Wer zahlt für Verluste und Schäden durch den Klimawandel?
Zahlungen für Verluste und Schäden durch Klimawandel zentrales Thema auf der COP27
Industriestaaten lehnen Haftungsansprüche für Klimaschäden ab
Forschende aus der Klimaethik: moralische Pflicht zu zahlen ist eindeutig
Der finanzielle Ausgleich für „Loss and Damage“ – also Verluste und Schäden durch den Klimawandel – hat es auf der diesjährigen Weltklimakonferenz COP27 erstmals auf die Tagesordnung geschafft. Konkret geht es darum, wie und von wem die Kosten durch Klimaschäden getragen werden, die sich durch Anpassungsmaßnahmen nicht vermeiden lassen. Außerdem wollen die G7 Staaten den „Global Shield against Climate Risks“, eine Art Versicherung für Schäden durch Extremwetter-Ereignisse, ins Leben rufen. Deutschland will diesen mit 170 Millionen Euro unterstützen. Allerdings haben sich die Industrieländer – aus Sorge vor hohen Zahlungspflichten – erfolgreich dagegen gewehrt, zu diskutieren, ob sie für Klimaschäden haften und damit zu Kompensationen gezwungen sein sollten. Dabei sind sie durch ihre historischen Emissionen Hauptverursacher des Klimawandels und damit – wie die Attributionsforschung zeigt [I] – verantwortlich für die immer häufigeren und stärkeren Extremwetter-Ereignisse. Gleichzeitig sind es gerade die ärmsten Staaten, die von solchen Ereignissen besonders betroffen und verwundbar sind [II].
Professorin für Ethik mit besonderer Berücksichtigung von angewandter Ethik, Universität Wien, Österreich
„Die Erderwärmung bedingt Veränderungen der Erd- und Wettersysteme – und die Wissenschaft kann die Korrelation zwischen der Erhitzung des Planeten und der Zunahme an Extremwetterereignissen wie Starkregen, Dürren, Stürmen genau belegen. Unter Klimaschäden versteht man die Folgen jener Extremwetterereignisse. Verluste dagegen sind das, was für die betroffenen Menschen daraus resultiert: Wenn Ernten wegen Starkregen oder Dürre ausfallen oder wenn Häuser weggeschwemmt werden, dann spricht man von Verlust.“
„Die Debatte um Klimagerechtigkeit und Klimaethik ist sehr kompliziert. Keine Philosophin kann die Forderungen nach Kompensation auf einen einfachen Schlüssel zurückführen. Gleichwohl gilt: Wenn ein Schaden für Personen durch das eigene Handeln willentlich und wissentlich in Kauf genommen wird, hat die betroffene Person das Recht, eine Kompensation zu fordern.“
„Theorien der Klimagerechtigkeit – wie beispielsweise von Peter Singer in ‚One Atmosphere‘ [1] oder von Steve Gardiner in ‚A Perfect Moral Storm‘ [2] ausgeführt – erklären diese Forderung. Ebenso wichtig sind Menschenrechtstheorien, die – wie Simon Caney [3] erklärt – ein Recht auf Nicht-Schädigung als Menschenrecht erklären und Mitwirkungspflichten aller zum Schutz dieses Rechtes darlegen.“
„Heute geht es vor allem darum, dass angesichts des aktuellen Wissensstandes in der Klimaforschung ein Nicht-Handeln tatsächlich eine grobe Verletzung auch rechtlicher Verpflichtungen darstellt. In Paris wurde 2015 vereinbart, dass jedes Land nach Maßgabe einer gemeinsamen Verantwortung seinen Beitrag zu einer an Gerechtigkeitsmaßstäben orientierten Weltordnung leistet (Artikel 2.2 erklärt dies) [4]. Dies ist bisher nicht hinreichend geschehen.“
„Besonders wichtig sind mir Umverteilungen und Investitionen, die zukunftsgewandt sind. Ich habe dies ausführlich in meinem Buch zur Klimaethik ‚Climate Justice and Collective Action‘ argumentiert [5]. Klimaziele können nur verwirklicht werden, wenn alle an einem Strang ziehen und wir gemeinsam Wege in eine emissionsfreie Zukunft suchen. Natürlich ist die Forderung nach Schadenskompensation der Personen richtig, die – ohne selbst emittiert zu haben – Opfer des Klimadramas werden. Allerdings sollten diese Kompensationen klug sein. Durch Investitionen in grüne Transformationen gerade auch in den ärmeren Ländern werden geteilte Ziele verwirklicht. Es geht auch darum, die Fehler der Industrienationen nicht zu wiederholen, sondern eine wirklich sichere und grüne Transformation hinzubekommen. Diese Unterstützung wäre fair.“
„Idealerweise gäbe es eine Kohlenstoff-Abrüstungsverhandlung unter den reichen Nationen. Dafür würden sich die Hoch-Emissions-Länder zusammensetzen – Kanada, USA, Deutschland, Indien, China und einige weitere Nationen – und endlich gemeinsam einen konzisen Weg zu einer Dekarbonisierung der Wirtschaft finden. Dabei sollten sie ihre geopolitischen Interessen einmal vergessen und durch Kooperation, Technologietransfer und gemeinsame Investitionen endlich eine Entkoppelung der Wirtschaft von schädigenden Emissionen hinbekommen. Wichtig ist, dass diese Transformation alle wichtigen Bereiche abdecken müsste: Energie, Handel, Agrarwirtschaft und Produktion von Konsumgütern. Anders ist ein gutes Leben auf unserem Planeten wohl kaum noch zu retten – so düster sieht es leider aus.“
„Wir müssen endlich aufhören, uns mit beschämenden Argumenten vor den Haftungspflichten zu drücken. Nochmal: Die vom Klimageschehen an Leib und Leben Geschädigten sind Klimaopfer und haben gegenüber den Klimatätern einen nicht zu leugnenden Haftungsanspruch. Eine weltweite Klimaversicherung, in die vor allem die Reichen einzahlen, könnte das Problem gut angehen. Jeder und jede Geschädigte könnte dann bei Schadensfällen Geld erhalten, um Ernteausfälle oder Schäden an den Häusern zu begleichen und Anpassungsmaßnahmen durchzuführen.“
„Natürlich müssen die reichen Nationen auch helfen, dass etwa in Afrika eine ‚safe transition‘ im Agrarsektor, aber vor allem auch in den Metropolen gelingen kann. Gezielte Investitionen in die noch längst nicht klimaresilienten Städte zählen genauso dazu wie ein Technologietransfer, der eine grüne Transformation erleichtert. Und natürlich muss auch bei der Anpassung an das Klimageschehen geholfen werden, wo dies noch möglich ist. Dazu müssten zum Beispiel auch Gelder für den Umbau ganzer Städte verfügbar gemacht werden – wie beispielsweise für Manila, eine Stadt, die gerade zu Teilen im ansteigenden Meer versinkt.“
Juniorprofessor für Klimaethik, Nachhaltigkeit und Globale Gerechtigkeit, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
„Es gibt eine Reihe von ganz unterschiedlichen Definitionen von Verlusten und Schäden. Das liegt nicht zuletzt an der – politisch beabsichtigten – vagen Terminologie, die zu unterschiedlichen Verständnissen einlädt. Häufig versteht man unter Schäden das, was wieder hergestellt werden kann, also zum Beispiel ein Haus. Ein Verlust ist etwas nicht Wiederherstellbares beziehungsweise nicht vollständig Kompensierbares: der Verlust der Heimat, der Kultur, der Dinge mit immateriellem Wert, der Gesundheit.“
„Naturgemäß lassen sich Schäden besser ermitteln als Verluste. Hier sollte man dazwischen unterscheiden, etwas zu benennen und etwas zu berechnen. Den Verlust meiner Heimat kann ich benennen aber nicht in Geld beziffern, den Verlust meiner Wohnung kann ich zumindest in einigen wichtigen Hinsichten monetarisieren. Solche Erhebungen sind aber durchaus komplex und sind, bei vielen Betroffenen, häufig eher grobe volkswirtschaftliche Abschätzungen, wie zum Beispiel bei der Flut in Pakistan. Die individuellen Schäden und Verluste lassen sich hinter diesen Zahlen nur erahnen.“
Auf die Frage, welches die wichtigsten philosophischen Argumente dazu sind, welche Staaten die Verantwortung für die Verluste und Schäden tragen sollten:
„In diesem Zusammenhang werden insbesondere drei Prinzipien diskutiert. Gemäß dem Verursacherprinzip entspricht die Verantwortung der Höhe der Emissionen eines Staates (oder eines Unternehmens, einer Institution, von Personen): Je mehr man emittiert, desto mehr muss man zahlen. Das Prinzip kann man auf aktuelle und zukünftige oder auch auf vergangene Emissionen beziehen. Das Nutznießerprinzip sagt, dass diejenigen Verantwortung tragen, die besonders von vergangenen und gegenwärtigen Emissionen profitieren. Das Leistungsfähigkeitsprinzip wiederum fordert, dass diejenigen zahlen sollen, die das besonders gut können, also die Wohlhabenden.“
„Wie viele andere KlimaethikerInnen bin ich der Auffassung, dass eine Kombination dieser Prinzipien am überzeugendsten ist. Sehr vereinfacht gesagt sollen Staaten gemäß ihren Emissionen seit circa 1990 und gemäß ihrem aktuellen Wohlstand für Verluste und Schäden aufkommen, aber auch für andere Aspekte wie beispielsweise Finanzierung von Anpassung an den Klimawandel im Globalen Süden. Sowohl Geld für Anpassung als auch für Verluste und Schäden verstehe ich als Kompensation für die ungerechte Auferlegung von Klimarisiken und Schäden. Geld an einzelne Individuen auszuzahlen, scheint mir praktisch und politisch schwer umsetzbar. Wie Zahlungen für Verluste und Schäden sinnvoll eingesetzte werden können, hängt in der Regel vom konkreten Kontext ab. Das muss also von Fall zu Fall entschieden werden.“
„Daraus folgt, dass die Staaten, die historisch und aktuell viel zum Klimawandel beitragen und entsprechend wohlhabend sind, deutlich mehr Gelder für Anpassung und ‚Loss and Damage‘ zur Verfügung stellen sollten. Dabei können und sollten sie auch die großen Verursacher – also insbesondere Unternehmen aus der Öl-, Gas-, und Kohleindustrie – zur Kasse bitten. Entsprechende Folgen für arme BürgerInnen in Form steigender Kosten sollten Staaten auffangen, indem sie diese – und nur diese – entlasten. Aber das ist natürlich nicht im Interesse vieler Regierungen, sei es, weil sie mehr oder minder eng mit den Unternehmen verbunden sind, oder weil Politik zugunsten armer und zulasten wohlhabender Menschen nicht mehrheitsfähig ist oder erscheint. Der Ukraine-Krieg erschwert solche Schritte noch weiter.“
Auf die Frage, inwiefern es überhaupt möglich ist, alle Arten von Verlusten und Schäden finanziell auszugleichen:
„Nein, das ist es nicht. Häufig wird auch ein Art Bitte um Entschuldigung gefordert. Das wäre sicher richtig, wird aus politischen Gründen aber wohl nicht so schnell passieren. Denn Regierungen haben die Sorge, bei einem expliziten Schuldeingeständnis auf hohen Schadensersatz verklagt zu werden. Vordringlich sind derzeit ohnehin keine Verlautbarungen, sondern Handlungen in Bezug auf Mitigation und Adaptation, also Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen und Finanzierung von Anpassung.“
Professor für Internationale Politische Theorie und Philosophie, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
„Es gibt keine international anerkannte rechtliche Definition von Verlusten und Schäden. Analytisch bezeichnet der Begriff diejenigen Verluste und Schäden, die weder durch Klimaschutz noch durch Anpassungsmaßnahmen zu verhindern sind. Bei politischen Maßnahmen, die diese Klimaschäden adressieren, geht es also um derzeitige Klimaschäden oder Schäden, die in der Vergangenheit passiert sind. Im Gegensatz dazu geht es beim Klimaschutz darum, zukünftige Erwärmung zu verhindern und bei Anpassungsmaßnahmen darum, zukünftige Schäden zu verhindern.“
„Wohlhabende Länder und – seit Kurzem – sich schnell entwickelnde Länder mittleren Einkommens sind für den Großteil aller Emissionen verantwortlich. Historisch gesehen haben die Länder mit hohem Einkommen am meisten emittiert, seit Kurzem ist jedoch China das Land mit den höchsten Emissionen. Viele Länder, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind und die geringsten Kapazitäten haben, mit den Klimaschäden umzugehen, haben dagegen kaum zur Entstehung des Problems beigetragen. Das gilt zum Beispiel für Inselstaaten, die nur leicht über dem Meeresspiegel liegen, oder für Pakistan, das von schweren Überschwemmungen betroffen ist. Es scheint ungerecht, dass diejenigen, die das Problem nicht verursacht haben, nun am stärksten darunter leiden sollten. Ebenso scheint es ungerecht, dass die Entwicklungsmöglichkeiten armer Staaten durch die Verheerungen des Klimawandels zerstört werden könnten – gerade angesichts des international anerkannten Rechts auf eine nachhaltige Entwicklung.“
„Länder, die viel emittieren und ein hohes Einkommen mit entsprechenden Kapazitäten haben, sollten ärmere Länder dabei unterstützen, mit den Kosten des Klimawandels zurecht zu kommen. Es braucht Formen der Kompensation für Klimaschäden. Die praktische Hürde ist, dass es sich dabei um Milliarden von Euro pro Jahr handeln könnte. Das erklärt den Widerstand der wohlhabenden Länder.“
„Für einige Verluste kann mit Geld bezahlt werden. Aber der Zugang zu neuem Land – im Falle der bedrohten Inselstaaten – ist kein finanzielles Problem. Und die Zerstörung von kulturellen Gütern oder Lebensweisen – zum Beispiel in der Arktis –, kann nicht wirklich mit Geld kompensiert werden. Jedoch haben wir womöglich keine andere Möglichkeit, als mit Geld zu kompensieren.“
Professor für Moralphilosophie, Universität Siena, Italien
„Verluste und Schäden sind negativ bewertete Veränderungen gegenüber einem angenommenen normalen Verlauf. Beim Klimawandel wird üblicherweise als normaler Verlauf das Klima ohne anthropogene Eingriffe angenommen. Das wird mit dem Klima in vorindustrieller Zeit gleichgesetzt, in Verbindung mit den ökologischen, ökonomischen, sozialen und weiteren Entwicklungen, die sich bei diesem Klima ergeben hätten.“
„Tatsächliche oder prognostizierte Veränderungen gegenüber diesem normalen Verlauf können qualitativ sehr unterschiedlich sein. Als Verluste und Schäden zählen nur solche Veränderungen, die wir negativ bewerten – zum Beispiel Landverlust durch den Anstieg des Meeresspiegels, Todesfälle durch Dürrekatastrophen oder durch absolute Verarmung in Folge eines klimabedingten Verlusts der bisherigen Subsistenzbasis.“
„Um diese qualitativ verschiedenen Verluste und Schäden vergleichen und addieren zu können, müssen sie in einer einheitlichen ‚Währung‘ nach klaren Kriterien bewertet werden. Ökonomen verwenden als ‚Währung‘ monetäre Werte. Sie fragen: Was hätte das verloren gegangene Stück Land gekostet oder welchen Nettogewinn hätte es eingebracht? Ethiker, insbesondere Wohlfahrtsethiker, verwenden als ‚Währung‘ vor allem das Wohlsein, genauer sogenannte qualitativ angepasste Lebensjahre, auch QALYs genannt. Sie fragen: Wie viele Jahre mit welchem mittleren Grad an Wohlbefinden hat der Tote verloren?“
„Monetäre Bewertungen verwenden sehr unterschiedliche Ersatzverfahren zur Kostenbestimmung bei Verlusten, die eigentlich keinen monetären Wert haben, weil sie nicht auf dem Markt gehandelt werden. Beim Tod eines Menschen beispielsweise reicht das Spektrum vom rein ökonomischen Verlust – verlorene Produktionskraft, gerichtlich zuerkanntes Schmerzensgeld für Hinterbliebene – über Verfahren der Zahlungsbereitschaft, die fragen, wieviel der Verstorbene oder vergleichbare Personen bereit gewesen wären, für eine gute Krankenversicherung oder für Sicherheitsmaßnahmen zu bezahlen, um sein Todesrisiko dadurch um einige Prozent zu senken, bis hin zu moralisch festgelegten Preisen.“
„Diese unterschiedlichen Verfahren offenbaren eine gewisse Willkür der monetären Bewertungen. Ein noch größeres Problem ist, dass die rein monetären Bewertungen selbst bei ökonomischen Gütern aus ethischer Sicht völlig verzerrt sind. Der Grund ist, dass Geld keinen Wert an sich hat, sondern nur ein Instrument ist für den Erwerb der Güter von Interesse ist, vor allem Wohlsein. Außerdem erzeugen verschieden investierte Gelder sehr unterschiedliche Mengen an Gütern von Interesse.“
„Ein ökonomisch gleichwertiger Einkommensverlust von 1000 Dollar für Elon Musk oder für einen indischen Tagelöhner haben aus ethischer Sicht einen sehr unterschiedlichen Wert, weil sie das Wohlsein dieser Menschen in sehr unterschiedlichem Ausmaß verringern. Auf der anderen Seite sind Bewertungen mittels qualitativ angepasster Lebensjahre aufwendig und ebenfalls mit sehr großen Unsicherheiten behaftet. Vor allem aber werden sie bei Gegenständen wie dem Klimawandel kaum angewendet, so dass hier nur wenig Vorarbeiten und fast keine abrufbaren Zwischenergebnisse vorliegen.“
„Klimaprognosen für bestimmte Emissionspfade sind schon schwierig und liefern immer nur eine gewisse Bandbreite von prognostizierten Veränderungen. Bei jeder Verlängerung der zu berücksichtigenden Folgenkette – zum Beispiel von der Erwärmung zur Erhöhung des Meeresspiegels zum Landverlust zu wirtschaftlichen Einbußen – vergrößern sich die Unsicherheiten.“
„Bei den ethisch geforderten Wohlfahrtsprognosen muss die Folgenbetrachtung noch mindestens einen Schritt weitergeführt werden, zum Beispiel von wirtschaftlichen Einbußen zu deren Auswirkungen auf das Wohlbefinden. Über viele wichtige Folgen herrscht große Unsicherheit. Wissenschaftliche Prognosen in diesem Bereich führen deshalb immer nur zu mehr oder weniger gut begründeten Wahrscheinlichkeitsangaben. Wir wissen nicht einmal, ob wir dabei alle möglichen Folgen von Interesse berücksichtigt haben.“
„Der rationale Weg, mit dieser Unsicherheit umzugehen, ist, die Entscheidungen jeweils auf Erwartungswerte zu stützen, also die Werte, beziehungsweise in ökonomischen monetären Kalkülen die monetären Werte, der Folgen jeweils mit ihren Wahrscheinlichkeiten zu multiplizieren. Besonders große Risiken können dabei zusätzlich stärker gewichtet werden. Dieses Verfahren lässt viele Wünsche offen, aber es ist das Beste, das wir haben. Bei sehr häufiger Anwendung führt es im Verhältnis zur Anwendung anderer Entscheidungsverfahren auf der gleichen Informationsbasis langfristig zu den besten Ergebnissen. Weil alle bekannten möglichen Folgen von Interesse berücksichtigt werden, ist es zum Beispiel besser, als sich auf einzelne positive oder negative Folgen zu konzentrieren und danach zu entscheiden, ob diese eintreten werden, oder deren Wahrscheinlichkeit zu maximieren oder minimieren.“
Auf die Frage, welches die wichtigsten philosophischen Argumente dazu sind, welche Staaten die Verantwortung für die Verluste und Schäden tragen sollten:
„Kompensationspflichtige Verantwortung für erzeugte Schäden beruht auf dem Schadensersatzprinzip. Die Grundidee ist: Wer einen Schaden verursacht, haftet für diesen Schaden – er muss ihn beheben oder kompensieren, also Schadensersatz leisten. Bei der Verantwortung für den Klimawandel kann man alle einem Individuum zurechenbaren Treibhausgasemissionen, die über das gleichmäßig auf alle Personen verteilte Absorptionsniveau des Klimasystems hinausgehen, als Schädigungen ansehen. Auch wenn die aus diesen einzelnen Emissionen folgenden Schäden nicht individuell zugeordnet werden können, kann man statistische Schäden durch eine bestimmte Menge an Emissionen einigermaßen genau den Individuen zuordnen.“
„Nationale Gesetzgebungen regeln den Schadensersatz präzise. Aber international oder gar global gelten hier letztlich meist keine rechtlichen, sondern ‚nur‘ moralische Regeln. Staaten, NGOs oder Aktivisten versuchen wenigstens informelle moralische Regeln zu bekräftigen oder neu durchzusetzen – zum Beispiel durch öffentliche Verurteilungen oder Boykottmaßnahmen Schädiger zum Schadensersatz oder wenigstens zur Einschränkung ihrer Schädigungen zu bewegen.“
„Vor allem Aktivisten aus der Dritten Welt versuchen, uneingeschränkte Kompensationen aller durch zurechenbare Emissionen erzeugten Schäden durchzusetzen oder zumindest den Anspruch darauf zu bekräftigen. Dies ist in der Diskussion um Kompensation für Klimaschäden die stärkste Position. Aus moralischer Perspektive sind hier aber eine Reihe von Einschränkungen zu berücksichtigen.“
„Zum einen sind explizit erlaubte, meist kleine, Schädigungen nicht kompensationspflichtig. Und solche Erlaubnisse sind sinnvoll, weil unsere Handlungsfreiheiten sonst nahezu völlig eingeschränkt wären – man denke etwa an zulässige kleinere Lärmbelästigungen. Das Pariser Klimaabkommen hat mit den darin vorgesehenen Emissionskontingenten bis 2050 – die sich an wirtschaftlichen Bedürfnissen und wirtschaftlicher Stärke orientieren und insbesondere Entwicklungswünsche von Dritte-Welt- und Schwellenländern berücksichtigen – relativ gute Regelung getroffen, also entsprechende Emissionen erlaubt. Leider sind dies bislang nur Selbstverpflichtungen, also nicht nach internationalem Recht erzwingbar bindend.“
„Zum anderen setzt strafrechtliche Verantwortung auch eine subjektive Bedingung voraus. Die Schädigung muss – je nach Tatart unterschiedlich – absichtlich, wissentlich oder fahrlässig erfolgt sein. Im Falle des Klimawandels macht es Sinn, dieses Prinzip auch auf einzuführende moralische oder international rechtlich verbindliche Kompensationspflichten aus Treibhausgasemissionen anzuwenden. Diese subjektiven Voraussetzungen sind erst seit circa 1990 erfüllt, als sich das Wissen über den anthropogen erzeugten Klimawandel verbreitete. Alles, was vorher emittiert wurde, sollte also von einer Kompensationspflicht ausgenommen sein. Auch nach 1990 gibt es zudem für viele schädliche Emissionen noch eine gute Entschuldigung. Wirtschaftssysteme waren von emissionsintensiven Technologien abhängig, ein schonender Übergang in eine Null-Emissionsökonomie sollte gewährt werden.“
„Aber darüber hinaus und danach kann man keine moralische kompensationspflichtige Verantwortung mehr leugnen. Diese sollte auch rechtlich verbindlich durchgesetzt werden. Wegen der Einstimmigkeitsprinzipien wird sich das aber in der erforderlichen Frist nicht als internationales Recht durchsetzen lassen. Man kann also nur versuchen, dies informell durch öffentliche Kritik und Proteste bis hin zu Boykottmaßnahmen durchzusetzen. Eine solche Kompensationspflicht beträfe die USA, etwas weniger die EU, aber seit einiger Zeit auch China als dem derzeit weltweit größten Emittenten von Treibhausgasen.“
„Wer sollte Entschädigung erhalten? Alle werden geschädigt – und zwar von allen – aber ungleich verteilt. Künftige Generationen werden mehr geschädigt als wir heute, die Schäden sind auf die Länder sehr ungleich verteilt, am schlimmsten betroffen sind die tief liegenden Inselstaaten. Der übliche Lösungsvorschlag dazu ist, einen Fonds zu bilden, der die Entschädigungen nach der Größe der Schädigung, aber auch nach der Wirtschaftskraft des geschädigten Landes verteilt.“
„Die Lage im Bereich der kompensationspflichtigen Verantwortung für zurechenbare Schädigungen durch Beiträge zum Klimawandel ist also sehr unübersichtlich. Es werden sich nur schwache Entschädigungspflichten durchsetzen lassen. Als Ergänzung zur Hilfe für die am stärksten Betroffenen bleiben deshalb immer auch freiwillige Hilfen und Hilfepflichten unabhängig von der Verursachung der erzeugten Schäden erforderlich.“
„Politiker und Aktivisten sollten versuchen, Kompensationspflichten für Schädigungen aus zurechenbaren Treibhausgasemissionen, die über das im Pariser Klimaabkommen zugestandene Maß hinausgehen, erstens rechtlich verbindlich durchzusetzen. Soweit sich dies nicht realisieren lässt, sollten sie zweitens versuchen, durch Proteste, politischen und wirtschaftlichen Druck wenigstens eine entsprechende informelle moralische Regel neu durchzusetzen. Drittens sollten den am stärksten durch den Klimawandel betroffenen Staaten aus einem auf dem Hilfeprinzip basierten Fonds Hilfen zur Kompensation von erlittenen und zur Abwehr künftiger Schäden aus dem Klimawandel gewährt werden.“
Professor für Umweltgeisteswissenschaften, Université de Fribourg, Schweiz
„Verluste und Schäden durch den Klimawandel unterscheiden sich dadurch, dass viele Verluste nicht mit Geld aufgewogen werden können, während Schäden meist monetär ausgleichbar sind. Verluste aufgrund des Klimawandels sind unwiederbringlich verlorene Güter wie der Verlust eine Tierart, eines einzigartigen Landschaftsbilds oder eines Gletschers. Aber auch Kultstätten, Kulturgüter oder ein Inselstaat können aufgrund des Klimawandels unwiederbringlich verloren gehen. Schäden sind demgegenüber als negative Folgen des Klimawandels definiert, die wieder repariert werden können, wie eine durch einen Wirbelsturm zerstörte Brücke oder ein durch Hochwasser gebrochener Damm. Anhand der Reparaturkosten lässt sich die Höhe der verursachten Schäden verhältnismäßig gut ermitteln. Im Gegensatz dazu lassen sich immaterielle Verluste, wie der Verlust eines verlorenen Landschaftsbilds, nur schwer ermitteln.“
„In der Klimaethik wird meist argumentiert, dass die größten historischen und aktuellen Verursacher und Profiteure des Klimawandels am meisten zu Maßnahmen im Umgang mit Klimaschäden und Verlusten beitragen sollen. Dabei geht es primär um die Wiedergutmachung der erlittenen Verluste und Schäden. Kompensatorische Gerechtigkeit ist erreicht, wenn die Geschädigten sich subjektiv in den gleichen Umständen wiederfinden wie vor einem erlittenen Verlust oder Schaden.“
„Da allerdings viele bereits jetzt erwartete Klimaverluste und -schäden die Betroffenen in eine Notsituation bringen, scheint es mir sinnvoller, denjenigen Verantwortung zuzuschreiben, die über entsprechende Kapazitäten für Maßnahmen zur Minimierung der Folgen von Schäden und Verlusten verfügen. Entgegen Überlegungen zur fairen Kompensation durch die Verursacher werden in diesen Fällen andere Überlegungen wie Effizienz und Effektivität von Hilfeleistungen wichtiger.“
„Zentral ist sicherlich, dass zwischen den Staaten nicht nur Überlegungen zur gerechten Verteilung von Unterstützungsleistungen im Umgang mit Klimaschäden und -verlusten gemäß dem Betrag zum Klimawandel verhandelt werden. Viel wichtiger ist, dass tatsächlich Hilfe geleistet wird und entsprechende finanzielle und technologische Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Wichtig ist deshalb, über die grundsätzliche Anerkennung von Verlusten und Schäden durch den Klimawandel hinaus, dass diejenigen mit den entsprechenden Ressourcen und Kompetenzen diese auch zur Verfügung stellen – und zwar unabhängig davon, wie viel sie zum Klimawandel beigetragen haben.“
„Ob es möglich sein wird, alle rein monetären Klimaverluste und -schäden finanziell auszugleichen, kann ich nicht sagen. Klar ist aber sicherlich, dass nicht-monetäre Klimaverluste und -schäden nie vollkommen durch Geldzahlungen kompensiert werden können. Der immaterielle Verlust einer Kultstätte oder eines Landschaftsbilds ist kaum in Geld aufzuwiegen. Zudem ist bei solchen Kompensationszahlungen relevant, was die Betroffenen als angemessene Entschädigung empfinden. Die Höhe der Entschädigung müssen die Betroffenen in einer kollektiven Entscheidung festlegen. Wie zum Beispiel Bewohner*innen eines Inselstaats für den Verlust ihres Landes und ihrer Souveränität aufgrund des Meeresspiegelanstiegs entschädigt werden sollen, können nur diese festlegen.“
Alle: Keine Angaben erhalten.
Weiterführende Recherchequellen
Caney S (2020): Climate Justice. Stanford Encyclopedia of Philosophy.
Mechler et al. (2019): Loss and Damage from Climate Change. Concepts, methods and policy options. Springer Nature.
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] Singer P (2010): One Atmosphere. In: Gardiner S et al.: Climate Ethics: Essential Readings. Oxford University Press. DOI: 10.1093/oso/9780195399622.003.0020.
[2] Gardiner S M (2011): A Perfect Moral Storm: The Ethical Tragedy of Climate Change. DOI: 10.1093/acprof:oso/9780195379440.001.0001.
[3] Caney S (2010): Climate Change, Human Rights, and Moral Thresholds. In: Gardiner S et al.: Climate Ethics: Essential Readings. Oxford University Press. DOI: 10.1093/oso/9780195399622.003.0018.
[4] UNFCCC (2015): Paris Agreement.
[5] Kallhoff A (2021): Climate Justice and Collective Action. Routledge.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Clarke et al. (2022): Extreme weather impacts of climate change: an attribution perspective. Environmental Research: Climate. DOI: 10.1088/2752-5295/ac6e7d.
[II] IPCC (2022): Climate Change 2022: Impacts, Adaptation and Vulnerability.
Prof. Dr. Angela Kallhoff
Professorin für Ethik mit besonderer Berücksichtigung von angewandter Ethik, Universität Wien, Österreich
Prof. Dr. Christian Baatz
Juniorprofessor für Klimaethik, Nachhaltigkeit und Globale Gerechtigkeit, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Darrel Moellendorf
Professor für Internationale Politische Theorie und Philosophie, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Christoph Lumer
Professor für Moralphilosophie, Universität Siena, Italien
Prof. Dr. Ivo Wallimann-Helmer
Professor für Umweltgeisteswissenschaften, Université de Fribourg, Schweiz