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24.01.2019

Was darf im Kohlekompromiss nicht fehlen?

Am Freitag, 25.01.2019, soll die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ihren Ausstiegsfahrplan für Kohlekraftwerke vorlegen. Das SMC hat daher Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen gebeten, vorab kurz zu erläutern, welcher Punkt aus der Sicht ihres jeweiligen Fachgebiets unbedingt in diesem Fahrplan berücksichtigt werden sollte, damit dieser sein Ziel auch erreichen kann. Die Hinweise der Wissenschaftler sollen dabei unterstützen, die Entscheidung der Kommission einzuschätzen.

 

Übersicht

     

  • Prof. Dr. Manfred Fischedick, Vizepräsident, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, Wuppertal
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  • Prof. Dr. Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin der Abteilung "Energie, Verkehr und Umwelt", Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
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  • Dr. Martin Pehnt, Wissenschaftlicher Geschäftsführer und Fachbereichsleiter Energie, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu)
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  • PD Dr. Dietmar Lindenberger, Senior Advisor, Energiewirtschaftliches Institut (EWI), Universität zu Köln
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  • Prof. Dr. Andreas Löschel, Professor am Lehrstuhl für Mikroökonomik, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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  • Prof. Dr. Karsten Lemmer, Vorstand Energie und Verkehr, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln
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  • Prof. Dr.-Ing. Jutta Hanson, Professorin und Leiterin des Fachgebiets Elektrische Energieversorgung unter Einsatz Erneuerbarer Energien, Technische Universität Darmstadt
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  • Prof. Dr. Michael Sterner, Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher FENES, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
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Statements

Prof. Dr. Manfred Fischedick

Vizepräsident, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, Wuppertal

· Formulierung eines konkreten Ausstiegszeitpunktes, mindestens aber eines Ausstiegskorridors, der nicht länger als 3 Jahre umfassen sollte (das heißt 203x bis 203y).

· Formulierung klarer (überprüfbarer) Meilensteine für kurz- und mittelfristig wirksame Beiträge, die auf die Klimaschutzziele 2020 und 2030 einzahlen.

· Transparenz bezüglich der Regelung, ob und wie die Kraftwerksbetreiber entschädigt werden sollen.

· Hinweise wie die Versorgungslücke geschlossen werden soll (zum Beispiel schnellerer Ausbau erneuerbare Energien, bessere Auslastung Gaskraftwerke) und wie die Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung des Ausstiegsfahrplans sichergestellt werden kann (zentraler Aspekt: der Industrie keinen Vorwand zu geben, gegen die Vorschläge zu opponieren).

· Formulierung einer klaren Perspektive für die betroffenen Region hinsichtlich des Aufbaus alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten (dabei klare Bezugnahme auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Region Lausitz, Mitteldeutsches Revier, Rheinisches Revier) – Einbettung in ein konsistentes Narrativ respektive eine Transformationsgeschichte (zum Beispiel vom Braunkohlerevier zur Modellregion für eine zirkuläre Wirtschaft für das Rheinische Revier).

· Formulierung von konkreten ersten Maßnahmen mit denen der Strukturwandel proaktiv eingeleitet werden kann und Hinweise über welche Zeiträume der Strukturwandel unterstützt werden muss.

· Formulierung einer Revisionsklausel, das heißt Vorschläge nach welche Zeiträumen (zum Beispiel 2025 und 2030) eine Überprüfung des Fahrplans stattfinden soll und Anpassungen ggf. möglich sind (Achtung: Revisionsklausel heißt nicht, dass bis zu diesem Zeitpunkt nichts passieren muss).

Prof. Dr. Claudia Kemfert

Abteilungsleiterin der Abteilung "Energie, Verkehr und Umwelt", Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

„Der Kohleausstieg muss heute eingeleitet werden. So würde der Markt bereinigt und ausreichend Platz für erneuerbare Energien und mittelfristig mehr Speicher geschaffen werden. Die Klimaziele von Paris geben das maximale Emissionsbudget auch im Stromsektor vor, das nicht überschritten werden sollte. Ähnlich wie beim Atomausstieg könnte so ausreichend Flexibilität geschaffen werden, um die Kraftwerksbetreiber im Rahmen des Strukturwandels und Umbaus zu unterstützen. Die ältesten und ineffizienten Kohlekraftwerke, solche die vor 1990 gebaut wurden, sollten möglichst rasch vom Netz. Dies würde den Umbau erleichtern. Die erneuerbaren Energien müssen weiter wachsen, am besten lastnah und dort, wo es dem System am meisten nützt. Es bedarf dezentraler Netze samt intelligenter Steuerung, um die Energiewende so kosteneffizient wie möglich zu machen. Dies gelingt natürlich nur, wenn der Strukturwandel klug begleitet wird. Anstelle von ‚Kohleabwrackprämien‘ für das Stilllegen von Kraftwerken zu bezahlen, die ohnehin vom Netz gegangen wären, sollten besser Finanzhilfen für betroffene Regionen und Beschäftigte bereitgestellt werden.“

Dr. Martin Pehnt

Wissenschaftlicher Geschäftsführer und Fachbereichsleiter Energie, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu)

„Deutschland wird das Klimaziel von 2020 drastisch verfehlen. Nur mit einem verlässlichen Kohleausstieg können wir die Einsparlücke wirkungsvoll verkleinern. Das kommt nicht nur dem Strommarkt zugute: Der Kohleausstieg ist auch die Voraussetzung dafür, dass beispielsweise Elektroautos und Wärmepumpen eine exzellente Klimabilanz haben. Wärmewende und Verkehrswende sind nicht ohne einen Kohleausstieg zu denken.“

„Ein planbarer Ausstieg ist entscheidend, um in vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Wirtschaftskräfte ansiedeln zu können. Dazu brauchen wir ein Instrumentenbündel:

• Klimaschutz mit Sofortwirkung: Eine sofortige Stilllegung von Braunkohlekraftwerks-Kapazitäten in den nächsten drei Jahren. Die Stilllegung von 8 Gigawatt wäre eine volkswirtschaftlich sinnvolle Größenordnung. Für die Zeit danach muss eine Ausstiegs-Roadmap für alle Kohlekraftwerke vorgezeichnet werden. Die Ausschreibung von vorzeitigen Stilllegungen von Steinkohle-Kraftwerken ist eine clevere Idee. So erhält der den Zuschlag, der pro Tonne eingespartem CO2 am wenigsten Entschädigung verlangt.

• Klimagerechtigkeit durch CO2-Preis: Ein – möglichst europäisch eingeführter – ansteigender CO2-Mindestpreis sollte in Verbindung mit dem reformierten Emissionshandel dafür sorgen, dass Braun- und Steinkohlekraftwerke sich an den von ihnen verursachten Klimaschadenskosten beteiligen. Besonders ineffiziente CO2-Schleudern haben dann schlechtere Marktbedingungen. Dieser Mindestpreis kann aufkommensneutral ausgestaltet werden, so dass unterm Strich die Strompreise nicht steigen.

• Kohlekur für Wärmenetze: Mehr als 60 Wärmenetze werden mit der Abwärme aus Steinkohle-Kraftwerken versorgt. Mit Wärmeplanung, einem Transformationsprogramm Fernwärme und einer Offensive für Fernwärme aus erneuerbaren Energien müssen wir auch für diese Wärmenetze eine Abkehr von der Kohle einleiten.

• Masterplan Nachhaltigkeits-Unternehmen: Strukturförderung und Ansiedelungshilfen müssen genutzt werden, um die Technologie- und Ideenkraft deutscher Unternehmen bei Nachhaltigkeitsprodukten weiter zu stärken. Batterieproduktion, Elektrokleinfahrzeuge, innovative Solar- und Windprodukte, industrielle vorgefertigte Sanierungselemente: Die Liste möglicher Innovationen und Branchen für die Kohleregionen könnte beliebig verlängert werden.“

PD Dr. Dietmar Lindenberger

Senior Advisor, Energiewirtschaftliches Institut (EWI), Universität zu Köln

„Wenn die ‚Kohlekommission‘ ihren Auftrag erfüllt und eine Beschleunigung des Kohleausstiegs vorschlägt, dann hat sie in der Sache aus volkswirtschaftlicher Sicht versagt. Erstens führt eine solche Beschleunigung im europäischen Strommarkt und Emissionshandel (EU ETS) im Wesentlichen nicht zu CO2-Vermeidung, sondern zur Verlagerung von Stromerzeugung und Emissionen in unsere Nachbarländer. Der Grund hierfür ist, dass der Strommarkt ein europäischer Markt ist, und dass bei politisch bedingten Abschaltungen deutscher Kohlekraftwerke ausländische Anlagen das Geschäft übernehmen. Profitieren würden hauptsächlich Kohlekraftwerke in Polen, Tschechien und den Niederlanden. Darum würde ein beschleunigter Kohleausstieg dem Klima kaum nutzen und Deutschland wirtschaftlich schaden.“

„Zweitens stellt ein solcher nationaler Eingriff in den europäischen Markt und Emissionshandel eine Doppelregulierung dar, die systemfremd, diskriminierend und daher mit erheblichen Entschädigungsforderungen verbunden ist. Richtig wäre es dagegen, die Systematik der deutschen Klimaziele neu auf einer gesunden Logik aufzubauen. Das würde erfordern, die am europäischen Emissionshandel teilnehmenden Wirtschaftsbereiche, darunter die Stromwirtschaft, europäisch zu regulieren und die Nicht-ETS-Sektoren entweder in den Emissionshandel zu integrieren oder durch nationale Maßnahmen zu adressieren.“ [1][2]

Prof. Dr. Andreas Löschel

Professor am Lehrstuhl für Mikroökonomik, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

„Der grundsätzliche Mechanismus des Kohleausstiegs sollten marktbasierte Anreize wie etwa höhere CO2 Preise sein. Stattdessen könnten Kraftwerksbetreiber Entschädigungszahlungen aus Steuermitteln für frühzeitige Kraftwerksabschaltung bekommen, die mit den Kraftwerksbetreibern verhandelt und sonst per Ordnungsrecht bestimmt werden. Warum der aktuelle Vorschlag kritisch ist, zeigt nicht zuletzt die Überführung von Braunkohlekraftwerke in die sogenannte Sicherheitsbereitschaft aus dem Jahr 2016. Es besteht schlicht die Gefahr, dass es unnötig teuer wird. In den 2020er Jahren werden Braun- und Steinkohlekraftwerke in großem Umfang auch ohne weitere Interventionen aus ökonomischen Gründen schließen. Auch die Strompreise werden nach heutigem Wissen durch höhere CO2-Preise und steigende Rohstoffpreise bis 2030 stark ansteigen. Das sind Entwicklungen, die unabhängig von den Beschlüssen zum Kohleausstieg durch heute bestehende Regulierungen und Verpflichtungen zu erwarten sind. Entschädigungen sind also sehr restriktiv zu handhaben.“

„Sinnvoller wäre es, über höhere CO2-Preise den Prozess des Kohleausstiegs zu beschleunigen und einen Mindestpreis im EU-ETS (europäischer Strommarkt und Emissionshandel, Anm. d. Red.) oder einen nationalen CO2-Preis zu etablieren. Dies ist nicht nur der ökonomisch sinnvollste Weg zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele, sondern sichert auch die Umweltwirkung des Ausstiegs. Bei einem ordnungsrechtlichen Ausstieg ist ein Kohle-Rebound zu erwarten: Auslastung verbliebener Kohlekraftwerke steigt, was die Emissionen sogar erhöhen kann. Auch der Zubau von Gaskraftwerken führt zu höheren Emissionen aus der Gasnutzung. Ein CO2-Preis mindert diese Rebound-Effekte und schafft technologieneutrale Anreize zur Emissionsminderung und zur weiteren Integration der erneuerbaren Energien. Es ist dafür zu sorgen, dass über Zertifikatslöschung und die Marktstabilisierungsreserve die deutschen Minderungen nicht durch Emissionen an anderer Stelle im ETS konterkariert werden.“

„Der Verweis auf ein Monitoring des Prozesses ist sehr zu unterstützen. Die Bundesregierung hat mit dem Monitoring eine fortlaufende Beobachtung der Entwicklungen der Energiewende beschlossen, der Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltwirkungen der Energiewende betrachtet. Der Prozess wird vom Bundewirtschaftsministerium (BMWi) koordiniert und von einer unabhängigen Expertenkommission begleitet, deren Vorsitzender ich bin. Dieses Monitoring wäre ein guter Ansatzpunkt für die Evaluation 2023, 2026 und 2029.“

Prof. Dr. Karsten Lemmer

Vorstand Energie und Verkehr, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln

„Einen einfachen Schlüssel für den Ausstieg aus der Kohlekraft gibt es nicht. Als erstes sollten für die Kohlereviere Alternativen für Wirtschaft und Beschäftigung identifiziert werden. Die vorhandenen Kompetenzen in der Energiewirtschaft müssen dazu genutzt und für erneuerbare Energien ertüchtigt werden. Mit unserem neuen DLR-Institut für CO2-arme Industrieprozesse in Cottbus, Zittau und Görlitz werden wir mit unserer Forschung neue Impulse für die Entwicklung der regionalen Wirtschafts- und Wissenschaftslandschaft in der Lausitz geben, um die Industrie als großen Emittenten für eine klimafreundliche Produktion zu unterstützen und Arbeitsplätze zu erhalten.“

„Mit Blick auf die Versorgungssicherheit muss das Energiesystem auf allen Ebenen stark flexibilisiert werden, um Stromerzeugung und -nachfrage auch bei hohen Anteilen schwankender Erzeugung erneuerbarer Energien aufeinander abzustimmen. Dazu gehört auch die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Dabei sind Energiespeicher für eine bedarfsgerechte Energieversorgung unerlässlich und ermöglichen es, Kohlekraftwerke schon mittelfristig zu Speicherkraftwerken umzubauen.“

Prof. Dr.-Ing. Jutta Hanson

Professorin und Leiterin des Fachgebiets Elektrische Energieversorgung unter Einsatz Erneuerbarer Energien, Technische Universität Darmstadt

„Der Anteil der Kohlekraftwerke am jährlichen Energiebedarf in Deutschland liegt bei rund 35 Prozent. Für einen erfolgreichen Kohle-Ausstieg, den ich begrüße, sind vielfältige Fragen zur Gestaltung des zukünftigen Energieversorgungsnetzes zur Gewährleistung eines stabilen Netzbetriebes zu beantworten.“

„Eine der jetzigen zentralen Aufgaben von Kohlekraftwerken ist der Ausgleich der schwankenden Leistungseinspeisung aus Wind und Sonne. Dieser Leistungsausgleich, auch für lang andauernde geringe Einspeisung aus Wind und Sonne (‚Dunkelflaute‘) und für erhöhte Leistungsänderungsgeschwindigkeiten, muss zukünftig ohne Kohlekraftwerke erfolgen.“

„Weiterhin muss bei der Erstellung des Fahrplans zum Kohleausstieg bedacht werden, dass sich die Kohlekraftwerke positiv auf das Stabilitätsverhalten des elektrischen Netzes auswirken. Fehlen diese, werden neue Konzepte zur Gewährleistung der Stabilität und zur Bereitstellung von Regelleistung – zum Beispiel bei Kraftwerksausfällen – benötigt. Dabei müssen die Konzepte das Zusammenspiel der vielfältigen dezentralen und zentralen Erzeugungseinheiten der Übertragungs- und besonders auch der Verteilungsnetze ermöglichen.“

Für das elektrische Energieversorgungsnetz bedeutet das Fehlen von Kohlekraftwerken zum Beispiel im Ballungsraum des Ruhrgebietes darüber hinaus, dass Leistung weiträumig zu transportieren ist. Dafür muss das heutige Übertragungsnetz ausgebaut werden, da es hierfür nicht konzipiert wurde. Somit muss der Fahrplan zum Kohleausstieg mit dem Ausbauzustand des Übertragungsnetzes abgeglichen sein, damit der Kohleausstieg Erfolg hat.“

Prof. Dr. Michael Sterner

Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher FENES, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg

„Der Ausstieg aus der Kohle bedeutet den Einstieg in die Speicher. Und zwar nicht nur in die Forschung, sondern in den Markt. Anders ist die Versorgungssicherheit nicht zu gewährleisten. Denn Stromnetze bieten allein für sich keine Versorgungssicherheit, wenn nicht am Ende der Leitung ein Kraftwerk oder ein Speicher steht. Seit genau 10 Jahren propagieren wir Power-to-Gas: die Nutzung vorhandener Speicherkapazitäten im TWh-Maßstab im Erdgasnetz durch die Kopplung von Strom- und Gassektor. Die Speicherkapazitäten im Gasnetz sind 3000 mal größer als im Stromnetz, die Transportkapazität von Nord nach Süd um den Faktor 4.“

„In einer aktuellen Studie für die Gaswirtschaft [3] konnten wir zusammen mit Energierechtsexperten zeigen, dass die Befreiung von allen Abgaben, Steuern und Umlagen für die nächsten 10 Jahre der Schlüssel zur Markteinführung von Power-to-Gas und Power-to-X ist: Hochtechnologie, die im Zuge des Pariser Klimaschutzabkommens weltweit gebraucht wird und bei uns in Deutschland entwickelt wurde. Nun gilt es, diese notwendige Technologie auch in den Markt zu bekommen und nicht den gleichen Fehler zu machen wie bei der Batterietechnologie: erst entwickeln, dann nach Asien verkaufen, und schlussendlich für das Vielfache teuer zurückholen. Durch Power-to-X und Speichertechnologien können viele Arbeitsplätze entstehen. Folglich: Raus aus der Kohle bedeutet rein in die Speicher. Die Arbeitsplätze können dadurch in der Energiebranche erhalten bleiben und sogar ausgebaut werden.“

(Anm. der Red: Power-to-Gas bezeichnet den Prozess, aus Strom und Wasser Wasserstoff zu gewinnen und zu speichern. Power-to-X den Prozess, weitere Treibstoffe daraus herzustellen. TWh = Terawattstunden)

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Dr. Martin Pehnt: „Keiner. Das ifeu berät Ministerien (auch BMWi, BMU), Umwelt- und Wirtschaftsverbände, Kommunen, Energieversorger und Hersteller. Dabei ist die wichtigste Grundlage einer vollkommen unabhängigen, interessensfreien, wissenschaftlichen Kriterien unterliegenden Beratung. Wir sehen daher keinen Interessenskonflikt.“
Alle anderen: Keine angegeben. 

Literaturstellen, die von den Experten zitiert wurden

[1] Bertsch J et al., Effekte nationaler Emissionsminderungsziele im europäischen Strommarkt – eine modellbasierte Analyse für Deutschland. Zeitschrift für Energiewirtschaft 39 (2016), 163-170. DOI: 10.1007/s12398-015-0161-4 

[2] Lindenberger D: Zur aktuellen Kohleausstiegsdebatte: Den Markt in den Dienst des Klimaschutzes stellen. Energiewirtschaftliche Tagesfragen 68. Jg. (2018) Heft 11 URL 

[3] Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW) 2018: Klimaschutz mit grünen Gasen. Wie können erneuerbare Gase nachhaltig ins Energiesystem integriert werden? Zusammenfassung des Forschungsberichts. 

Weitere Recherchequellen

Wir haben zur Frage, wie schnell sich Kohlekraftwerke aus Stromnetztechnischer Sicht abschalten lassen, ein Fact Sheet veröffentlicht: "Kohleausstieg und Stromnetz", Stand 13.11. 2017

Das Umweltbundesamt UBA und der WWF haben zur Frage, wie ein Kohleausstieg am besten organisiert werden könnte, im Januar 2017 eine gemeinsame Untersuchung vorgelegt. Vier Experten ordneten für uns diesen Bericht ein: Wege zum Kohleausstieg, Rapid Reaction, Stand 16.01.2017