Steuer für Getränke mit Zucker oder Süßstoffen
laut Eckpunktepapier wird über eine Erweiterung der Zuckersteuer unter anderem auf süßstoffhaltige Getränke beraten, Finanzminister Klingbeil verwarf jedoch Teile der Vorschläge wieder
Steuer auf gesüßte Getränke soll umgesetzt werden, genaue Ausgestaltung aber noch nicht endgültig beschlossen
Expertinnen und Experten betonen erneut die Sinnhaftigkeit einer Besteuerung zuckergesüßter Getränke, diskutieren gesundheitliche Risiken von Süßstoffen und geben Empfehlungen zur Gestaltung der Zuckersteuer
Über die vergangenen Tage wurde vermehrt über ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium berichtet. Darin wird vorgeschlagen, die von der Bundesregierung geplante Zuckersteuer auf Getränke mit Süßungsmitteln, sowie zucker- und süßungsmittelhaltigen Granulaten und Sirupen auszuweiten. Darunter würden dann zusätzlich zu Getränken wie zuckerhaltige Limonaden auch gesüßte Fruchtnektare, Fertigkaffees, Smoothies und Milchalternativen auf Basis von zum Beispiel Hafer oder Mandeln fallen. Ausgenommen seien 100-prozentige Fruchtsäfte sowie reine Milch. Dem Science Media Center Germany liegt dieses Eckpunktepapier vor.
Demnach soll die Steuer vor allem Hersteller und Großverkäufer betreffen. Ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter oder bei süßstoffhaltigen Getränken falle eine Steuer von 26 Cent pro Liter an. Diese werde je nach Zuckeranteil stufenweise höher – bis zu 38 Cent pro Liter. Damit gehen die Eckpunkte über die Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ (FKG) hinaus.
Leiter des Lehrstuhl für Public Health Nutrition, Universität Bayreuth
Süßstoffe
„Es gibt Hinweise darauf, dass Süßstoffe, wie sie in Light-/Zero-Getränken enthalten sind, langfristig das Risiko für Übergewicht, Adipositas und Diabetes erhöhen können. Dies ist allerdings noch nicht so gut belegt wie die schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen von herkömmlichen Softdrinks, die Zucker enthalten. Gemäß dem Vorsichtsprinzip ist es also sinnvoll, Süßstoffe eher zu meiden – wobei die Zuckerreduktion jedoch Vorrang haben sollte. Ein kleiner zusätzlicher Steuersatz auf Süßstoffe kann daher sinnvoll sein, sollte aber niedriger sein als der auf den Zucker in Softdrinks.“
Zuckerhaltige Getränke
„Die negativen gesundheitlichen Auswirkungen zuckergesüßter Getränke sind gut untersucht. Zuckergesüßte Getränke fördern die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas – vor allem bei Menschen, die ein erhöhtes genetisches Risiko haben. Auch Folgeerkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2 treten häufiger auf. Auch 100-prozentiger Fruchtsaft enthält viel Zucker – anders als Cola und Limonaden aber auch Vitamine und sekundäre Pflanzenstoffe. Fruchtsaft sollte daher nur mit Wasser verdünnt getrunken werden, am besten mit zwei bis drei Teilen Wasser auf einem Teil Saft. Am besten ist es, Wasser zu trinken, und Obst frisch zu essen.“
Art der Besteuerung
„In der Regel werden Softdrinksteuern bei Herstellern, Importeuren oder Großhändlern erhoben – wobei diese die Steuer meist zum größten Teil in Form von höheren Preisen an die Verbraucher weitergeben. Eine Besteuerung wie aktuell geplant erscheint grundsätzlich sinnvoll, also 26 bis 38 Cent pro Liter in Abhängigkeit vom Zucker- beziehungsweise Süßstoffgehalt. Aus gesundheitlicher Sicht am besten ist es, wenn die Hersteller den Zuckergehalt senken ohne gleichzeitig Süßstoffe zuzusetzen. Um hierfür einen Anreiz zu setzen, kann es sinnvoll sein, den Steuersatz für Süßstoffe niedriger anzusetzen, dafür aber zusätzlich zum Zucker-Tarif zu erheben. Dann würden Getränke, die Zucker und Süßstoffe enthalten, höher besteuert werden als solche, die nur eines von beiden enthalten.“
Auswirkungen der Steuer
„Die vorliegenden Studien zeigen, dass Softdrink-Steuern dazu führen, dass der Softdrink-Konsum und die Zuckeraufnahme der Bevölkerung zurückgehen [1]. Steuern mit einem nach dem Zuckergehalt gestaffelten Steuersatz – wie in Deutschland geplant – geben den Herstellern zudem den Anreiz, weniger Zucker zuzusetzen. In Großbritannien ist der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks zum Beispiel um gut 30 Prozent zurückgegangen. Da die negativen gesundheitlichen Auswirkungen von zuckergesüßten Getränken gut untersucht sind, ist dies ein erwünschter Effekt. Einzelne Studien zeigen zudem, dass Softdrink-Steuern zu einem Rückgang – oder zumindest einem langsameren Anstieg – in Übergewicht und Adipositas führen können, insbesondere bei Kindern. Übergewicht und Adipositas haben jedoch viele verschiedene Ursachen. Um hier große, klar bemerkbare Erfolge zu erzielen, braucht es eine Kombination von Maßnahmen – neben einer Softdrinksteuer zum Beispiel auch eine Verbesserung der Kita- und Schulverpflegung, verbindliche Regeln für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung, und mehr Bewegungsmöglichkeiten im Alltag. Eine Softdrinksteuer kann den Anstieg von Adipositas in der Bevölkerung verlangsamen – aber für sich allein genommen nicht stoppen oder umkehren.“
„Quellenangaben zu allen Aussagen in meinem Statement finden sich hier: [1].“
Studienarzt in der Klinik für Endokrinologie und Stoffwechselmedizin (Deutsches Zentrum für Diabetesforschung / DZD), Campus Benjamin Franklin (CBF), Charité – Universitätsmedizin Berlin
Süßstoffe
„Süßstoffe sind eine chemisch und biologisch sehr heterogene Gruppe von Substanzen. Was für einen Süßstoff zutrifft, muss für andere nicht gelten. Gruppeneffekte sind für bestimmte Fragestellungen möglich, für andere unwahrscheinlich. Das mögliche Schadenspotenzial von Süßstoffen auf die menschliche Gesundheit wird aus vier methodischen Gruppen von Studien heraus diskutiert.“
„Zahlreiche Beobachtungsstudien beschreiben eine statistische Assoziation zwischen Süßstoffkonsum und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber auch Krebsformen. Allerdings sind Beobachtungsstudien aufgrund ihrer Methodik nicht in der Lage, eine Kausalbeziehung zu belegen. Störgrößen, umgekehrte Kausalität und die unscharfe Erfassung des Süßstoffkonsums gerade über lange Zeiträume lassen die Plausibilität fraglich erscheinen. Das Risiko entsteht also nicht durch Süßstoffe, letztere treten typischerweise dann ins Leben ein, wenn das Risiko bereits angelegt ist. Methodisch optimierte Beobachtungsstudien sehen sogar kein Risikopotenzial [2].“
„Interventionsstudien am Menschen – insbesondere randomisiert kontrollierte Studien – zeigen für Süßstoffe im Vergleich zu Zucker eine bessere Herz-Kreislauf-Entwicklung, etwa für Körpergewicht, Nüchternglukose, Blutfette, Blutdruck oder Fettleber. Diese Daten entkräften somit zusätzlich das vermeintliche Gefahrenpotenzial von Süßstoffen aus Sicht von Beobachtungsstudien. Daten zu Veränderungen des Mikrobioms, spezifischer Darmhormone oder anderer hochspezifischer biologischer Mechanismen existieren nur aus sehr wenigen Humanstudien und liefern keine einheitliche Aussage, die eine Warnung rechtfertigt.“
„Testreihen im Zell- oder Tiermodell existieren in großer Zahl, aber auch großer methodischer Vielfalt. Schädliche Wirkungen auf den Stoffwechsel oder das Krebsrisiko wurden nicht einheitlich gefunden, sondern sind abhängig vom genutzten Testmodell, dem genutzten Süßstoff, der Dosis, der Expositionsdauer und weiterer Faktoren. Die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellten Tageshöchstdosierungen für den menschlichen Verzehr orientieren sich an der jeweiligen Dosis, die in diesen Experimenten gerade so erste schädliche Wirkungen erzeugt hat, liegen aber zur zusätzlichen Sicherheit bei einem Hundertstel dieser jeweiligen Dosis.“
„Neurowissenschaftliche Studien untersuchen, ob Süßstoffe das Essverhalten beeinflussen könnten. Testreihen am Menschen zeigen hier zwar punktuell Hinweise auf mögliche Nachteile, aber keinen eindeutigen Befund zu Ungunsten von Süßstoffen.“
„Viele Studien zu Zucker und/oder Süßstoffen sind allerdings industriegefördert, was die Aussagekraft durch verschiedene Formen von Verzerrungen schmälern kann.“
„Die Gesamtevidenz präsentiert somit Süßstoffe als gesundheitlich eindeutig besser als Zucker. Bislang unzureichend geklärte Fragen rund um biologische Mechanismen verdienen weitere Forschung, insbesondere mit industrieunabhängiger Finanzierung. Aber es gibt keinen Grund, die Tageshöchstdosen (ADI) abzusenken oder den Konsum dieser Süßstoffe anderweitig stärker zu reglementieren, etwa durch eine Steuer.“
„Eine Besteuerung von süßstoffgesüßten Getränken würde die Lenkungswirkung einer Zuckersteuer verfehlen, weil Zucker und Süßstoffe dann als medizinisch gleichwertig wahrgenommen würden. Während eine Steuer auf gezielt zuckergesüßte Getränke (Softdrinks) sehr sinnvoll ist, ist eine Steuer auf süßstoffgesüßte Getränke nicht sinnvoll.“
Zuckerhaltige Getränke
„Beobachtungsstudien zeigen für gezielt zuckergesüßte Getränke (Softdrinks), dass ein erhöhter Verzehr mit einem erhöhten Risiko für Adipositas, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einigen Krebserkrankungen assoziiert ist. Dies ist kein Kausalnachweis, sondern nur ein statistischer Zusammenhang. Deutlich schwächer, allenfalls leicht risikoerhöhend, sind Assoziationen für Fruchtsäfte [3]. Für andere Getränkegruppen mit natürlichem oder künstlichem Zuckergehalt ist die epidemiologische Datenlage sehr dünn bis nicht-existent.“
„In Interventionsstudien, insbesondere randomisiert kontrollierten Studien, ist vor allem die nachteilige Wirkung von gezielt zuckergesüßten Getränken gut untersucht. Sie äußert sich in der konsistent ungünstigen Entwicklung von Körpergewicht, Blutzucker, Blutfetten und Leberfett. Für andere zuckerhaltige Getränke liegt keine derart eindeutige Evidenz eines Schadens vor, weder für Fruchtsäfte [4], noch für Milch oder für pflanzlichen Milchersatz [5]. Diese Getränke erscheinen in hochwertigen randomisiert kontrollierten Studien metabolisch neutral bis günstig, aber die Datenmenge ist auch deutlich kleiner als die zu klassischen Softdrinks.“
„Die eindeutigste Bewertung im Sinne eines Schadenspotenzials ist daher für gezielt zuckergesüßte Getränke (Softdrinks) möglich. Dort erscheint eine Steuer klar gerechtfertigt.“
Art der Besteuerung
„Eine Besteuerung von gezielt zuckergesüßten Getränken – wie Softdrinks und zuckergesüßtem Eistee – ist sinnvoll, auch mit einer Staffelung nach Zuckergehalt. Dies erlaubt der Industrie die Reformulierung und den Konsument*innen einen Umstieg gemäß des jeweiligen Haushaltsbudgets. Die stärkste Lenkungswirkung entsteht bei Haushalten mit hohem Konsum zuckerreicher Getränke und Haushalten mit geringem Einkommen. In vielen Fällen überlappen sich beide Eigenschaften, der Lenkungseffekt ist dort also besonders stark. Das Konsumverhalten wird durch eine Steuer auf gezielt zuckergesüßte Getränke (Softdrinks) vor allem auf preiswertere Alternativen gelenkt, also ungesüßten Tee, Wasser oder Softdrinks mit Süßstoffen. Alle drei Produktgruppen sind kalorienfrei und gesundheitlich vorteilhaft im Vergleich zu zuckrigen Getränken.“
„Fruchtsäfte, Milch und pflanzliche Ersatzmilch sind aus preislichen Gründen heute keine echte Alternative zu preiswerten Softdrinks; selbst eine Steuer nur auf zuckrige Softdrinks wird daran wenig ändern. Sollte ein Umstieg von Softdrinks auf diese anderen Getränke stattfinden, wäre das metabolische Resultat dennoch besser als ein Verbleib beim reinen Zuckergetränk. Fruchtsäfte, Milch und pflanzliche Milch enthalten diverse Vitamine, Mineralien, Ballaststoffe und weitere Nährstoffe, die im Vergleich zu reinen Zuckerdrinks Vorteile bieten.“
„Die Lenkungswirkung der Steuer entfällt, wenn sie nicht nur auf zuckrige Softdrinks, sondern auf eine Vielzahl natürlich zuckerhaltiger Getränke – also auch Fruchtschorlen, Pflanzenmilch und weitere – und sogar süßstoffgesüßte Getränke ausgeweitet wird. Ein Umstieg auf gesündere Getränke ist dann erschwert: Es bleiben im Wesentlichen ungesüßter Tee und Wasser übrig. Schlimmstenfalls entsteht sogar ein Anreiz, vermehrt zuckerfreie alkoholische Getränke wie Bier oder Wein zu konsumieren, die dann preislich bessergestellt sind als zuckrige Softdrinks. Die Ausnahme von reinen, 100-prozentigen Fruchtsäften und tierischer Milch im Eckpunktepapier erscheint hierbei besonders unplausibel, da diese Produktgruppen etwa so viel Zucker enthalten wie Softdrinks (im Fall der Säfte) oder pflanzliche Milch (im Fall der Milch). Gleichwohl empfiehlt sich für beide Produktgruppen keine Besteuerung im Sinne einer Zuckersteuer, da die gesundheitlichen Wirkungen sich klar von zuckerhaltigen Softdrinks unterscheiden.“
Auswirkungen der Steuer
„In anderen Ländern hat die Besteuerung ausschließlich gezielt zuckergesüßter Getränke (Softdrinks) zu einer sehr raschen Reformulierung der Produktgruppen geführt. Konsummengen zuckerreicher Getränke sind messbar zurückgegangen, vor allem bei ärmeren Haushalten mit hohem Zuckerkonsum – also genau jenen, bei denen die Lenkungswirkung besonders große gesundheitliche Vorteile erwarten lässt. Konkrete gesundheitliche Verbesserungen in der Bevölkerung betreffen den Rückgang von Karies. Messbare Herz-Kreislauf-Effekte – zum Beispiel auf das Vorkommen von Adipositas – sind in eigenen Ländern vorhanden, aber kleiner als erwartet oder bei bestimmten Subgruppen betont, bei etwa Kindern oder ärmeren Haushalten. Das kann unter anderem daran liegen, dass Konsument*innen auf reformulierte Produkte zurückgreifen, die zwar weniger Zucker, aber immer noch reichlich Zucker enthalten. In Grenzregionen ist auch ein Einkauf unbesteuerter Produkte aus dem Ausland zur Steuerumgehung denkbar. Die Messung von Stoffwechsel-Gesundheitseffekten durch die Steuer ist allerdings immer erschwert, da parallel ablaufende gesellschaftliche Veränderungen diese Erkrankungen mitbeeinflussen – zum Beispiel der Brexit, Pandemien und steigende Armut. Wenn die Konsummengen und der Zuckergehalt der Getränke zurückgehen, ist aber ein gesundheitlicher Vorteil anzunehmen.“
„Eine Ausweitung der Zuckersteuer auf weitere Produktgruppen birgt Risiken. Die Lenkungswirkung kann entfallen, sodass der Konsum zuckerhaltiger Produkte gleich bleibt und Reformulierungen nicht stattfinden. Die Lenkungswirkung kann fehllaufen und den Konsum fortan vergleichsweise preiswerterer Getränke mit anderen Gesundheitsrisiken wie Bier und Wein fördern. Die Lenkungswirkung kann überschießend sein und für Haushalte mit geringem Einkommen eine Mangelversorgung erzeugen. Diese kann mit Blick auf eine Körpergewichtsabnahme sogar fälschlich wie ein Vorteil erscheinen, aus Stoffwechselsicht aber nicht den gleichen Vorteil abbilden: Stoffwechselwerte könnten gleichbleiben oder sich verschlechtern. Zugrunde liegt dann Hunger statt Überernährung [6].“
Co-Leiterin Metabole und Gastroenterologische Forschung, St. Clara Forschung AG, Schweiz
Prof. Dr. Meyer-Gerspach und Prof. Dr. Wölnerhanssen haben sich gemeinsam geäußert, aber zu unterschiedlichen Fragen.
Süßstoffe
„Die Datenlage zu möglichen gesundheitlichen Schäden von Süßstoffen ist weiterhin nicht eindeutig. Beobachtungsstudien zeigen zwar Zusammenhänge mit verschiedenen Erkrankungen, können aber keine Kausalität belegen: Randomisierte Interventionsstudien liefern bisher keine überzeugenden Hinweise auf relevante gesundheitliche Schäden bei üblichen Verzehrmengen. Deshalb sehen wir derzeit keine vergleichbar starke wissenschaftliche Grundlage für eine Besteuerung von ausschliesslich mit Süßstoffen gesüßten Getränken wie für zuckerhaltige Getränke. Es ist dennoch sinnvoll, sich an weniger Süße zu gewöhnen und Wasser oder ungesüßten Tee zu bevorzugen. Wenn man jedoch nur ein zuckerhaltiges versus ein Zero-Getränk zum Konsumieren zur Auswahl hat, dann halten wir das Zero-Getränk nach heutigem Wissensstand für die bessere Wahl.“
Art der Besteuerung
„Aus gesundheitlicher Sicht halten wir eine Herstellerabgabe für sinnvoll, die mit zunehmendem Zuckergehalt eines Getränks ansteigt. Kritischer sehen wir die pauschale Besteuerung von ausschließlich mit Süßstoffen gesüßten Getränken. Damit wird beispielsweise ein zuckerfreies Zero-Getränk steuerlich einem Getränk mit knapp sieben Gramm Zucker pro Deziliter gleichgestellt, obwohl die Evidenz für gesundheitliche Schäden nicht vergleichbar ist.“
Co-Leiterin Metabole und Gastroenterologische Forschung, St. Clara Forschung AG, Schweiz
Prof. Dr. Meyer-Gerspach und Prof. Dr. Wölnerhanssen haben sich gemeinsam geäußert, aber zu unterschiedlichen Fragen.
Zuckerhaltige Getränke
„Ein hoher regelmäßiger Konsum zuckergesüßter Getränke begünstigt die Entwicklung von Karies, Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Fettleber und weiteren Stoffwechselerkrankungen. Auch der Zucker in Fruchtsäften zählt zu den sogenannten freien Zuckern und wird in flüssiger Form rasch und in relativ großen Mengen aufgenommen. Ein 100-prozentiger Apfelsaft sollte ebenfalls nicht als Durstlöscher in größeren Mengen konsumiert werden. Die Ausnahmeregelung für 100-prozentige Fruchtsäfte ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht zu rechtfertigen.“
Auswirkungen der Steuer
„Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Zuckergetränkesteuern nicht nur den Zuckerkonsum reduzieren können, sondern auch mit gesundheitlichen Verbesserungen verbunden sind. Beobachtet wurden beispielsweise eine bessere Zahngesundheit sowie weniger Übergewicht. Inwieweit solche Verbesserungen auch nach Einführung einer Zuckergetränkesteuer in Deutschland beobachtet werden können, wird sich zeigen. Bei einer isolierten Besteuerung von Süßgetränken besteht die Möglichkeit, dass auf andere zuckerhaltige Produkte ausgewichen wird. Eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Auswirkungen eines hohen Zuckerkonsums bleibt deshalb eine wichtige begleitende Maßnahme.“
Leiter des Projektbereichs Globale Gesundheitsökonomie, Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel, und Co-Sprecher und Mitglied des Lenkungskreises, Leibniz Lab Pandemic Preparedness
Süßstoffe
„Die gesundheitlichen Auswirkungen von Süßstoffen, die in hochverarbeiteten Lebensmitteln, Limonaden und anderen Getränken als Ersatz für Zucker eingesetzt werden, sind bislang viel weniger erforscht als die Risiken eines hohen Zuckerkonsums. Das liegt unter anderem an der großen Vielfalt, die von Zuckeraustauschstoffen natürlichen Ursprungs über künstliche Süßstoffe bis zu Süßstoff auf Stevia-Basis reicht. Zurzeit gibt es keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz, um eine steuerliche Gleichbehandlung mit Zucker in Getränken oder Lebensmitteln zu rechtfertigen. Der insgesamt zunehmende Konsum von Zuckerersatzstoffen rechtfertigt aber, dass die Forschung sich verstärkt mit deren möglichen gesundheitlichen Risiken beschäftigt.“
Zucker
„Viele Menschen in Deutschland konsumieren mehr als das Doppelte oder das Dreifache der Zuckermenge, die von Experten, zum Beispiel der Weltgesundheitsorganisation, als gesundheitlich unbedenklich eingestuft wird. Insbesondere unter jungen Männern ist ein oft gesundheitlich riskant hoher Konsum zuckergesüßter Getränke zu beobachten. Gesundheitliche Risiken werden dabei nicht allein durch den Zucker selbst verursacht, sondern auch dadurch, dass die hohe Kalorienaufnahme in Form von Zucker gesunde Lebensmittel wie frisches Gemüse aus der Ernährung verdrängt. Zudem führt eine Gewöhnung an Zucker, die sich zum Beispiel in Heißhunger auf Süßes manifestieren kann, tendenziell zu einer verstärkten Abneigung gegen andere Geschmacksrichtungen, insbesondere gegen den manchmal bitteren Geschmack gesunder Gemüsesorten. Zum präventiven Gesundheitsschutz sollten daher alle Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die den Konsum von Zucker senken helfen, egal in welcher Form.“
Art der Besteuerung
„Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat das im August 2026 – offenbar ungeplant – öffentlich gewordene Eckpunktepapier als unverbindliches internes Arbeitspapier bezeichnet, das so nicht umgesetzt werde. Insbesondere eine Zuckersteuer auf nicht-zuckerhaltige Getränke werde es nicht geben. Einige andere Ideen dieses Papiers haben es gleichwohl verdient, weiter verfolgt zu werden. Zum Beispiel lässt sich der Plan, zuckergesüßte Getränke nicht pauschal, sondern nach ihrem Zuckergehalt gestaffelt zu besteuern, wissenschaftlich gut begründen – dies wurde ja zuvor auch von der ‚FinanzKommission Gesundheit‘ empfohlen.“
„Zudem adressiert die geplante Ausweitung der Besteuerung über Limonaden hinaus auf weitere Arten zuckergesüßter Getränke Kritik, die die gesundheitliche Wirksamkeit einer isolierten Besteuerung eng definierter Produktarten bezweifelt, wenn Konsumenten leicht auf nicht besteuerte zuckerhaltige Alternativen ausweichen können. Diese Kritik wurde vor allem von der Lebensmittelindustrie immer wieder gegen eine ‚Limo-Steuer‘ ins Feld geführt. Zwar ist die wissenschaftliche Evidenz, dass es kurzfristig in nennenswertem Ausmaß gesundheitlich relevantes Ausweichverhalten geben könnte, gering. Längerfristig könnte es aber doch größer sein, als es in Studien mit kurzem Beobachtungszeitraum erscheint. Dies spricht dafür, möglichst viele Arten hochverarbeiteter Lebensmittel nach ihrem Zuckergehalt zu besteuern und die Besteuerung gesunder Lebensmittel wie Gemüse, Obst, Nüsse und Hülsenfrüchte abzuschaffen.“
Erfahrungen aus anderen Ländern
„Laut Weltgesundheitsorganisation haben mehr als 100 Länder mindestens eine Art zuckergesüßter Getränke mit einer Abgabe belegt. Aus dem internationalen Vergleich der vielfach sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der Zuckerbesteuerung kann der Nachzügler Deutschland lernen, was die beste Wirkung verspricht. Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehen in der nach Zuckergehalt gestaffelten Besteuerung von Softdrinks in Großbritannien ein wegweisendes Beispiel. 80 Prozent des beobachteten Rückgangs der Kalorienaufnahme pro Kopf wurde dort durch die Änderung der Rezepturen erreicht, die die Hersteller zur Senkung ihrer Steuerlast vorgenommen haben. In vielen Fällen fiel der Zuckergehalt dabei um circa 40 Prozent. Das sollte Deutschland auch schaffen können.“
„Ich habe Honorare für wissenschaftliche Beratung vom AOK-Bundesverband erhalten, sowie Forschungsmittel vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).“
„Ich erhielt in den letzten Jahren für eigene Studien projektbezogene Fördermittel des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung e.V. (DZD), der Deutschen Diabetes Gesellschaft, vom Almond Board of California, der California Walnut Commission, der Wilhelm-Doerenkamp-Stiftung, projektbezogene Sachmittel von J. Rettenmaier & Söhne und Beneo Südzucker. Ich war und bin beteiligt an Studien, die vom DZD, von AstraZeneca, von Boehringer Ingelheim, vom Forschungskreis der Ernährungsindustrie e.V. (FEI), der EU oder der European Foundation for the Study of Diabetes (EFSD) gefördert werden. Ich erhielt persönliche Zuwendungen (für Tagungsvorträge und zugehörige Reisekosten) von Lilly Deutschland, Sanofi, Berlin Chemie, Boehringer Ingelheim und der JuZo-Akademie. Eigene Studien zu Süßstoffen erhielten keine Zuwendungen aus zugehörigen Industriezweigen.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
Weiterführende Recherchequellen
Science Media Center (2026): Zuckersteuer: Argumente aus der Wissenschaft. Press Briefing. Stand: 19.03.2026.
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] von Philipsborn P et al. (2026): Wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit von Süßgetränkesteuern. Zenodo. DOI: 10.5281/zenodo.20495766.
[2] Lee JJ et al. (2022): Relation of Change or Substitution of Low- and No-Calorie Sweetened Beverages With Cardiometabolic Outcomes: A Systematic Review and Meta-analysis of Prospective Cohort Studies. Diabetes Care. DOI: 10.2337/dc21-2130.
[3] Della Corte KA et al. (2025): Dietary Sugar Intake and Incident Type 2 Diabetes Risk: A Systematic Review and Dose-Response Meta-Analysis of Prospective Cohort Studies. Advances in Nutrition. DOI: 10.1016/j.advnut.2025.100413.
[4] D’Elia L et al. (2020): 100% Fruit juice intake and cardiovascular risk: a systematic review and meta-analysis of prospective and randomised controlled studies. European Journal of Nutrition. DOI: 10.1007/s00394-020-02426-7.
[5] Erlich MN et al. (2024): A systematic review and meta-analysis of randomized trials of substituting soymilk for cow’s milk and intermediate cardiometabolic outcomes: understanding the impact of dairy alternatives in the transition to plant-based diets on cardiometabolic health. BMC Medicine. DOI: 10.1186/s12916-024-03524-7.
[6] Rummo PE et al. (2015): Fast food price, diet behavior, and cardiometabolic health: Differential associations by neighborhood SES and neighborhood fast food restaurant availability in the CARDIA study. Health & Place. DOI: 10.1016/j.healthplace.2015.06.010.
Prof. Dr. Peter von Philipsborn
Leiter des Lehrstuhl für Public Health Nutrition, Universität Bayreuth
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe Honorare für wissenschaftliche Beratung vom AOK-Bundesverband erhalten, sowie Forschungsmittel vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).“
Dr. Stefan Kabisch
Studienarzt in der Klinik für Endokrinologie und Stoffwechselmedizin (Deutsches Zentrum für Diabetesforschung / DZD), Campus Benjamin Franklin (CBF), Charité – Universitätsmedizin Berlin
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich erhielt in den letzten Jahren für eigene Studien projektbezogene Fördermittel des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung e.V. (DZD), der Deutschen Diabetes Gesellschaft, vom Almond Board of California, der California Walnut Commission, der Wilhelm-Doerenkamp-Stiftung, projektbezogene Sachmittel von J. Rettenmaier & Söhne und Beneo Südzucker. Ich war und bin beteiligt an Studien, die vom DZD, von AstraZeneca, von Boehringer Ingelheim, vom Forschungskreis der Ernährungsindustrie e.V. (FEI), der EU oder der European Foundation for the Study of Diabetes (EFSD) gefördert werden. Ich erhielt persönliche Zuwendungen (für Tagungsvorträge und zugehörige Reisekosten) von Lilly Deutschland, Sanofi, Berlin Chemie, Boehringer Ingelheim und der JuZo-Akademie. Eigene Studien zu Süßstoffen erhielten keine Zuwendungen aus zugehörigen Industriezweigen.“
Prof. Dr. Anne Christin Meyer-Gerspach
Co-Leiterin Metabole und Gastroenterologische Forschung, St. Clara Forschung AG, Schweiz
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Bettina Wölnerhanssen
Co-Leiterin Metabole und Gastroenterologische Forschung, St. Clara Forschung AG, Schweiz
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Dr. Michael Stolpe
Leiter des Projektbereichs Globale Gesundheitsökonomie, Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel, und Co-Sprecher und Mitglied des Lenkungskreises, Leibniz Lab Pandemic Preparedness
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“