Wärmewende: Eckpunkte des neuen GMG veröffentlicht
65-Prozent-Regel entfällt, neue Gas- und Ölheizungen müssen steigenden Anteil grüner Brennstoffe nutzen
Bundesregierung soll bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen
Forschende bewerten positiv, dass Förderungen bleiben – aber: Neue Regelungen erzeugen Lücke bei Emissionseinsparungen, Grüngasquote birgt Kosten- und Verteilungsrisiken, Verfügbarkeit von Biogas und Wasserstoff voraussichtlich sehr eingeschränkt und Nutzung in Konkurrenz zu anderen Sektoren, Folgenabschätzung für Vorschläge fehlt
Die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD haben am 24.02.2026 die lang erwarteten Eckpunkte (siehe Primärquelle) zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz – kurz GMG – vorgestellt [I]. Diese liegen dem SMC vor. Durch das GMG sollen die Paragrafen 71 bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet [II] – und der Paragraf 72 ersetzt werden.
Gas- und Ölheizungen sollen den Eckpunkten zufolge weiterhin neu eingebaut werden können. Neue Gas- oder Ölheizungen müssen aber ab Anfang 2029 einen steigenden Anteil grüner Brennstoffe nutzen. Der Anteil für neue Heizungen soll ab Anfang 2029 bei mindestens zehn Prozent liegen und in drei weiteren Schritten bis 2040 weiter ansteigen, Besitzer sollen offenbar entsprechende Lieferverträge abschließen.
Gruppenleiterin Wärmewende und Effizienz, Öko-Institut e.V., Freiburg
Wichtigste Änderungen zum geltenden Gebäudeenergiegesetz
„Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen zentrale Steuerungsinstrumente: die 65-Prozent-Vorgabe beim Heizungstausch, Betriebsbeschränkungen für Altanlagen und das bisherige Auslaufen rein fossiler Heizungen bis spätestens 2044. Damit fehlt künftig eine klare ordnungsrechtliche Absicherung für den fossilen Ausstieg im Gebäudesektor – trotz des gesetzlich verankerten Ziels der Klimaneutralität bis 2045.“
Klimapolitische Folgen
„Mit der 65-Prozent-Vorgabe würden laut Berechnungen zum Projektionsbericht in den Jahren von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO₂ eingespart, allein 10 Millionen Tonnen im Jahr 2030. Die Eckpunkte nennen demgegenüber lediglich eine Einsparung von rund zwei Millionen Tonnen im Jahr 2030 und damit einen Bruchteil dieser Minderungswirkung.“
„Damit entsteht allein im Jahr 2030 eine zusätzliche klimapolitische Lücke von rund acht Millionen Tonnen CO₂. Die Eckpunkte führen nicht aus, wie diese Differenz im Gebäudesektor geschlossen und die Klimaziele erreicht werden sollen.“
Soziale Folgen
„Eine Grüngasquote birgt erhebliche Verteilungsrisiken. Steigende Kosten für knappe ‚grüne Gase‘ treffen vor allem Haushalte, die aus finanziellen oder strukturellen Gründen im Gassystem verbleiben. Das trifft vor allem Mieter*innen, die steigende Brennstoffkosten über die Nebenkosten tragen, ohne Einfluss auf die Investitionsentscheidung zu haben. Gleichzeitig können finanzstärkere Haushalte frühzeitig auf erneuerbare Wärmetechnologien umsteigen und sich steigenden Gaspreisen entziehen. Die Quote hat damit eine regressive Wirkung und verstärkt soziale Ungleichheiten im Gebäudesektor.“
Unklare Aspekte
„Die Eckpunkte bleiben offen bei der konkreten Ausgestaltung der Grüngas- und Grünölquote – dies ist aber die zentrale Stellschraube für ihre klimapolitische Wirkung. Es bleibt unklar, wie hoch die Quote tatsächlich festgelegt wird und wie der weitere Anstiegspfad konkret aussieht.“
„Sozialpolitisch bleibt die Ausgestaltung unklar. Die Eckpunkte kündigen zwar einen Schutz vor überhöhten Nebenkosten an, konkretisieren diesen jedoch nicht. Ansätze für eine differenzierte und verursachungsgerechte Kostenverteilung waren bereits im Entwurf des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes – damaliger Paragraf 10 des Regierungsentwurfs – angelegt, wurden im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht übernommen. Ähnliche Überlegungen gab es bei Paragraf 71o des GEG-Regierungsentwurfs. An diese Überlegungen ließe sich anknüpfen, um eine einseitige Kostenverschiebung zulasten der Mieterinnen künftig zu vermeiden.“
Leiter der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, Wuppertal
Wichtigste Änderungen und bislang unklare Aspekte
„Die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Gesetzgebung sind meiner Einschätzung nach die folgenden fünf Punkte:“
„Erstens: Die Anforderung, dass einen Monat nach Vorliegen der kommunalen Wärmepläne oder spätestens mit Ablaufen der Frist für deren Erstellung 2026 beziehungsweise 2028 jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll komplett entfallen: ‚Die Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p werden gestrichen‘.“
„Zweitens: Neue Öl- und Gasheizungen sollen unbeschränkt eingebaut werden können, aber ab 2029 mit zunächst 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff betrieben werden. Der weitere Anstieg bis 2040 soll in drei Schritten im Gesetz festgelegt werden. Offen ist die Höhe und der Zeitpunkt der Schritte.“
„Drittens: Ab 2028 soll zudem für Anbieter von Gas und Öl eine Grüngas- beziehungsweise Grünölquote verpflichtend werden. Sie soll mit ‚bis zu einem Prozent‘ starten und soll dann hochlaufen. Auch hier ist unklar, wie hoch und schnell dies erfolgen soll.“
„Viertens: Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) soll gesetzlich geregelt und aufgestockt werden, verbunden mit weiteren Regelungen, um den Fernwärmeanschluss attraktiver zu machen und Fernwärme bezahlbar zu halten.“
„Fünftens: Ein wichtiger Punkt neben der Gesetzgebung ist, dass die ‚auskömmliche‘ Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 sichergestellt werden soll.“
Bewertung auf Klimaschutzwirkung, Kosteneffizienz, Verteilungsaspekte und rechtliche Aspekte
„Mit der Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe läuft die Bundesregierung große Gefahr, alle nationalen und EU-Ziele zum Klimaschutz, zu erneuerbaren Energien und auch zur Energieeffizienz zu verfehlen. Das betrifft das Klimaschutzgesetz, die Effort Sharing Regulation, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III und die Gebäuderichtlinie mit dem Ziel eines Nullemissions-Gebäudebestands bis 2050. Denn das GEG in seiner jetzigen Fassung erzielt laut Expertenrat für Klimafragen zusammen mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude den größten Anteil an der CO2-Minderung im Gebäudebereich bis 2030.“
„Zudem kann nach vorliegenden Rechtsgutachten die 65-Prozent-Vorgabe aufgrund von EU-Vorgaben (Vorschriften der RED III, Artikel 15a, Absatz 3, Unterabsatz 2) höchstens verringert, aber nicht ganz abgeschafft werden.“
„Ohne Vorschriften müssen alle Ziele durch Förderung erreicht werden. Insofern ist die Fortführung der Bundesförderung effiziente Gebäude und die Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze zwingend. Es ist aber sehr unsicher, ob sie ohne die wegfallenden Vorschriften ausreicht, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen.“
„Zudem läuft der Beschluss dieser Eckpunkte am vierten Jahrestag der russischen Vollinvasion in der Ukraine der Energiesicherheit Deutschlands entgegen, indem die Elektrifizierung der Wärme und damit die Umstellung von fossilem Erdgas und Erdöl auf grünen Strom voraussichtlich deutlich gebremst wird.“
„Denn voraussichtlich werden weder genug Biomasse noch Wasserstoff oder synthetische Gase verfügbar sein, um rasch einen großen Beitrag zur Verdrängung von Erdgas und Erdöl zu leisten, noch um bis 2045 den Gebäudesektor treibhausgasneutral zu machen. Bis 2030 soll die Grüngas- beziehungsweise Grünölquote laut Eckpunktepapier zwei Millionen Tonnen CO2 reduzieren. Das sind nur etwa zwei Prozent der derzeitigen CO2-Emissionen des Gebäudesektors.“
„Der Wärmemarkt steht in Konkurrenz mit dem Verkehr und der Industrie sowie der Stromerzeugung um diese Energien. Wenn die Quoten rasch genug steigen würden, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen, würden die Kosten für alle diese Sektoren explodieren. Unter der Annahme, dass in den nächsten 15 Jahren die Hälfte der bestehenden Gas- und Ölheizungen durch neue Gas- und Ölheizungen ersetzt würden, würde für deren Betrieb schon fast das gesamte Biomassepotenzial in Deutschland benötigt.“
„So würden die Verbraucher*innen, die weiter mit Öl oder Gas heizen wollen, in eine Kostenfalle gelockt, denn auch fossiles Erdgas wird durch den EU-Emissionshandel 2 absehbar teurer werden. Andererseits könnte die Umstellung auf Biomethan oder grünen Wasserstoff aufgrund geringer Verfügbarkeit und hoher Kosten hinausgeschoben werden, wodurch wiederum die Klimaziele verfehlt werden dürften.“
„Besonders betroffen sind die Mieter*innen, wenn die Vermietenden aus Kostengründen eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung einbauen, die Mieter*innen aber die steigenden Energiekosten tragen müssen.“
„Das Eckpunktepapier stellt dazu zwar fest: ‚Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen.‘ Es wird aber nicht ausgesagt, dass dazu eine gesetzliche Regelung geplant ist und wie diese aussehen könnte.“
Wissenschaftlicher Geschäftsführer und Vorstandsmitglied, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu)
Wichtigste Änderungen
„Die gute Nachricht zuerst: Das monatelange Zaudern rund um das Gebäudeenergiegesetz ist beendet. Die Förderung klimafreundlicher Heizungen bleibt bestehen. Die europäische Gebäuderichtlinie wird plangemäß umgesetzt, die Wärmeplanung für kleinere Kommunen vereinfacht. Zudem bringt ein Wärmepaket mehr Transparenz bei Fernwärmepreisen, eine gesetzlich geregelte Wärmenetzförderung und verbesserte Rahmenbedingungen für den Ausbau der Fernwärme.“
„Doch es gibt einen klimapolitischen Paukenschlag: Die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel. Bisher galt beim Einbau neuer Heizungen die Vorgabe, dass 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen müssen – technologieoffen, also nicht auf eine bestimmte Technik festgelegt. Diese Verpflichtung soll nun entfallen.“
„Stattdessen müssen neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen mit einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen, zum Beispiel Biomethan oder Bioöle, betrieben werden – startend bei zehn Prozent im Jahr 2029, statt der 65 Prozent im jetzt geltenden Gesetz. Dieser Anteil soll stufenweise ansteigen – um wieviel, verraten die Eckpunkte nicht.“
„Dazu soll eine allgemeine Grüngas- und Grünöl-Quote kommen. Doch sie startet mit lediglich einem Prozent – deutlich weniger als selbst Gutachten im Auftrag der Gaswirtschaft empfohlen hatten.“
Zentrale Probleme
„Fünf zentrale Probleme zeichnen sich ab:“
„Erstens: deutlich weniger Klimaschutz. Die neue Regelung erlaubt einen deutlich langsameren und geringeren Einsatz erneuerbarer Energien. Fossile Brennstoffe bleiben länger im Markt, Erdgas- und Heizöl-Heizungen hoffähig. Zudem sind viele Biobrennstoffe – etwa aus Anbaubiomasse – keineswegs klimaneutral; und synthetische Brennstoffe um einen Faktor sechs weniger effizient als die Wärmerzeugung aus Wärmepumpen. Hinzu kommt – bekannt aus dem Kraftstoffmarkt – ein erhebliches Missbrauchspotenzial durch falsch deklarierte Brennstoffe.“
„Zweitens: Kostenrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Investitionskosten von Gas- und Ölheizungen sind niedriger als die der Wärmepumpe. Wer kurzfristig denkt, könnte in eine Kostenfalle tappen. Wer vorausplant, erkennt die künftig steigenden Verbrauchskosten – sei es durch höhere CO₂-Preise oder teure grüne Brennstoffe. Im Vollkostenvergleich ist die Wärmepumpe in vielen Fällen bereits heute die wirtschaftlichste Lösung.“
„Drittens: begrenzte Ressourcen. Nachhaltige Biobrennstoffe sind knapp und werden in anderen Sektoren dringend gebraucht – im Verkehr, in der Industrie oder für flexible Kraftwerke. Auch der Hochlauf der Wasserstoffproduktion bleibt bislang weit hinter den Erwartungen zurück. Europa verfügt nicht über große zusätzliche Bio-Potenziale. Und der Import großer grüner Brennstoffmengen schafft neue Abhängigkeiten, ganz anders als die heimische Stromproduktion mit Wind und Solar.“
„Viertens: Soziale Schieflage. Wenn Vermieter aus Kostengründen weiterhin Gas- oder Ölheizungen einbauen, tragen Mieterinnen und Mieter später die steigenden Brennstoffkosten. Ohne starke Anpassungen im Mietrecht, der Förderung und der Wärmeregulierung droht eine Verschärfung sozialer Ungleichgewichte.“
„Fünftens: Unklarheit über die Zukunft der Infrastrukturen. Wie geht es nun weiter mit den Gasnetzen? Gerade schließen viele Kommunen ihre Wärmeplanung ab. Dabei wird vielerorts eine gezielte, sozial abgefederte Stilllegung von Gasnetzen anvisiert und Alternativen durch Stärkung von Strom- oder Wärmenetzen geplant. Diese Sicherheit über die Zukunft der Netze darf nun nicht in Frage gestellt werden, denn sie ist volkswirtschaftlich richtig. Dazu gehört auch die im Paragraf 72 im Gebäudeenergiegesetz formulierte Festlegung, dass fossile Brennstoffe bis maximal 2045 in Heizkesseln eingesetzt werden dürfen. Dies muss bleiben.“
Unklare Aspekte
„Wie wird die Lücke geschlossen? Mit der Abschaffung der bisherigen Vorgaben entsteht im Gebäudesektor eine erhebliche Lücke bei den Emissionsminderungen. Wie diese geschlossen werden soll, bleibt noch ein Geheimnis. Strom- und Mehrwertsteuerabsenkungen für Wärmepumpen? Eine deutliche Verbesserung der (sozial orientierten) Förderung? Zentrale Anlaufstellen für die Beratung überall im Land? Das neue Klimaschutzprogramm wird hier Antworten liefern müssen.“
„In den vergangenen zwei Jahren haben Hersteller serienreife Wärmepumpen-Standardlösungen entwickelt, wurden Handwerksbetriebe geschult, pragmatische Sanierungskonzepte und neue Wärmenetze von kleinen Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften auf den Weg gebracht, Solarkonzepte entwickelt. Flusswärmepumpen, tiefe Geothermieanlagen und saisonale Speicher entstehen. Vielleicht ist der Markt schon weiter als die Politik?“
Leiterin des ifo Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen, ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.
„Zentrale Fragen zum angekündigten Gebäudemodernisierungsgesetz bleiben bislang unklar beziehungsweise können zumindest in Zweifel gezogen werden.“
Unklare Aspekte
„Grundsätzlich ist durchaus nicht klar, ob die vorgesehenen Regelungen tatsächlich zu einer kostengünstigeren Lösung führen als das bisherige Heizungsgesetz. Sollte es zu einem starken Anstieg der Nachfrage nach Biogas kommen, wird der Preis absehbar steigen. Kostengünstiger CO2-armer Wasserstoff zum Heizen steht ebenfalls absehbar nicht zur Verfügung. Natürlich werden Preis- und Nachfrageeffekte davon abhängen, wie viele Haushalte tatsächlich auf die neuen Regelungen vertrauen und nicht trotzdem auf alternative Heizungssysteme umsteigen. Es können also mittel- und langfristig durchaus Zusatzkosten auf Haushalte zukommen, insbesondere wenn stark steigende Quoten vorgesehen werden. Verpflichtende Quoten werden allerding auch die verfügbaren Mengen an Grüngas für andere Nutzungen, beispielsweise für Hochtemperaturwärme in der Industrie, einschränken.“
Fehlende Folgenabschätzung
„Desweitern ist derzeit nicht erkennbar, wie die EU-Vorgaben zur Emissionsminderung im Gebäudesektor erreicht werden sollen. Es hätte zumindest modellgestützte Szenarien geben müssen, die Emissionspfade, Kostenwirkungen und Verteilungsfolgen transparent darstellen. Nach der langen Vorbereitungsphase hätte eine solche Folgenabschätzung erwartet werden können. Die angekündigte Überprüfung im Jahr 2030 kommt zu spät.“
Fragliche Biomasse-Verfügbarkeit
„Vielleicht aktuell eher ein Nebenaspekt, aber es ist ebenfalls unklar, in welchem Umfang die notwendigen Mengen an Biogas tatsächlich in Deutschland produziert werden können und welche Auswirkungen dies auf die Flächennutzung haben würde. In der Pressevorstellung der Eckpunkte wurde ausdrücklich auf Biogas aus anderen EU-Staaten sowie aus der Ukraine verwiesen. Das lässt vermuten, dass auch die Bundesregierung nicht mit einer Deckung des Bedarfs aus Deutschland allein rechnet. Auch hierzu fehlen nachvollziehbare Szenarien.“
Positive Aspekte
„Positiv zu bewerten ist, dass die Förderung alternativer Heizungssysteme beibehalten werden soll. Wie diese Förderung konkret ausgestaltet wird, etwa für welche Systeme sie gilt und ob sie sich künftig an CO₂-Emissionen orientiert oder weiterhin technologische Vorgaben gemacht werden – dazu gibt es bisher keine Informationen. Auch die angekündigte Vereinfachung der Wärmeplanung für kleinere Kommunen ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings bleibt offen, wie diese Vereinfachung konkret ausgestaltet werden soll.“
Fazit
„Insgesamt können sowohl die Machbarkeit der Klimazielerreichung als auch die finanziellen Auswirkungen auf private Haushalte in Zweifel gezogen werden. Auch ob die Akzeptanz der neuen Regelungen höher sein wird, sehe ich kritisch.“
„Interessenkonflikte bestehen nicht.“
„Interessenkonflikte sehe ich keine.“
„Keine Interessenkonflikte.“
„Es gibt keine Interessenkonflikte."
Primärquelle
CDU/CSU und SPD Bundestagsfraktionen (24.02.2026): Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] CDU/CSU Fraktion (24.02.2026): Gemeinsames Pressestatement CDU/CSU und SPD. Pressekonferenz zur Vorstellung der Eckpunkte auf Youtube.
Dr. Sibylle Braungardt
Gruppenleiterin Wärmewende und Effizienz, Öko-Institut e.V., Freiburg
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Interessenkonflikte bestehen nicht.“
Dr. Stefan Thomas
Leiter der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, Wuppertal
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Interessenkonflikte sehe ich keine.“
Prof. Dr. Martin Pehnt
Wissenschaftlicher Geschäftsführer und Vorstandsmitglied, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu)
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Karen Pittel
Leiterin des ifo Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen, ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es gibt keine Interessenkonflikte."