Wie sollte die Regierung erneuerbare Energien in Zukunft fördern?
Bundeswirtschaftsministerin Reiche stellt Förderung privater Solaranlagen in Frage
EU schreibt vor, dass Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden muss
Forschende: innovative Technologien sollten weiterhin gefördert werden, für Stromerzeuger sollte Förderdesign netzdienliches Verhalten anreizen
Der Grundpfeiler der Förderung erneuerbarer Energien – das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG – läuft in seiner jetzigen Form Ende 2026 aus [I]. Nur bis dahin ist es von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt. Schon jetzt ist klar: Es kann nicht weitergehen wie bisher, denn die EU verlangt spätestens ab Mitte 2027 einen Rückzahlungsmechanismus, auch ‚Clawback‘ genannt [II].
Bisher werden Wind-, Solar- und Biomasseanlagen gefördert, indem Betreibende – mit wenigen Ausnahmen – einen Mindestpreis für den damit produzierten Strom bekommen. Ein Betreiber kann also bei einer Auktion der Bundesnetzagentur zum Beispiel anbieten, genau dann ein Windrad zu bauen, wenn er für seinen produzierten Strom mindestens sieben Cent pro Kilowattstunde bekommt. Wenn er bei der Auktion den Zuschlag bekommt, wird ihm 20 Jahre lang vom Staat die Förderung gezahlt: Liegt der Preis an der Strombörse unter sieben Cent, bezahlt der Staat die Differenz, liegt der Preis darüber, kann der Betreiber die höheren Einnahmen behalten.
Leiter der Abteilung Klimapolitik, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, und Professor für Energie und Klimapolitik, Technische Universität Berlin
Notwendigkeit von Förderungen
„Bei angemessenen CO2-Preisen kann mit Investitionen in Wind- oder PV-Anlagen Strom zu Kosten produziert werden, die nicht nur im Betrieb, sondern auch zum Zeitpunkt der Investitionen geringer sind als die Erzeugungskosten mit Kohle und Gaskraftwerken. Wenn regulatorische Risiken, Finanzierungsfragen, Verteilungsfragen und der internationale Wettbewerb nicht berücksichtigt werden, dann genügt der Emissionshandel und alle Förderungen können beendet werden.“
„Doch sowohl Industrie als auch Haushaltskunden benötigen verlässlich bezahlbaren Strom, damit der Umstieg auf strombasierte Produktionsprozesse und Wärmepumpen wirtschaftlich ist und Energiekostenrisiken reduziert, statt vergrößert. Das ist insbesondere wichtig für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die soziale Akzeptanz.“
Differenzverträge als Alternative
„Für verlässlich bezahlbare Strompreise sind auch weiterhin öffentliche Ausschreibungen für den Bau neuer Wind- und Solarkraftwerke notwendig. Allerdings sollten diese nicht mehr mit einer gleitenden Marktprämie einseitig gefördert, sondern mit Differenzverträgen in einem für Erzeuger und Stromkunden fairen Deal abgesichert werden. Im Wettbewerb kann so ermittelt werden, welche Projekte zu den kostengünstigsten Konditionen Strom produzieren können. Diese erhalten dann einen Zuschlag für einen Vertrag mit einer entsprechenden Laufzeit und liefern so über die Vertragslaufzeit von 20 bis 30 Jahren Strom zu dem vereinbarten und damit verlässlich bezahlbaren Strompreis.“
„Stromverbraucher können von diesen verlässlichen Strompreisen direkt profitieren, wenn alle ausgeschriebenen Verträge gepoolt werden und die Stromkosten für jeden Stromkunden dann mit einem kleinen Teil des gesamten Erneuerbaren-Energien-Portfolios abgesichert werden. Das reduziert Risiken bei der Finanzierung und führt dadurch zu rund 30 Prozent geringeren Stromgestehungskosten aus Wind- und Solarenergie [1] [2]. Es ist zugleich ein zentraler Baustein für die Absicherung von Stromkund*innen gegen Strompreisrisiken.“
„Im Bundeshaushalt werden pro Jahr rund 16 Milliarden Euro für die Finanzierung der EE- Förderung vorgehalten. Die meisten EE-Anlagen erhalten mit der gleitenden Marktprämie bei geringen Strompreisen einen öffentlichen Zuschuss bis zu dem jeweils in Auktionen festgelegten anzulegenden Wert. Diese stabilen Erlöse schaffen die Grundlage für die Finanzierung der Investitionen. Wenn Strompreise den anzulegenden Wert übersteigen, können die Besitzer der Anlagen von den höheren Erlösen profitieren. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass bei hohen Strompreisen so zwar der Förderbedarf sinkt, der Staat aber stattdessen Industrie und Haushaltskunden unterstützt, damit sie sich diese hohen Strompreise leisten können. Das muss dringend korrigiert werden.“
Fester Preis für Strom aus erneuerbaren Energien
„Eine Umstellung von der einseitigen gleitenden Marktprämie als Förderinstrument hin zu einem beidseitigen Differenzvertag als Absicherungsinstrument ist energiewirtschaftlich sinnvoll [3]. Wind- und Solarprojekte erhalten, beziehungsweise zahlen die Differenz zwischen dem ‚Anzulegenden Wert‘ aus der Auktion und dem (viertel)stündlichen Spotpreis für Strom. Das schafft Erlössicherheit und damit geringe Finanzierungskosten. Die Differenzverträge können dann in einem EE-Pool zusammengefasst werden und zu dem gemittelten Preis aller Verträge an Stromkunden weitergeben werden. Bei geringen Strompreisen kommen Stromkunden für die Zahlungen auf, bei hohen Strompreisen erhalten sie diese. In Summe mit den Strompreisen, die sie ja auch zahlen müssen, erhalten Stromkunden so Strom aus erneuerbarer Energie zu einem festen Preis. Dafür sind keine Zahlungen aus dem Bundeshaushalt notwendig, das Marktdesign ist haushaltsneutral. Notwendig ist dafür allerdings eine staatliche Absicherung des EE-Pools. Sonst können die meisten Akteure keine solch langfristigen Verträge unterschreiben, oder befürchten, mit den Verträgen später benachteiligt zu werden [4].“
Aufbau auf bestehenden Systemen
„Eine schnelle Umstellung ist möglich, denn es kann auf den bestehenden Infrastrukturen von Ausschreibungen und auf die bestehende administrative Umsetzung durch die Übertragungsnetzbetreiber aufgebaut werden. Wichtig wäre es, nicht komplexe und teure deutsche Sonderlösungen zu entwickeln, sondern international erfolgreiche Lösungen zu nutzen: zum Beispiel ein Differenzvertrag, der stundenscharf den Preisunterschied zwischen Spotmarkt und anzulegendem Wert absichert (wie im Vereinigten Königreich) und dabei in Stunden negativer Preise die potenzielle statt der realisierten Produktion berücksichtigt (in einem hybriden Design wie in den Niederlanden). Das stellt sicher, dass Anlagen immer auf den Spotpreis reagieren und damit effizient betrieben werden. Zugleich werden Finanzierungsrisiken und -kosten und damit Gesamtkosten reduziert.“
„Zusätzlich sollten Anreize für eine systemfreundliche Auslegung der Wind- und Solarprojekte und der Standortwahl im Ausschreibungsdesign verankert werden: Solaranlagen, die nach Osten oder Westen ausgerichtet sind, erzeugen zwar weniger, dafür aber in den Morgen- und Abendstunden für das Stromsystem wertvollere Elektrizität. Mit dem Referenzertragsmodell wird sogar jetzt schon berücksichtigt, dass Windkraftanlagen im Süden Deutschlands zwar weniger Volllaststunden erbringen, dafür aber zu einer gleichmäßigeren Gesamtproduktion und besseren Netzauslastung beitragen.“
Absicherung von Investitionen
„Die größten Investitionen in die Stromerzeugung finden weltweit in Solar- und Windanlagen statt. Das spiegelt deren attraktive Wirtschaftlichkeit wider. Sie sind zentral für verlässlich bezahlbaren Strom und damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Industrie-Standorten. Deswegen wurden in Deutschland und Europa Ausbauziele für Wind- und Solarenergie für die kommenden Jahre formuliert. Im internationalen Kontext ist es dabei üblich, dass der Staat eine wichtige Rolle bei der langfristigen Absicherung der Investitionen übernimmt. Nicht nur in China oder Indien, sondern selbst in den USA wird der Großteil der Investitionen über langfristige Verträge mit regulierten Stromversorgern abgesichert. Das reduziert die Energiekosten und bildet somit ein wichtiges Argument, für international wettbewerbsfähige Energiekosten solche Absicherungen auch in Deutschland und Europa mithilfe von Differenzverträgen und einem EE-Pool umzusetzen.“
Förderung von Bioenergie
„Die Erzeugung und Nutzung von Biogas zur Stromerzeugung wurden in der Vergangenheit anhand der produzierten Megawattstunden Strom gefördert. Das führte dazu, dass die Anlagen kontinuierlich betrieben werden. Dieser Strom ist jedoch teurer als Strom aus Wind- und Solarenergie. Zugleich ist Biogas auch ein wertvoller Energieträger, weil Energie damit kostengünstig in größeren Volumen und für längere Zeiträume gespeichert werden kann. So kann es die Energieversorgung in den Stunden sicherstellen, in denen wenig oder keine Wind- und Solarenergie zur Verfügung steht und für die die kurzfristige Stromspeicherung in Batterien nicht ausreicht. Vermutlich wird auch ein wachsender Anteil der Bioenergie einschließlich des Biogases als Grundstoff im Chemiesektor oder als Treibstoff im Verkehrssektor zum Einsatz kommen. Auf diese neuen Anforderungen müssen Anlagen und Vergütungsmechanismen ausgerichtet werden.“
Leiter der Forschungsgruppe Public Policy for the Green Transition, Technische Universität München (TUM)
Notwendigkeit von Förderungen
„In Anbetracht der unsicheren geopolitischen Lage nimmt der Druck für eine zügige Energiewende zu. Erneuerbare verringern Abhängigkeiten aus dem Ausland, da der laufende Import von fossilen Energieträgern entfällt. Entsprechend ist das Tempo der Energiewende hochzuhalten oder sogar zu steigern. Eine Verlangsamung käme zum falschen Zeitpunkt.“
„Gleichzeitig sind insbesondere Photovoltaikanlagen (PV) mittlerweile sehr günstig geworden. Langjährige Förderungen mit konstanter Einspeisevergütungen für Aufdach-Anlagen sind zum Beispiel zu überdenken. Wichtiger als fixe Preisgarantien sind transparente und variable Strompreise, welche eine netzdienliche Einspeisung und Heimspeichernutzung attraktiver machen.“
„Große Erneuerbare – also PV und Windenergie – sollten weiterhin gefördert werden, am besten über Ausschreibungen für Differenzkontrakte (siehe unten). Zudem sollten große Batteriespeicher und der Netzausbau unterstützt werden.“
Auslaufen bestehender Förderungen
„Erneuerbare sollten schrittweise stärker den Marktpreisen ausgesetzt werden. Ein Instrument dafür sind zweiseitige Differenzkontrakte, die zum Beispiel in Großbritannien schon länger eingesetzt werden. Das Instrument wird unter anderem auch im Bericht ‚Strommarktdesign der Zukunft‘ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom August 2024 als Option diskutiert. Zentral dafür ist, dass Strompreise relevante Marktsignale senden, was für Deutschland ein schrittweises Aufbrechen des einheitlichen Strompreises bedeuten würde.“
„Schon zugesprochene Förderungen sollten keinesfalls angepasst werden, da dies die Investitionssicherheit untergraben würde.“
Auf die Frage, welche Techniken weiterhin gefördert werden sollten:
„Der Zubau von Batteriespeichern und der Netzausbau sollten forciert werden. Dafür ist das regulatorische Genehmigungsumfeld mindestens so wichtig wie die Vergütungsmodelle. Gaskraftwerke zur Abdeckung der Spitzenlast sollten als Ergänzung von Batteriespeichern gesehen werden. Eine mögliche zukünftige Verfeuerung von grünem Wasserstoff sollte nicht als Argument für zusätzliche Gaskapazitäten akzeptiert werden, weil die Verwendung von grünem Wasserstoff für die Stromproduktion auch in Zukunft extrem unwahrscheinlich bleibt. Zudem sollte die Integration des europäischen Stromnetzes beschleunigt werden – mit zusätzlichen Kapazitäten für den grenzüberschreitenden Stromfluss. Dafür könnten auch neuartige Finanzierungsmodelle auf europäischer Ebene diskutiert werden.“
Leiterin des ifo Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen, ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.
Notwendigkeit von Förderungen
„Insbesondere großskalige Anlagen der erneuerbaren Energieerzeugung, also beispielsweise Onshore-Windkraftanlagen oder Solarfreiflächenanlagen könnten heutzutage oft ohne Förderung auskommen. Für Anlagen, die in Gegenden mit schlechteren Windverhältnissen und geringerer Sonneneinstrahlung errichtet werden, gilt dies nur eingeschränkt.“
„Ökonomische Anreize, solche Anlagen trotzdem bedarfsgerecht zu errichten, könnten beispielsweise im Rahmen getrennter Strompreiszonen gestärkt werden. So würden die Strompreise auch die Situation im Netz abbilden und eine Reaktion der Anlagen darauf wäre für das Gesamtsystem sinnvoll. Bei kleineren Anlagen gilt grundsätzlich Ähnliches: Auch hier hängt die Rentabilität von der erzeugbaren Strommenge und den erzielbaren Preisen ab.“
„Allerdings spielt für viele Anleger – gerade bei kleineren Anlagen – auch die Sicherheit der Investitionen eine Rolle. Hier wurde durch die Förderung das Risiko bisher massiv reduziert. Bei einem Wegfall der Förderung wäre zumindest temporär ein Rückgang der Investitionen selbst bei rentablen Anlagen zu erwarten.“
„Bei vielen anderen Energiewendetechnologien ist die Frage nach der Notwendigkeit einer Förderung nicht eindeutig zu beantworten. Die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs beispielsweise kann sich rechnen, muss sich aber nicht. Allerdings ist gerade im Automobilbereich die Rentabilität nur ein Faktor unter vielen, die über die Anschaffung entscheiden. Bei Elektrofahrzeugen ebenso wie beispielsweise bei Wärmepumpen spielt auch die Frage der Kosten der fossilen Alternativen eine wichtige Rolle, die nicht zuletzt von der Höhe der CO2-Preise abhängt.“
Auslaufen bestehender Förderungen
„Die Förderung sollte möglichst mit Vorlauf und absehbar auslaufen – nicht von heute auf morgen. Ein Abschmelzen der Förderung kann helfen, die Gewöhnung an einen Markt ohne Förderung zu erleichtern und damit Brüche zu vermeiden. Im Grunde beobachten wir ein solches Abschmelzen der Förderung bei erneuerbaren Energien schon lange. Der Markt für Elektroautos zeigt allerdings auch, dass es zwar nach einem plötzlichen Ende der Förderung zu einem Einbruch der Nachfrage kommen kann, sich diese aber auch wieder erholt. Wichtig ist, dass das Auslaufen der Förderung glaubhaft kommuniziert wird. Politische Diskussionen, ob die Förderung nicht doch fortgesetzt werden wird, kann die Ankündigung ihres Endes ins Leere laufen lassen. Auch die Steuerung der Erwartungen über die zukünftige Rentabilität ist wichtig. Eine Deckelung der CO₂-Preise oder auch nur die Kommunikation dieser Absicht wird Rentabilitätserwartungen emissionsfreier Alternativen reduzieren und damit den Umstieg auf ein ökonomisch effizientes System erschweren.“
Auf die Frage, welche Techniken weiterhin gefördert werden sollten:
„Innovative Technologien, bei denen klar ist, dass wir sie für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft in einer dekarbonisierten Welt brauchen, die aber heute noch Skaleneffekte durchlaufen oder bei denen noch Grundlagenwissen geschaffen wird. Dies betrifft beispielsweise neue Batteriemodelle, Langzeitspeicher oder Technologien zur Flexibilisierung der Stromnachfrage. Die Förderung sollte sich auf die Innovationsphase bis hin zur Markteinführung fokussieren und ihr Auslaufen von vorneherein an geeignete Kriterien koppeln. Bei Technologien, die ohne Förderung rentabel sind, sollte ein Übergang in ein marktbasiertes System erfolgen.“
„Neue Technologien wie Wasserstoff oder Elektromobilität erfordern zudem häufig neue oder angepasste Infrastrukturen, bei deren Aufbau der Staat gerade in frühen Markphasen eine Rolle spielen kann. Unsicherheit über künftige Nachfrage hemmt hier private Infrastrukturinvestitionen, während gleichzeitig fehlende Infrastruktur die Markteinführung von Technologien bremst. Öffentliche Investitionen in diese Technologien schaffen damit Planungssicherheit und können wettbewerbsförderlich wirken.“
Ausgestaltung zukünftiger Förderungen
„Auf Basis der EU-Vorgaben ist eine Stärkung von Fördermodellen zu erwarten, die nach wie vor die langfristigen Erträge erneuerbarer Energieerzeugungstechnologien absichern, aber auch die Fördersummen durch geeignete Rückzahlungsmechanismen mindern. Im Zentrum der Diskussion stehen dabei sogenannte Differenzverträge (CfDs). Beispiele für den Einsatz von Differenzverträgen finden sich heute schon in Großbritannien.“
„Bei einer staatlichen Förderung über CfDs erhalten Erzeuger bei niedrigen Marktpreisen eine Förderung. Wenn der Strompreis über einem festgelegten ‚Strike Price‘ liegt, müssen sie die Differenz an den Staat zurückzahlen. Auch bei der Ausgestaltung von CfDs besteht allerdings die Herausforderung, marktliche Anreize für einen effizienten Zubau und Einsatz von Anlagen zu erhalten. Wird die heutige Förderung Erneuerbarer durch CfDs ersetzt, stellt sich zudem die Frage, ob die Umstellung auf ein rein marktbasiertes System in absehbarer Zeit noch realistisch erscheint.“
„Grundsätzlich ist eine Absicherung langfristiger Erträge auch durch privatwirtschaftliche Abnahmeverträge möglich, sogenannte Power Purchasing Agreements, wie es sie auch bereits in Deutschland gibt. Um auch eine kleineren Firmen Zugang zu solch langfristigen Abnahmeverträgen zu erleichtern und auch kleineren Erzeugungsanlagen eine solche Absicherung zu ermöglichen, kann eine Förderung entsprechender Geschäftsmodelle für Aggregatoren sinnvoll sein.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Interessenkonflikte liegen nicht vor.“
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] Butler L et al. (2008): Comparison of feed-in tariff, quota and auction mechanisms to support wind power development. Renewable Energy. DOI: 10.1016/j.renene.2007.10.008.
[2] Dukan M et al. (2025): The Impact of Two-Sided Contracts for Difference on Debt Sizing for Offshore Wind Farms. International Association für Energy Economics. DOI: 10.1177/01956574251331.
[3] Neuhoff K et al. (2022): Financing renewables in the age of falling technology costs. Resource and Energy Economics. DOI: 10.1016/j.reseneeco.2022.101330.
[4] Neuhoff K et al. (2025): Contracting Matters: Hedging Producers and Consumers With a Renewable Energy Pool. International Association für Energy Economics. DOI: 10.1177/01956574251325.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Europäische Kommission (21.12.2021): EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfen für Erzeugung von erneuerbarem Strom und Offshore-Windenergie. Pressemitteilung.
[II] Kamm J et al. (15.04.2025): CfD & Co.: EU-Vorgaben für Rückzahlungsinstrumente bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien. Bericht.
[III] Deutscher Bundestag (22.01.2025): Bundesregierung zu EEG-Kostensteigerungen. Antwort.
[IV] Tagesschau (11.08.2025): Reiche überdenkt Förderung privater Solaranlagen.
Prof. Karsten Neuhoff, Ph.D.
Leiter der Abteilung Klimapolitik, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, und Professor für Energie und Klimapolitik, Technische Universität Berlin
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Florian Egli
Leiter der Forschungsgruppe Public Policy for the Green Transition, Technische Universität München (TUM)
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Karen Pittel
Leiterin des ifo Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen, ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Interessenkonflikte liegen nicht vor.“