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02.09.2020

Referentenentwurf Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021

Am Montag tauchten die ersten Berichte über den Referentenentwurf für die Novelle des ErneuerbareEnergienGesetzes (EEG 2021) auf. Seit gestern hat auch das SMC eine Kopie zur Verfügung. Nach einer ersten Durchsicht der 140 Seiten ist uns aufgefallen, dass die Ausbaupfade für Wind- und Photovoltaik angehoben werden und eine Regelung eingeplant wird, wie der vermutliche Stromverbrauch 2030 überprüft werden kann (§97 EEG 2021). Ferner enthält die Novelle auch Vorschriften für den Weiterbetrieb von Anlagen, deren Förderung nach 20 Jahren ausläuft (Ü20-Anlagen) und sieht einen Fortfall der EEG-Förderung bei negativen Börsenstrompreisen vor (§51). Der Ausbau von Wind und Biomasse soll im Süden gesondert gefördert werden, außerdem greift das neue EEG die Klimaschutzziele des Bundes auf.

Übersicht

     

  • Prof. Dr. Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin der Abteilung "Energie, Verkehr und Umwelt", Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
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  • Prof. Dr. Uwe Leprich, Dozent für Wirtschaftspolitik, Energiewirtschaft, Umweltpolitik und ehemaliger Abteilungsleiter für Klimaschutz und Energie des Umweltbundesamtes, Universität des Saarlandes
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  • Dr. Thomas Benz, Geschäftsführer der Energietechnischen Gesellschaft im VDE (VDE ETG), Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, Frankfurt am Main
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Statements

Prof. Dr. Claudia Kemfert

Abteilungsleiterin der Abteilung "Energie, Verkehr und Umwelt", Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

„Die Reform des EEG ist überfällig, da ab Januar 2021 zehntausende Anlagen aufgrund fehlender Rahmenbedingungen ab- und rückgebaut werden müssten. Der Energiewende droht somit das Aus. Daher ist es gut und richtig, dass die überfälligen Maßnahmen zur Reform des EEG endlich angegangen werden.“

„Der Referentenentwurf enthält einige wichtige Schritte in die richtige Richtung, aber auch problematische Vorgaben. Der Entwurf korrigiert richtigerweise einige bisherige Fehlentwicklungen, indem beispielsweise auch windschwächere Regionen wie in Süddeutschland stärker berücksichtigt werden. Zudem sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Überfällig sind auch Verbesserungen und Anpassungen beim Mieterstrom. Die bisherigen Vorgaben sind zu kompliziert und damit abschreckend.“

„Zudem ist es richtig, die Prognosen des zukünftigen Stromverbrauchs regelmäßig zu evaluieren, da es in der Tat aufgrund einer verstärkten Elektrifizierung des Verkehrs und der Wirtschaft insgesamt zu einer Steigerung des Stromverbrauchs kommen kann. Dabei bringt der Ersatz fossiler Energien durch Strom höhere Wirkungsgrade und damit eine bessere Energieeffizienz mit sich, was tendenziell auch zu einem sinkenden Strombedarf führen kann.“

„Die Produktion von Wasserstoff, wie von der Bundesregierung angestrebt, führt jedoch zu erheblichen Stromnachfragesteigerungen. Es ist ratsam, dass Strom so effizient wie möglich eingesetzt wird und Wasserstoff nur dort zum Einsatz kommt, wo es keine direkte elektrische Alternative gibt.“

„Die Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage zu befreien, ist richtig. Dabei kommt es aber entscheidend darauf an, dass ausschließlich grüner Wasserstoff berücksichtigt wird, nicht blauer, grauer oder türkiser." (Die Farben bezeichnen verschiedene Methoden, um Wasserstoff aus Methan zu gewinnen. Von diesen ist derzeit nur grauer Wasserstoff im Industriellen Maßstab verfügbar ist; Anm. d. Red.)
 

„Die geplanten Ausbauziele sind jedoch zu niedrig. Um die Klimaziele zu erreichen und eine Ökostromlücke zu vermeiden, sollten EE-Ausbauziele auf 75 Prozent im Jahr 2030 erhöht werden (statt 65 Prozent). Es sind jährliche Zubaumengen von 9,8 GW Photovoltaik und 5,9 GW Wind Onshore notwendig. Offshore Wind sollte bis 2030 auf insgesamt 25 GW ausgebaut werden. Zudem ist es richtig, dass man finanzielle Beteiligungsmodelle für betroffene Kommunen anbieten will. Dies erhöht die Akzeptanz.“

Prof. Dr. Uwe Leprich

Dozent für Wirtschaftspolitik, Energiewirtschaft, Umweltpolitik und ehemaliger Abteilungsleiter für Klimaschutz und Energie des Umweltbundesamtes, Universität des Saarlandes

„Die gute Nachricht zuerst: Der EEG-Referentenentwurf adressiert einige wichtige Hemmnisse, die dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland entgegenstehen, und beseitigt sie zumindest teilweise. Dazu gehören die überfällige Abschaffung der Netzausbaugebiete für Windanlagen ebenso wie die institutionalisierte finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der Windstromerzeugung vor Ort. Eindeutige Regelungen hingegen, den völlig aus dem Ruder gelaufenen Artenschutz als Haupthemmnis für die Genehmigung von Windanlagen wieder einzufangen, fehlen und werden durch allgemeine Absichtserklärungen vertuscht.“

„Wie ein roter Faden durch die Novelle zieht sich die offensichtlich große Angst des Gesetzgebers vor der dezentralen Bürgerenergie. Sie wird verschärft in Quarantäne gehalten, um einer drohenden Ansteckungsgefahr zu begegnen: Der Eigenverbrauch wird weiterhin mit EEG-Umlage belegt und für Ausschreibungsteilnehmer generell untersagt. Solaranlagen müssen künftig bereits ab 500 kW Leistung in das bürokratische Ausschreibungsverfahren und ab 2025 sogar ab 100 kW – bislang waren es 750 kW. Und falls es Solaranlagenbetreiber, deren Anlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, wagen sollten, ihren Strom nicht ins Netz einzuspeisen und ihn stattdessen selber nutzen wollen, müssen sie sich einen teuren ‚intelligenten‘ Zähler anschaffen, der die Ersparnisse größtenteils wieder auffrisst. In der Summe ist die Novelle eine klare Absage an die Energiewende ‚von unten‘.“

„Konzeptionell irrlichtert der Entwurf weiterhin im ökonomischen Nirwana mit der Vorstellung, der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse ‚marktgetrieben‘ erfolgen. Das alte Marktmodell der Liberalisierung, wonach Kraftwerke mit unterschiedlich hohen Brennstoffkosten gegeneinander antreten, wird ohne intellektuelle Schamesröte in die heutige Welt übertragen, in der sich immer mehr Anlagen mit Brennstoffkosten Null ergänzen, um die Nachfrage abzudecken.“

„Diese in den Köpfen offensichtlich einbetonierte Denkfaulheit führt dann künftig dazu, den EEG-Anlagen die Vergütung komplett zu versagen, wenn die Börsenpreise länger als 15 Minuten negativ sind. War bislang die deutlich längere Zeitspanne von sechs Stunden schon der Investitionssicherheit abträglich, so muss diese Neuregelung als verheerend und diametral in die falsche Richtung weisend charakterisiert werden. Die letzten Monate haben corona- und wetterbedingt bereits demonstriert, was passiert, wenn eine niedrige Nachfrage auf ein hohes Angebot von Wind- und Solarstrom trifft: Die Börsenpreise gehen in den Keller und werden immer dann negativ, wenn die inflexiblen Braunkohlekraftwerke Geld mitbringen, um am Netz bleiben zu dürfen. Geld, das ihnen künftig durch üppige Entschädigungszahlungen ausreichend zur Verfügung steht. In einer solchen Situation die Strombörse weiterhin als den Markt anzusehen, der die richtigen Signale für die Transformation des Stromsystems liefert, bremst diese in Wirklichkeit ab.“

„Schließlich verpasst die Novelle etliche Chancen, einige langjährige Baustellen aufzuräumen. Dazu gehört eine Reform der Besonderen Ausgleichsregelung, die mit größerer Sorgfalt nur die tatsächlich in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedrohten Unternehmen privilegiert und zudem sinnvollerweise steuerfinanziert werden sollte. Und dazu gehört auch die Fixierung eines steigenden Anteils erneuerbarer Energien an den Regelenergiemärkten, um auch dort die bislang dominierenden Kohlekraftwerke rasch aus dem Spiel zu nehmen.“

„Von einem ‚grundlegend‘ novellierten EEG, wie die Regierung es stolz verkündet, kann zusammenfassend also in keiner Weise die Rede sein. Das zentrale, auf einen einheitlichen Großhandelsmarkt fixierte Stromsystem ist ein Auslaufmodell, das ersetzt werden muss durch ein deutlich dezentralisierteres System. Dafür müssen das Energiewirtschaftsgesetz und das EEG unter ein neues Energieleitgesetz zusammengefasst werden.“

Dr. Thomas Benz

Geschäftsführer der Energietechnischen Gesellschaft im VDE (VDE ETG), Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, Frankfurt am Main

„Der in §4 neu gefasste Ausbaupfad der Erneuerbaren Energien entspricht dem Zielmodell im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 9. Oktober 2019. Dieses Zielmodell geht für das Jahr 2030 von einem Stromverbrauch im Bereich des heutigen Verbrauchsniveaus (rund 580 TWh) aus. Die Bundesregierung geht dabei allerdings davon aus, dass die zunehmende Stromnachfrage der Bereiche Wärme und Verkehr durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kompensiert werden kann. Ein höherer Stromverbrauch, wie durch verschiedene wissenschaftliche Studien prognostiziert, würde den Ausbaubedarf erneuerbarer Energien zum Erreichen des 65-Prozent-Ziels erheblich steigern. Hinzu kommen die anhaltende Stagnation beziehungsweise das Erliegen beim Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere von Onshore-Windanlagen, was zu einer Verkürzung des Zeitstrahls führt und ein noch entschlosseneres Handeln erfordert.“

„Für Ü20-Anlagen (‚ausgeförderte Anlagen‘) sieht der Referentenentwurf vor, dass der Anspruch auf vorrangige Einspeisung bestehen bleibt und die Anlagenbetreiber an der Direktvermarktung teilnehmen. Für Betreiber kleiner Anlagen ist jedoch ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung oft nicht wirtschaftlich darstellbar, da sie einen teuren Smart Meter anschaffen und ihren Überschussstrom am Strommarkt selbst vermarkten müssen. Der Gesetzgeber schafft zwar die Alternative, den in der Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen, die damit verbundenen Vermarktungserlöse werden jedoch vergleichsweise gering ausfallen und damit wenig attraktiv sein. Unter diesen Bedingungen ist zu befürchten, dass viele Anlagen nicht mehr weiter betrieben und abgebaut werden. Eine Möglichkeit, an dieser Stelle gegenzusteuern wäre zum Beispiel die anteilige EEG-Umlage auf den PV-Eigenverbrauch abzuschaffen.“

Auf die Frage, welche weitere Änderung wichtig ist und warum? 
„Zwei Dinge sind wichtig. Einerseits: mehr dezentrale Prosumer-Anlagen mit Sektorenkopplung. PV-Anlagen sind in Verbindung mit einem Batteriespeicher besonders gut für die lokale Umsetzung der Sektorenkopplung (Wärmepumpen, E-Mobilität) geeignet. Zudem können mithilfe eines intelligenten Energiemanagementsystems Last- und Erzeugungsspitzen geglättet und damit Netzengpässe vermieden und Netzausbau verringert werden (netzdienliches Verhalten). Die Flexibilitätspotenziale von Prosumern werden jedoch aufgrund regulatorischer Barrieren bislang größtenteils nicht gehoben. Andererseits: technologieneutrale Flexibilitätsmärkte für Erzeuger, flexible Lasten und Speicher aller Art. Netzdienliches Verhalten von Prosumern lässt sich am besten durch Preisanreize beziehungsweise durch eine wettbewerbliche Vermarktung der Flexibilität erreichen. Hierzu sind die regulatorischen Barrieren für die Etablierung entsprechend ausgestalteter Flexibilitätsmärkte zu beseitigen.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Alle: Keine Angaben erhalten.