Auswirkungen des GKV-Sparpakets auf die Psychotherapie
Gesundheitsausschuss diskutierte Änderungsvorschläge der Koalition zum Spargesetz für die gesetzlichen Krankenkassen; anschließend kommen sie in den Bundestag
bei der psychotherapeutischen Versorgung gab es noch einige Anpassungen, um die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Fällen mit besonderer Dringlichkeit zu sichern
Forschende aus Gesundheitsökonomie und Psychotherapie ordnen die Vorhaben ein und schlagen alternative Sparpotenziale vor
Um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen, hat der Bundestag am 10. Juli das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet . Unter anderem betreffen die Maßnahmen die psychotherapeutische Vergütung und Versorgung: So soll laut dem Gesetz die Angemessenheitsprüfung entfallen – eine gesetzliche Regelung, nach der psychotherapeutische Leistungen eine mit anderen Facharztgruppen vergleichbare Vergütung erhalten. Bisher gab es auf die ersten Therapiesitzungen einen Zuschlag von 15 Prozent – auch dieser sogenannte Kurzzeittherapie-Zuschlag soll entfallen. Als besonders einschneidende Maßnahme gilt die starke Einschränkung der extrabudgetären Vergütung: In der Psychotherapie werden viele Leistungen nicht im festgelegten Budget von Kassenärzten und Krankenkassen – der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung – abgerechnet, sondern darüber hinaus.
Um den starken Streichungen entgegenzuwirken, stellten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD diese Woche zwölf Änderungsanträge für das GKV-Gesetz vor, darunter einige zur Psychotherapie . Demnach soll nun doch die extrabudgetäre Vergütung der Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche sowie Akutpatientinnen und -patienten mit besonderer Dringlichkeit zulässig sein. Die Beurteilung der Dringlichkeit soll im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde nach vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Kriterien erfolgen. Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollen ihre freien Plätze an die Sprechstunde melden, sodass dringende Fälle an sie verteilt werden können. Diese Änderungsanträge entstanden aufgrund der scharfen Kritik und der Proteste von Klinikerinnen und Klinikern. Die Anträge sollen heute im Gesundheitsausschuss zusammen mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung bei einer Anhörung thematisiert und voraussichtlich im Laufe der Woche im Bundestag beschlossen werden .
Professur für Gesundheitsökonomie in der Psychiatrie, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Leipzig
Auswirkungen der angepassten Sparmaßnahmen auf die psychotherapeutische Versorgung
„Die für die psychotherapeutische Versorgung wichtigste Änderung ist die Rückführung der psychotherapeutischen Versorgung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Die ambulante psychotherapeutische Versorgung hat nicht zuletzt gerade eben durch die extrabudgetäre Vergütung in den letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs erfahren, der mit einem überdurchschnittlichen Ausgabeanstieg verbunden, aber aus Sicht der Versorgungssituation auch wirklich geboten war. Durch die Rückführung in die budgetäre Vergütung wird diese Dynamik erst einmal gestoppt, wenn nicht sogar konterkariert. Dass die Versorgung besonders vulnerabler Gruppen, also der Kinder und Jugendlichen, der schwer psychisch Kranken und der dringlich zu behandelnden Patienten nun eventuell doch weiterhin extrabudgetär erfolgen soll, erscheint mir vor dem Hintergrund der nach wie vor existierenden Schwierigkeiten, einen ambulanten Psychotherapieplatz zu finden, geboten und wichtig. Eine mögliche Folge dieser Änderungen der finanziellen Anreize für die Versorgung ist natürlich, dass sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zukünftig verstärkt diesen vulnerablen Gruppen – allerdings zulasten aller anderen – zuwenden.“
Allgemeine Beurteilung des Beitragsstabilisierungsgesetzes
„Das GKV-Sparpaket sollte man sich vielleicht am ehesten als eine Not-Operation vorstellen, deren Zweck darin besteht, kurzfristig Dynamik aus dem Anstieg der GKV-Beitragssätze herauszunehmen und der Politik Zeit für dringend notwendige tiefgreifende Reformen im Gesundheitswesen zu verschaffen. Die Finanzkommission Gesundheit wird Ende des Jahres einen zweiten Bericht mit Vorschlägen zu ebensolchen Reformen vorlegen, der für die Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems in den nächsten Jahren wesentlich wichtiger sein wird als das GKV-Sparpaket.“
„Unser Gesundheitssystem wird im Verlauf der nächsten 20, 25 womöglich sogar 30 Jahre aufgrund der Auswirkungen des demografischen Wandels mehrfach erheblichen Anpassungsdruck erfahren. Dieser trifft das System in drei aufeinanderfolgenden Wellen: Erstens, der Rückgang der Beitragseinzahlungen der Babyboomer als Folge ihrer Berentung – diese Welle läuft bereits. Zweitens, gefolgt von einem Kostenanstieg durch altersbedingte Morbiditätszunahme und schließlich, drittens, eine starke Zunahme der Nachfrage nach Pflegeleistungen durch die Babyboomer. Eine finale Lösung zur Entlastung der Krankenkassen ist vor diesem Hintergrund auf Sicht der nächsten zwei bis drei Jahrzehnte kein realistisches Szenario, Anpassungsfähigkeit wird das Gebot der Stunde bleiben.“
Das deutsche Gesundheitssystem
„Schaut man sich Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an, so ist unser Gesundheitssystem im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn sowohl finanziell als auch personell hervorragend ausgestattet. Die Ergebnisse, die es ‚produziert‘, sind aber bestenfalls mittelmäßig, was auf erhebliche Ineffizienzen im Umgang mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen hindeutet.“
„Die Verbesserungspotenziale sind dabei erheblich. Das beginnt mit einer wirklichen Digitalisierung und damit verbunden ganz allgemein dem effizienten Austausch von Informationen und Daten und der Kommunikation der Leistungsanbieter untereinander. Das erscheint mir eine zentrale Voraussetzung, sowohl für eine systematisch leistungsanbieterübergreifend-koordinierte medizinische Versorgung als auch für eine deutliche Reduktion von Mehrfachuntersuchungen.“
„Weiterhin erscheint es mir notwendig, noch einmal ganz grundsätzlich zu überlegen, wie die finanziellen Anreize im System gestaltet sein sollen, mit dem Ziel, die Anzahl medizinisch unnötiger Leistungen deutlich zu reduzieren. Wir müssen Wege für den Umgang mit Überkapazitäten vor allem im stationären Sektor finden, dabei aber zukünftige Nachfrageanstiege durch den demografischen Wandel berücksichtigen. Ein riesiges Problem ist schließlich auch, wie viel Personalkapazität durch Dokumentation und Bürokratie gebunden wird. Wir reden da systemweit von dem Arbeitszeitäquivalent einer niedrig-sechsstelligen Anzahl an Pflegekräften und einer niedrig-fünfstelligen Anzahl an Ärztinnen und Ärzten, die nicht versorgen, sondern dokumentieren. Diese Aufzählung ist nicht abschließend umfasst, aber einige wirklich dicke Bretter, die meiner Einschätzung nach von der Politik dringend gebohrt werden sollten.“
Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit (FBZ), Ruhr-Universität Bochum
Auswirkungen der angepassten Sparmaßnahmen auf die psychotherapeutische Versorgung
„Das gesamte Gesundheitssystem ist unter Spardruck. Wir werden daher alle reflektieren müssen, wie wir mit begrenzten Ressourcen Menschen mit psychischen, aber auch somatischen Beschwerden besser versorgen können. Am Ende müssen alle – also schwere, dringliche Fälle ebenso wie Menschen mit beginnender Symptomatik – über alle Altersgruppen und soziale Schichten hinweg Unterstützung erhalten. Dies empfinde ich als unsere Pflicht. Hierzu müssen wir neue Wege gehen und aus der Box heraus denken. Wir müssen Psychotherapie leichter zugänglich machen, sie in die Lebenswelten der Menschen bringen, und wir müssen in Prävention investieren. Zudem ist es zwingend notwendig, bei der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen mehr Möglichkeiten zur Partizipation mitzudenken und umzusetzen. Ich habe jüngst an einem Panel beim World Health Summit in Berlin teilgenommen. Dort traf ich Githinji Gitahi, den globalen Vorstandsvorsitzenden von Amref Health Africa. Er hat erklärt, dass Afrika an teuren Behandlungen sparen und daher gezwungenermaßen in Prävention investieren muss. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen.“
Psychotherapie effektiver gestalten
„Mehrere Länder haben in den vergangenen Jahren die psychotherapeutische Versorgung erfolgreich umgebaut und damit die Heilungsquoten von psychischen Störungen signifikant verbessert. Als erstes Land war England extrem erfolgreich: Mit dem Ansatz ‚Improving Access to Psychological Therapies‘ – heute Talking Therapies – stieg die Heilungsquote dort innerhalb von acht Jahren von unter 30 auf über 50 Prozent. Weitere Länder, die nachgezogen haben, sind beispielsweise Finnland, Norwegen und Spanien.“
„Allen Strategien gemein ist die konsequente Umsetzung eines evidenzbasierten Stepped-Care-Ansatzes: Nach Einschätzung von Dringlichkeit und Schwere der Symptomatik wird den Patienten evidenzbasiert eine passgenau zugeschnittene Therapie angeboten – von niedrigschwelligen Kurzzeitangeboten bis hin zu komplexen Intensiv- und Langzeitbehandlungen. Ganz zentral ist dabei die konsequente Anwendung von Monitoring-Konzepten, die den Erfolg der eingesetzten Behandlungen erfassen und messbar machen. Wenn wir kontinuierlich solche Gesundheitsdaten erheben, können wir gesundheitsökonomische Analysen mit hoher Aussagekraft erstellen. Mithilfe wissenschaftlicher Begleitforschung entsteht ein lernendes System im gesamten Gesundheitssystem – nicht nur in der Psychotherapie. Ganz zentral ist dabei die Idee, interdisziplinär zu arbeiten und etwa Sozialarbeit oder Jugendhilfe in die Behandlung zu integrieren. Nicht zuletzt können auch digitale Angebote und KI in der Therapie dazu beitragen, Prozesse zu beschleunigen und Menschen schneller helfen zu können.“
„Nein.“
„Ein Interessenkonflikt besteht nicht. Ich möchte mich jedoch als Wissenschaftlerin auf die wissenschaftlichen Aspekte und
Empfehlungen beschränken.“
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[] Bundesministerium für Gesundheit (29.07.2026): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
[] Ausschuss für Gesundheit (05.10.2026): Änderungsanträge zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung – Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Deutscher Bundestag.
[] Deutscher Bundestag (07.10.2026). Beratung über Folgeregelungen des GKV-Sparpakets. Presse Kurzmitteilung.
[] Deutscher Bundestag – Ausschuss für Gesundheit (08.10.2026): Tagesordnung: Die 59. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit.
[] Deutscher Bundestag: Sitzungsverlauf Parlament. Stand: 12.10.2026.
Prof. Dr. Alexander Konnopka
Professur für Gesundheitsökonomie in der Psychiatrie, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Leipzig
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Nein.“
Prof. Dr. Silvia Schneider
Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit (FBZ), Ruhr-Universität Bochum
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ein Interessenkonflikt besteht nicht. Ich möchte mich jedoch als Wissenschaftlerin auf die wissenschaftlichen Aspekte und
Empfehlungen beschränken.“