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17.09.2020

EU-Kommission veröffentlicht Details zu verschärften Klimaschutzzielen

Am 17.09.2020 hat Frans Timmermans, EU-Kommissar für Klimaschutz und Vizepräsident der EU-Kommission, die Details zu den verschärften EU-Klimaschutzzielen der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf einer Pressekonferenz veröffentlichte er konkrete Vorschläge für mögliche Änderungen des Europäischen Klimagesetzes [1] sowie umfassenden Folgeabschätzungen [2][3] der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen, auf deren Grundlage das verschärfte EU-Klimaschutzziel formuliert wurde.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte am Tag zuvor in ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament zur „Lage der Union 2020“ [4] eine Verschärfung des EU-Klimaschutzziels auf 55 Prozent Emissionsverminderung der Treibhausgase bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990 bekanntgegeben. Dies gilt als wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zu Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2050. Wird dieses Ziel nicht erreicht, dann ist die Einhaltung das Erreichen des Pariser Klimaschutzziels nicht möglich.

Die EU-Kommission sieht eine Verschärfung des EU-Klimaschutzziels als notwendig an, da „mit den derzeitigen Zielvorgaben [...] bis 2050 lediglich eine Verringerung um 60 Prozent“ erreicht würde [5]. Um die ambitionierteren Ziele zu erreichen will sie unter anderem das EU-Emissionshandelssystem überprüfen, die Energieeffizienz steigern, den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, die CO2-Emissionsgrenzen von Autos neu diskutieren und auch berücksichtigen, inwiefern die Speicherung von COdurch veränderte Landnutzung und die Forstwirtschaft einen Beitrag leisten könnte.

Experten haben die Details zur Änderung des Europäischen Klimaschutzgesetzes eingeschätzt. Vorab hatte das SMC außerdem Expertinnen und Experten gefragt, worauf es bei der Nachschärfung und Konkretisierung der EU-Klimaschutzziele ankommt; auch diese Statements finden Sie untenstehend.

Übersicht

     

  • Prof. Dr. Niklas Höhne, Leiter und Geschäftsführer, New Climate Institute, Köln
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  • Dr. Jakob Wachsmuth, Competence Center Energiepolitik und Energiemärkte, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe
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  • Matthias Buck, Leiter Europäische Energiepolitik, Agora Energiewende, Berlin
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  • Prof. Dr. Reimund Schwarze, Leiter der AG Klimawandel und Extremereignisse, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig
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Statements

Prof. Dr. Niklas Höhne

Leiter und Geschäftsführer, New Climate Institute, Köln

Zu notwendigen Nachschärfungen der EU-Klimaziele, bevor konkrete Ziele veröffentlicht wurden (Stand 15.09.2020)
„Die Überarbeitung des Klimaziels der EU für das Jahr 2030 ist überfällig. Es ist längst veraltet und stammt aus der Zeit vor dem Pariser Klimaschutzabkommen, vor der `Fridays for Future`-Bewegung und vor der Corona-Krise. Eine Verringerung der Treibhausgasemissionen auf 50 Prozent entsprechen den bereits von der EU und den Mitgliedstaaten verabschiedeten anderen Zielen, zum Beispiel für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. 55 Prozent weniger Emissionen wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Die EU würde dann aber nur so schnell Emissionen reduzieren, wie es die ganze Welt für eine Beschränkung der Erwärmung um 1,8 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau tun müsste. Aber auch 65 Prozent Verminderung sind technisch umsetzbar, was der global nötigen Reduktionsrate für das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels entspräche.“

„Das Pariser Klimaschutzabkommen verlangt ‚höchst mögliche Ambition‘ bei der Vorlage neuer Ziele in diesem Jahr. Die EU könnte ein Vorreiterrolle einnehmen, da bisher nur acht (kleinere) Länder ein neues Klimaziel vorgelegt haben.”

Zu konkreten Änderungen des Europäischen Klimagesetzes (Stand 17.09.2020)
„Die Überarbeitung des Klimaziels der EU für das Jahr 2030 ist überfällig. Es ist veraltet und stammt aus der Zeit vor dem Pariser Klimaschutzabkommen, vor der ‚Fridays for Future‘-Bewegung und vor der Corona-Krise.“

„Als erster großer Emittent würde die EU das Klimaschutzziel für 2030 erhöhen, wie es das Pariser Klimaschutzabkommen vorschreibt. Das wäre ein Meilenstein, denn bisher hat das kein großes Land getan. Wenn die EU auch China zu höheren Zielen mitreißen könnte, wie sich beim EU-China-Gipfel am Dienstag andeutete, wäre das ein Durchbruch.“

„Um einer Vorreiterrolle wieder wirklich gerecht zu werden und im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens zu handeln, müsste die EU aber mehr als die 55 Prozent reduzieren. Bei voller Einhaltung der 55 Prozent Reduktion würde die EU nur so schnell Emissionen reduzieren, wie es die ganze Welt für eine Beschränkung der Erwärmung um 1,8 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau tun müsste. Der EU kommt aber eine besondere Verantwortung zu und sie müsste die Emissionen schneller als der globale Durchschnitt reduzieren. Mehrere Studien zeigen, dass auch 65 Prozent Verminderung technisch umsetzbar wären. Das wäre die ‚höchst mögliche Ambition‘ – wie vom Pariser Klimaschutzabkommen verlangt – und entspräche der global nötigen Reduktionsrate für das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels.“

„Eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf 50 Prozent wird ungefähr schon erreicht, wenn die anderen bereits von der EU und den Mitgliedstaaten verabschiedeten Ziele – zum Beispiel für Energieeffizienz und erneuerbare Energien – umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen 55 Prozent weniger Emissionen gehen also in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus [a].“

„Eine Änderung der Berechnungsgrundlage des Ziels erschwert den Vergleich mit dem alten Ziel. Die Einbeziehung der CO2-Aufnahme durch Wälder erleichtert das Erreichen, der Brexit erschwert das Erreichen. Das alte 2030er-Ziel wurde dafür gelobt, dass es Forstwirtschaft klar ausgeklammert hatte. Zwei getrennte Ziele – eines für Emissionen und eines für CO2-Aufnahme – wäre transparenter gewesen [b].“

„Um einen fairen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen zu leisten, muss die EU zusätzlich zu eigenen Emissionsminderungen auch anderen Ländern bei der klimafreundlichen Entwicklung helfen. Die Strategie der EU-Kommission spart diesen Punkt aus.“

Dr. Jakob Wachsmuth

Competence Center Energiepolitik und Energiemärkte, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe

Zu notwendigen Nachschärfungen der EU-Klimaziele, bevor konkrete Ziele veröffentlicht wurden (Stand 15.09.2020)
„Die beiden aus meiner Sicht wichtigsten Punkte sind zum Einen: Wird ein klarer Bezug zu den Zielen des Pariser Abkommens hergestellt? Dies bedeutet nicht nur auf die Emissionen in einzelnen Jahren zu schauen, sondern auf die kumulierten Emissionen bis zum Netto-Null-Ziel für 2050. Das heißt, es geht auch um den Pfad bis zum Jahr 2030 und danach.“

„Und zum Anderen: Wird klar, wie die Kommission die Ambitions-Steigerung umsetzen will? In Bezug auf die Hauptinstrumente Emissionshandel und `Effort Sharing Regulation` (verbindliche, vertraglich vereinbarte Reduktionsziele, die jeder EU-Staat zur Verminderung der Treibhausgasemissionen beizusteuern hat [a][b]; Anm. d. Red.) stellt sich die Frage, wie das höhere Ziel aufgeteilt werden soll und was dies für die Lastenteilung zwischen den Mitgliedsstaaten bedeutet. Denn es ist ja zu erwarten, dass einige Mitgliedsstaaten ein höheres Ziel nicht mit tragen wollen.“

Zu konkreten Änderungen des Europäischen Klimagesetzes (Stand 17.09.2020)
Mit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Steigerung des Ziels für das Jahr 2030 zur Minderung der Treibhausgasemissionen von 40 Prozent auf 55 Prozent gegenüber 1990 rückt die Kommission ein gutes Stück näher an die Bedarfe zur Beschränkung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad heran, wie sie im Pariser Klimaabkommen festgeschrieben ist. Hierzu braucht es aber zusätzlich eine klare Begrenzung der kumulierten Treibhausgasemissionen auf dem Pfad hin zur Treibhausgasneutralität, also einem Gleichgewicht von Emissionen und Treibhausgassenken. Das wurde von der Kommission bisher weder in der aktuellen Kommunikation noch im Entwurf des Europäischen Klimaschutzgesetzes aufgegriffen.“

„Das von der Kommission vorgelegte ‚Impact Assessment‘ zeigt klar, dass die sozialen und ökonomischen Wirkungen einer Minderung um 50 bis 55 Prozent bis zum Jahr 2030 aus volkswirtschaftlicher Sicht beherrschbar sind. Der Unterschied zwischen 50 und 55 Prozent ist dabei gering, während die positiven Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit bei 55 Prozent Minderung deutlich größer ausfallen.“

„Die vorgelegten Pfade zum Erreichen des 55 Prozent-Ziels bringen jedoch zwei große Herausforderungen mit sich. Zum einen muss der nötige Strukturwandel hin zu einer nicht-fossilen Wirtschaft politisch massiv unterstützt werden, um eine hohe Arbeitslosigkeit in bestimmten Branchen und Regionen zu vermeiden. Zum anderen müssen enorme Investitionen in grüne Technologien in allen Sektoren mobilisiert werden. Diese Herausforderungen spiegeln sich in den Weichenstellungen bezüglich des europäischen Finanzrahmens bisher nur teilweise wider, weshalb das ‚Impact Assessment‘ hier Anpassungsbedarf sieht.“

„Das vorgeschlagene Ziel einer 55-prozentigen Minderung bezieht sich auf die gesamten heimischen Netto-Treibhausgasemissionen. Es werden also im Gegensatz zum bestehenden 40-Prozent-Ziel auch natürliche Treibhausgassenken wie Wälder miteinbezogen. Laut dem ‚Impact Assessment‘ entspricht dies bei den untersuchten Politik-Optionen einer Minderung der Brutto-Emissionen um knapp 53 Prozent. Die Ambitionssteigerung ist also etwas geringer als es den Anschein macht.“

„Das bestehende europäische Ziel der Treibhausgasneutralität für das Jahr 2050 lässt sich nur erreichen, wenn die Brutto-Emissionen auf ein Minimum reduziert werden und zugleich ausreichend Treibhausgassenken zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus der Landwirtschaft und der Zementherstellung geschaffen werden. Wird auf dem Weg dorthin zu stark auf Senken gesetzt, droht die Gefahr, dass die notwendige Reduktion der Brutto-Emissionen auf Grund von Pfadabhängigkeiten nicht mehr erreichbar ist. Die EU sollte sich daher 2030-Ziele sowohl für Brutto- als auch für Nettoemissionen setzen. Dazu bietet die offene Übersetzung des Gesamtziels in die Verordnungen zu Emissionshandel, Klimaschutz und Landnutzung die Möglichkeit.“

Matthias Buck

Leiter Europäische Energiepolitik, Agora Energiewende, Berlin

Zu konkreten Änderungen des Europäischen Klimagesetzes (Stand 17.09.2020)
„Die Europäische Kommission hat eine Erhöhung des EU-Klimaschutzziels für das Jahr 2030 von bisher minus 40 Prozent auf minus 55 Prozent gegenüber 1990 angekündigt. Die Zielerhöhung selbst wird ab sofort Gegenstand eines bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einem Europäischen Klimaschutzgesetz, welches das EU-Klimaneutralitätsziel rechtlich verankern wird.“

„Was aussteht, sind konkrete Gesetzesvorschläge für zusätzliche Maßnahmen, um das höhere EU-Ziel für 2030 zu erreichen. Deshalb kündigt die Kommission eine größere Zahl von europäischen Gesetzesvorschlägen für Juni 2021 an. Und sie beschreibt, mit welchem Mix an europäischen und nationalen Maßnahmen Europa einen glaubwürdigen Pfad Richtung Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 einschlagen kann.“

„Seit Amtsantritt von Ursula von der Leyen als Präsidentin der EU-Kommission gab es viele politische Absichtserklärungen zum Klimaschutz, jetzt wird es konkret.“

„Ursula von der Leyen ist mit dem Versprechen angetreten, Klimaschutz zu einem zentralen Thema ihrer Kommissions-Präsidentschaft zu machen. Und sie liefert. Trotz Corona. Und trotz erheblicher Widerstände aus Teilen der Wirtschaft. Die Kommission legt überzeugend dar, dass die wirtschaftliche Erholung Europas und eine deutliche Beschleunigung beim Klimaschutz zusammengedacht werden müssen. Sie zeigt, dass mehr Klimaschutz technisch möglich ist und die Vorteile eines beschleunigten Handelns mögliche Nachteile weit überwiegen. Es ist gut, dass die Kommission deutlich macht, beschleunigten Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie von Anfang an zusammenzudenken. Ebenso positiv ist die Betonung eines sozial ausgewogenen Klimaschutzes.“

„Wichtige Richtungsentscheidungen der EU-Kommission sind die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels auf die Sektoren Verkehr und Gebäude und das aktive Einbeziehen der Landwirtschaft in die Klimaschutzbemühungen Europas. Hier präsentiert die Kommission aber noch keine Lösungen. Ab jetzt wird es darum gehen, konkrete Optionen sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile klar zu benennen und zu diskutieren.“

„Sehr zu begrüßen sind die klaren Aussagen zur beabsichtigten weiteren Verschärfung der CO2-Standards für PKW parallel zu einer möglichen Ausweitung des EU-Emissionshandels.“

„Richtig ist, dass durch den Einbezug der Land- und Forstwirtschaft der Klimaschutzbeitrag der anderen Sektoren etwas geringer ausfallen kann, um ein Minus-55-Prozent-Ziel zu erreichen – wir sprechen hier von etwa zwei bis drei Prozent. Nach Einschätzung von Agora Energiewende könnte Europa ein Minus-55-Prozent-Reduktionsziel ohne den Einbezug der Landwirtschaft erreichen. Aber auch das jetzt von der EU-Kommission vorgeschlagene Ziel lässt sich nur durch deutlich stärkeren Klimaschutz in allen Lebensbereichen und in allen Sektoren der Wirtschaft erreichen. Die bis heute von den Mitgliedstaaten geplanten Maßnahmen werden nur minus 41 Prozent Reduktionen bis 2030 liefern.“

Prof. Dr. Reimund Schwarze

Leiter der AG Klimawandel und Extremereignisse, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig

Zu notwendigen Nachschärfungen der EU-Klimaziele, bevor konkrete Ziele veröffentlicht wurden (Stand 15.09.2020)
„Es geht nun zentral um die Übersetzung: um den Vollzug der ambitionierten EU-Klimaschutzziele – also mindestens 50 Prozent weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 – auch in konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduktion in den Mitgliedsstaaten. Dabei stellen sich einige wichtige Fragen: Gibt es ein EU-Emissionsbudget 2030 und nationale Rahmengebungen? Was passiert bei Vertragsverletzungen, Stichwort Good Governance? Gibt es Sanktionen bei Verletzung? Gibt es ein ausreichendes finanzielles EU-Budget oder anderes als Hilfe zur Finanzierung der Maßnahmen der Mitgliedsstaaten? Und noch einige mehr.“

Zu konkreten Änderungen des Europäischen Klimagesetzes (Stand 17.09.2020)
„Die EU hat mit der Reduktion von mindestens 55 Prozent der CO2-Emissionen bis 2030 ein ehrgeiziges Klimaziel gesetzt. Die Wettbewerbswirkungen dieses Ziels werden beträchtlich sein, wenn auf dem Klimagipfel in Glasgow (COP26) nicht alle Länder, inklusive der USA, diesem Weg ambitionierter Klimapolitik folgen. Das Ziel der EU wird nur dann durchzuhalten sein, wenn an der Grenze Ausgleichszahlungen von Ländern mit geringen Ambitionen in der Klimapolitik verlangt werden – das heißt, ein sogenannter Carbon Border Adjusment Mechanism (CBAM) installiert wird. Eine Folgenabschätzung für CBAM fehlt zum gegenwärtigen Stand, dabei wurden bereits 5 bis 14 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr nach Einführung von CBAM für den Haushalt veranschlagt. Die Ziele des CBAM, die politischen Optionen, die Operationalisierung, die Verwendung der Einnahmen und weiteres wurde im Impact Assessment nicht behandelt, obwohl sie zwingend als Erwägungsgrund dazu gehören. Bis 28. Oktober läuft die Frist für die Konsultation zu den CBAM der Kommission, mit einer Liste der Sektoren, Gestaltung, Auswirkungen. Erst im zweiten Quartal 2021 wird diese Liste endgültig als Folgenabschätzungsbericht ausformuliert vorliegen - ein bisschen spät in einem sonst straffen Zeitregime.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Dr. Jakob Wachsmuth: „Mitarbeitende des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung, an dem ich tätig bin, haben die EU-Kommission parallel zum vorliegenden Impact Assessment im Rahmen des Projekts „Possible extension of the EU Emissions Trading System (ETS) to cover emissions from the use of fossil fuels in particular in the road transport and the buildings sector“ (innerhalb des Rahmenvertrags CLIMA.001/FRA/2015/0014) zu ausgewählten Themen beraten. Ich bin mir jedoch keines Einflusses davon auf meine Stellungnahme bewusst."

Alle anderen: Keine Angaben erhalten.

Literaturstellen, die von den Experten zitiert wurden

[a] Höhne N et al (2019): A possible 2050 climate target for the EU. New Climate Institute.

[b] Jeffery L et al. (2020). Options for carbon dioxide removals. New Climate Insititute. Erklärung, warum Emissionsreduktionen und Forstwirtschaft getrennte Ziele erhalten sollten.

Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden

[1] EU-Kommission (2020): Der Klimazielplan für 2030. deutsch, englisch

[2] EU-Kommission (2020): „The 2030 Climate Target Plan - Impact Assessement, Part 1".

[3] EU-Kommission (2020): „The 2030 Climate Target Plan - Impact Assessement, Part 2".

[4] EU-Kommission (2020): Präsidentin von der Leyens Rede zur Lage der Union bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments

[5] EU-Kommission (2020). Lage der Union: Fragen und Antworten zum Klimazielplan für 2030.

Weitere Recherchequellen

Europäische Kommission (2019): Der europäische Green Deal. generelle Roadmap

Öko-Institut and Agora Energiewende (2020): How to Raise Europe’s Climate Ambitions for 2030: Implementing a -55% Target in EU Policy Architecture. Machbarkeitsstudie