Energie & Mobilität

30. Januar 2025

Zu viel Sonne, zu viel Strom - was gegen Stromüberschüsse geplant ist

Anlass

Solarenergie ist günstig, klimafreundlich und der Zubau übertrifft sogar die Ausbauziele der Bundesregierung. Doch zu viel Solarenergie zur gleichen Zeit kann die Stromnetze belasten – davor warnen verschiedene Akteure wie der Präsident der Bundesnetzagentur seit dem vergangenen Herbst vermehrt [1].

Die Ursache: Solarenergie ist stark tageszeiten- und wetterabhängig. An sonnigen Feiertagen kann die installierte Leistung bereits einen Großteil des Strombedarfs decken. Große Überschüsse in Teilen des Netzes können potenziell die Stabilität gefährden. Ein weiteres Problem entsteht durch niedrige oder sogar negative Preise. Diese sind zwar nicht schädlich für Stromverbraucher, aber für den Bundeshaushalt. Denn viele Solaranlagen bekommen eine feste Vergütung pro produzierter Kilowattstunde – egal wo der Strompreis zur Zeit der Produktion liegt.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ sollen diese beiden Probleme – Belastung der Netze und hohe Fördersummen für Solarenergie – angegangen werden [2]. Ein Entwurf wurde im Ausschuss von den eingeladenen Sachverständigen positiv bewertet und soll noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden [3].

Dieses Fact Sheet erklärt, warum durch überschüssige Solarenergie Probleme entstehen können, wie Vergütung und Steuerbarkeit aktuell geregelt sind und welche Änderungen sich durch das geplante Gesetz ergeben könnten.

Hinweise zur Einordnung:

Die Größe von Solaranlagen wird in installierter Leistung – in der Einheit Kilowatt, oder korrekter in Kilowatt Peak (kWp) – angegeben und bezieht sich auf die Modulleistung, unter definierten Laborbedingungen. Die tatsächlich eingespeiste Leistung liegt in den allermeisten Zeiträumen deutlich darunter.

Solaranlagen auf Einfamilienhäusern haben meist eine Leistung unter 10 Kilowatt Peak, Solaranlagen mit einer Leistung von 30 Kilowatt Peak sind so groß wie ein Tennisplatz [4].

Dieses Fact Sheet kann hier als pdf heruntergeladen werden.

Übersicht

  • Stromüberschüsse durch PV-Anlagen
  • Bisherige Vergütung von Solarstrom
  • Bisherige Steuerung von Solaranlagen
  • Geplante Änderungen bei Vergütung von Solaranlagen
  • Geplante Änderungen bei Steuerung von Solaranlagen
  • Literaturstellen, die zitiert wurden

Stromüberschüsse durch PV-Anlagen

  • Ausbau der Solarenergie kommt schneller voran als geplant
  • Ziel für 2024 war eine installierte Leistung von 88 Gigawatt [5]
  • dies wurde deutlich übertroffen: Die Bundesnetzagentur gibt in ihrem Bericht (Stand: 13.01.2025) für das Jahr 2024 eine installierte Leistung von gut 99 Gigawatt an, Nachmeldungen könnten die Zahl noch erhöhen [6]
  • Solarstrom trug 2024 durchschnittlich gut 14 Prozent zu der öffentlichen Nettostromerzeugung bei [7]
  • hinzu kommt der Strom, der nicht ins Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird, entweder direkt oder mithilfe von Heimspeichern
  • an sonnigen Tagen ist der Anteil deutlich höher, zu bestimmten Zeiten an bestimmten Tagen kann der produzierte Solarstrom fast den gesamten Bedarf decken
  • besonders sichtbar ist der Effekt an Feiertagen, wenn wenig Strom verbraucht wird
  • die nachfolgende Grafik zeigt die Stromerzeugung und den Strombedarf in der Woche nach Pfingsten im Jahr 2024; am Pfingstmontag (20.05.) wurde in den Mittagsstunden ein Großteil des Bedarfs durch Solarstrom (gelb) gedeckt, andere Kraftwerke wurden gedrosselt
  • Die Grafik kann hier heruntergeladen werden und darf unter Angabe der Quelle genutzt werden.
  • durch den weiteren Ausbau von Solarenergie werden Situationen wie an Pfingsten häufiger
  • dadurch entstehen zwei Probleme

Problem 1: Hohe Förderausgaben durch geringe Strompreise

  • für die Produktion des Stroms fallen kaum laufende Kosten an, etwa weil keine Brennstoffe benötigt werden
  • in Zeiten, in denen viel Solarstrom produziert wird, sind die Strompreise an der Börse dann gering, teils sogar negativ
  • nicht alle konventionellen Kraftwerke fahren ihre Leistung vollständig herunter – etwa wegen technischer Restriktionen oder Mehrkosten durch die Leistungsabsenkung
  • in Zeiten negativer Börsenstrompreise bekommen Akteure Geld dafür, dass sie Strom an der Börse kaufen
  • für den Pfingstsonntag im Jahr 2024 lag der Strompreis für die Mittagsstunden am Day-Ahead-Markt beispielsweise bei etwa -15 Euro pro Megawattstunde oder -1,5 Cent pro Kilowattstunde
  • die meisten Haushalte und viele Industrieunternehmen haben langfristige Stromverträge mit festen Preisen; die Schwankungen kommen bei ihnen nicht an
  • am Day-Ahead-Markt gab es 2024 gut 450 Stunden mit negativen Strompreisen – deutlich mehr als in den vorangegangenen Jahren [8] [9]
  • die nachfolgende Grafik zeigt außerdem, dass negative Strompreise oft in mehreren aufeinanderfolgenden Stunden auftreten
  • günstige Strompreise sind nicht per se problematisch
  • Verbraucher mit flexiblen Stromtarifen können ihren Verbrauch anpassen und profitieren
  • ein Problem entsteht jedoch für den Bundeshaushalt
  • denn die meisten Solaranlagen erhalten (im Mittel) eine feste Vergütung – je günstiger der Strompreis, den Solarenergie an der Börse tatsächlich erzielt, desto mehr Geld muss der Staat für die Förderung ausgeben
  • für Zeiten mit negativen Preisen gibt es bereits einige Ausnahmen in der Förderung
  • für das Jahr 2025 gehen die Übertragungsnetzbetreiber auf Basis ihrer im Oktober 2024 veröffentlichten Prognose von einem Finanzierungsbedarf für Solarenergie von 9,4 Milliarden Euro aus – das ist die Differenz aus prognostizierten Vergütungszahlungen und Vermarktungserlösen [10]
  • negative Preise treten gehäuft tagsüber auf, korrelieren also mit der Erzeugung von Solarstrom [11]
  • die nachfolgende Grafik zeigt die Häufigkeit von Strompreisen zwischen -50 und 200 Euro pro Megawattstunde (einzelne Werte liegen außerhalb dieses Bereichs). Es zeigt sich, dass negative Strompreise sich knapp unter einem Preis von 0 Euro pro Megawattstunde häufen; viele Kraftwerke werden bereits aus wirtschaftlichen Gründen gedrosselt oder vorübergehend abgeschaltet, wenn der Strompreis negativ wird. So entstehen häufiger knapp negative als stark negative Preise

Problem 2: Netzstabilität

  • das Stromsystem muss zu jeder Zeit exakt ausgeglichen sein: Es muss immer genau so viel Strom aus dem System genommen werden, wie eingespeist wird
  • um die Netzstabilität jederzeit zu gewährleisten, gibt es zahlreiche Mechanismen, wie Steuerungstechnik im Netz, schnell aktivierbare Regelleistung, Zwischenspeicher oder den grenzübergreifenden Handel und Transport von Strom
  • wenn allerdings in einem Teil des Systems zu viel Strom gleichzeitig produziert wird und sowohl die Ausgleichsmechanismen als auch die Leitungskapazitäten für einen Abtransport der Leistung nicht ausreichen, müssen Netzbetreiber eingreifen und Stromerzeuger abregeln. Im Extremfall könnte ein Teil eines Verteilnetzes in überlasteten Gebieten für kurze Zeit abgeschaltet werden. Bislang wurde ein solcher Fall noch nicht bekannt.

Bisherige Vergütung von Solarstrom

  • wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt
  • bis Juni 2022 über die EEG-Umlage von Stromkunden finanziert, seitdem durch den Bundeshaushalt beziehungsweise den Klima- und Transformationsfonds, der durch Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert wird [12]
  • Finanzierungsmodelle und ihr Anteil an der Solarstromerzeugung im Jahr 2023 [13] [14]:
    • Feste Einspeisevergütung: 57,1 Prozent
    • Marktprämie bei Direktvermarktung: 35,4 Prozent
    • Außerhalb der EEG-Förderung: 7,5 Prozent

Feste Einspeisevergütung

  • bislang der Standard für vergleichsweise kleine Aufdach-Anlagen
  • Betreiber von Solaranlagen bekommen 20 Jahre lang einen festen Preis für jede eingespeiste Kilowattstunde – egal wie viel der Strom an der Börse zu diesem Zeitpunkt wert ist
  • für kleine Dachanlagen mit Eigenverbrauch, die aktuell in Betrieb gehen, liegt die Einspeisevergütung bei bis zu 8,03 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Januar 2025) [15]
  • alle Anlagen, die bis Januar 2012 in Betrieb gingen, erhalten eine feste Einspeisevergütung. Seitdem gibt es zusätzlich die Vergütung durch Direktvermarktung – verpflichtend für größere Solaranlagen, freiwillig (und wenig genutzt) für kleinere [16]

Marktprämie bei Direktvermarktung [17]

  • auch bei der Direktvermarktung sollen Anlagenbetreiber – zumindest gemittelt über einen längeren Zeitraum – über 20 Jahre einen ungefähr festen Betrag für den eingespeisten Strom bekommen
  • der feste Betrag wird anzulegender Wert genannt und wird von der Bundesnetzagentur im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt oder gesetzlich bestimmt [18]
  • Anlagenbetreiber müssen ihren Strom jedoch direkt an der Börse verkaufen – entweder selbst oder mithilfe eines spezialisierten Unternehmens, einem Direktvermarkter
  • die Übertragungsnetzbetreiber bestimmen rückwirkend für jeden Monat einen Marktwert für Solarstrom: das ist der Erlös, der durchschnittlich erzielt worden wäre, wenn alle Solarstrommengen ohne Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber oder im Rahmen der Direktvermarktung auf dem Day-Ahead-Markt verkauft worden wären
  • die Differenz zwischen dem ermittelten Marktwert und dem festgelegten anzulegenden Wert bekommt der Direktvermarkter für jede eingespeiste Kilowattstunde zusätzlich zum Erlös an der Börse – das ist die sogenannte Marktprämie
  • wie viel ein Erzeuger genau für seinen Strom bekommt, hängt davon ab, wann die Anlage ihren Strom produziert hat – im Vergleich mit dem durchschnittlichen PV-Erzeugungsprofil
  • die Marktprämie wird also für jeden Monat festgelegt und passt sich stündlichen Schwankungen nicht an
  • Beispiel: wird erwartet, dass die Marktprämie für den aktuellen Monat bei 4 ct/kWh liegt, lohnt es sich nicht mehr, Solarstrom einzuspeisen, wenn der Börsenstrompreis unter -4 ct/kWh fällt – bis zu dieser Grenze aber schon
  • Die Marktprämie kann bislang nicht negativ werden, ist für Neuanlagen aber nur noch bis 2026 europarechtlich genehmigt
  • die EU-Strommarkt-Verordnung (2024/1747) sieht vor, dass das Fördersystem ab 2027 ein Rückzahlungsinstrument für Einnahmen, die über den Förderbedarf hinausgehen, beinhaltet
  • seit 2016 müssen neue Anlagen mit mehr als 100 kWp installierter Leistung am Marktprämienmodell teilnehmen, Anlagen mit mehr als 500 kWp seit 2014 [19]
  • außerdem gibt es seit 2016 Regelungen zur Aussetzung der Förderung bei negativen Preisen
  • neue Solaranlagen über einer bestimmten Größe bekommen seitdem keine Vergütung mehr, wenn negative Strompreise für eine Mindestdauer anhalten [19]
Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur [20] [15] [21]
  • für Solaranlagen, die größer als 1.000 Kilowatt sind – also fast alle Freiflächenanlagen – gibt es eine Besonderheit bei der Direktvermarktung
  • der anzulegende Wert wird nicht zentral bestimmt, sondern durch eine Ausschreibung ermittelt
  • die Bundesnetzagentur schreibt eine gewisse Menge an geförderten Solaranlagen aus
  • Betreiber können sich mit Geboten daran bewerben
  • dabei geben sie den anzulegenden Wert an, zu dem sie die Anlage wirtschaftlich realisieren können
  • die günstigsten Gebote erhalten den Zuschlag und bekommen dann für jede erzeugte Kilowattstunde genau die Marktprämie, die nötig ist, um den festgelegten anzulegenden Wert zu erreichen
  • auch hier unterscheidet sich der konkrete Erlös eines Vermarkters durch die Erzeugungsprofile – also dadurch, zu welcher Zeit wie viel Strom erzeugt wurde

Bisherige Steuerung von Solaranlagen

  • mehr als die Hälfte der installierten Solar-Leistung ist bereits prinzipiell steuerbar [22]
    • sowohl durch Netzbetreiber als auch durch Direktvermarkter: etwa 29 Prozent steuerbar
    • nur durch Netzbetreiber: etwa 21 Prozent steuerbar
    • nur durch Direktvermarkter: etwa 10 Prozent steuerbar
    • bislang nicht steuerbar: etwa 40 Prozent der Leistung
  • ob eine Solaranlage verpflichtend steuerbar ist, hängt von Anlagenleistung und Inbetriebnahmedatum der Anlage ab
  • hinzu kommen Anlagen, die freiwillig steuerbar sind oder Sonderfälle zur verpflichtenden Steuerung bei Kombination mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen [23]

Durch Netzbetreiber

  • neue Anlagen über 25 kWp müssen eine technische Möglichkeit zur Steuerung durch den Netzbetreiber besitzen [23]
  • früher lag die Grenze höher, es gibt daher Bestandsanlagen über 25 kWp, die nicht steuerbar sind [23]
  • Netzbetreiber dürfen Solaranlagen abregeln, wenn die Netzsicherheit gefährdet ist
  • aber: es ist unklar, inwiefern die über 800 Verteilnetzbetreiber tatsächlich in der Lage sind, Solaranlagen –wenn nötig – abzuregeln

Durch Direktvermarkter

  • wenn der Börsenstrompreis niedriger als der negative Wert der geförderten Marktprämie ist, haben die Direktvermarkter keinen Anreiz, dass Solaranlagen weiter Strom ins Netz speisen
  • auch wenn Stundenregelung nach §51 EEG greift besteht kein Anreiz zur Einspeisung bei negativen Preisen
  • aktuell haben Direktvermarkter jedoch teilweise nicht die technischen Möglichkeiten, Solaranlagen vom Netz zu nehmen, wenn sie Verluste machen, erkennbar an den Einspeisemengen zu stark negativen Preisen
  • mittelfristig kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Solaranlagen in der Direktvermarktung wirtschaftlich verhalten und in Zeiten von starken Überschüssen nicht mehr einspeisen

Geplante Änderungen bei Vergütung von Solaranlagen [2]

Abschaffung der Vergütung bei negativen Preisen

  • Neuanlagen in der Direktvermarktung sollen zukünftig in Zeiten von negativen Strompreisen keine Förderung mehr erhalten
  • die Zeiträume, für die die Förderung entfällt, sollen an den Förderzeitraum von 20 Jahren angehängt werden
  • dabei soll das Ertragspotenzial berücksichtigt werden, sodass ausgeglichen wird, dass angehängte Zeiträume sonnenärmer sein können

Entbürokratisierung der Direktvermarktung

  • um mehr Solaranlagen über die Direktvermarktung zu vergüten, sollen Regelungen vereinfacht werden
  • eine Absenkung der Anlagengröße mit verpflichtender Direktvermarktung soll im Gegensatz zu früheren Entwürfen nicht stattfinden

Geplante Änderungen bei Steuerung von Solaranlagen [2]

Verpflichtende Überprüfung der Steuerbarkeit

  • jährliche Tests sollen sicherstellen, dass Solaranlagen, die bereits technisch und rechtlich prinzipiell durch den Netzbetreiber steuerbar sind, auch tatsächlich gesteuert werden können
  • außerdem werden Netzbetreiber dazu verpflichtet, bei diesen Anlagen jederzeit über Smart Meter einsehen zu können, wie viel Leistung sie tatsächlich einspeisen

Steuerung über Wechselrichter

  • ein Großteil der Solaranlagen, die bisher rechtlich nicht steuerbar sind – etwa 40 Prozent der in Deutschland installierten Leistung – könnten bereits technisch in Notsituationen über den Wechselrichter abgeregelt werden
  • in anderen Ländern wird diese Möglichkeit genutzt, es gibt aber Bedenken zur IT-Sicherheit [24]
  • der Gesetzesentwurf gibt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Berechtigung, per Rechtsverordnung eine Regelung zu erlassen, die festlegt, wie eine freiwillige Steuerung über die Wechselrichter umgesetzt werden kann
  • dafür wäre keine zusätzliche Hardware nötig, die verbauten Wechselrichter besitzen bereits die Möglichkeit zur Steuerung der Solaranlagen
  • denkbar wäre beispielsweise folgendes Vorgehen:
    • die Hersteller von Wechselrichtern fragen Anlagenbetreiber, ob sie an einer freiwilligen Steuerung über den Wechselrichter teilnehmen möchten, wenn sie dafür eine jährliche Zahlung erhalten
    • die Übertragungsnetzbetreiber könnten bei überlasteten Netzsituationen ein Signal an die Hersteller der Wechselrichter schicken; diese weisen die teilnehmenden Solaranlagen dann über eine Cloud an, ihre eingespeiste Leistung zu begrenzen

Kappung der maximalen Einspeiseleistung

  • Ein Großteil der Anlagen, die nicht durch den Netzbetreiber steuerbar sind, sollen ihre maximale Einspeiseleistung pauschal auf 60 Prozent verringern müssen
  • eine vergleichbare Regelung gab es bereits seit 2012, sie wurde aber im September 2022 wieder aufgehoben [23]
  • umgangen werden kann die Kappung der Einspeiseleistung, indem für eine freiwillige Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber gesorgt wird – zum Beispiel mit dem Einbau eines Smart Meter Gateways

Literaturstellen, die zitiert wurden

[1] Theurer M (16.11.2024): „Es droht Stress im Stromnetz“. Interview mit Klaus Müller. Frankfurter Allgemeine Zeitung.

[2] Deutscher Bundestag (17.12.2024): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen. Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/die Grünen.

[3] Deutscher Bundestag (15.01.2025): Sachverständige begrüßen Neuregelung zu Solaranlagen. Anhörung.

[4] Bundesnetzagentur (2025): Solaranlagen und andere EE-Anlagen. Häufige Fragen (FAQ).

[6] Bundesnetzagentur (13.01.2025): Statistiken ausgewählter erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung – Dezember 2024. Marktstammdatenregister.

[7] Energy-Charts (Stand 08.01.2025): Öffentliche Nettostromerzeugung in Deutschland 2024 – Energetisch korrigierte Werte. Grafische Darstellung der Daten. Grafiken. Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

[8] Burger B (2025): Stromerzeugung in Deutschland im Jahr 2024. Zusammenstellung von Grafiken. Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE.

[9] Schill WP et al. (2025): Energiepreise hier Negative Preise. Open Energy Tracker.

[10] Übertragungsnetzbetreiber (2024): Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2025 nach § 4 EnFG. Prognose und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber.

[11] Schill WP et al. (2025): Energiepreise hier Negative Preise. Open Energy Tracker.

[12] Die Bundesregierung (28.05.2022): Stromkunden werden entlastet. Pressemitteilung.

[13] Statistisches Bundesamt (07.03.2024): Stromerzeugung 2023: 56 % aus erneuerbaren Energieträgern. Pressemitteilung.

[14] Netztransparenz.de (2025) EEG-Jahresabrechnungen.

[15] Bundesnetzagentur (2025): EEG-Förderung und -Fördersätze.

[16] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (2025): Ausbau der Solarenergie: viel Licht, aber auch Schatten. Wochenbericht.

[18] Bundesnetzagentur (2025): EEG-Förderung und -Fördersätze.

[19] Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (21.10.2024): Negative Strompreise – Wie viele Anlagen erneuerbarer Energien fahren durch?

[21] Bundesnetzagentur (2025): Beendete Ausschreibungen.

[22] Energy-Charts (Stand 09.01.2025): Installierte Solarleistung in Deutschland nach Fernsteuerbarkeit. Grafiken. Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

[23] Hein G et al. (2024): Analyse der Ansteuerbarkeit von elektrischen Erzeugern und Verbrauchern. Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE.