Klaus Wallmann
Leiter der Forschungseinheit Marine Geosysteme, Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR)
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Matthias Kalkuhl
Leiter der Forschungsabteilung Klimaökonomie und Politik - MCC Berlin, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Berlin
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte anzugeben.“
Simon Block
Researcher im Bereich „Zukünftige Energie- und Industriesysteme“, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich sehe keinen Interessenkonflikt.“