Kraftwerksstrategie: Welches Back-up soll künftig Solar- und Windenergie ergänzen?
Ein neuer Gesetzentwurf beschreibt die geplanten Ausschreibungen für Back-up-Kapazitäten in Deutschland (siehe Primärquelle). Die Kapazitäten sollen zukünftig Strom liefern oder den Verbrauch senken, wenn PV- und Windkraftanlagen über einen längeren Zeitraum nicht genug Energie erzeugen.
Demnach sollen noch in diesem Jahr insgesamt neun Gigawatt (GW) neue Back-up-Leistungen ausgeschrieben werden. Diese müssen ein sogenanntes Langzeitkriterium erfüllen, also mindestens zehn Stunden lang ihre volle Leistung liefern können. 2027 werden dann weitere 2 GW an neuen Kapazitäten ausgeschrieben, für die das Langzeitkriterium nicht gilt. Außerdem sind 2027 und 2029 weitere technologieoffene Ausschreibungen geplant, an denen sich auch Speicher oder flexible Verbraucher beteiligen können – in welcher Höhe ist noch unklar.
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„Ich war an der Erarbeitung von Einzelaspekten des StromVKG beratend beteiligt und bin kommissarischer Vorsitzender des Nationalen Wasserstoffrates. Zu dem Gesetzentwurf kann ich mich unabhängig und frei äußern.“
„Gerne bestätige ich hiermit auch, dass ich zu dem Thema keine Interessenkonflikte habe.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Primärquelle
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Bearbeitungsstand: 20.04.2026.
Dr. Felix Christian Matthes
Forschungskoordinator Energie- und Klimapolitik in der Abteilung Energie und Klimaschutz, Öko-Institut e.V., Berlin
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich war an der Erarbeitung von Einzelaspekten des StromVKG beratend beteiligt und bin kommissarischer Vorsitzender des Nationalen Wasserstoffrates. Zu dem Gesetzentwurf kann ich mich unabhängig und frei äußern.“
Prof. Dr. Aaron Praktiknjo
Lehrstuhl für Energiesystemökonomik, Institute for Future Energy Consumer Needs and Behavior, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH)
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Gerne bestätige ich hiermit auch, dass ich zu dem Thema keine Interessenkonflikte habe.“
Prof. Dr. Oliver Ruhnau
Juniorprofessor für Energiemarktdesign, Energiewirtschaftliches Institut, Universität zu Köln
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“