Start des bundesweiten Lungenkrebsscreenings für Raucherinnen und Raucher
Am 1. April dieses Jahres startet in Deutschland ein neues gesetzliches Früherkennungsangebot: das Lungenkrebsscreening mittels Niedrig-Dosis-Computertomografie. Ab diesem Datum ist es möglich, das vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene [I] und seit September 2025 in Kraft getretene Angebot über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen [II]. Es gilt für aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren – etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland [III].
Kurz vor dem Start hat das SMC in einem virtuellen Press Briefing mit drei Fachleuten wichtige und weiterführende Fragen geklärt: Was nützt das Angebot? Wie ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis [IV]? Auf welcher Evidenz beruht die Entscheidung? Wer darf konkret teilnehmen? Und wer informiert diese Menschen? Welche Erfahrungen hat man in anderen Ländern mit solch einem Screening?
Bis das neue Programm überall genutzt werden kann, dürfte es aber noch etwas dauern, denn Ärztinnen und Ärzte sowie radiologisches Personal müssen noch Fortbildungen absolvieren [V]. Wie gut ist das Gesundheitssystem also auf dieses neue Angebot vorbereitet und wie wird es sich langfristig anpassen müssen?
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„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Als IQWiG-Mitarbeiter darf ich keine Kooperationen und keine Gelder annehmen, die einen Interessenkonflikt bedingen könnten. Daher kann ich erklären, frei von Interessenkonflikten zu sein.“
Alle anderen: Keine Angaben erhalten
Weiterführende Recherchequellen
Gemeinsamer Bundesausschuss (12.2025): Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher Informationen zum Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherteninformation.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (15.05.2024): Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen1 (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung - LuKrFrühErkV).
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Gemeinsamer Bundesausschuss: Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Einführung der Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie bei Rauchern. Beschluss vom 18.06.2025.
[II] Erweiterter Bewertungsausschuss (11.03.2026): Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 87. Sitzung am 11. März 2026 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2026.
[III] Salem S (17.12.2025): Lungenkrebs-Früherkennung für Raucher kommt ab April 2026. Apotheken Umschau.
[IV] Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (19.06.2024): Bewertung des Lungenkrebs-Screenings mittels Niedrigdosis-Computertomographie. Rapid Report.
[V] Gemeinsamer Bundesausschuss (13.03.2026): Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher kommt ab April in die Versorgung. Pressemitteilung.
Prof. Dr. Rudolf Kaaks
Leiter der Abteilung Epidemiologie von Krebserkrankungen, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Stefan Sauerland
Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Köln
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Als IQWiG-Mitarbeiter darf ich keine Kooperationen und keine Gelder annehmen, die einen Interessenkonflikt bedingen könnten. Daher kann ich erklären, frei von Interessenkonflikten zu sein.“
Prof. Dr. Jens Vogel-Claussen
Direktor der Klinik für Radiologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin