Hitzeschutz in Deutschland: Stand und Herausforderungen
Verantwortung für Hitzeschutz und Hitzeaktionspläne liegt bei Ländern und Kommunen; ist aber freiwillig
Einheitliche Richtlinien für Hitzeschutz gibt es offenbar nicht; für Investitionen in Infrastruktur und Klimaanpassung stehen den Ländern und Kommunen jedoch in den kommenden Jahren bis zu 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung, aus denen auch Maßnahmen des Hitzeschutzes finanziert werden können
laut Expertinnen und Experten zeigt die Hitzewelle: Aktionspläne reichen nicht, Stadtplanung muss an Hitzeschutz orientiert werden, ein Fonds selbst mit 100 Milliarden Euro decke die Kosten wahrscheinlich nicht
Nach der historischen Hitzewelle rückt die Frage nach einem besseren Hitzeschutz für künftige Extremereignisse in den Fokus der öffentlichen Debatte. So unterstrich etwa der Deutsche Städtetag in einem Beschluss vergangene Woche, Klimaschutz und Klimaanpassung sollten aus Sicht der Städte als kommunale Kernaufgaben festgelegt, dann aber auch durch Bund und Länder ausreichend finanziert werden. Bundesumweltminister Carsten Schneider verwies in einem Interview darauf, dass die Länder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in den kommenden 12 Jahren pro Jahr gut 8,3 Milliarden Euro abrufen können, aus denen auch Maßnahmen des Hitzeschutzes finanziert werden könnten.
In Deutschland liegt die Verantwortung für regional angepasste Hitzemaßnahmen und Hitzeaktionspläne bei Ländern und Kommunen [I]. Hitzeaktionspläne sind kommunale oder regionale Vorsorgepläne. Sie bündeln kurzfristige Warn- und Schutzmaßnahmen sowie mittel- und langfristige Schritte. Aber: Eine bundesweite Verpflichtung zur Erstellung solcher Pläne besteht derzeit nicht [II]. Entsprechend unterschiedlich ist der Umsetzungsstand [III].
wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsbereich „Gebaute Umwelt - Ressourcen und Umweltrisiken“, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), Dresden
Stadtplanung und Hitzeanpassung
„Unsere Forschung zeigt, dass Hitzeanpassung in Kommunen nur selten an fehlendem Wissen über geeignete Maßnahmen scheitert. Entscheidend ist vielmehr, ob zunehmende Hitzebelastung als relevantes kommunales Problem wahrgenommen wird und dadurch politischer und gesellschaftlicher Handlungsdruck entsteht. Gleichzeitig liegt darin ein Dilemma: Die notwendige Legitimation für entschlossenes Handeln entsteht häufig erst mit wachsender Betroffenheit, während wirksame Hitzeanpassung bereits Jahre zuvor in Stadtentwicklung, Bauvorhaben und kommunalen Planungsprozessen mitgedacht werden müsste. Gerade kleinere und mittlere Kommunen stehen deshalb vor der Herausforderung, langfristige Vorsorge gegen kurzfristige politische und finanzielle Prioritäten abzuwägen. Erfolgreiche Hitzeanpassung bedeutet daher nicht nur, einzelne Maßnahmen umzusetzen, sondern sie frühzeitig als selbstverständlichen Bestandteil kommunaler Planung und Verwaltung zu verankern.“
Department Ökonomie, Arbeitsgruppe Energie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig
Kommunaler Hitzeschutz
„Ein wirksamer kommunaler Hitzeschutz erfordert ein integriertes Maßnahmenbündel, das frühzeitige Warnsysteme, koordinierte Verwaltungsstrukturen, zielgruppenspezifische Kommunikation, den Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen, die Anpassung des Gesundheitswesens sowie eine klimaresiliente Stadt- und Raumplanung miteinander verbindet. Ziel ist es, die gesundheitlichen Folgen zunehmender Hitzewellen nachhaltig zu reduzieren und die Anpassungsfähigkeit der Kommunen an die Auswirkungen des Klimawandels zu stärken [1] [2].“
„Hitzeaktionspläne (HAP) sind hierfür ein zentrales Instrument der gesundheitlichen Klimaanpassung. Sie verfolgen einen interdisziplinären und ressortübergreifenden Ansatz, der kurzfristige Maßnahmen des Krisenmanagements mit mittel- und langfristigen Strategien des Gesundheitsschutzes verbindet. Bereits 2017 entwickelte eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Handlungsempfehlungen zur Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne. Diese wurden 2018 durch Empfehlungen des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit konkretisiert und bilden bis heute den bundesweit anerkannten Orientierungsrahmen. An diesen Empfehlungen sollte sich auch die Vergabe von Fördermitteln aus einem Sondervermögen orientieren, um bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards sicherzustellen und eine zielgerichtete Mittelverwendung zu gewährleisten.“
„Die Empfehlungen definieren acht zentrale Handlungsfelder des kommunalen Hitzeschutzes. Dazu zählen der Aufbau koordinierender Verwaltungsstrukturen, die Nutzung des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes, Informations- und Kommunikationsstrategien, Maßnahmen zur Reduzierung der Innenraumhitze, der gezielte Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, die Vorbereitung des Gesundheits- und Pflegesektors auf Hitzeereignisse, eine klimaresiliente Stadt- und Freiraumplanung sowie ein kontinuierliches Monitoring und die systematische Evaluation der umgesetzten Maßnahmen [3] [4].“
„Die kommunale Hitzeaktionsplanung gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Ende 2024 verfügten bereits mehr als 20 Städte und Landkreise über veröffentlichte Hitzeaktionspläne; mehr als 20 weitere Kommunen befanden sich in der Erarbeitung entsprechender Konzepte [5]. Darüber hinaus haben die Länder Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz landesweite Konzepte zur Hitzeaktionsplanung entwickelt; in Thüringen befindet sich ein entsprechendes Konzept im Aufbau [6]. Den Ländern kommt dabei eine wichtige koordinierende Funktion zu. Sie unterstützen die Kommunen bei der Entwicklung regional angepasster Hitzeaktionspläne, begleiten deren Umsetzung fachlich und fördern den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen.“
Finanzierung Hitzeschutz: Anschub durch Sondervermögen
„Vor diesem Hintergrund kann das Sondervermögen des Bundes einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung und stärkeren Priorisierung kommunaler Hitzeaktionspläne leisten. Insbesondere eignet es sich zur Anschubfinanzierung des Aufbaus personeller Kapazitäten, koordinierender Verwaltungsstrukturen sowie fachlicher Planungs- und Steuerungskompetenzen. Da die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Hitzeaktionspläne in vielen Kommunen an begrenzten Personal- und Planungskapazitäten scheitert, könnte ein Sondervermögen bestehende Umsetzungsdefizite abbauen und Investitionen in die kommunale Klimaanpassung beschleunigen [7].“
„Gleichzeitig sind die Möglichkeiten eines Sondervermögens aufgrund seiner Zweckbindung und seines in der Regel befristeten Charakters begrenzt. Dauerhafte Personal- und Betriebskosten lassen sich hierüber nur eingeschränkt finanzieren. Für eine langfristig wirksame Verstetigung kommunaler Hitzeschutzstrukturen ist daher eine Überführung neu geschaffener Stellen in die regulären Haushalte von Bund, Ländern oder Kommunen erforderlich. Ein Sondervermögen eignet sich folglich vor allem als Instrument der Anschub- und Transformationsfinanzierung.“
Dauerhafte Finanzierung Hitzeschutz braucht Rahmen durch Gesetz
„Eine nachhaltige institutionelle Verankerung kommunaler Hitzeaktionspläne setzt hingegen eine verlässliche Regelfinanzierung sowie einen bundesweit verbindlichen ordnungsrechtlichen Rahmen voraus. Denkbar wäre ein Bundesrahmengesetz zur Hitzevorsorge, das die Länder verpflichtet, landesrechtliche Regelungen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung zu schaffen. Ein solcher Rahmen könnte Mindestanforderungen an Risikoanalysen, Zuständigkeiten, Warnketten, den Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen, kommunale Maßnahmenkataloge sowie an Monitoring- und Berichtspflichten festlegen. Ein Rahmengesetz würde dem föderalen Staatsaufbau Deutschlands besser entsprechen als ein vollständig zentralisierter nationaler Hitzeaktionsplan nach dem Vorbild Frankreichs. Eine Einführung erscheint insbesondere dann realistisch, wenn sie an das Klimaanpassungsgesetz anknüpft und mit einer dauerhaften Finanzierungsregelung verbunden wird. Ohne eine entsprechende Konnexitätsregelung, also ohne eine auskömmliche Finanzierung neu übertragener kommunaler Aufgaben, dürfte eine gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Hitzeaktionsplanung politisch wie praktisch nur schwer durchsetzbar sein.“
wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Gebaute Umwelt - Ressourcen und Umweltrisiken“, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), Dresden
Hitzeschutz in den Bundesländern
„Eine wachsende Zahl an Kommunen verfügt mittlerweile über Hitzeaktionspläne. Diese liegen in Deutschland allerdings keinesfalls flächendeckend vor, obwohl die 93. Gesundheitsministerkonferenz durch Beschluss von 2020 deren Erstellung innerhalb eines 5-Jahreszeitraums für erforderlich angesehen hat [8]. Auch sind die in den Plänen enthaltenen Inhalte und Maßnahmen sehr unterschiedlich, ebenso wie die praktische Umsetzung dieser Maßnahmen. Das Vorliegen dieser Pläne und deren Umsetzung war bereits Gegenstand verschiedener Forschungsprojekte [9], wird aber nicht kontinuierlich erhoben, so dass der aktuelle Stand nicht genau beziffert werden kann. Knapp die Hälfte der Bundesländer haben inzwischen ebenfalls Hitzeaktionspläne aufgestellt, in denen Ziele und Maßnahmen auf Landesebene enthalten sind [10].“
Notwendigkeit eines bundesweiten Hitzeschutzplans
„Auf Bundesebene wurde 2023 erstmals der Hitzeschutzplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aufgestellt, der vor allem Hitzeschutz-Maßnahmen im Gesundheitssektor enthält [11]. Weitere Ministerien wie beispielsweise das Bundesbauministerium haben für ihren Zuständigkeitsbereich ebenfalls Handlungsstrategien entwickelt [12]. Ein bundesweiter Hitzeaktionsplan, der sämtliche Kernelemente des Hitzeschutzes auf Bundesebene abdeckt, fehlt jedoch bisher und erscheint daher sinnvoll. Ein solcher Plan stünde im Einklang mit den WHO-Empfehlungen für Hitzeaktionspläne aus dem Jahr 2008 [1], die 2017 in einem vom Bundesumweltministerium herausgegebenen Empfehlungspapier für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit [3] übernommen worden sind. Darin könnte der Bund alle in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Maßnahmen definieren, und es läge auf nationaler Ebene ein unter den Bundesministerien abgestimmter Handlungsrahmen vor, der sämtliche Maßnahmen in einem Dokument integriert. Dies würde die Handlungsnotwendigkeiten für den Bund verdeutlichen und stärker adressieren.“
„Allerdings wäre auch ein solcher Plan nicht per se verbindlich, sondern er wäre ein politisches Dokument, welches – wie alle Politikplanungen – zunächst einmal nur den Bund selbst bindet. Verbindlichkeit nach außen kann dieser erst dadurch erlangen, dass die darin enthaltenen Maßnahmen gesetzlich verankert werden. Hierfür könnte der Bund seine bestehenden Gesetzgebungskompetenzen in verschiedenen Handlungsbereichen nutzen. Dabei ist allerdings der verfassungsrechtliche Grundsatz zu beachten, dass der Bund den Kommunen keine neuen Aufgaben direkt übertragen darf (Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes). Dieser Grundsatz schützt die kommunale Selbstverwaltung und soll sicherstellen, dass die Gemeinden nicht ohne die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen finanziellen Mittel belastet werden. Aufgaben, die sich auf Städte oder Gemeinden auswirken, müssen daher über die jeweiligen Bundesländer geregelt und auch finanziert werden.“
Auf die Frage, wie realistisch die Einführung eines bundesweiten Hitzeaktionsplans ist :
„Die Frage, inwieweit die Einführung eines nationalen Hitzeaktionsplans realistisch ist, hängt von den politischen Prioritäten ab. Generell sind die Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung angesichts anderer aktueller Krisen und Notwendigkeiten (Verteidigung, Infrastrukturausbau, Finanzierung des Sozialsystems) auf der politischen Agenda in den Hintergrund gerückt. Unter dem Druck aktueller Ereignisse wie sommerlicher Hitzewellen können sich politische Prioritäten aber auch wieder verschieben. Ob dies geschieht, hängt von den weiteren tatsächlichen und politischen Entwicklungen ab.“
Professorin im Ruhestand am Fachbereich Pflege und Gesundheit, Hochschule Fulda – University of Applied Sciences
Auf die Frage, was geschehen müsste, damit bestehende Konzepte schneller in die kurzfristige und langfristige Umsetzung kommen :
„Es braucht mehr verpflichtende Maßnahmen auf allen administrativen Ebenen, und es braucht die Dauerfinanzierung dieser Maßnahmen, insbesondere von Personal für die Umsetzung von Akutmaßnahmen während einer Hitzewelle sowie die Finanzierung des mittel- und langfristigen Umbaus der Städte und der Gebäude hin zur Klimaresilienz. Projektfinanzierungen für die Erstellung von Plänen und ihre Implementierung waren in der Vergangenheit sinnvoll, um zu lernen. Wir wissen nun, dass der Schutz der Menschen, die sich nicht selbst schützen können, zielgerichtet erfolgen muss und es mit Verhaltensempfehlungen allein nicht getan ist.“
„Die Hitzeaktionspläne der Länder bestehen, ebenso wie der Hitzeschutzplan des Bundesgesundheitsministeriums und die Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit des Bundesumweltministeriums, derzeit im Wesentlichen aus der Zusammenstellung von Ratschlägen und Empfehlungen. Finanzierungszusagen für eine mögliche Umsetzung sucht man vergeblich. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Wirkung all dieser Empfehlungen und Pläne sehr begrenzt ist.“
„Viele Kommunen, die bereits aktiv sind, fordern den Schutz der Bevölkerung vor Hitze als kommunale Pflichtaufgabe ein in der Hoffnung, dadurch Finanzierungssicherheit zu bekommen [9]. Die Positionen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes unterstreichen gleichfalls die wunden Punkte ‚Zuständigkeit‘ und ‚Finanzierung‘ [13]. Als Möglichkeit eines auf Dauer angelegten finanziellen Engagements von Bund und Ländern wird die Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz diskutiert, welche auch im Koalitionsvertrag als Prüfauftrag genannt ist [14]. Diese würde aber eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich machen. Ob sich hierfür die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit findet, bleibt abzuwarten.“
Auf die Frage, welche Maßnahmen den größten Wirkungsgrad haben :
„Die beste Wirkung wird mit Maßnahmen erzielt, die den Wärmeeintrag in den menschlichen Körper reduzieren, also an den räumlichen Verhältnissen der Menschen ansetzen. Konkret bedeutet dies: Städte kühler machen, Gebäude kühler machen – insbesondere Krankenhäuser und Pflegeheime, aber auch Aufenthaltsorte vulnerabler Gruppen, die nicht in solchen Einrichtungen betreut werden. Da dies nicht von heute auf morgen passieren kann, wird es in den kommenden Jahren nötig sein, während Hitzewellen zusätzlich gezielte Maßnahmen zum Schutz derjenigen Bevölkerungsgruppen zu ergreifen, die sich nicht selbst schützen können. Es liegt beispielsweise auf der Hand, dass einer 85-jährigen mobilitätseingeschränkten Frau, die in einer ungedämmten Dachwohnung wohnt und sich kein Kühlgerät und die entsprechende Stromrechnung leisten kann, nicht mit dem guten Rat, sie solle in den Schatten gehen und viel trinken, geholfen ist. Oder dem obdachlosen Mann, dem Schatten nicht mehr hilft, weil es überall heiß ist. Es bedarf eines hohen Aufwandes, diese Menschen gezielt zu erreichen, aufzusuchen und gemeinsam mit ihnen in der individuellen Situation Abhilfe zu schaffen.“
Wissenschaftler und Nachwuchsgruppenleiter CoSynHealth - Conflicts and synergies between carbon-neutral and healthy city scenarios, Climate Service Center Germany – Helmholtz-Zentrum Hereon, Hamburg
Hitzeschutz durch Stadtplanung
„Bei der Stadtplanung sollte die Gesundheit der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden. Angesichts der durch den Klimawandel bedingten Zunahme von Hitzeextremen sollte der Hitzestress – beziehungsweise dessen Vermeidung – stärker in den Fokus rücken. Hitzestress von Menschen ist nicht nur von der Temperatur, sondern auch von der Windgeschwindigkeit, der Luftfeuchtigkeit und vor allem von der Sonneneinstrahlung abhängig. Deshalb sucht man an sehr heißen Tagen vor allem schattige Plätze auf. Die Stadtplanung sollte also dafür sorgen, dass es genügend Orte mit geringer Hitzebelastung gibt. Dabei spielen städtische Grünflächen wie Parks und Straßenbäume eine große Rolle. Sie können die Temperaturen sowohl tagsüber als auch nachts in der Stadt reduzieren und spenden im Fall von Bäumen auch Schatten, was zu einer starken Reduzierung des Hitzestresses führt. Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass den Pflanzen ausreichend Wasser zur Verfügung steht.“
Schutz von Stadtvegetation vor Trockenheit
„Bei länger anhaltenden Trockenperioden, welche in vielen Regionen in Deutschland zunehmen, können Pflanzen austrocknen, wodurch ihre abkühlende Wirkung reduziert wird. Durch Entsiegelung von Flächen können zum Beispiel Straßenbäume ein weiteres Wurzelwerk ausbilden und somit mehr Wasser aufnehmen und speichern. Weiterhin sollten schon Bäume angepflanzt werden, die nicht so anfällig für Trockenheit sind. Ein weiterer Vorteil von Straßenbäumen ist, dass sie als Senke für Kohlenstoff dienen und somit gleichzeitig zum Klimaschutz, das heißt zur Minderung von Treibhausgasen, beitragen können.“
Stadtgewässer müssen für Hitzeschutz gut geplant werden
„Auch Wasserflächen können den Hitzestress in Städten reduzieren. Hier hängt es aber davon ab, wie stark diese sich im Sommer aufheizen. Denn über den Tag ändert sich die Temperatur von Gewässern kaum, sodass sie tagsüber noch eine abkühlende Wirkung haben, da sie kühler als die versiegelten Flächen, wie beispielsweise Straßen und Plätze sind. Aber nachts können sie auch zu einer Erhöhung der Temperatur und der Lufteuchtigkeit führen und somit die Hitzebelastung für die Bevölkerung erhöhen. Hier ist also darauf zu achten, welche Art von Gewässer angelegt werden und wie stark sich diese erwärmen können.“
Professor für Entwicklung städtischer und ländlicher Räume, Institut für Geodäsie und Geoinformation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Finanzierung Hitzeschutz: Anschub durch Sondervermögen
„Das Sondervermögen kann sicherlich zur Unterstützung der Klimawandelanpassung herangezogen werden, beispielsweise können Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser damit direkt klimaangepasst gebaut und ausgestattet werden, was bei zukünftigen Hitzewellen hilft. Zugleich werden die jetzt veranschlagten Mittel auf lange Sicht natürlich nicht für die Klimawandelanpassung ausreichen. Hierbei handelt es sich ja um einen langfristigen Prozess, der uns die nächsten Dekaden fortlaufend und immer stärker beschäftigen wird, beispielsweise im Hochwasserschutz, im Bevölkerungsschutz oder dem Umbau unserer Städte. Zudem ist zu bedenken, dass das Sondervermögen sicherlich nicht nur für die Klimawandelanpassung eingesetzt werden kann, sondern auch für die Reparatur des Bestandes beispielsweise von Brücken und Straßen.“
Stadtplanung und Hitzeanpassung
„Es ist schon gut und richtig, dass Hitzeanpassung vor Ort auf die Gegebenheiten hin ausgerichtet und somit auch dort geplant und umgesetzt wird. Trotzdem brauchen wir aber einheitliche Empfehlungen und Maßgaben, um lokale Anpassung anzuleiten und deren Umsetzung und Erfolg nachvollziehbar zu machen, beispielsweise hinsichtlich eines Mindestmaßes an Unterstützung für stark betroffene Bevölkerungsgruppen oder kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser und Pflegeheime. Zur Beschleunigung der Umsetzung müssen wir zudem immer wieder auf die mitunter langen Vorlaufzeiten hinweisen. Wir sind jetzt schon spät dran, wie wir die letzten Wochen gesehen haben. Und das Anwachsen von Stadtgrün oder die thermische Sanierung von Gebäuden geschehen nicht von allein und über Nacht. Zugleich führen Ereignisse wie die der letzten Woche uns als Gesellschaft vor Augen, wie wichtig uns schnelle und effektive Anpassung ist – das kann beschleunigend wirken.“
„Städtebauliche Konzepte zur Klimawandelanpassung sind ein essenzieller Bestandteil einer erfolgreichen Klimawandelanpassung, beispielsweise durch den Erhalt von Kaltluftschneisen oder die Bereitstellung von Stadtgrün und Wasserflächen. Bei neu geplanten Stadtteilen muss dies eingeplant werden. Der Umbau bestehender Städte ist dabei wesentlich aufwendiger und scheitert beispielsweise oft am Denkmalschutz. Neben der Bereitstellung finanzieller Mittel braucht es also hier auch institutionelle Änderungen, um städtebauliche Anpassung zu ermöglichen und zu beschleunigen.“
Soziale Fragen
„Gleichzeitig gilt aber auch: Durch städtebauliche Maßnahmen alleine werden wir den Anstieg an Hitze nicht mehr kompensieren können. Es braucht auch tiefgreifende Verhaltensänderung. Können Arbeiten im Freien am Mittag und Nachmittag noch durchgeführt werden? Braucht es Hitzepatenschaften für besonders betroffene Menschen, beispielsweise alleinstehende Seniorinnen und Senioren? Müssen wir Prüfungszeiträume in Schulen und an Unis umlegen? All dies müssen wir mitdenken in Zukunft.“
Leiter des Instituts für Raumordnung und Entwicklungsplanung (IREUS), Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, Universität Stuttgart
Finanzierung Hitzeschutz
„100 Milliarden Euro sind natürlich gut, aber angesichts der Aufgabe ist ein einzelner Fonds – selbst mit 100 Milliarden Euro – nicht ausreichend. Zudem ist ja nicht nur die öffentliche Hand gefordert. Wenn Unternehmen neue Datencenter bauen, die Energieinfrastruktur aktuell umgebaut wird oder die Bahn Trassen modernisiert – auch mit digitalen, elektronischen Systemen – muss man den Hitzeschutz und Hitzeanpassung integrieren und finanzieren.“
„Wenn wir als Industrieland bei zukünftigen Hitzewellen – die häufiger und intensiver werden – die Autobahnen, die Fernzüge oder auch andere wichtige Infrastrukturen und Dienstleistungen nicht mehr gewährleisten können, dann haben wir ein echtes Problem. Das heißt es geht nicht nur um ein Blümchen oder Bäumchen irgendwo, sondern um eine fundamentalere Aufgabe Städte, ländliche Räume und Infrastrukturen hitzeresilienter zu gestalten.“
„Teilweise müssen wir dazu natürlich auch Verfahren ändern. Wenn wir bei dem Neubau von Infrastrukturen wie etwa Bahnhöfen, Straßen, Datencentern oder auch beim Stadtumbau, das heißt der Umnutzung eines Quartiers, die Hitzeanpassung erst am Ende der Planung bedenken, haben wir ebenfalls ein Problem. Grüne und blaue Infrastrukturen sowie die Verschattung im privaten und öffentlichen Raum müssen zukünftig einen höheren Stellenwert erhalten.“
Wirksamkeit von Hitzeaktionsplänen
„Hitzeaktionspläne sind gut, aber in Teilen stark auf Maßnahmen im Hitzeereignis bezogen. Es braucht Hitzewarnsysteme, aber eben auch eine vorrausschauende Planung, damit kühlende Orte und verschattete öffentliche und private Räume langfristig gesichert werden.“
„Ein bundesweiter Hitzeaktionsplan kann als Rahmen für die Länder und Kommunen helfen, aber es braucht auch konkrete Schutzziele für unterschiedliche Regionen. Grundlegende Daseinsfunktionen müssen bei extremer Hitze noch funktionieren.“
„Besonders wichtige Maßnahmen sind zudem Schutzkonzepte und Schutzziele für sensible und kritische Infrastrukturen. Dabei muss der Blick über das einzelne Gebäude hinaus gehen – auf die Versorgung mit Leistungen für eine Region.“
Stadtplanung und soziale Fragen
„Wir müssen in der Stadtentwicklung und Stadtplanung Hitzeschutz stärker und systematischer als bisher berücksichtigen. Vielfach wird bei der Planung eines neuen Quartiers oder beim Umbau von Flächen zuerst an die Straße beziehungsweise die Erschließung und dann an die Gebäude und die Plätze gedacht – am Ende kommt noch etwas Grün drüber. Dies reicht nicht.“
„Man sollte hier am Anfang Fragen der Aufheizung, Durchlüftung und Verschattung mitdenken, gerade da wir eine weitere bauliche Verdichtung in Städten beobachten. Wer keinen eigenen Garten hat, ist auf öffentliche Grünflächen angewiesen. Hier brauchen wir auch echte Qualitätsziele und Standards, bisher legen wir primär die Bauhöhen, die überbaubare Fläche et cetera fest und die geplante Anzahl von Wohneinheiten – konkrete Ziele für die Freiraumqualität im Quartier gibt es vielfach nicht. Dies sollten wir ändern. Paris plant heute anders.“
„Hitze- und Klimagerechtigkeit ist auch bisher noch nicht als Standard in der Stadtplanung verankert. Auch hier würden konkrete Ziele und Empfehlungen zu Grundlagendaten helfen. Die thermisch besonders belasteten Teilräume in der Stadt sind nicht unbedingt die Räume, die die vulnerabelsten Gruppen aufweisen. Diese Themen muss man stärker verbinden und passgenaue Anpassungsstrategien entwickeln. Auch hier ist die öffentliche Hand, aber ebenso Wohnungsbauunternehmen oder Baugenossenschaften gefordert.“
Professor für Theorien und Methoden Sozialer Arbeit, Leiter des Forschungsprojektes „SUETS – Social Urban Emissions Trading Systems“, Hochschule RheinMain, Wiesbaden
Stadtplanung und soziale Fragen
„Die aktuelle Hitzewelle legt auf dramatische Weise politische Versäumnisse der Stadtplanung offen. Nicht nur sichtbare Gruppen wie Obdachlose oder alte Menschen sind der Flächenversiegelung unserer Innenstädte ausgeliefert, die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und die Neue Leipzig Charta (Leitdokument für eine gemeinwohlorientierte, nachhaltige und zukunftssichere Stadtentwicklung; Anm. d. Red.) unterstreichen, dass soziale und ökologische Problemstellungen in allen Feldern der Stadtentwicklung konsequent zusammengedacht werden müssen.“
„Aus Sicht der Forschung heißt das: Städte benötigen eine neue Bemessungsgrundlage. Wie wir in unserem Forschungsprojekt SUETS zeigen, muss das Ausmaß sozialer Verwundbarkeit und das Ausmaß ökologischer Risikofaktoren bei der Bewertung von Stadtquartieren kombiniert werden. Auf diese Weise entstehen urbane Transformationsatlanten, die gezielte politische Interventionen in Stadtviertel ermöglichen.“
„Keinerlei Interessenkonflikte.“
„Es liegen keine Interessenkonflikte vor.“
„Es liegen keine Interessenkonflikte vor.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
Alle anderen: Keine Angaben erhalten
Weiterführende Recherchequellen
Science Media Center (2026): Gesundheitliche Auswirkungen von Hitze. Statements. Stand: 15.06.2026.
Science Media Center (2026): Hitzewellen: Wie können Gebäude effizient gekühlt werden? Statements. Stand: 18.06.2026.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2020): Die Neue Leipzig-Charta.
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] Weltgesundheitsorganisation (WHO) – Regional Office for Europe (2008): Heat-Health Action Plans. Guidance.
[2] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2024): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel.
[3] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2017): Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
[4] Umweltbundesamt (UBA) (2018): Empfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
[5] Ochsmann M (2025): Hitzeaktionspläne in der kommunalen Praxis. DOI: 10.34744/difu impulse_2025-3.
[6] Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen: Hitzeaktionspläne. Webseite.
[7] Umweltbundesamt (UBA) (2023): Kommunale Klimaanpassung.
[9] Janson D et al. (2023): Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland. Umweltbundesamt (UBA).
[10] Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (2025): Hessischer Hitzeaktionsplan (HHAP). Stand: Juni 2025.
[11] Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2023): Hitzeschutzplan für Gesundheit des BMG. Stand: 27. Juli 2023.
[12] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (2024): Hitzeschutz. Eine Strategie für die Stadtentwicklung und das Bauwesen.
[13] Deutscher Städtetag (2023): Klimaschutz und Klimaanpassung als Pflichtaufgabe. Diskussionspapier des Deutschen Städtetages. Stand: 25.04.2023.
[14] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 21. Legislaturperiode: Verantwortung für Deutschland.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Bundesregierung (12.06.2025): Schutz bei hohen Temperaturen – Fragen und Antworten. Webseite.
[II] Bundesministerium für Gesundheit (30.06.2026): Hitzeaktionspläne. Webseite.
[III] Umweltbundesamt (26.05.2023): Hitzeaktionspläne: Status quo, Barrieren und Erfolgsfaktoren. Webseite.
Dr. Christoph Schünemann
wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsbereich „Gebaute Umwelt - Ressourcen und Umweltrisiken“, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), Dresden
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Keinerlei Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Reimund Schwarze
Department Ökonomie, Arbeitsgruppe Energie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig
Prof. Dr. Juliane Albrecht
wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Gebaute Umwelt - Ressourcen und Umweltrisiken“, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), Dresden
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es liegen keine Interessenkonflikte vor.“
Prof. Dr. Henny Annette Grewe
Professorin im Ruhestand am Fachbereich Pflege und Gesundheit, Hochschule Fulda – University of Applied Sciences
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es liegen keine Interessenkonflikte vor.“
Dr. Peter Hoffmann
Wissenschaftler und Nachwuchsgruppenleiter CoSynHealth - Conflicts and synergies between carbon-neutral and healthy city scenarios, Climate Service Center Germany – Helmholtz-Zentrum Hereon, Hamburg
Prof. Dr. Matthias Garschagen
Professor für Entwicklung städtischer und ländlicher Räume, Institut für Geodäsie und Geoinformation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Prof. Dr. Jörn Birkmann
Leiter des Instituts für Raumordnung und Entwicklungsplanung (IREUS), Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, Universität Stuttgart
Prof. Dr. Andreas Thiesen
Professor für Theorien und Methoden Sozialer Arbeit, Leiter des Forschungsprojektes „SUETS – Social Urban Emissions Trading Systems“, Hochschule RheinMain, Wiesbaden
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“