Moderatorin[00:00:00] Ich begrüße Sie zum heutigen Press Briefing des Science Media Center. Mein Name ist Annegret Burkert, ich bin Redakteurin für Medizin und Lebenswissenschaften hier beim Science Media Center und ich moderiere sie heute durch das Press Briefing, indem wir über die vom IQWiG erarbeitete Nutzenbewertung für den Antikörper Lecanemab sprechen möchten. Das IQWiG ist ein unabhängiges Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und untersucht den Nutzen und Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patientinnen und Patienten. In diesem Fall jetzt, wurde das IQWiG vom gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, den Nutzen für den monoklonalen Antikörper Lecanemab im Vergleich zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie auszuarbeiten. Dieser, also Lecanemab, wird zur Therapie von frühen Alzheimer eingesetzt und ist vergangenes Jahr von der EU zugelassen worden und seit dem ersten September auch hier in Deutschland erhältlich. Derzeit bezahlen die Krankenkassen den Herstellerpreis für das Medikament, bis dann der GKV-Spitzenverband einen neuen Preis verhandeln wird. Und diese Verhandlungen stützen sich auch auf die Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschuss und in diesen fließt maßgeblich die Entscheidung und Bewertung des IQWiG ein. So, ich hoffe, das habe ich jetzt hier alles schon mal richtig erklärt. Wenn nicht, korrigieren mich die Expertinnen hoffentlich gleich, die ich hiermit auch direkt mal begrüßen möchte. Wir haben heute vier Fachleute anwesend, zwei Vertreterinnen des IQWiGs, das ist Frau Dr. Daniela Preukschat und Frau Dr. Claudia Selbach. Ich begrüße Sie. Sie waren an der Ausarbeitung dieser Nutzenbewertung beteiligt. Dazu haben wir noch zwei unabhängige Experten eingeladen, die sich auch sehr gut mit dem Antikörper auskennen und ihn vermutlich auch bei ihren Patientinnen und Patienten anwenden. Das sind Professor Dr. Jörg B. Schulz und Professor Dr. Lutz Frölich. Jörg B. Schulz ist Direktor der Klinik für Neurologie an der Uniklinik RWTH Aachen und Sprecher der Kommission Demenzen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. Und Professor Lutz Frölich ist Leiter der Abteilung Gerontopsychiatrie am Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim. Ich begrüße Sie alle vier herzlich. Wir wollen gleich starten mit einer Präsentation von Frau Preukschat, die uns einmal darstellen wird, was sie untersucht haben und was das Ergebnis dieser Nutzenbewertung ist. Bevor wir aber starten, möchte ich Ihnen einmal ganz kurz den Hinweis geben, dass Sie, wenn Sie bereits schon Fragen mitgebracht haben, diese sehr gerne in das Frage-und-Antwort-Tool stellen können. Nach der kurzen Präsentation werden wir dann auch Ihre Fragen hier sehr gerne beantworten. Wunderbar, Frau Preukschat. Dann noch der Hinweis von meiner Kollegin, die hat gerade das Dokument in den Chat gestellt. Falls Sie die Nutzenbewertung noch nicht im Internet gefunden haben, können Sie den Link im Chat jetzt finden. So, und jetzt gebe ich aber ab an Frau Preukschat. Vielen Dank, dass Sie uns kurz ins Thema einführen.
Daniela Preukschat[00:03:13] Ja, vielen Dank, Frau Burkert, für die nette Begrüßung. Ich freue mich, dass ich Ihnen jetzt kurz einen Überblick über die Bewertungsergebnisse geben kann. Wie gesagt, heute Mittag wurde die frühe Nutzenbewertung von Lecanemab veröffentlicht. Sie haben es gerade schon gesagt. Nach dem Marktzugang sind Medikamente in Deutschland ersteinmal grundsätzlich erhältlich und können für den Herstellerpreis verschrieben werden. Und dann wird auf Basis von einer Bewertung des Dossiers, was der Hersteller uns vorlegen muss, eine Nutzenbewertung durch uns, das IQWiG, erstellt. Es wird die Frage beantwortet, ob ein neues Arzneimittel gegenüber dem jetzigen Therapiestandard in Deutschland einen Vorteil bietet, einen sogenannten Zusatznutzen. Und in Folge ja wird auch nach einem Stellungnahmeverfahren dann der G-BA sich final zu dieser Frage positionieren. Hat das neue Arzneimittel einen Zusatznutzen, ja oder nein? Und auf Basis dessen erfolgt dann eine Preisverhandlung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller. Und dieser Preis wird dann auch rückwirkend ab sechs Monate nach Markteintritt gelten. Wir hatten zwei Fragestellungen in unserer Bewertung, da wir innerhalb der Zulassungspopulation – das sind die Patienten mit früher Alzheimerkrankheit und mit einer bestätigten Amyloidpathologie, die APOE-Nichtträger oder heterozygote APOE-Träger sind – zwei verschiedene Stadien betrachten. Das ist einmal das Stadium der leichten kognitiven Störung (MCI) und dann das Stadium der leichten Demenz. Diese Stadien sind nicht ganz einfach abgrenzbar, unterscheiden sich darin, dass ab einem Stadium der leichten Demenz Patienten und Patientinnen relevant auch einfach in ihren Alltagsaktivitäten eingeschränkt sind. Und zudem gibt es auch erst ab diesem Stadium tatsächlich zugelassene Therapien, was auch die zwei Fragestellungen bedingt. Heißt, wir vergleichen bei den Patienten mit einer leichten kognitiven Störung Lecanemab gegenüber dem derzeitigen Vorgehen, was ein beobachtendes Abwarten ist. Das heißt, man beobachtet den Patient in gewissen Intervallen, ob er einen Progress dann wirklich in die Demenz erlebt, ab dem er dann mit Acetylcholinesterase-Inhibitoren behandelt wird, die ab diesem Stadium, wie gesagt, zugelassen sind. Basis unsere Bewertung ist die Studie, die ja schon lange in aller Munde ist, die CLARITY AD-Studie, und wir betrachten Auswertungen bis zum Monat 18. Und innerhalb dieser Studie ist zunächst ganz interessant, dass es doch ein Drittel an Patienten gibt, die die Zulassungseinschränkungen, die ja im Verlaufe des sehr langen, Zulassungsprozess erfolgten, nicht erfüllen. Das heißt, das sind Patienten, die zwei Kopien des APOE4-Gens haben, also homozygot sind oder Gerinnungshemmer einnehmen. Das heißt, diese Patienten entsprechen nicht den tatsächlichen nach den Zulassungseinschränkungen der Fachinformation von Lecanemab. Das heißt, wir schauen in der Nutzenbewertung auf diesen Pool, auf dieses Datenpaket, in das eben nur Patienten und Patientinnen enthalten sind, die auch den Zulassungsvorgaben entsprechen. Wir ziehen aber auch nicht diese Population heran, sondern Populationen entsprechend unserer zwei Fragestellungen. Dazu möchte ich kurz noch mal auf das Studiendesign eingehen. Wir haben also zwei Arme. Wir haben einen Vergleich von Lecanemab mit Placebo und im Hintergrund, erfolgte eine stabile Begleitbehandlung: entweder mit Acethycolinesterase-Inhibitoren oder auch mit Memantin, was aber erst ab der moderaten Demenz zugelassen ist und deshalb kein Komparator für uns ist. Und diese Behandlung war auch nur optional. Das heißt, es gab auch durchaus Patienten, die diese, Begleitbehandlung nicht erhielten. Und weil in der Studie auch erhoben wurde, ob die Patienten eine leichte kognitive Störung oder bereits eine leichte Demenz hatten, konnten die für uns interessierenden Teilpopulationen, also Patienten mit leichter kognitiver Störung, die nur abgewartet wurden, und Patienten mit leichter AD, die mit Acetylcholinesterase-Inhibitoren behandelt wurden, gebildet werden. Und das stellt sich dann innerhalb der Zulassungspopulation so dar: Das hier ist das relevante Datenpaket für Fragestellung eins. Das sind einundvierzig Prozent der Zulassungspopulation, alle Patienten mit MCI, die unbehandelt waren. Hier ist das relevante Datenpaket für die zweite Fragestellung, die mit Acetylcholinesterase-Inhibitoren behandelten leichten AD-Patienten. Und wir sehen, es gibt hier rund ein Drittel Patienten innerhalb von dieser Zulassungspopulation, die nicht zu diesen Fragestellungen passen, die beispielsweise Memantin bekamen. Ich möchte starten – um alle abzuholen – mit den bislang diskutierten Daten und direkt den Disclaimer vorweg schieben, dass wir diese nicht in der Dossier-Bewertung herangezogen haben, diese stetigen kontinuierlichen Daten, sondern dass wir auf sogenannte Responder-Analysen gucken. Da kommen wir dann im Verlauf drauf, aber ich glaube, es ist gut, hiermit zu starten, weil das dürfte vielen bekannt sein. Dieser Unterschied in 0,45 Punkten in dem zentralen Instrument der Studie, dem CDR-SB, einer Skala von null bis achtzehn, die Kognition und Funktion bewertet und zur Einteilung der Demenzsymptomatik, des Demenzschweregrades dient. Das sind die Daten, die in aller Munde sind, diese 0,45. Und ich denke, es ist jetzt ganz interessant, wie sich diese Daten in unseren Fragestellungen darstellen. Wir sehen jetzt hier erst mal, dass das erwartungsgemäß gut funktioniert hat, diese Bildung und Diagnose der MCI-Patienten. Das heißt, die bewegen sich auf einem geringeren Ausgangswert als die Gesamtpopulation. Das heißt, die starten hier so mit 2,6 und haben auch eine recht geringe Änderung dann innerhalb von den achtzehn Monaten. Und hier sieht man dann tatsächlich auch nur einen Unterschied am Ende zwischen Lecanemab und Placebo von etwas mehr als zehn Prozent. Die leichten AD-Patienten starten erwartungsgemäß bei 3,7. Das heißt, die sind schon etwas schwerer betroffen und erleben auch eine deutlichere, ausgeprägtere Verschlechterung im Studienverlauf. Ein Unterschied, der liegt dann am Ende bei 0,75 Punkten, knapp dreißig Prozent, im CDR-SB. Auch wenn das nicht die maßgeblichen Ergebnisse für unsere Bewertung sind, ist mir an dieser Stelle wichtig zu sagen, dass wir in diesen beiden Populationen zwar statistisch signifikante Effekte haben, aber diese bei Betrachtung der standardisierten Mittelwertsdifferenz – das ist ein etabliertes Verfahren, was wir schon lange im AMNOG anwenden – in allen drei Populationen als nicht klinisch relevant zu bewerten sind. Und jetzt komm ich konkreter zu unserer Bewertung. Wir haben verschiedene Endpunkte betrachtet. Ich möchte mich jetzt aber auf den schon erwähnten CDR-SB und die ARIA-Ereignisse beschränken. Die ARIA-Ereignisse sind ja auch schon in aller Munde, weil sie zu der Zulassungseinschränkung geführt haben. Die werde ich auch noch kurz ansprechen. Ich möchte erwähnen, dass wir die Biomarker-assoziierten Endpunkte, also die Amyloid-Reduktion,als nicht per se patientenrelevant einordnend, und uns liegt auch keine Surrogatvalidierung vor. Das heißt, diese Endpunkte betrachten wir nicht im Rahmen der Nutzenbewertung. Kommen wir zu den Ergebnissen in den beiden Fragestellungen. Ich hatte es schon erwähnt, wir ziehen sogenannte Responder-Analysen heran. Das heißt, wir schauen, wie viel Patienten haben sich um mindestens fünfzehn Prozent im CDR-SB verschlechtert. Dieser fünfzehn Prozent Schwellenwert ist schon jetzt seit einigen Jahren im AMNOG-Verfahren etabliert und bildet eine hinreichend sicher spürbare Verschlechterung für die Patienten ab und ist aus unserer Sicht auch deutlich besser zu interpretieren, als wenn man rein auf Mittelwerte schaut. Diese fünfzehn Prozent bedeuten, dass der Patient eine Verschlechterung um mindestens drei Punkte erlebt. Hier ist so ein fiktiver Patient eingezeichnet und wir sehen, dass in Fragestellung eins sich dieser Anteil an Patienten mit Verschlechterung um die zehn Prozent bewegt. In der Fragestellung zwei, bei den stärker betroffenen Patienten, liegen wir dann so erwartungsgemäß bei einem höheren Wert, um die dreißig Prozent. Und auch hier wieder, wir sehen keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich von diesem zentralen Instrument. Deshalb lautet auch unsere Gesamtaussage in beiden Fragestellungen, dass der Zusatznutzen nicht belegt ist. Wir haben einen Nachteil bei den Infusionsreaktionen. Und wichtig an der Stelle ist auch zu sagen, uns fehlen noch relevante Daten. Uns fehlen Subgruppenanalysen nach Alter und Geschlecht. Uns fehlen auch Ergebnisse zu den symptomatischen ARIAs in diesen beiden interessierenden Populationen. Urteil: Zusatznutzen nicht belegt. Und ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass wir für die Monotherapie von Lecanemab im Vergleich mit Acetylcholinesterase-Inhibitoren gar keine Daten vorliegen haben, weil das aufgrund des Studiendesigns mit Hintergrundtherapie und Add-on-Gabe im Interventionsarm nicht untersucht werden konnte. Wir haben noch diverse Unsicherheiten bei der Studie, die aber jetzt hier nicht von zentraler Relevanz sind. Ich möchte vielmehr noch auf einen zentralen Punkt eingehen, der auch umfangreich im Anhang der Dossierbewertung dargestellt ist. Und zwar haben wir dort Ergebnisse für verschiedene Populationen dargestellt. Hier sehen wir wieder diese fünfzehn Prozent Responder-Analyse. Wir sehen hier auch, dass wir in der Gesamtpopulation und in der Zulassungspopulation signifikante Effekte haben, aber in den für uns beiden interessierenden Populationen, auch wenn man diese poolt, sehen wir das nicht. Und das Interessante ist, dass es hier eine Population gibt, die nicht ZVT-konform behandelt wurde: Patienten, die beispielsweise Memantin bekamen oder auch MCI-Patienten, die Acetylcholinesterase-Inhibitoren bekamen. Diese Population – und dieses Muster sehen wir in vielen Endpunkten – sind diejenigen, die besonders gut abschneiden, die aber außerhalb unserer Fragestellung liegen. Und ich würde gern an der Stelle erwähnen, dass vom NICE, der englischen HTA-Agentur, die gleichen Analysen angefordert wurden. Also auch die haben sich dafür interessiert, wie sehen denn die Ergebnisse für die Patienten aus, die wirklich gemäß deutschem Versorgungsstandard behandelt wurden? Leider ist in deren Bericht das aber alles geschwärzt. Also man sieht nur die Schlussfolgerung, die auch mit unserer übereinstimmt. Und hier zeigt sich erneut die hohe Transparenz einfach vom AMNOG-Verfahren. Diese Daten stehen jetzt zur Verfügung und können diskutiert werden. Und noch einmal der Hinweis: Es sind tatsächlich diese Patienten innerhalb der Zulassungspopulation, die nicht nach deutschem Therapiestandard behandelt wurden, die vermeintlich diesen positiven Effekt in der Zulassungspopulation treiben. In den für uns relevanten Auswertungen sehen wir keinen Vorteil. Ansonsten noch die kurze Anmerkung, dass der Hersteller uns die intensiv öffentlich diskutierten Langzeitdaten im Verfahrennicht vorgelegt hat. Das ist vielleicht auch noch für den einen oder anderen interessant. Und damit bin ich auch schon am Ende und freue mich auf Fragen.
Moderatorin[00:16:52] Ja, super, Frau Preukschat. Vielen Dank. Sie können die Präsentation gerne schließen. Ich möchte mich noch mal mit einer Nachfrage an Frau Selbach anschließen. Also Sie haben jetzt ja die CLARITY AD-Studie als Grundlage genommen und sich dann noch mal Subgruppen angeguckt. Wie gut eignen sich die Studiendaten denn eigentlich, um die Fragestellung wirklich zu beantworten, der sie nachgegangen sind? Also da war eine Population für die Fragestellung zwei, die auf auf zweihundertsiebzig Personen basiert. Reicht das?
Claudia Selbach[00:17:25] Ja, das ist natürlich schon so, dass wir merkten, dass die Studie jetzt nicht primär dafür ausgelegt war, unsere Fragestellungen zu beantworten. Das ist leider auch kein Einzelfall, das kommt öfters vor. Das war jetzt teilweise durch den Zulassungsprozess bedingt, der ja dann noch mal die Population eingeschränkt hat. Also wir arbeiten dann natürlich mit der Population, die auch der Zulassung entspricht und eben auch der Population, die der Standardtherapie entspricht, damit wir den richtigen Vergleich haben. Und es ist schade, dass das dann nur noch so wenig Patienten waren. Aber das sind schon Daten, mit denen man auch arbeiten kann. Und ich glaube, man hat das teilweise auch an den eben gezeigten Forest-Plots gesehen, dass die unterschiedlichen Effekte sich nicht nur auf ein Power-Problem zurückführen lassen, sondern dass es da auch andere Dinge gibt, wodurch sich die Populationen vielleicht unterscheiden. Und für uns ist es natürlich wichtig, die Population anzuschauen, die hier eben für den deutschen Versorgungskontext auch die interessierende ist.
Moderatorin[00:18:36] Ja, jetzt interessiert mich natürlich auch sehr, wie Herr Schulz und Herr Frölich das einschätzen. Ich starte mit Herrn Schulz. Sie hatten jetzt schon ein wenig Zeit, um auf die Bewertung zu blicken. Wie ist Ihr erster Eindruck? Sind Sie überrascht von dem Ergebnis?
Jörg B. Schulz[00:18:53] Vielen Dank. Also ich bin nicht sehr überrascht, weil ich natürlich weiß, wie das IQWiG arbeitet und grundsätzlich muss ich sagen, schätze ich die Arbeit sehr. Und die ganze Welt – oder sagen wir mal Europa – guckt natürlich auch immer kritisch darauf, was das IQWiG erarbeitet und zieht dann auch seine Schlüsse aus den Ergebnissen. Trotzdem würde ich das hier verwendete Verfahren, muss ich ehrlicherweise sagen, relativ scharf kritisieren. Wir lehren unseren Mitarbeiter, dass man eine Powerkalkulation bei Beginn einer Studie machen muss, die ausreichend ist, um daraus Schlüsse zu ziehen und warnen davor, dann vertieft in Posthoc-Analysen einzusteigen. Die eigentliche Studie ist nicht für diese Frage der Posthoc-Analyse gepowert und dann ist es nicht überraschend, dass auch keine signifikanten Ergebnisse herauskommen. Sie haben das ja alle gesehen, also angefangen von dem Label der EU, da fallen dann schon mal dreißig Prozent der Patienten weg. Und dann wird das immer weiter aufgeteilt und es bleiben dann zur Beantwortung der Fragestellung eins und zwei nur noch zwanzig bis fünfunddreißig Prozent, glaube ich, der Patienten übrig, während die Studie ja mit hundert Prozent gepowert war, um eine statistische Antwort zu finden. Also das wundert einen nicht, dass die Dinge nicht mehr signifikant sind. Ein zweiter Kritikpunkt wäre der der zweckmäßigen Vergleichstherapie, die ja hier gewählt wurde nach den Zulassungskriterien der Medikamente in Deutschland. Also Acetylcholinesterase-Hemmer bei der milden und moderaten Demenz, aber eben nicht bei der MCI, obwohl viele Patienten damit behandelt werden und dann sind diese Patienten auch wieder herausgefallen. In den Studien – ich glaube, das wird jetzt hier gar nicht so erwähnt, aber steht auch in den Unterlagen drin – wurden Patienten auch mit Acetylcholinesterase-Hemmern umgestellt oder höher dosiert und das wird auch scharf kritisiert. Aber ich meine, das ist der Versorgungsalltag. Ich meine, das ist so, wie wir die Patienten behandeln. Wir behandeln sie nach ihren Symptomen und aus ethischen Gründen kann man das in solchen Studien auch nicht immer ganz weglassen, sodass ich mir gewünscht hätte, dass die zweckmäßige Vergleichstherapie die gewesen ist, die der behandelnde Arzt in der Studie genommen hat. Und das wird leider durch die Analysen hier konterkariert und das finde ich schon nicht gut. Und mein letzter Punkt wäre – das ist auch im Vorfeld schon mehrfach diskutiert worden – dass diese Clinical Dementia Rating Scales oft Boxes hat. Der primäre Endpunkt ist eine achtzehn-Punkte-Skala und Sie haben ja gesehen, auf welch kleinen Gebiet dort eigentlich nur Veränderungen stattfinden, nämlich gar nicht über die ganze Spreizung von achtzehn Punkten. Besonders auffällig war das ja bei der MCI, bei der aufgrund der Erkrankung eben nur kleine Unterschiede über achtzehn Monate stattgefunden haben. Und dann zu sagen, wir machen jetzt eine fünfzehn Prozent Responder-Analyse, die sich über die ganze achtzehn-Punkte-Skala erstreckt, die kein einziger Patient je genutzt hat, das finde ich relativ kritisch, muss ich sagen.
Moderatorin[00:22:15] Gut, danke Herr Schulz. Frau Preukschat, wollen Sie direkt auf was eingehen? Ansonsten würde ich gerne Herrn Frölich erst mal bitten, seine Einschätzung zu geben.
Lutz Frölich[00:22:24] Ich glaube, wir sind uns da beide in unseren Einschätzungen sehr ähnlich. Ich würde mal einen Aspekt vielleicht ein bisschen anders fassen – noch zu Beginn, diese Dichotomisierung zwischen diesen, man muss ja inzwischen sagen, artifiziellen Gruppen, MCI und leichte Demenz. Das ist Ihnen ja durchaus vom G-BA vorgegeben, wenn ich das richtig verstanden habe, und das war nicht Ihre Auswahl. Aber das zeigt doch immer noch dieses sehr traditionelle Krankheitsverständnis, was die moderne Konzeption dieses dynamischen Prozesses, der sich biologisch im Kopf abspielt, der zu Beginn ohne Symptome sein kann bis hin zu schwerer Demenz. Das ist ein eindimensionaler Prozess. Dass Sie den in zwei artifizielle Dinge unterscheiden, ist der ganzen Situation nicht gerecht. Dadurch schaffen Sie, wie Herr Schulz ja so detailliert ausgeführt hat, ein extremes Power-Problem in Nummer eins. Der zweite Punkt ist, die diagnostischen Kriterien, die für die Anwendung der von Ihnen so benannten ZVT sozusagen gelten, die umfassen ja diese Biomarker-validierten Diagnosen überhaupt nicht. Die sind ja rein weg an klinischen Schweregraden und an einer klinischen Ausschlussdiagnostik validiert worden. Und die Acetylcholinesterase-Inhibitoren nehmen Sie jetzt hier rückwärts sozusagen in diese andersartig gestalteten Diagnosen mit hinein. Das passt nicht aufeinander. Ich denke, dass diese große CLARITY-AD-Studie prinzipiell doch als Datenbasis für die Analysengeeignet ist. Der Ausschluss ist, wie Sie ja schon gesagt haben, im ganzen Zulassungsprozess erst entstanden. Zum Teil aufgrund von theoretischen Schutzerwägungen, um Patienten vor dem Auftreten von Nebenwirkungen zu schützen, also die ganzen Blutungsneigungen, die ausgeschlossen wurden. Und für die ApoE4-Homozygoten gibt es Subanalysen, dass deren Effekte sich nicht von den Non-Carriern unterscheiden – die Apolipoprotein E Variante vier ist ein Risikogen für Membranfragilität . Also insofern ist der Zuschnitt auf die deutsche oder europäische Zulassungspopulation nicht erforderlich, um die Wirksamkeit und den Nutzen auf den Skalen zu beurteilen oder abbilden zu können. Und die bestmögliche Evidenz wäre dann eben diese große Studienpopulation zu nehmen. Der letzte Punkt, den Herr Schulz genannt hat, der hängt an diesem Krankheitsverständnis mit dran. Das ist ja nicht nur, dass diese Skala prinzipiell achtzehn Punkte hat und bei den Patienten im Prinzip nur in dem dynamischen Bereich von sechs Punkten zum Tragen kommt, sondern das liegt auch daran, dass die Dynamik der Veränderung sich über die Zeit ändert. Also MCI-Patienten haben aufgrund des Krankheitsprozesses eine sehr viel langsamere Veränderungsdynamik als Patienten, die schon im späteren Krankheitsverlauf sind. Die generell über die gesamte Medizin angewendeten sechzehn- oder fünfzehn-Prozent-Responder-Kriterien, wenn ich das richtig verstehe, erscheinen mir für diese Sorte von Krankheiten und mir persönlich aus meiner klinischen Denke als ungeeignet.
Moderatorin[00:26:37] Frau Preukschat, Sie hatten gerade die Hand gehoben. Möchten Sie da direkt mal drauf reagieren?
Daniela Preukschat[00:26:41] Ja, ich möchte sehr gerne zu ein paar der angesprochenen Punkten Stellung nehmen. Ich fange gerne mit dem Response-Kriterium an. Es gibt im Moment aus unserer Sicht in der Wissenschaft eine breite Diskussion um dieses Thema minimal clinical important difference. Und aus unserer Sicht ist der Vorschlag, den wir gemacht haben, mit den fünfzehn Prozent, der beste, den es im Moment gibt, weil alle anderen Validierungen, skalenspezifische Response-Kriterien mit verschiedenen Ansätzen ihre Probleme haben. Und dieser fünfzehn-Prozent-Ansatz wird mittlerweile übrigens auch von der europäischen Gesellschaft, von der EORTC, von der europäischen Gesellschaft für Forschung im Bereich Krebs unterstützt. Und auch wird unsere Forderung unterstützt, generell eher mit Responder-Analysen zu arbeiten als mit Mittelwerten, weil auch in der Arzt-Patienten-Kommunikation es viel einfacher ist, mit einem Response-Kriterium zu arbeiten. Das heißt mit einer Wahrscheinlichkeit, eine relevante Verschlechterung zu erleben. Und wir sehen ja auch, dass es durchaus einen relevanten Anteil an Patientinnen und Patienten gibt, die diese Verschlechterung von fünfzehn Prozent erleben. Also das sind ja dreißig Prozent der Patienten aus dieser Gruppe der leichten AD, zehn Prozent bei den MCI-Patienten. Wenn man die dann beide zusammenwirft, liegt man so bei zwanzig Prozent. Das heißt, das ist überhaupt kein Response-Kriterium, was unrealistisch ist oder was jetzt innerhalb von diesen achtzehn Monaten von keinem Patienten erreicht wird. Dass die Studiendauer eigentlich zu kurz ist, würde ich aber sofort unterstützen, denn eigentlich würden uns ja Endpunkte interessieren, wie der wirkliche Verlust der Selbstständigkeit im Alltag, der ja oft mit diesem Übergang ins moderate Stadium verbunden ist. Das wären natürlich Endpunkte, die würden wir auch präferieren, die liegen uns aber leider nicht vor. Das vielleicht so weit zu den Responder-Analysen. Nun zu den Fragestellungen des G-BA: ja, richtig, die sind uns vorgegeben vom G-BA. Und ich gehe auch davon aus, dass es im Verlauf des Verfahrens noch mal Diskussionen zu der Fragestellung geben wird. Nichtsdestotrotz ist ja das Ziel dieser Fragestellung genau die Versorgungsfrage in Deutschland abzubilden. Und da kann man jetzt diskutieren, was ist denn nun die Versorgungsfrage? Aus unserer Sicht ist es die Frage: Was mache ich bei einem Patienten mit MCI? Warte ich nur ab oder gebe ich schon Lecanemab? Was mache ich bei einem Patienten mit leichter Demenz? Gebe ich Acetylcholinesterase-Inhibitoren oder gebe ich Lecanemab? Und natürlich, Frau Selbach sagte das auch schon, ist es schade, dass die Studien auf eine andere Frage gepowert sind und nicht auf diese Frage. Aber es ist, denke ich, ein großes Privileg des deutschen Verfahrens, dass wir erstmals die relevanten Datenpakete aus den Studien für diese Fragen bekommen und anschauen können. Und man sieht ja an den Forest-Plots, dass es hier eben kein Power-Problem ist. Ein Power-Problem wäre, wenn die Punktschätze alle in einer Linie liegen würden und man dann nur beim Konfidenzintervall sehen würde, dass das in der kleinen Population ein bisschen breiter ist. Aber wie ich gezeigt habe, ist ja eben genau das hier nicht der Fall, sondern es sind diese Patienten, die vielleicht Memantin bekommen. Ich denke, darüber sollte man nicht diskutieren, dass die irgendwie Teil der Fragestellung sind und sie vielleicht etwas mit diesen Effekten zu tun haben. Ich hoffe, dass sich das im Verlauf des Verfahrens auch noch aufklären wird, wie das denn kommt, dass die positiven Effekte, die wir ja übrigens auch in den Responder-Analysen in der Gesamtpopulation, der Zulassungspopulatione sehen, durch Patienten zustande kommen, die nicht adäquat gemäß deutschem Versorgungsstandard behandelt wurden.
Moderatorin[00:30:58] Genau, ich würde gerne auch gleich noch mal mit einer Journalistinnen-Nachfrage reingehen, die fragt: Könnten Sie noch mal ausführen, wie ein statistischer Unterschied von elf, siebenundzwanzig, neunundzwanzig Prozent – ist jetzt nicht mehr ganz klar, wie genau die Zahlen da waren – klinisch nicht relevant sein können? Also die Frage der klinischen Relevanz, auf die Sie eingegangen sind.
Daniela Preukschat[00:31:21] Ja, gerne. Also zunächst glaube ich, geht es jetzt ein bisschen durcheinander, die Responder-Analysen und die stetigen Daten. Bei den Responder-Analysen haben wir die Situation, dass wir zehn Prozent Patienten mit Verschlechterung in der Lecanemab-Gruppe haben, in der Kontrollgruppe, also beobachtendes Abwarten, elf Prozent und hier ist gar kein statistisch signifikanter Effekt. Also da brauchen wir gar nicht über klinische Relevanz zu reden. Bei der leichten Alzheimer-Demenz ist es siebenundzwanzig versus dreiunddreißig Prozent und auch hier kein statistisch signifikanter Unterschied, wo sich dann auch die Frage der klinischen Relevanz einfach nicht stellt. Ich denke, dass die Frage ein bisschen auf die stetigen Daten abzielte, auf diese 0,45 in der Gesamtpopulation. Und da ist es eben auch so, dass nicht die statistische Signifikanz alleine ausreicht, um zu sagen, dass hier ein relevanter Effekt vorliegt. Und bei den stetigen Daten ist das ein bisschen schwieriger, wie man sich dann der Frage der klinischen Relevanz nähert. Wir machen das methodisch über die standardisierten Mittelwertsdifferenzen und präferieren aber eigentlich auch diese Responder-Analysen, die direkt versuchen zu bestimmen, was eine relevante Response beim individuellen Patienten ist, sodass wir diese schwierige Frage der Relevanzeinschätzung von diesen 0,45. Die kann mittels der standardisierten Mittelwertsdifferenz erfolgen, aber ein bisschen ein schöner Umweg ist. Die können wir umgehen, indem wir Responder-Analysen betrachten. Also Auswertungen, die messen, welcher Prozentsatz an Patienten verschlechtert sich relevant.
Moderatorin[00:33:15] Herr Frölich, Sie möchten.
Lutz Frölich[00:33:16] Da sind wir ja wieder bei dem Thema der quantitativen Bestimmung eines Responders. Also gerade die Frage der klinischen Relevanz wird in der Klinik und der klinischen Forscher-Community anhand dieser speziellen Effekte von monoklonalen Antikörpern intensivst diskutiert. Sie haben vorhin auch schon MCID (Minimal Clinically Important Difference) erwähnt. Das ist auch kein wunderbares Kriterium, da diese ganze Näherung, diesen tatsächlich komplexen Begriff der klinischen Relevanz auf ein zahlenmäßiges Konstrukt zurückzuführt und das mit einer einzigen, aus einer einzigen Dimension heraus und dann noch mit definitorischer Setzung des Unterschiedsgrades. Das ist allgemein aus klinischer Sicht nicht akzeptiert. Das ist zugegebenermaßen eine komplexe Situation. Man wünscht sich, die Welt wäre einfacher, aber sie ist da nicht. Insofern ist das Entscheidende hier erst mal das klinischen Konzept der Krankheit adäquat zu adressieren. Die Progressionsgeschwindigkeit bei diesen speziellen Krankheiten ist irgendwie anders als bei anderen Erkrankungen. Das ist ja nun mal so, und daraus ergibt sich auch diese andere Herangehensweise. Und dass sie einen sagen, dass das ein allgemein akzeptiertes Kriterium ist, das ist in dem Bereich für neurodegenerative Erkrankungen definitiv nicht so.
Moderatorin[00:34:51] Herr Schulz?
Jörg B. Schulz[00:34:53] Ja, also im Prinzip mag ich die Responder-Analysen, wenn sie denn richtig definiert sind. Sie nehmen jetzt eine Krebsgesellschaft EORTC als Vergleich. Ich meine, da gibt es halt harte Kriterien. Das ist das, was Herr Frölich auch sagt. Da gibt es ein Tumor-Relapse oder es gibt ihn nicht, während wir hier ein Kontinuum haben auf einer Skala, die auch moderate und schwere Demenzen berücksichtigt, in den kaum einer der Patienten war. Das heißt, wenn wir jetzt nur eine Skala genommen hätten, die nur MCI und leichte Demenz abdeckt, dann sähen diese fünfzehn Prozent Responder-Rate ganz anders aus. Aber sie machen das halt über das achtzehn-Punkte-Kriterium, das gar nicht in seiner Spreizung genutzt wurde. Ich möchte gerne noch einen zweiten Punkt machen, den wir noch gar nicht besprochen haben, und das ist die Wirkweise. Hier wird ja als zweckmäßige Vergleichstherapie die Acetylcholinesterase-Therapie genommen, die eine symptomatische Verbesserung macht. Das heißt, der Patient nimmt das Medikament, der Patient wird besser und dann auch über sieben Jahre, da gibt es ja gute Metaanalysen, fallen alle Kurven parallel ab. Das heißt, dieser Vorteil von vorne wird weitergetragen, aber trägt nicht dazu bei, dass der Patient in der Progredienz der Erkrankung abnimmt. Nun haben wir ja – Sie haben das, glaube ich, auf dem letzten Slide dann gezeigt – eben Long-Term-Extension-Daten, die ganz klar zeigen, dass die Vorteile, die in den ersten 18 Monaten erhalten wurden, bestehen bleiben. Je nach Vergleichskohorten geht das sogar auseinander. Ihre Kurven sahen jetzt ein bisschen anders aus. Da weiß ich nicht, ob sie wieder Patienten rausgenommen haben im Vergleich zu den Kurven, die mir jetzt geläufig sind. Grundsätzlich, da würde ich ihnen aber dann am Ende doch gerne auch zustimmen, wäre es schön, wenn wir nicht nur Registerdaten nach dieser Long-Term-Extension hätten, sondern wenn die Studien tatsächlich die Placebo-kontrollierten Phasen länger dauern würden als 18 Monate, um solche Unterschiede dann auch in Studienbedingungen zu sehen. Da bin ich schon auf ihrer Seite.
Moderatorin[00:36:58] Ja, Frau Preukschat. Bitte wieder entstummen.
Daniela Preukschat[00:37:04] Ja, Entschuldigung. Genau, eine Anmerkung noch, eine letzte zum Response-Kriterium, weil ich glaube, dass für viele jetzt diese Diskussion um 15 Prozent hier vielleicht auch ein bisschen abstrakt ist. Wir haben versucht, da im Anhang der Dossierbewertung so ein paar schöne Grafiken einzufügen, was denn tatsächlich in den einzelnen Domänen passiert – das sind jetzt leider wieder nur die Mittelwerte. Aber um es anschaulich zu machen, ist das keine schlechte Sache, was in den einzelnen sechs Domänen (drei zur Kognition, drei zur Funktoin), aus denen sich der CDSB zusammensetzt, im Studienverlauf passiert. Und ich habe tatsächlich bei den öffentlichen Diskussionen den Eindruck, dass oft der Eindruck erweckt wird, hier geht es um so eine Veränderung. Und wenn man sich diese Grafiken im Anhang mal anguckt; wie wenig sich dort zwischen Lecanemab und Placebo tut. Ich glaube, dann kann jeder sich selber noch einmal fragen, ob das hier wirklich eine spürbare Veränderung ist, die die Patienten erleben. Und wie gesagt, es gibt einige, die eine spürbare Verschlechterung erleben mit diesem drei Punkte Response Kriterium, was wir ansetzen. Aber aus den doch sehr überschaubaren Unterschieden jetzt in den stetigen Daten würden wir ganz klar keine klinische Relevanz ableiten. Und da sind wir ja auch international nicht alleine. Das ist ja beispielsweise [in Großbritannien] im NICE-Verfahren unter Einbindung der Fachgesellschaften und genau zu den Langzeitdaten auch schon diskutiert worden. Ich glaube, die Grafik ist aus dem EPA, das werden wir noch mal prüfen. Uns sind diese Daten leider nicht vorgelegt worden, was interessant ist, weil sie wichtig wären. Ich weiß nicht, ob der Hersteller glaubt, dass er uns nicht überzeugen kann von der Datenqualität. Ich persönlich finde es sehr schade, dass wir diese Daten nicht differenziert bewerten können, weil sie ja auch zunehmend in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle spielen.
Moderatorin[00:39:17] Genau, Frau Selbach, vielleicht können sie gleich auf die nächste Frage antworten. Ein Journalist fragt, warum die Anwendungsdaten aus den USA auch nicht mit einbezogen werden, wo also in den USA schon seit zweieinhalb Jahren Patient:innen damit behandelt werden. Können sie das erklären?
Claudia Selbach[00:39:34] Ja, vielleicht noch kurz zu der Abbildung vorhin, die in der Präsentation war. Die ist tatsächlich aus dem EPA. Wir haben vom Hersteller diese Daten nicht vorgelegt bekommen, auch keine anderen Registerdaten oder andere Daten, die man vielleicht mittlerweile schon hat. Die Studie ist ja schon sehr lange abgeschlossen. Ja, und dadurch haben wir dazu auch keine Bewertung durchgeführt. Soweit dazu. Was war noch ihre andere Frage?
Moderatorin[00:40:04] Weshalb die Anwendungsdaten aus den USA, die in den vergangenen Jahren erhoben wurden, nicht mit einbezogen werden?
Claudia Selbach[00:40:08] Genau. Also wir bewerte das, was im Dossier vorgelegt wird. Und der Hersteller hat sich dazu entschieden, uns das nicht vorzulegen.
Moderatorin[00:40:18] Okay, also sie nehmen selbstständig dann nicht noch andere Daten mit hinzu, sondern nur das, was ihnen zur Verfügung gestellt wird. Noch eine Nachweitere Nachfrage. Insgesamt haben wir laut der klinischen Studie eine Wirksamkeit, aber nach Neugruppierung der Studienpopulation anhand der deutschen Behandlungsrealität nicht mehr. Der Journalist fragt, ob das so korrekt ausgedrückt ist.
Daniela Preukschat[00:40:41] Das kann man verkürzt so sagen. Ja.
Moderatorin[00:40:44] Okay. Und dann wollte ich jetzt noch mal einordnen, wie es denn nun insgesamt weitergeht. Also wenn jetzt die Nutzenbewertung von ihnen an G-BA geht, was ist jetzt zu erwarten, wie es weitergeht? Und dann halt auch die Frage, was bedeutet das denn für die Kliniken? Aber das ist dann die zweite Frage, zu der ich kommen möchte, Frau Selbach.
Claudia Selbach[00:41:06] Ja, vielleicht sage ich kurz etwas dazu, wie es weitergeht. Wir haben ja jetzt die Dossierbewertung veröffentlicht, das heißt, jetzt startet das Stellungnahmeverfahren im G-BA. Das läuft bis zum 22. Dezember. Da kann der Hersteller, aber auch andere Vertreter der Industrie oder auch Fachgesellschaften und Ärztinnen und Ärzte Stellung nehmen zu der Dossierbewertung, vielleicht auch relevante Literatur einreichen. Und der Hersteller kann auch noch Daten nachliefern und unsere Kritikpunkte aus der Dossierbewertung adressieren. Danach findet eine Anhörung statt. Da ist der Hersteller mit dabei und auch wir vom IQWiG und auch vor allem der gemeinsame Bundesausschuss und die Klinika. Zum einen können Aspekte der Dossierbewertung diskutiert werden, aber es ist insbesondere auch noch mal eine Gelegenheit, den deutschen Versorgungskontext und die bisherigen Behandlungsoptionen zu diskutieren und vielleicht auch, wie die sich mit der neuen Therapie verändern. Dann wird noch mal im gemeinsamen Bundesausschuss beraten. Der Beschluss ist dann geplant für Mitte Februar und da ist dann letztendlich der Beschluss über den Zusatznutzen durch den gemeinsamen Bundesausschuss und dieser dient dann als Grundlage für die Preisverhandlungen mit dem Hersteller.
Moderatorin[00:42:28] Könnte es denn dann auch passieren, wenn das Ergebnis weiterhin negativ bleibt, dass die Herstellerfirmen das Präparat vom Markt nehmen werden? Könnte das passieren?
Claudia Selbach[00:42:39] Das liegt in der Hand des Herstellers.
Daniela Preukschat[00:42:43] Das gibt es immer leider vereinzelt. Natürlich, ja.
Moderatorin[00:42:47] Genau. Ja, Herr Frölich.
Lutz Frölich[00:42:49] Ja, ich habe doch lange überlegt, ob ich nicht doch noch mal ansprechen möchte, diese Verkürzung, die Sie als "so kann man das sagen" benannt haben. Ich glaube, das möchte ich nicht unterschreiben. Also es gibt die Auswertung der Studiendaten in diesem dimensionalen System auf der Basis von Mittelwertsvergleichen, die auch für die europäische Zulassungspopulation derzeit im wissenschaftlichen Bewertungsprozess sind. Das ist ja nicht publiziert, das ist noch nicht veröffentlicht worden. Aber auf Kongressen wurde berichtet, dass die Mittelwertsunterschiede eine signifikante Wirksamkeit zeigen. Nur nach den Kriterien, die das IQWiG nutzt, um diese Wirksamkeit in Nutzen zu übersetzen, nach Ihrem Erklärungssystem, da haben Sie ja klar dargelegt, dass die Gegebenheiten anders sind. Es ist schade, dass das kompliziert ist und dass da widersprüchliche Interpretationswege gewählt werden. Aber es ist nun mal so. Das darf nicht als Einziges dastehen. Nur das IQWiG hat das für sich so gesehen, dass es nicht genügt, um einen patientenbezogenen Nutzen zu zeigen.
Jörg B. Schulz[00:44:18] Also das würde ich gerne unterscheiden und das darf jetzt keineswegs so lauten, dass hier alle Experten sich da einig waren. Ich würde dem klar aus den genannten Gründen widersprechen. Es ist eine Therapie, die für Patienten in der frühen Phase der Alzheimer-Krankheit sehr nützlich ist und die Erkrankungsprogression verlangsamt, die die Patienten gut annehmen. Sie haben es ja gesagt: wir behandeln inzwischen Patienten und es wäre schon extrem schade, wenn der Hersteller sich aufgrund einer Preispolitik entscheiden würde, das vom deutschen Markt zu nehmen.
Moderatorin[00:44:51] Frau Selbach?
Claudia Selbach[00:44:53] Ich möchte dazu noch einmal sagen, dass selbst wenn wir jetzt auf die stetigen Daten schauen, die Frau Preukschat auch gezeigt hat, ist jetzt das Kriterium, da die standardisierte Mittelwertsdifferenz draufzulegen, um eben genau das einschätzen zu können. Das ist nichts, was sich das IQWiG ausgedacht hat. Das ist ein etabliertes Verfahren und es ist auch etabliert, dass die klinische Relevanz bei einem Wert von unter 0,2 durchaus fraglich ist.
Moderatorin[00:45:23] Jetzt geht auch schon mal ein bisschen der Blick in die Zukunft. Ein anderer Journalist fragt: "Wann wird voraussichtlich die Nutzenbewertung für Donanemab, einen weiteren Antikörper gegen Alzheimer, angestoßen?" Frau Selbach.
Daniela Preukschat[00:45:41] Genau, ja, die Nutzenbewertung zu Donanemab läuft gerade. Also der Hersteller hat das Dossier eingereicht. Wir haben, begonnen, das Dossier zu bewerten. Wir werden die Bewertung Anfang Februar veröffentlichen. Und dann können wir uns vielleicht wieder treffen und uns über die Ergebnisse austauschen.
Moderatorin[00:46:06] Ja, Herr Schulz, wird die Bewertung, die jetzt erst mal vorliegt, die klinische Anwendung derzeit beeinflussen? Also wäre zu erwarten, dass Kliniken jetzt nicht mehr Lecanemab anwenden?
Jörg B. Schulz[00:46:18] Das glaube ich nicht. Ich kann das ja nur für mich und unsere Klinik beantworten. Das wird keinen Einfluss auf die Anwendung haben. Gründe dafür habe ich ja hinreichend dargelegt.
Moderatorin[00:46:31] Und wie sieht die Behandlungsrealität derzeit in Deutschland aus? Erhalten die Patientinnen und Patienten, die Lecanemab bekommen, auch zusätzlich Memantin?
Jörg B. Schulz[00:46:42] Bei uns kein einziger, denn dann müsste der Patient ja im Stadium der mittelschweren und schweren Demenz sein. Das ist nicht die Indikation für Lecanemab. Also nein.
Lutz Frölich[00:46:54] Das ist ja auch eine Besonderheit, die wir nicht ausführlich und korrekt genug diskutiert haben. Die Versorgungsrealität ist ja nicht nur die pharmakologische Behandlung mit einem Cholinesterase-Inhibitor oder Memantine. Und das nur, das wurde ja auch korrekt gesagt, in mittelschweren bis schweren Demenzstadien, sondern es ist auch eine Vielzahl anderer nicht-pharmakologischer Behandlungsmaßnahmen, die auch darin sind. Und außerdem ist es manchmal die Präferenz der Patienten, die wegen des Nebenwirkungsprofils in relevanter Weise die Cholinesterase-Hemmer nicht mit einbeziehen. Also diese ganze Reduktion auf ein pharmakologisches Vergleichskriterium ist nicht die zweckmäßige Vergleichstherapie, sondern das, was der Arzt bei diesen Patienten individuell für angemessen hält und mit gemeinsamer Entscheidungsfindung mit den Patienten festgelegt hat.
Daniela Preukschat[00:48:00] Ja, ich wollte zum Abschluss sagen, dass ich mich freue, dass Herr Frölich und ich doch noch einen Punkt gefunden haben, in dem wir uns einig sind. Tatsächlich glaube ich auch, dass über die Frage, ob nicht auch die Patienten mit leichter Alzheimerdemenz, die nicht behandelt werden, ob das nicht auch eine relevante Gruppe ist. Das haben wir in unserer Bewertung auch adressiert. Da erwarte ich, dass da jetzt im Stellungnahmeverfahren noch mal diskutiert wird. Wir haben die Daten dafür noch nicht ganz im Dossier vorliegen. Wir haben die nur zusammen mit denen, die die Memantine bekommen, aber das ist bestimmt noch mal eine Gruppe, für die es interessant sein wird, die Daten dann auch noch mal anzuschauen.
Moderatorin[00:48:48] Ja, Frau Preukschat, ich habe noch mal eine weitere Journalistinfrage zum Verständnis. Also die Zulassungsbehörde hat ja entschieden oder hat eine Zulassung empfohlen aufgrund der Wirksamkeit. Jetzt die Frage an Sie: Hat sich die EMA da an der Stelle geirrt, wenn Sie zu einem anderen Ergebnis kommen?
Daniela Preukschat[00:49:08] Also die Fragestellung der Zulassung ist einfach eine andere als die der Nutzenbewertung. Das heißt, man kann das nicht nebeneinander legen, weil das einfach unterschiedliche Fragen sind. Wir bewerten immer den Vergleich zum derzeitigen Therapiestandard und wie ich ausgeführt habe, schauen uns dafür dann auch wirklich nur die Patienten in der Studie an, die auch gemäß Therapiestandard behandelt wurden. Und natürlich, darüber kann man immer lange diskutieren, was ist jetzt der Therapiestandard? Aber das ist das Grundprinzip der Nutzenbewertung. Ich halte das auch für ein großes Privileg, dass wir eben genau mit dem Prozess der Nutzenbewertung erstmals die Datenpakete für diese Patienten bekommen, die wirklich adäquat therapiert wurden, weil das einfach letztlich die Fragestellung ist, die sich in Deutschland, in der Versorgung und in der Nutzenbewertung, die Personen stellen.
Moderatorin[00:50:08] Ich muss jetzt langsam zum Ende kommen. Es ist schon sechzehn Uhr. Ich würde gerne eine Abschlussfrage stellen. Ich möchte erst mal einmal zusammenfassen: Ich sehe, dass die Auswertung vom IQWiG durchaus auf Kritik stößt in der Ärzteschaft. Ich denke, dass da wahrscheinlich in den kommenden Monaten dann auch noch weitere Argumente einfließen werden oder es noch viel Diskussion geben wird. Herr Schulz, Herr Frölich, abschließend würde ich Sie gerne bitten, was Sie sich erhoffen, was am Ende dann bei der endgültigen Nutzenbewertung herauskommt für die Patientinnen und Patienten, die Sie behandeln. Herr Schulz, starten Sie doch bitte mal.
Jörg B. Schulz[00:50:51] Ja, herauskommen sollte, dass das Medikament weiter in Deutschland verfügbar bleibt. Ich hoffe, dass es zu einer guten Preisfindung zwischen den Spitzenverbänden kommen wird. Denn man muss man sich auch klarmachen, was passiert, wenn der Hersteller das Medikament in Deutschland vom Markt nimmt. Ich hatte es ja vorhin gesagt, das IQWiG hat durchaus auch in Europa eine Vorreiterposition und die Preisfindung in Deutschland damit auch. Also wird es in Deutschland vom Markt genommen, wird sich natürlich eine Zwei-Klassen-Medizin etablieren. Dann werden es die, die es sich leisten können, weiterbekommen und der krankenversicherte Patient kann es nicht bekommen. Und das ist ein Szenario, was ich nicht gerne leben und vermitteln möchte.
Lutz Frölich[00:51:41] Ja, Herr Frölich, möchten sie da was ergänzen?
Lutz Frölich[00:51:44] Na ja, ich kann nicht viel hinzufügen. Es ist eine tödliche Erkrankung, die es zu behandeln gilt, die in Stadien, in denen die Patienten noch autonom entscheiden können und sich selbst sozusagen für oder gegen etwas abwägen können, einen qualitativen Unterschied ausmacht – insbesondere auch im Vergleich zu dem, was pharmakologisch bisher verfügbar war. Ich würde mir sehr wünschen und ich gebe Ihnen sehr recht, dass Langzeitdaten hier der entscheidende Punkt sind. Ja, das ist wohl wirklich wahr. Und ich wünsche mir für die Patienten sehr, dass diese Möglichkeit, die in diesen Medikamenten steckt, auch für Deutsche erhalten bleiben. Und was Herr Schulz sagt, das ist auch der letzte Punkt: Die Zwei-Klassen-Medizin, die da zwangsläufig daraus resultieren wird. Das ist wirklich ganz gegen unsere Tradition und ganz gegen unser Wertesystem hier.
Moderatorin[00:52:37] Ja, danke. Frau Preukschat, vielleicht noch abschließend: Wenn es dann weitere Daten gibt, wird es noch eine Neubewertung geben?
Daniela Preukschat[00:52:43] Sofern der gemeinsame Bundesausschuss uns damit beauftragt, wovon auszugehen ist. Wenn es relevante neue Daten gibt, zum Beispiel die zu den symptomatischen Arias, die fehlen ja noch, auch Subgruppenergebnisse fehlen. Und dann werden wir im Januar ein Addendum zu unseren Nutzenbewertungen machen. Ob Langzeitdaten noch eingereicht werden, ist ebenfalls offen.
Moderatorin[00:53:10] Ja, herzlichen Dank. Also es bleibt weiter spannend, wie es am Ende weitergeht mit Lecanemab. Ich danke Ihnen sehr für diese etwas komplizierte – ich hoffe, es konnten alle ganz gut mitkommen – Diskussion zu dieser Nutzenbewertung. Das Transkript werden wir so schnell wie möglich online stellen. Sie finden jetzt auch noch mal im Chat genau den Link zu der Video- und Audioaufzeichnung, die dann online gestellt wird. Da können Sie das noch mal nachhören. Ich danke allen Journalistinnen und Journalisten, die zugehört haben und auch ihre Fragen gestellt haben und ich danke vor allem den Expertinnen und Experten, dass sie hier heute da waren und uns erklärt haben, worum es geht und wie es vielleicht auch weitergeht. Vielen, vielen Dank für Ihre Zeit, und auf Wiedersehen.

