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26.10.2022

EU-Kommission schlägt neue Grenzwerte für Luftschadstoffe vor

     

  • Vorschlag der EU-Kommission sieht teilweise massive Absenkung der Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2030 vor
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  • neue Grenzwerte für NO2 wären bei aktueller Luftqualität an circa der Hälfte aller deutschen Messstationen überschritten
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  • Forschende: Schritt in richtige Richtung, medizinisch und ökonomisch sinnvoll 
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Die EU-Kommission hat am 26.10.2022 ihren Vorschlag für neue Grenzwerte für zwölf Luftschadstoffe veröffentlicht (siehe Primärquelle). Dieser sieht teilweise massive Absenkungen der aktuell gültigen Vorgaben vor. So liegt der vorgeschlagene Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) künftig bei nur noch 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, nicht mehr wie bisher bei 40 Mikrogramm. Auch für Feinstaub PM2.5 soll das Limit stark abgesenkt werden: 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft statt bisher 25 Mikrogramm. Zudem soll der Grenzwert für Feinstaub PM10 auf 20 statt bisher 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken und der maximale Tagesmittelwert für Schwefeldioxid (SO2) auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft statt bisher 125 Mikrogramm. Auch wenn der Vorschlag den Empfehlungen der Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) [I] nicht in letzter Konsequenz folgt – was auch nicht zu erwarten war –, sind die Verschärfungen dennoch massiv. Teilweise hätte dies große Auswirkungen auf die Maßnahmen zur Luftreinhaltung – wie etwa innerstädtische Fahrverbote. In Deutschland zum Beispiel würde bei einer entsprechenden Verschärfung des NO2-Grenzwertes aktuell an knapp der Hälfte der Messstationen dieses Limit überschritten.

 

 

Eine Tabelle zum Vergleich der Richt- und Grenzwerte der WHO Guidelines von 2005 und 2021 sowie der aktuellen EU-Grenzwerte und der nun vorgebrachten Vorschläge der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link.

Der Vorschlag der EU-Kommission bildet den Auftakt des Gesetzgebungsprozesses, in dem sich in den kommenden Monaten auch der EU-Rat und das Parlament positionieren müssen. Erst am Ende dieses Prozesses sind die dann ausgehandelten Vorgaben rechtsgültig. Sollten die Grenzwerte in der vorgeschlagenen Form in Kraft treten, müssten die Mitgliedsstaaten diese bis spätestens 2030 einhalten – mit einer Ausnahme für Regionen, die das aus gut belegten Gründen bis dahin nicht erreichen können. Dieser Schritt ist Teil des „Zero Pollution Action Plan“ [II], den die EU als Teil ihres Green Deals veröffentlicht hat.

Die EU hatte nach der Veröffentlichung der aktualisierten WHO Air Quality Guidelines 2021 angekündigt, die geltenden Standards zu überarbeiten, „um sie enger an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anzugleichen“ [III]. Die Weltgesundheitsorganisation legt ihre Richtwerte rein gesundheitlich präventiv fest. Sie sucht dabei nach Zusammenhängen zwischen Exposition und Wirkung: Welche Schadstoffbelastung in welcher Dosis tritt gemeinsam mit welchen gesundheitlichen Effekten auf? Die WHO-Richtwerte sind rechtlich nicht verbindlich.

Luftverschmutzung ist global eine der größten Gefahren für die menschliche Gesundheit. Die Europäische Umweltagentur EEA geht von etwa 417.000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr in 41 europäischen Staaten aus [IV]. Hintergrundinformationen zur Maßzahl der vorzeitigen Todesfälle liefert dieses Fact Sheet des SMC [V]. Etwa acht Prozent der städtischen Bevölkerung in der EU sind Belastungen mit Feinstaub PM2.5 ausgesetzt, die die jetzigen Grenzwerte der EU überschreiten. Wenn die bisherigen WHO-Richtwerte als Maßstab gelten, sind es sogar 77 Prozent. Die WHO betont: Wenn ihre Richtwerte für Feinstaub PM2.5 eingehalten würden, könnten etwa 80 Prozent der auf diesen Schadstoff zurückzuführenden vorzeitigen Todesfälle vermieden werden.

Die Grafiken wurden am 04.07.2023 aktualisiert.

Übersicht

     

  • Prof. Dr. Barbara Hoffmann, Leiterin der Arbeitsgruppe Umweltepidemiologie, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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  • Prof. Dr. Jens Borken-Kleefeld, Professor für Verkehrsökologie, Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr, Technische Universität Dresden
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  • Prof. Dr. Annette Peters, Direktorin Institute of Epidemiology II, Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, München, und Direktorin des Münchner Zentrum für Gesundheitswissenschaften, Ludwig-Maximilians-Universität München
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  • Marion Wichmann-Fiebig, Leiterin der Abteilung II 4 Luft, Fachbereich Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme, Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau
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  • Prof. Dr. Stefan Reis, Leiter des Wissenschaftlichen Bereiches Atmospheric Chemistry and Effects, Centre for Ecology and Hydrology, Edinburgh, Vereinigtes Königreich
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  • Assoz.-Prof. PD Dr. Hans-Peter Hutter, Stellvertretender Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin am Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien, Österreich
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  • Dr. Volker Matthias, Abteilungsleiter Chemietransportmodellierung, Institut für Umweltchemie des Küstenraumes, Helmholtz Zentrum Hereon GmbH, Geesthacht
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  • Dr. Robert Wegener, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bereich IEK-8: Troposphäre, Institut für Energie- und Klimaforschung, Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ), und Leiter der Kalibrierzentren für Stickoxide innerhalb des ACTRIS-Netzwerkes und des Global Atmosphere Watch Netzwerkes der WMO
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  • Dr. Christoph Hüglin, Leiter des Nationalen Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL) und Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Labor für Luftfremdstoffe und Umwelttechnik, Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Duebendorf, Schweiz
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  • Dr. Tamara Schikowski, Arbeitsgruppenleiterin Umweltepidemiologie von Lunge, Gehirn und Hautalterung, Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung GmbH (IUF), Düsseldorf
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Statements

Prof. Dr. Barbara Hoffmann

Leiterin der Arbeitsgruppe Umweltepidemiologie, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

„Mit der Absenkung der verbindlich einzuhaltenden Grenzwerte von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Feinstaub (PM2.5) und 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Stickstoffdioxid stellt der heute vorgestellte Gesetzentwurf eine Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Luftqualitätsrichtlinie von 2008 dar. Allerdings bleibt der Gesetzentwurf damit weiterhin erheblich hinter den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Richtwerten von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Feinstaub und 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Stickstoffdioxid zurück. Oberhalb dieser Richtwerte kommt es zu schwerwiegenden Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen. Besonders besorgniserregend ist, dass es in dem Gesetzentwurf keinen klaren Zeitplan für die Erreichung der Richtwerte der WHO Air Quality Guidelines gibt. Hierdurch besteht die Gefahr, dass nach Erreichen der neuen gesetzlichen Grenzwerte keine weiteren Bemühungen zur Absenkung der Schadstoffbelastung unternommen werden.“

„Luftverschmutzung ist nach wie vor der größte umweltbezogene Risikofaktor für Krankheiten und vorzeitige Sterbefälle in Europa. Alle profitieren gesundheitlich von einer besseren Luftqualität, besonders Kinder, Schwangere, Menschen mit Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen und ältere Menschen. Eingeatmeter Feinstaub führt nicht nur zu schweren Herz- und Lungenerkrankungen, löst Krebs aus und schädigt – ähnlich wie Tabakrauch – ungeborene Kinder, sondern kann bis in das Gehirn vordringen und Demenz auslösen beziehungsweise die geistige Entwicklung von Kindern bremsen. Dies stellt eine große Belastung sowohl für die betroffenen Familien als auch für die Gesellschaft insgesamt dar. Die Kosten-Nutzen-Rechnungen, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegen, zeigen eindeutig, dass sich eine schnelle Absenkung der Luftschadstoffe auf die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Werte auch aus finanzieller Sicht lohnen würde. Der Nutzen wird auf 38 Milliarden Euro im Jahr 2030 beziffert, während die Kosten für eine Absenkung auf nur sieben Milliarden in 2030 geschätzt werden. Es ist daher umso erstaunlicher, dass die Kommission auf Basis dieser Berechnungen keine ehrgeizigeren Ziele vorgeschlagen hat.“

Prof. Dr. Jens Borken-Kleefeld

Professor für Verkehrsökologie, Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr, Technische Universität Dresden

„Bei einer Minderung der NO2-Grenzwerte von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel würde sich großer Handlungsbedarf auch für den Verkehrssektor ergeben. Das gleiche gilt, wenn der PM2.5 Grenzwert auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresschnitt abgesenkt würde.“

„Die bisherigen Luftqualitäts-Grenzwerte der EU für Feinstaub und NO2 werden an den meisten straßennahen Messstellen eingehalten oder in absehbarer Zeit eingehalten werden. Die EU-Kommission schlägt heute ein deutliches Absenken der Grenzwerte in Richtung der anspruchsvollen WHO-Empfehlungen vor, um die hohe Zahl vorzeitiger Todesfälle deutlich zu senken.“

„Dies ist zu begrüßen und bedeutet, dass insbesondere die Stickoxid-Emissionen weiter gemindert werden müssten, zu denen der Straßenverkehr sehr stark beiträgt. Dafür wäre es sinnvoll, nicht nur schärfere Emissionswerte für Neufahrzeuge vorzuschreiben, sondern auch die hoch-emittierenden, älteren Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeuge zügig aus der Flotte zu nehmen. Bei Feinstaub hat der Verkehr nur einen kleinen Anteil. Hier bräuchte es neue Ideen, um die Abriebe von Bremsen, Reifen und Straße deutlich zu reduzieren.“

Prof. Dr. Annette Peters

Direktorin Institute of Epidemiology II, Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, München, und Direktorin des Münchner Zentrum für Gesundheitswissenschaften, Ludwig-Maximilians-Universität München

„Die vorgeschlagenen Grenzwerte zur Luftreinhaltung in der Europäischen Union sind ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Luftqualität in Europa. Insbesondere der vorgeschlagene Jahresmittelwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Feinstaub mit Partikeln kleiner als 2,5 Mikrometern (PM2.5) ist für viele europäische Regionen ein ambitioniertes Ziel. Die Absenkung der Werte für Feinstaub und Stickstoffdioxid ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Krankheitslast der Bevölkerung aufgrund von Luftschadstoffen.“

„Allerdings werden die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation aus 2021 in diesem Vorschlag nicht umgesetzt. Daher werden auch unterhalb dieser neuen vorgeschlagenen Grenzwerte Auswirkungen auf die Gesundheit auftreten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass es keine Schlupflöcher gibt und diese Werte flächendeckend schon vor 2030 erreicht werden. Hinter diese vorgeschlagenen Grenzwerte zurückzufallen, ist keine Option.“

„Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausweitung der Überwachung von Luftschadstoffen – sowohl der regulierten als auch der nicht regulierten Luftschadstoffe, wie der ultrafeinen Partikel.“

Marion Wichmann-Fiebig

Leiterin der Abteilung II 4 Luft, Fachbereich Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme, Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau

„Die Forderung, die Einhaltung der Grenzwerte ausschließlich durch Messungen festzustellen, ist nachvollziehbar. Die Modellierung der Luftbelastung ist – unter anderem aufgrund der Qualität der Emissionsdaten – für diesen Zweck noch mit zu hohen Unsicherheiten behaftet. Allerdings sollte die Erhebung der Luftqualität im gesamten Gebiet eines Staates mittels Modellierung verpflichtend sein, um ‚blinde Flecken‘ zu vermeiden: Wo nicht gemessen wird, wird keine Überschreitung festgestellt, also wird also auch zukünftig nicht gemessen.“

„Eine verpflichtende Einrichtung von ,Monitoring Supersites‘, wie in dem Kommissions-Vorschlag vorgesehen, unterstützt die Identifizierung relevanter Vorläuferstoffe und die Quantifizierung des Risikos durch ‚neue‘ Luftschadstoffe, beispielsweise ultrafeine Partikel. Zur Vergleichbarkeit der Daten müssen aber einheitliche Qualitätsanforderungen festgelegt werden. Zudem sollte die Kommission Aus- und Bewertungen der an Supersites erfassten Daten beispielsweise durch die Europäische Umweltagentur vorsehen.“

„Hinsichtlich des Schutzes der Ökosysteme vor Luftschadstoffen sind leider kaum Fortschritte zu verzeichnen. Wir vermissen die verpflichtende Erfassung von Ammoniak (NH3) und hätten uns einen Wechsel zur phytotoxischen Ozondosis gewünscht, da dieser Ansatz die physiologische Belastung der Pflanzen durch Ozon deutlich plausibler abbildet als die bislang verwendete Methodik (,Accumulation Over a Treshold‘).“

„Die vorgeschlagene Annährung der Grenzwerte an WHO Guideline Levels ist zu begrüßen. Die Festlegung von Zwischenzielen für 2030 ist sinnvoll, um schnellstmöglich konkrete Maßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig ist es wichtig, die WHO-Richtwerte vor dem Hintergrund der Zero Pollution Ambition als Langfristziele festzulegen. Auch der Vorschlag verpflichtender Minderungsziele für Hintergrundwerte ist zu unterstützen, da sie wesentlich zum Schutz der Gesundheit beitragen, indem die Luftqualität nicht nur an Hot Spots verbessert wird.“

„Das Umweltbundesamt UBA wird prüfen, mit welchen Maßnahmen wir die vorgeschlagenen Grenzwerte in Deutschland einhalten können. Dabei muss auch der grenzüberschreitende Transport von Schadstoffen betrachtet werden, wie es auch der Richtlinien-Entwurf fordert. Eine wesentliche Grundlage zur Einhaltung ist bereits durch die EU-Richtlinie über die Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe gelegt, die bis 2030 eine verbindliche Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und ihrer Vorläuferstoffe fordert.“

Prof. Dr. Stefan Reis

Leiter des Wissenschaftlichen Bereiches Atmospheric Chemistry and Effects, Centre for Ecology and Hydrology, Edinburgh, Vereinigtes Königreich

„Die Zielwerte im Vorschlag der EU-Kommission waren zu erwarten und orientieren sich sowohl an neuen Erkenntnissen zu den Gesundheitsgefahren auch niedriger Luftschadstoff-Konzentrationen als auch der Erreichbarkeit der neuen Ziele in angemessener Zeit. Während diese neuen Ziele nicht dazu führen werden, dass die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf Menschen und Umwelt vollständig vermieden werden, stellen sie ein weiteres Zwischenziel und einen Schritt in die richtige Richtung dar. Der relativ enge Zeithorizont bis 2030 wird eine schnelle Umsetzung stringenter Maßnahmen erfordern, um die gesetzten Ziele zu erreichen – vor allem angesichts der aktuellen politischen Lage.“

„Die neuen Grenzwerte machen einen entscheidenden Schritt in Richtung Einhaltung der WHO-Richtwerte und haben den Vorteil, dass sie – anders als die WHO-Empfehlungen – rechtlich bindend sein werden. Ein kurzfristiges Erreichen – also bis 2030 – beispielsweise von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für PM2.5 ist in vielen europäischen Ländern nur sehr schwer möglich, da selbst in entlegenen Gebieten Hintergrundwerte um diesen Wert gemessen werden. Hier muss eine langfristige Strategie sein, Emissionen von Vorläufersubstanzen für sekundäre Partikel weiträumig zu reduzieren, inklusive Ammoniak aus der Landwirtschaft. Außerdem tragen natürliche und biogene Emissionen – zum Beispiel Meersalz-Aerosole und sekundäre organische Aerosole, die zum Teil aus pflanzlichen Emissionen gebildet werden – zu diesen Hintergrundkonzentrationen bei.“

„Für die praktische Umsetzung wird es vor allem wichtig sein, die Regulierung wesentlicher Emissionsquellen effektiv durchzusetzen und zu überwachen. Im Straßenverkehr zeigen Messungen in Großbritannien, dass Abgaswerte von manchen EURO-5- und EURO-6-Fahrzeugen nicht die erwarteten Minderungen von NO2-Emissionen erreichen. Feinstaubemissionen aus Haushaltsfeuerungen können regional und in lokalen Schwerpunkten ebenfalls zu Grenzwertüberschreitungen führen. Vor allem wird es wesentlich sein, die reale Wirksamkeit von Maßnahmen zur Abgasminderung besser zu überwachen und bisher wenig regulierte Emissionen – zum Beispiel aus Haushalten und der Landwirtschaft – mit Vorrang zu mindern. Die Studien zur Kosteneffizienz sind als belastbar anzusehen und zeigen deutlich, dass das Erreichen der gesetzten Ziele substanzielle wirtschaftliche Vorteile hätte.“

Assoz.-Prof. PD Dr. Hans-Peter Hutter

Stellvertretender Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin am Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien, Österreich

„,Stimmt es wirklich, dass es diesen Vorschlag gibt?‘ Das war meine erste Reaktion auf diese Nachricht. Ich gebe zu: Das habe ich weder erwartet noch kann ich es wirklich recht glauben. Ich hätte – wenn überhaupt – nur kleinere Verschärfungen erwartet.“

„Aus medizinischer Sicht wurden mit diesem vorsorgeorientierten Vorschlag für eine Anpassung der Grenzwerte wesentlicher Luftschadstoffe – speziell PM10, PM2.5 und NO2 – alle meine Erwartungen weit, weit übertroffen. Die Werte nähern sich deutlich den jüngsten, fundiert abgeleiteten WHO-Richtwerten an. Ein Vorschlag, der endlich jahrelangen medizinischen Forderungen nachkommt, kann als ‚Game Changer in der Lufthygiene‘ angesehen werden. Ich kann nur noch einmal betonen: Es ist ein großer, enorm wichtiger Schritt in die richtige Richtung, für einen deutlich besseren Gesundheitsschutz unserer Bevölkerung, insbesondere für Risikogruppen. Nicht zuletzt dient dies auch dem Klimaschutz.“

„Fakt ist: Die Folgen der Luftverschmutzung in der Außenluft wurden lange Zeit deutlich unterschätzt. Dieser Vorstoß ist mehr als ein mutiges Signal. Nun gilt es diesen Vorschlag auch ‚durchzubringen‘. Die entsprechenden Lobbys – Interessensvertretungen der Automobilindustrie und so weiter – werden hier sicher mit sehr viel Energie versuchen, gegenzusteuern. Aus umweltmedizinischer Sicht ist dies endlich eine zukunftsweisende Politik, die wir mit aller Kraft unterstützen werden.“

Dr. Volker Matthias

Abteilungsleiter Chemietransportmodellierung, Institut für Umweltchemie des Küstenraumes, Helmholtz Zentrum Hereon GmbH, Geesthacht

„Der Vorschlag der EU-Kommission für neue, verschärfte Grenzwerte ist für wichtige Luftschadstoffe ein guter Schritt vorwärts. Die neuen Grenzwerte für das Jahresmittel entsprechen für Feinstaub (PM10 und PM2.5), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2) mindestens den am weitesten gehenden Zwischenzielen, die die WHO kürzlich veröffentlicht hat. Sie liegen damit für diese Schadstoffe nur noch gering über den von der WHO definierten Konzentrationen, die es langfristig für einen guten Gesundheitsschutz zu erreichen gilt. Auch die maximale Anzahl von Tagen, an denen die neuen Tagesmittelwerte überschritten werden dürfen, ist verringert worden. Enttäuschend ist allerdings, dass offenbar keine weiteren Ambitionen bestehen, die Grenzwerte für Ozon auf das von der WHO empfohlene Niveau zu senken. Immerhin trägt Ozon in besonderem Maße zur gesundheitlichen Gefährdung durch Luftschadstoffe bei. Auch der vorgeschlagene Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Kubikmeter Luft für das krebserregende Benzo(a)Pyren liegt deutlich über dem von der WHO empfohlenen Referenzwert von 0,12 Nanogramm.“

„Während die Grenzwerte für das Jahresmittel von PM10 und PM2.5 in vielen Ländern West- und Nordwesteuropas mittelfristig sicherlich erreichbar sind, wird dies in Süd- und Osteuropa viel schwieriger sein. Die derzeitigen Konzentrationen sind dort noch deutlich höher. Zudem tragen schwierige orographische Bedingungen – wie Kessellagen – und schwierige meteorologische Bedingungen – wie lange Trockenphasen und geringe Windgeschwindigkeiten – hier maßgeblich zu hohen Feinstaubkonzentrationen bei, zum Beispiel in der Po-Ebene. Waldbrände im Sommer stellen eine weitere wesentliche Feinstaubquelle im Süden und Osten Europas dar. Dadurch hervorgerufene häufige Überschreitungen der Tagesmittelwerte für PM10 und PM2.5 sind auch in Zukunft sehr wahrscheinlich.“

„An Verkehrsstationen wird die Erreichung des Jahresgrenzwerts für NO2 weiterhin ein Problem darstellen. Sehr viele Messstationen, auch in Deutschland, liegen derzeit noch über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel und die Rückgänge sind langsam (oft kleiner als 1 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahr). Allerdings hat der Lockdown während der ersten Phase der Corona-Pandemie gezeigt, dass wesentliche Reduktionen bei den Stickoxiden möglich sind, wenn der Verkehr stark eingeschränkt oder elektrifiziert wird. Die NO2-Werte in Hafenstädten dürften dagegen schwieriger zu senken sein, da der Schiffsverkehr hier auch in den nächsten Jahren noch stark beitragen wird.“

„Die Reduktion von Benzo(a)Pyren-Konzentrationen erfordert eine starke Einschränkung von Biomasseverbrennung, insbesondere von offenem Feuer oder der Nutzung von Holz in kleinen Feuerstätten. Hier kollidieren teilweise die Klimaziele mit Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Die Einschränkung der intensiven Nutzung von Holz und Kohle zur Gebäudeheizung in offenen Feuerstätten kann aber sowohl die Konzentrationen von Benzo(a)Pyren als auch die von Feinstaub schnell senken.“

Dr. Robert Wegener

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bereich IEK-8: Troposphäre, Institut für Energie- und Klimaforschung, Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ), und Leiter der Kalibrierzentren für Stickoxide innerhalb des ACTRIS-Netzwerkes und des Global Atmosphere Watch Netzwerkes der WMO

„Seit der Veröffentlichung der EU-Richtline über Luftqualität in Europa 2008 mit einem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Stickstoffdioxid im Jahresmittel gab es eine Reihe von Studien, die zeigen, dass auch eine Belastung mit einer Konzentration unterhalb dieses Grenzwertes zu Gesundheitsschäden führt. Daher hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2021 den Richtwert auf die deutliche niedrigere Konzentration von 10 Mikrogramm gesenkt. Dieser Richtwert wurde basierend auf epidemiologischen Studien definiert, als die niedrigste Konzentration eines Luftschadstoffes, bei der die Bevölkerung noch gefährdet ist.“

„Die NO2-Konzentration in Innenstädten wird von Emissionen aus dem Verkehr bestimmt, hauptsächlich durch Dieselfahrzeuge. Seit 2018 nehmen die Emissionen um circa zehn Prozent pro Jahr ab, da ältere Fahrzeuge von den Straßen verschwinden und durch neuere, schadstoffarme Fahrzeuge ersetzt werden. Dieser Trend spiegelt sich in den NO2-Messwerten an den Stationen wider.“

„Eine Verschärfung des EU-Grenzwertes erscheint folgerichtig und zeigt auf, dass trotz der abnehmenden Stickstoffdioxid-Konzentration in Deutschland noch Handlungsbedarf besteht. Vermeldeten 2021 nur drei Stationen eine mittlere Jahreskonzentration oberhalb des EU-Grenzwertes von 40 Mikrogramm, liegen nun 93 Prozent der verkehrsnahen Messtationen und 10 Prozent der Hintergrundstationen in Deutschland über dem jetzt von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.“

„Jede Reduktion der NO2-Konzentration auch über den derzeitigen Grenzwert hinaus verringert die Schadwirkung und ist begrüßenswert. Die vorgeschlagene Reduzierung des NO2-Grenzwertes auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erscheint ehrgeizig. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die NO2-Konzentration ohnehin durch den Austausch der Fahrzeugflotte jährlich sinkt. Allerdings werden Stickoxide auch in anderen Verbrennungsprozessen gebildet werden und entstehen bei natürlichen Prozessen wie Bränden und durch Blitze. Diese Quellen sind schwieriger zu beeinflussen und werden bei geringen Konzentrationen immer bedeutender. Es sind daher zusätzliche Anstrengungen nötig, um die Fahrzeuge, die derzeit die Emissionen dominieren, von den Straßen zu bekommen, wenn der NO2-Grenzwert von 20 Mikrogramm in den nächsten Jahren flächendeckend eingehalten werden soll.“

„Bei Feinstaub werden die derzeitigen EU-Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Partikel bis 10 Mikrometer Durchmesser (PM10) und 25 Mikrogramm für Partikel bis 2.5 Mikrometer Durchmesser (PM2.5), die ebenfalls als Jahresmittel definiert sind, an allen Stationen in Deutschland eingehalten. Hier sind die Quellen vielfältiger als bei den Stickoxiden. Neben dem Verkehr entsteht ein großer Anteil in Haushalten und in der Industrie. Aber auch chemische Prozesse in der Atmosphäre können zur Bildung von Partikeln führen.“

„Der WHO-Richtwert für PM10 liegt bei 15 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft – eine Konzentration, die 2020 in Deutschland an 80 Prozent aller Stationen in Verkehrsnähe, aber auch an 15 Prozent aller Hintergrundstationen überschritten wurde. Den jetzt vorgeschlagenen EU-Grenzwert von 20 Mikrogramm überschreiten zwar immer noch 13 Prozent aller verkehrsnahen deutschen Messstationen, die Jahresmittelwerte an den meisten Stationen liegen aber heute schon unter diesem Wert. Für PM2.5 lag der Wert an fast allen Messstationen in Deutschland über dem WHO-Richtwert von 5 Mikrogramm. Der vorgeschlagene EU-Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird auch für PM2.5 jetzt schon an 87 Prozent der Messstationen in Deutschland eingehalten.“

„Wie bei NO2 nehmen auch die mittleren Feinstaubkonzentrationen in Deutschland ab, allerdings deutlich langsamer als es für NO2 zu beobachten ist. Das Reduktionspotential ist beispielweise im Verkehrssektor deutlich geringer als bei den Stickoxiden, da hier ein Großteil unabhängig von Motoren durch Brems- und Reifenabrieb entsteht. Auch nehmen die Konzentrationen von Vorläufersubstanzen wie Ammoniak, aus denen sich Partikel bilden können, derzeit noch zu.“

„Trotzdem ist davon auszugehen, dass im Jahr 2030, wenn die Grenzwerte eingehalten werden müssen, an den meisten – wenn nicht an allen – Stationen Jahresmittelwerte für Partikel gemessen werden, die unterhalb der jetzt vorgeschlagenen EU-Grenzwerte liegen, wenn lediglich die bisherigen Maßnahmen fortgeführt werden.“

„Entsprechend gering wird auch die Lenkungswirkung sein, die von diesen EU-Grenzwerten für Deutschland ausgeht, wo die Feinstaubwerte geringer sind als in Süd- oder Osteuropa und entsprechend wenig ehrgeizig erscheinen die neuen EU-Grenzwerte, die deutlich über den WHO-Richtwerten liegen.“

„Wichtig ist in jedem Fall, dass die EU-Richtline schnell umgesetzt wird. Obwohl die EU-Richtlinie von 2008 schon 2010 in die Immissionsschutzverordnung überführt wurde, dauerte es bis 2017, bis durch die Software-Updates an der Motorsteuerung der Dieselmotoren die Stickstoffdioxid-Konzentrationen an den Messstationen tatsächlich schnell sanken.“

Dr. Christoph Hüglin

Leiter des Nationalen Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL) und Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Labor für Luftfremdstoffe und Umwelttechnik, Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Duebendorf, Schweiz

„Die Stoßrichtung stimmt. Der Vorschlag der EU-Kommission orientiert sich an den Empfehlungen der WHO, welche auf dem aktuellen Stand des Wissens über die schädigende Wirkung von Luftschadstoffen basieren. Auch wenn die EU-Kommission die Richtwerte der WHO nicht eins zu eins umsetzt, so bin ich doch positiv überrascht, denn die EU hat sich anspruchsvolle Ziele und strengere Grenzwerte für 2030 gesetzt. Die Menschen in Europa werden stark davon profitieren, wenn sich die Luftqualität so sehr verbessert, dass die vorgeschlagenen neuen Grenzwerte eingehalten werden. Bezogen auf die wissenschaftlichen Grundlagen sind allerdings die bisher geltenden Grenzwerte zu wenig streng. Man kann daher auch von einem Nachholbedarf sprechen.“

„Die Einhaltung der neu vorgeschlagenen Grenzwerte wird für einige Regionen und die größeren Städte in Europa bedeutende Anstrengungen erfordern. Die vorgeschlagenen Grenzwerte für PM2.5, PM10 und NO2 sind ambitioniert, aber erreichbar. Für Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO) ändert sich nicht viel, da die WHO-Richtwerte bereits weitgehend eingehalten werden. Für Ozon ändert sich ebenfalls nicht viel, allerdings werden die Zielwerte für Ozon in weiten Teilen Europas überschritten. Hier besteht klarer Handlungsbedarf.“

„Der Vorschlag der Kommission entspricht für PM2.5, PM10 und NO2 den strengsten der von der WHO vorgeschlagenen Zwischenzielen. Die Kommission gleicht die Grenzwerte damit enger an die Empfehlungen der WHO an, allerdings sollte die Kommission die Abweichungen von den WHO-Richtwerten erklären und einen Pfad aufzeigen, wie diese bis 2050 im Zusammenhang mit dem Zero Pollution Action Plan umgesetzt werden können.“

„Die vorgeschlagenen Grenzwerte entsprechen für PM2.5 und PM10 weitgehend den in der Schweiz bereits geltenden Grenzwerten. Für NO2 sind die vorgeschlagenen Grenzwerte etwas strenger als in der Schweiz. Die Entwicklung der Luftqualität in der Schweiz in den letzten 20 Jahren zeigt, dass die Einhaltung solcher Grenzwerte mit einer konsequenten Luftreinhaltepolitik erreichbar ist.“

„Die praktische Umsetzung und die Einhaltung der vorgeschlagenen Grenzwerte sind nicht für alle Regionen in Europa gleich. Für Regionen, die heute tiefere Luftschadstoffbelastungen haben, wird es einfacher sein als für die stark belasteten Regionen.“

„Für eine Einhaltung der vorgeschlagenen Grenzwerte müssen die Emissionen in allen relevanten Sektoren reduziert werden, also bei der Energie, der Industrie, dem Transport und Verkehr, der Landwirtschaft sowie bei privaten Haushalten. Dies bedingt zum Beispiel den Verzicht auf kleine und ineffiziente Feststofffeuerungen in Haushalten. Die Elektrifizierung des Verkehrs trägt nur dann zur allgemeinen Verbesserung der Luftqualität bei, wenn der entsprechende Strom emissionsfrei produziert wird.“

Dr. Tamara Schikowski

Arbeitsgruppenleiterin Umweltepidemiologie von Lunge, Gehirn und Hautalterung, Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung GmbH (IUF), Düsseldorf

„Der Vorschlag der EU-Kommission für neue Grenzwerte ist ein Schritt in die richtige Richtung, damit die Luftqualität in Europa weiter verbessert wird. Die vorgeschlagenen Jahresmittelwerte sind ähnlich den alten Leitlinien der WHO, zum Beispiel der vorgeschlagene Jahresmittelwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde bereits 2005 von der WHO empfohlen. Ich persönlich hätte strengere Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid erwartet, da gerade diese Schadstoffe zur Krankheitslast und Mortalität in der Bevölkerung beitragen. Ich hätte auch einen strengeren Grenzwert für Ozon erwartet, da besonders in Bezug zum Klimawandel Ozon eine große Rolle spielt.“

„Die Richtlinien der WHO aus 2021 wurden nicht beziehungsweise nur teilweise umgesetzt, stattdessen wurde sich an die alten WHO Air Quality Guidelines gehalten. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn man sich mehr an die neuen WHO Air Quality Guidelines von 2021 gehalten hätte, anstatt auf die alten Richtlinien zurückzugreifen.“

„Ich denke, dass eine Umsetzung für viele Länder schwierig sein wird, vor allem in Schwellenländern und in ärmeren Regionen Europas. Um entsprechende Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, sind umfassende und ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren – zum Beispiel Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft und Wohnen – und auf allen Ebenen – international, national und lokal – erforderlich. Eine strengere Überwachung aller Luftschadstoffe ist erforderlich, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und dies sollte das Ziel der neuen Grenzwerte sein.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Prof. Dr. Barbara Hoffmann: „Es bestehen keine Interessenkonflikte.“

Prof. Dr. Stefan Reis: „Ich arbeite am UK Centre for Ecology & Hydrology mit einem Forschungsschwerpunkt Luftschadstoffe und deren Gesundheits- und Umwelteffekte. Ich war nicht an diesem Prozess beteiligt.“

Dr. Robert Wegener: „Interessenkonflikt liegt nicht vor.“

Dr. Christoph Hüglin: „Es bestehen keine Interessenkonflikte.“

Dr. Tamara Schikowski: „Hiermit bestätige ich Ihnen, dass ich keinen Interessenkonflikt habe."

Alle anderen: Keine Angaben erhalten.

Primärquelle

Europäische Kommission (2022): European Green Deal: Commission proposes rules for cleaner air and water.

Weiterführende Recherchequellen

European Commission (26.10.2022): Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on ambient air quality and cleaner air for Europe.

Science Media Center (2021): Aktualisierte WHO-Leitlinie zur Luftqualität. Research in Context. Stand: 22.09.2021.

Science Media Center (2021): Luftqualität in Deutschland und die neuen WHO-Richtlinien. Data Report. Stand: 22.09.2021.

Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden

[I] Weltgesundheitsorganisation (2021): WHO global air quality guidelines – Particulate matter (P2.5 and PM10), ozone nitrogen dioxide, sulfur dioxide and carbon monoxide.

[II] Europäische Kommission: Zero pollution action plan.

[III] Europäische Kommission: Luftqualität – Überarbeitung der EU-Vorschriften.

[IV] European Environment Agency (2020): Air quality in Europe – 2020 report. DOI: 10.2800/822355.
Zum Report aus dem Jahr 2019 hat das SMC Statements eingeholt: Science Media Center (2019): Bericht zur Luftqualität in Europa. Research in Context. Stand: 16.10.2019.

[V] Sciene Media Center (2018): Verlorene Lebenszeit als Maßeinheit für Gesundheit – vorzeitige Todesfälle, verlorene Lebensjahre oder doch etwas anderes? Fact Sheet. Stand: 08.03.2018.