EU-Verfahren gegen X: Plattform legt Vorschlag für Nachbesserungen vor
X hat Medienberichten zufolge einen Vorschlag für Nachbesserungen in Bezug auf die blauen Verifizierungshäkchen vorgelegt
die Strafe gegen X ist die erste wegen Nichteinhaltung des DSA, das Verfahren zwischen X und der EU also ein Präzedenzfall
Forschende: Reaktion von X zeige, dass europäisches Digitalrecht wirkt; das Verfahren gegen X habe Signalwirkung; Umsetzung des DSA in Deutschland sei gelungen
Die Social-Media-Plattform X hat Medienberichten zufolge ein Konzept vorgelegt, mit dem ein Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA) der EU behoben werden soll. Zuerst hatte Bloomberg darüber berichtet [I]. X hat damit auf die Vorgabe der EU reagiert, bis gestern Nachbesserungen vorzulegen. Die Inhalte selbst sind bislang nicht öffentlich, Details bleiben also unklar.
Das Verfahren zwischen X und der EU ist ein Präzedenzfall. Denn im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission erstmals aufgrund von Verstößen gegen den DSA eine Strafe verhängt: X muss eine Geldbuße von 120 Millionen Euro bezahlen und die kritisierten Aspekte nachbessern [II]. Dafür gelten unterschiedliche Fristen. X hat gegen die EU-Strafe bereits Einspruch eingelegt, muss sich aber trotzdem an die Fristen für die Nachbesserungen halten [III] [IV].
Research Director, cyberintelligence.institute, Frankfurt am Main, und Professor für IT-Sicherheitsrecht, Hochschule Bremen
„Das Verfahren ist durchaus ein historischer Einschnitt in der Geschichte der Plattformregulierung: Es ist die erste Sanktion, die die Europäische Kommission überhaupt auf Basis des Digital Services Act (DSA) verhängt hat. Das macht das Verfahren zum Präzedenzfall – nicht nur für X, sondern für alle sehr großen Plattformen in der Europäischen Union (EU). Besonders brisant ist auch das geopolitische Umfeld: US-Vizepräsident Vance warf der EU vor, die Meinungsfreiheit zu untergraben, statt amerikanische Unternehmen zu unterstützen – das verleiht dem Verfahren eine transatlantische Dimension, die weit über die technischen DSA-Verstöße hinausreicht. Auch deshalb kann es sich die EU nicht leisten, diesen Fall zu verlieren.“
„Dass X innerhalb der gesetzten Frist ein Konzept vorgelegt hat, ist ein bemerkenswerter Kurswechsel – von offenem Konfrontationskurs hin zu zumindest taktischer Kooperation. Die technische Hürde von dem, was man jetzt in Sachen Umsetzung europäischer Anforderungen von X erwartet, dürfte eher niedrig anzusiedeln sein. Umso wichtiger ist aber die politische Dimension des Falles, denn eine weitere Missachtung der EU-Vorgaben würde letztlich offene Konfrontation bedeuten. Falls das vorgelegte Konzept glaubwürdig ist, würde dies den Druck auf X etwas mindern und der EU ermöglichen, die Umsetzung anhand der Vorgaben des DSA zu bewerten – durchaus ein Mittelweg zwischen Eskalation und Compliance.“
„Diese Frist betrifft definitiv die systematisch schwierigeren Bereiche, und auch hier hatte die EU-Kommission in der Vergangenheit bereits mehrfach auf technische Mängel für Anzeigenarchiv und Datenzugriff hingewiesen. TikTok hatte hier nach intensiven Gesprächen die gegen das Unternehmen gerichteten ähnlichen Vorwürfe bereits ausgeräumt – auch X könnte sich hieran orientieren. Im Endeffekt kommt es auch für diese speziellen Fragen wie bei allen anderen Aspekten des gegenwärtigen Verfahrens auf die Kooperationsbereitschaft von X an, ohne die auch diese Frist ohne verwertbares Ergebnis auslaufen wird.“
„Das 120-Millionen-Euro-Bußgeld gegen X dürfte nur der Auftakt sein, denn mit Sicherheit werden in den kommenden Jahren noch weitere Sanktionsmaßnahmen gegen weitere soziale Netzwerke zu erwarten sein. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat hier mit dem Datenschutz schon vor Jahren die Stoßrichtung vorgegeben und massive wirtschaftliche Sanktionen ermöglicht. Der symbolische Wert solcher Sanktionen übersteigt dabei den monetären: Jahrelang galt der DSA als ambitioniert auf dem Papier, aber zahnlos in der Praxis. Das aktuelle Verfahren widerlegt das und sichert auf diese Weise hoffentlich auch langfristig die Handlungsfähigkeit der EU im digitalen Raum.“
„Für andere Plattformen wie Meta, TikTok und Google bedeutet dies, dass die EU-Kommission willens und in der Lage ist, Bußgelder tatsächlich auch durchzusetzen. Dabei ist der geopolitische Kontext nicht zu unterschätzen: Das Verfahren findet inmitten transatlantischer Spannungen statt, in denen die Vereinigten Staaten von Amerika EU-Regulierung als gezielte Wettbewerbspolitik gegen amerikanische Tech-Konzerne rahmen.“
„Die Bilanz nach gut zwei Jahren flächendeckender DSA-Geltung ist gemischt. Auf Behördenseite hat Deutschland mit der Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC) eine funktionsfähige Struktur aufgebaut: Das europäische Datenzugangsportal für Forschende ist seit Oktober 2025 in Betrieb, und der Beirat des DSC hat Anfang 2026 eine neue Vorsitzende gewählt.“
„Auf der Nutzerseite hingegen zeigt sich immer noch ein deutliches Defizit: Die Meldezahlen bei der Bundesnetzagentur sind eigentlich noch deutlich zu gering. Über die Gründe kann man nur mutmaßen, aber ein Aspekt dürfte mit Sicherheit auch sein, dass vielen Menschen der DSA als Instrument zur Rechtsdurchsetzung in den sozialen Medien schlichtweg noch nicht bekannt ist. Der DSA ist damit auf jeden Fall ein wichtiges Werkzeug, das aber noch stärkere Nutzung durch Betroffene, konsistentere Durchsetzung durch die Europäische Kommission und mehr Bewusstsein in der Öffentlichkeit braucht, um sein Versprechen einzulösen.“
Leiter des Programmbereichs Kommunikationsstrukturen und ihre Gestaltung, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) und Universitätsprofessor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts und Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts, Universität Innsbruck, Österreich
„Das Verfahren ist so relevant, weil sich die Kommission in letzter Zeit den Vorwurf gefallen lassen musste, wegen Trump die US-amerikanischen Unternehmen mit Samthandschuhen anzufassen und europäisches Digitalrecht nur schaumgebremst durchzusetzen. Die Verfahren gegen TikTok, Meta und nun die wichtigen Schritte gegen X zeigen, dass die Kommission europäisches Digitalrecht und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt.“
„Es ist ein guter Tag für die Europäer und ihre Rechte. Berichten zufolge hat Tesla-Chef Elon Musk zugestimmt, seinen Verifizierungsmechanismus (‚blauer Haken‘) zumindest für die EU so zu ändern, dass er nicht mehr einfach ‚nur so‘ gekauft werden kann. Das ist eine wichtige Reaktion. Nicht nur, weil dadurch weniger getäuscht wird auf X, sondern auch weil die Kommission zeigt, dass die Verfahren wirken und dass europäisches Digitalrecht wirkt – besonders wenn Trump gerade abgelenkt ist. Die Vorschläge zur Behebung der Mängel sind im Detail zu prüfen. Daher ist es wichtig, dass die Kommission diese so schnell wie möglich veröffentlicht. Weitere Verfahren wegen der Verbreitung von Desinformation laufen noch. Aber wenn die Änderungen wirksam sind, dann hat das auf jeden Fall Signalwirkung.“
„Es ist zu hoffen, dass X auch hier einlenkt und der Kommission und ihren Forderungen nachkommt.“
„Die Geldbuße gegen X ist ein Wendepunkt. Sie zeigt, dass der DSA kein symbolisches Regelwerk ist, sondern ein tatsächlich durchsetzbares Aufsichtsregime. TikTok hatte früher eingelenkt und war kooperativer, daher war in dem Fall keine Geldstrafe nötig. Das ist der Idealfall. Aus meiner Sicht liegt die eigentliche Bedeutung der Entscheidung in ihrer Präzedenzwirkung. Die Kommission hat damit erstmals eine echte Sanktionslinie unter dem DSA gezogen.“
„Für laufende und künftige Verfahren ist das zentral, weil es die Schwelle für weiteres Enforcement senkt: Plattformen wissen nun, dass Verstöße gegen Transparenz-, Design- und Rechenschaftspflichten ernst genommen werden. Das ist gerade für andere Verfahren relevant, etwa für die fortlaufende Untersuchung von X zu Recommender-Systemen und Grok sowie für die vorläufigen Feststellungen gegen Meta und TikTok zu Transparenz- und Datenzugangspflichten.“
„Meine Bilanz ist gemischt, aber insgesamt positiv: Der DSA ist besser angelaufen, als viele befürchtet haben, aber noch nicht so wirksam, wie er normativ angelegt ist. Das hat politische Gründe. Und es könnte durchaus sein, dass die geopolitische Lage aktuell der Kommission hilft. Trump ist mit Iran und dem Nahen Osten abgelenkt, Musk kann nicht so sehr auf seine Unterstützung zählen.“
„Der DSA wurde in Deutschland gut umgesetzt. Unser Koordinator, die Bundesnetzagentur, wird von einem ausgezeichneten Beirat unterstützt. Die Meldezahlen wegen Verstößen sind eher gering, aber der DSA ist auch ein Gesetz, das einen digitalen Strukturwandel mit sich bringt und bei seiner Dursetzung auf starke Behörden und nicht so sehr auf individuelle Meldungen angewiesen ist.“
„Der DSA ist ein wichtiges und inzwischen auch glaubwürdiges Instrument europäischer Plattformregulierung. Aber seine Wirksamkeit wird sich nicht allein an großen Bußgeldern messen. Entscheidend ist, ob Nutzerinnen und Nutzer ihre Rechte tatsächlich kennen, ob Verfahren praktikabel sind, und ob nationale Behörden und Kommission dauerhaft den politischen Willen und die Ressourcen für konsequente Durchsetzung aufbringen. Der Start ist gelungen. Musks Einlenken ist ein gutes Signal. Die eigentliche Bewährungsprobe läuft jetzt an.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
„Keine Interessenkonflikte.“
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Volpicelli G (12.03.2026): Musk’s X to Alter Verification Sytem in Europe, Commission Says. Bloomberg.
[II] Europäische Kommission (05.12.2025): Gesetz über digitale Dienste: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 120 Mio. EUR gegen X. Pressemitteilung.
[III] Schräer F (23.02.2026): Elon Musks X geht gegen Millionenstrafe der EU wegen DSA-Verstößen vor. Heise.
[IV] Europäische Union: Liste der Rechtssachen. Stand: 12.03.2026.
[V] Europäische Kommission: Digital Services Act (DSA) EU-Regeln für digitale Plattformen - Schutz der Meinungsfreiheit und von Wahlen. Q&A. Stand: 12.03.2026.
Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker
Research Director, cyberintelligence.institute, Frankfurt am Main, und Professor für IT-Sicherheitsrecht, Hochschule Bremen
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Matthias Kettemann
Leiter des Programmbereichs Kommunikationsstrukturen und ihre Gestaltung, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) und Universitätsprofessor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts und Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts, Universität Innsbruck, Österreich
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Keine Interessenkonflikte.“