Finanzierung und Organisation der Kliniken im Falle einer Pandemie
Die plötzliche Vorbereitung im Kliniksektor auf die SARS-CoV-2-Pandemie war eine Operation am offenen Herzen des deutschen Gesundheitssystems. In den meisten Krankenhäusern wurden auf Weisung des Bundesgesundheitsministeriums alle Behandlungen und Operationen abgesagt, die nicht dringend notwendig waren. Die Folgen waren auf mehreren Ebenen erheblich: Viele Patienten mit anderen Erkrankungen konnten über viele Wochen nicht oder nur sehr eingeschränkt behandelt werden. Zudem war die bisherige Finanzierung der Krankenhäuser auf eine solche Situation nicht ausgerichtet, schnell mussten zusätzliche Gelder vom Bund bewilligt werden.
ist Mitglied des Fachbeirates des Bundesgesundheitsministeriums (nach §24 KHG); Anm. d. Red.
ist Mitglied des Fachbeirates des Bundesgesundheitsministeriums (nach §24 KHG); Anm. d. Red.
Alle anderen: Keine Angaben erhalten.
Prof. Dr. Reinhard Busse
Leiter des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen, TU Berlin und Co-Direktor des European Observatory on Health Systems and Policies, Mitglied des Fachbeirates des Bundesgesundheitsministeriums
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
ist Mitglied des Fachbeirates des Bundesgesundheitsministeriums (nach §24 KHG); Anm. d. Red.
Prof. Dr. Max Geraedts
Leiter des Instituts für Versorgungsforschung und Klinische Epidemiologie, Fachbereich Medizin, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Uwe Janssens
Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und Chefarzt/Sektionsleiter Intensivmedizin, St.-Antonius-Hospital, Eschweiler
Prof. Dr. Clemens Wendtner
Chefarzt der Infektiologie und Tropenmedizin sowie Leiter der dortigen Spezialeinheit für hochansteckende lebensbedrohliche Infektionen, München Klinik Schwabing
Prof. Dr. Boris Augurzky
Leiter des Kompetenzbereiches Gesundheit, RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, Mitglied des Fachbeirates des Bundesgesundheitsministeriums
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
ist Mitglied des Fachbeirates des Bundesgesundheitsministeriums (nach §24 KHG); Anm. d. Red.