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08.09.2023

Abschließende Lesung des GEG: Wie werden wir morgen heizen?

     

  • Gebäudeenergiegesetz wurde vom Bundestag verabschiedet
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  • Gesetz gibt Rahmen für Heizungen in Neubauten und bei Sanierungen vor
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  • laut Experten komme es jetzt auf die Wärmeplanung in den Kommunen und eine kluge Förderpolitik an
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Am 08.09.2023 diskutierte der Bundestag noch einmal über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und stimmte abschließend darüber ab [1]. Damit könnte eine zum Teil emotionalisierend geführte Diskussion über dieses wichtige Gesetz einen Schlusspunkt finden und der Ernst beginnen: ein Abschied von fossilen Brennstoffen zum Heizen. Viel Kritik von Verbänden hat dieses Gesetz bis zuletzt begleitet – zu lange Fristen, zu geringe Förderung, unklare Folgen der kommunalen Wärmeplanung. In den kommenden Monaten wird es sich zeigen, welche Entwicklungen dadurch tatsächlich ausgelöst werden, und was doch noch geändert werden sollte.

Ende Juni hatten Experten in einem Press Briefing des SMC mit Blick auf die Umsetzung des GEG diskutiert, inwieweit verlängerte Fristen und die kommunale Wärmeplanung eine Chance wären, in Ruhe wichtige Punkte zu klären, zum Beispiel: Wo kann man Wärmepumpen einsetzen? Wie viel Dämmungen braucht man, welche Rolle spielt Wasserstoff [II]? Zwei Experten schätzen in den nachfolgenden Statements den aktuellen Stand der Wärmewende heute mit Abschluss des GEG ein.

Übersicht

     

  • Dr. Martin Pehnt, Wissenschaftlicher Geschäftsführer und Fachbereichsleiter Energie, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu)
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  • Prof. Dr. Dirk Müller, Lehrstuhl für Gebäude- und Raumklimatechnik, E.ON Energy Research Center, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH), Aachen
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Statements

Dr. Martin Pehnt

Wissenschaftlicher Geschäftsführer und Fachbereichsleiter Energie, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu)

„Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes geht eine Hängepartie zu Ende. Es ist gut, dass nun der Abschied von fossilen Brennstoffen zum Heizen eingeläutet ist, auch wenn die Regelung durch die verschiedenen Überarbeitungsschleifen einige Skurrilitäten enthält. Wärmepumpen, Wärmenetze und andere klimafreundliche Heizungssysteme müssen jetzt zum selbstverständlichen Standard werden.“

„Der neue Gesetzestext regelt übrigens weit mehr als nur die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Beispielsweise enthält er Mieterschutzregelungen und neue Mechanismen zur Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen und älteren Heizungen: Damit der Betrieb dieser Heizungen energiesparend erfolgt.“

„Doch ist die Verabschiedung des Gesetzes nur der Startschuss für eine Wärmewende. Markt, Politik und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer müssen an einem Strang ziehen.“

„Der Markt muss zeitnah viele und attraktive Angebote für die grüne Wärme entwickeln: Einfache und günstige Wärmepumpen-Heizsysteme, Heizungen zur Miete, Standardkonzepte für Nahwärmenetze und andere innovative Produkte. Der neue Gesetzestext schafft hierfür die langfristigen Voraussetzungen.“

„Die Politik muss zugleich mit einer Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude nachlegen und sicherstellen, dass die klimafreundliche Wärme nicht nur für Leute mit dicken Portemonnaies zugänglich ist. Mit der angekündigten Basisförderung und einem Sozialbonus für geringer Verdienende ist ein erster Schritt gegangen. Die Sozialförderung sollte allerdings auch auf vermietete Gebäude ausgedehnt werden.“

„Die Empfehlung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer lautet: Jetzt nicht voreilig Erdgas- und Heizöl-Heizungen installieren, denn steigende CO2-Preise werden diese zu einer teuren Option machen. Eine Beratung etwa mit einem Sanierungsfahrplan hilft, das Gebäude auf den Heizungstausch vorzubereiten und eine optimale klima- und kostenfreundliche Lösung zu finden.“

Prof. Dr. Dirk Müller

Lehrstuhl für Gebäude- und Raumklimatechnik, E.ON Energy Research Center, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH), Aachen

„Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz werden Anforderungen an die Gebäudeeigentümer eng mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Statt einer eigenen Wärmepumpe kann der Anschluss an ein neues Wärmenetz oder der Bezug erneuerbarer Gase als Erfüllungsoption in Betracht gezogen werden, falls die kommunale Wärmeplanung geeignete Netze vorsieht. Diese Verzahnung bietet allen Kommunen die Möglichkeit, ihre Kunden früh in die Planung neuer Infrastruktur für die Wärmeversorgung zu integrieren. Und die Einwohner haben die Chance, ihre Präferenzen in diesen wichtigen Planungsprozess einzubringen.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Alle: Keine Angaben erhalten.

Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden

[I] Deutscher Bundestag (2023): Bundestag stimmt über Heizungsgesetz ab. Erläuterungen zum Prozess mit Links zum Gesetzentwurf und Änderungsanträgen.

[II] Science Media Center (2023): Wärmepumpe, Wasserstoff und Wärmeplanung – Wie heizen wir morgen? Press Briefing. Stand: 22.06.2023.