Netzpaket soll Anschlussbedingungen für erneuerbare Energien ändern
Gesetzentwurf: Neue Anlagen sollen sich an den Kosten für Netzanschlüsse beteiligen und in bestimmten Gebieten keine Entschädigungszahlungen mehr bei Abregelungen bekommen. Dadurch soll Ausbau der erneuerbaren Energien regional gesteuert werden
Entwurf befindet sich noch früh im Gesetzgebungsverfahren, größere Änderungen sind noch möglich
Forschende: Für die Bewertung der Maßnahmen kommt es auf die genaue Ausgestaltung an; Baukostenzuschüsse können als Standort-Signal geeignet sein, wichtig sind Planbarkeit und ein vorausschauender Blick auf zukünftige Entwicklungen
Die Bundesregierung plant, die Bedingungen für den Anschluss von erneuerbaren Energien an das Stromnetz zu ändern. Dies wurde durch einen geleakten Entwurf für das sogenannte Netzpaket deutlich, über den bereits mehrere Medien berichteten. Dem SMC liegt der Entwurf vor (siehe Primärquelle). Es handelt sich hierbei um eine interne Version des Wirtschaftsministeriums. Bis der Entwurf vom Kabinett beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.
Da wesentliche Inhalte des Entwurfs nun aber bereits breit diskutiert werden, hat das SMC Forschende gebeten, diese einzuschätzen. Der Entwurf enthält verschiedene Maßnahmen:
Professor am Lehrstuhl für Umwelt-/ Ressourcenökonomik und Nachhaltigkeit, Ruhr-Universität Bochum
Regionale Steuerung des Ausbaus
„Eine Entschädigung bei Abregelung ist an sich gut nachvollziehbar. Beim Vorschlag zum Entschädigungsverzicht geht es aber im Kern um die regionale Steuerung von Investitionen, um das Stromsystem effizienter zu machen und Redispatch-Kosten zu senken. Ob dies durch den Vorschlag gelingen kann, ist aber unklar. Besser wären räumlich differenzierte Preise, also eine höhere geographische Auflösung des Strommarkts. Dann wären die Strompreise in unterschiedlichen Regionen verschieden und würden jeweils abbilden, ob in der Region gerade viel oder wenig Strom zur Verfügung steht. Das setzt zielgerichtete Anreize für Investitionen und Betrieb.“
„Änderungen bei der Netzentgeltsystematik, wie die diskutierten Baukostenzuschüsse oder eine stärker differenzierte Förderung der erneuerbaren Energien, gehen in die richtige Richtung. Sie können sowohl stärker räumlich differenzieren als auch zukünftige Entwicklungen besser abbilden als der diskutierte Redispatchvorbehalt. In jedem Fall ersetzen sie aber nicht die Notwendigkeit von Preisanreizen.“
Netzanschlüsse
„Netzanschlüsse sind der Flaschenhals der Energiewende. Deshalb ist es richtig zu überlegen, wie dieses knappe Gut effizienter genutzt werden kann. Ein genereller Vorrang für Erneuerbare – wie dies aktuell der Fall ist – wird dem nicht gerecht. Besser wären stärker marktorientierte Anschlusskonzepte, die durch flexiblere Netznutzung die verfügbaren Anschlusskapazitäten besser nutzen. Hier könnten Auktionen, flexible Netzanschlussvereinbarungen oder ein Markt für Anschlusskapazitäten helfen.“
Professorin für Technologien der Energieverteilung am Institut für Nachhaltige Technische Systeme INATECH, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Redispatchvorbehalt
„Es ist davon auszugehen, dass der Redispatch-Bedarf in den kommenden Jahren durch den Netzausbau sinken wird. Dennoch wird es weiterhin Gebiete geben, in denen Netzengpässe häufiger vorkommen, die also im Rahmen des geplanten Redispatchvorbehalts als ‚kapazitätslimitiert‘ gelten würden. In diesen Gebieten würden sich die Investitionsbedingungen für neue Solar- und Windkraftanlagen verschlechtern. Den möglichen Einsparungen durch wegfallende Entschädigungen an Anlagenbetreiber steht also das Risiko gegenüber, den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu verzögern. Insbesondere bei der Windenergie lag der Ausbau in den letzten Jahren bereits deutlich hinter den Zielen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).“
Einspeisenetze
„Ein Unterschied von Einspeisenetzen zu den klassischen Versorgungsnetzen könnte sein, dass sie nicht n-1-sicher geplant werden müssen, was Kosten sparen kann. Das n-1-Kriterium ist ein wichtiges Prinzip der Versorgungssicherheit und stellt sicher, dass Verbraucher auch dann noch Strom haben, wenn ein wichtiges Netzelement ausfällt. Wenn ein solcher Fall in einem Einspeisenetz auftritt, sind keine Verbraucher betroffen, daher kann dies eher toleriert werden. Die fehlende Erzeugungsleistung könnte durch andere Sicherheitsmechanismen relativ einfach ausgeglichen werden.“
Baukostenzuschuss für Anlagen
„Lokal differenzierte Baukostenzuschüsse sind ein transparentes und gut planbares Instrument für die Lenkung des Ausbaus der erneuerbaren Energien (EE). Sie sind daher gegenüber Instrumenten zu bevorzugen, die die Erlösunsicherheit erhöhen, wie es beim Redispatchvorbehalt der Fall wäre. Wichtig ist jedoch, dass die Netzbetreiber weiterhin angehalten werden, das Netz in Regionen mit knappen Kapazitäten auszubauen, damit die am besten geeigneten Standorte für neue EE-Anlagen genutzt werden können.“
Vergabe von Netzanschlüssen
„Das im Bericht der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring angemahnte Ausbauhemmnis der ineffizienten Prozesse bei der Vergabe von Netzanschlusskapazitäten wird im Netzpaket angegangen. Das ist begrüßenswert, denn die Schaffung eines klaren Verfahrens zur Priorisierung der Anschlussbegehren ist längst überfällig. Das Netzpaket sieht vor, dass Übertragungsnetzbetreiber zügig ein einheitliches Vorgehen bestimmen. Für neue Batteriespeicher, Rechenzentren und andere Akteure, die ans Netz angeschlossen werden wollen, ist das eine gute Nachricht.“
„Der Entwurf des Netzpakets sieht auch vor, dass Verteilnetzbetreiber ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten entwickeln sollen. Das ist sehr wichtig, um den Wildwuchs zu ordnen, denn aktuell haben die rund 850 Verteilnetzbetreiber viel Freiheit, ihr eigenes Vergabeverfahren zu definieren. Allerdings ist die Bundesnetzagentur mit dem Versuch, eine einheitliche Branchenlösung vorzuschlagen, schon einmal gescheitert. Wie sich die Netzbetreiber dieses Mal auf gemeinsame Prozesse einigen sollen, bleibt unklar.“
Flexible Anschlussvereinbarungen
„Eine weitere Idee des Netzpakets ist es, dass Übertragungsnetzbetreiber flexible Netzanschlussvereinbarungen mit Anlagenbetreibern treffen können, die ans Netz angeschlossen werden wollen. Sie können zum Beispiel Leistungsbänder vorgeben oder anderweitige Einschränkungen definieren, mit denen die Freiheitsgrade für den Handel am Markt reduziert werden. Besser wäre es, die Netzrestriktionen direkt im Stromhandel zu reflektieren, was mit einer Aufteilung der Gebotszone oder mit Knotenpreisen möglich wäre. Wenn das Festhalten an der einheitlichen deutschen Gebotszone zunehmend Einschränkungen im Stromhandel erfordert, ist es teuer erkauft.“
Institutsleiter, Fraunhofer Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE), Kassel, und Fachgebietsleiter Nachhaltige elektrische Energiesysteme, Universität Kassel
Redispatchvorbehalt
„Aus systemischer Perspektive adressiert der Redispatchvorbehalt ein reales Problem: In einzelnen Netzregionen wächst die installierte erneuerbare Erzeugungsleistung schneller als die kurzfristig verfügbare Transportkapazität. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausweisung ‚kapazitätslimitierter Netzgebiete‘ dynamisch, transparent und zeitlich befristet erfolgt, da sich die Netzsituation durch geplante Leitungen, Umspannwerke und Netzverstärkungen in den kommenden Jahren teils deutlich verändern wird. Zentral ist, nach welchen Kriterien Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausgewählt werden: Neben der Häufigkeit von Redispatch sollten auch verursachte Systemkosten und die Sensitivität der einzelnen Anlagen auf die Engpassstellen im Gesamtsystem berücksichtigt werden.“
„Ein Redispatchvorbehalt kann zur Begrenzung von Systemkosten beitragen, ist aber nur dann sinnvoll, wenn er Teil eines Instrumentenmixes ist, der Netzausbau, flexible Netzanschlüsse und systemisch nutzbare Flexibilitäten konsequent integriert.“
Einspeisenetze
„Einspeisenetze können als planerisches Instrument verstanden werden, um erneuerbare Erzeugung räumlich und zeitlich koordiniert anzuschließen und Netzinfrastruktur von Beginn an für mehrere Projekte gemeinsam auszulegen. Dadurch lassen sich insbesondere auf der Verteilnetzebene Doppelstrukturen vermeiden und Netzausbaukosten systemisch effizienter gestalten.“
„Voraussetzung ist eine belastbare regionale Systemplanung, die Erzeugungs-, Last- und Flexibilitätsentwicklungen gemeinsam betrachtet. Batteriespeicher sollten dabei integraler Bestandteil von Einspeisenetzen sein, da sie Einspeisespitzen reduzieren, Netzbetriebsmittel besser auslasten und die Anschlussfähigkeit zusätzlicher Erzeugung erhöhen können.
Aus Systemsicht entfalten Einspeisenetze ihr volles Potenzial nur dann, wenn Speicher, steuerbare Verbraucher und flexible Netzanschlüsse gleichwertig mitgedacht werden.“
Baukostenzuschuss für Anlagen
„Baukostenzuschüsse können grundsätzlich ein wirksames Standort-Signal darstellen, wenn sie transparent, vorhersehbar und auf klar definierten netzwirtschaftlichen Parametern beruhen. Unter diesen Bedingungen können sie dazu beitragen, systemisch günstigere Standorte gegenüber stark belasteten Netzregionen attraktiver zu machen. Gleichzeitig besteht das Risiko einer Bremswirkung, wenn Baukostenzuschüsse als schwer kalkulierbare Zusatzbelastung wahrgenommen werden oder kurzfristig variieren. Aus Investitions- und Finanzierungsperspektive ist daher entscheidend, dass Risiken bewertbar bleiben und Planungssicherheit besteht. Alternativ oder ergänzend können flexible Netzanschlussvereinbarungen, zeitlich differenzierte Netzentgelte oder marktbasierte Standortanreize ähnliche Lenkungswirkungen entfalten.“
Zusammenspiel der Maßnahmen
„Für die systemische Bewertung des Entwurfs ist weniger ein einzelnes Instrument entscheidend als das Zusammenspiel aller vorgesehenen Maßnahmen. Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten, standardisierte digitale Anschlussprozesse und klare Regeln zur Reservierung und Freigabe von Kapazitäten sind zentrale Voraussetzungen für eine funktionierende Anschlusslogik.“
„Ebenso wichtig ist die konsistente Verzahnung mit der langfristigen Netzentwicklungsplanung auf Übertragungs- und Verteilnetzebene. Nur wenn kurzfristige Engpassmechanismen und langfristige Ausbaupfade zusammen gedacht werden, lassen sich Unsicherheiten vermeiden.“
„Aus wissenschaftlicher Sicht ist zudem entscheidend, dass Flexibilitäten systemisch bestmöglich genutzt werden.“
Auf die Frage, ob das geplante Netzpaket eine Gefahr für die Energiewende darstellt:
„Auf Grundlage des vorliegenden Referentenentwurfs lässt sich wissenschaftlich nicht ableiten, dass die Energiewende grundsätzlich gefährdet wird. Der Entwurf reagiert auf reale systemische Herausforderungen, die mit dem schnellen Ausbau erneuerbarer Energien, umfangreichen Anschlussbegehren für Batterieprojekte und zunehmenden, teilweise kurzfristig nicht lösbaren Netzengpasslagen verbunden sind.“
„Gleichzeitig ist klar, dass Unsicherheit über künftige Anschlussbedingungen, Entschädigungsregelungen und Kostenwirkungen die Investitionsentscheidungen beeinflussen kann. Ob das Netzpaket eine bremsende oder fördernde Wirkung entfaltet, hängt daher maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung, der zeitlichen Befristung einzelner Maßnahmen und der Integration von Flexibilitätsoptionen ab.“
„Aus systemischer Sicht ist entscheidend, dass Planungssicherheit gewährleistet wird, systemisch günstige Standorte angereizt werden und insgesamt eine positive Dynamik der Systemtransformation erhalten bleibt.“
„Befangenheiten habe ich keine.“
„Interessenkonflikte sehe ich keine.“
„Es bestehen keine finanziellen oder institutionellen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dieser Einschätzung.“
Primary source
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens. Referentenentwurf. Bearbeitungsstand: 30.01.2026.
Weiterführende Recherchequellen
Science Media Center (2025): Wird Deutschlands Strompreiszone geteilt? Data & Facts. Stand: 22.04.25.
Prof. Dr. Andreas Löschel
Professor am Lehrstuhl für Umwelt-/ Ressourcenökonomik und Nachhaltigkeit, Ruhr-Universität Bochum
Information on possible conflicts of interest
„Befangenheiten habe ich keine.“
Prof. Dr. Anke Weidlich
Professorin für Technologien der Energieverteilung am Institut für Nachhaltige Technische Systeme INATECH, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Information on possible conflicts of interest
„Interessenkonflikte sehe ich keine.“
Prof. Dr. Martin Braun
Institutsleiter, Fraunhofer Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE), Kassel, und Fachgebietsleiter Nachhaltige elektrische Energiesysteme, Universität Kassel
Information on possible conflicts of interest
„Es bestehen keine finanziellen oder institutionellen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dieser Einschätzung.“