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22.04.2021

EEG – Besteht jetzt die Chance für höhere Ausbauziele?

Die Koalitionsparteien haben sich am 22.04.2021 dazu entschlossen, für das kommende Jahr mehr Wind- und Photovoltaik-Kapazitäten auszuschreiben (siehe Primärquelle). Damit heben sie einmalig die Ausbauziele für erneuerbare Energien etwas an: Bei Wind von 2,9 auf 4 Gigawatt (GW), bei Photovoltaik von 1,9 auf 6 GW. Die Parteien nutzen damit die Chance, auf die Kritik an Ausbauzielen des Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2021 zu reagieren. Verbände, Politiker und Forschende hatten diese immer wieder als zu niedrig kritisiert. Kurzfristig möglich wurde diese Änderung, weil die Wettbewerbsbehörde der EU die im aktuellen EEG vorgesehene Regel für eine Anschlussförderung für alte Windräder als beihilferechtlich kaum zulässig eingestuft. Die Bundesregierung wird diese Regelung daher aus dem Gesetz streichen und durch eine andere ersetzen. Aus den Kreisen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hieß es dazu diese Woche, eine neue beihilfefeste Lösung solle umgesetzt werden, die auch mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt sei.

Wir haben das zum Anlass genommen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fragen, welche Chancen für eine kurzfristige Änderung sie sehen, und um wie viele Windräder und Photovoltaik-Anlagen die Ausbauziele aufgestockt werden sollten, um die Ausbau- und Klimaziele Deutschlands bis 2030 zu erreichen.

Im Folgenden finden Sie die aktualisierten Statements, die sich auf die Entscheidung der Koalitionsfraktionen beziehen. Falls Sie zum Vergleich die Statements vom 22.04.2021 vor der Entscheidung lesen möchten, finden Sie diese hier. Dort ist auch ein Statement von Prof. Dr. Manfred Fischedick, Wissenschaftlicher Geschäftsführer, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, zu finden.

Übersicht

     

  • Prof. Dr. Uwe Leprich, Dozent für Wirtschaftspolitik, Energiewirtschaft, Umweltpolitik und ehemaliger Abteilungsleiter für Klimaschutz und Energie des Umweltbundesamtes, Universität des Saarlandes
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  • Prof. Dr. Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin der Abteilung "Energie, Verkehr und Umwelt", Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
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  • Dr. Andreas Bett, Institutsleiter, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, Freiburg
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  • Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg
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Statements

Prof. Dr. Uwe Leprich

Dozent für Wirtschaftspolitik, Energiewirtschaft, Umweltpolitik und ehemaliger Abteilungsleiter für Klimaschutz und Energie des Umweltbundesamtes, Universität des Saarlandes

„Per Dreisatz hat das Wirtschaftsministerium ausrechnen lassen, dass man das selbstgesteckte Ziel von 100 Gigawatt (GW) installierter Photovoltaik-Leistung nur dann erreichen kann, wenn man ab sofort jedes Jahr fünf GW netto zubaut. Die jetzt angestrebten sechs GW beinhalten dann schon eine kleine Reserve für die zwangsläufig anzuhebenden Ausbauziele infolge der neuen europäischen Klimaziele.“

„Für das neue Ausbauziel für Wind an Land wurde der entscheidende Zusatz ‚netto‘ vergessen – ein Bruttozubau von lediglich vier GW pro Jahr würde den Bestand nur im Schneckentempo wachsen lassen.“

„Es ist sicher kein Zufall, dass die Bundesregierung nicht einmal den Anschein erweckt hat, sie wolle der fest angekündigten Nachbesserung der EEG-Novelle im ersten Quartal dieses Jahres Taten folgen lassen. Man scheint sich damit abgefunden zu haben, als Lethargiker-Kabinett im Hinblick auf den Klimaschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien in die Geschichtsbücher einzugehen und es der nächsten Regierung aufzubürden, die notwendigen Zielanpassungen und Maßnahmen sehr schnell vornehmen zu müssen.“

„Wenn man realistischerweise davon ausgeht, dass der Stromverbrauch entgegen der Annahme im novellierten EEG durch Elektromobilität und die stärkere Verbreitung von Wärmepumpen bis 2030 um rund zehn Prozent steigen wird, und wenn man dem heute geschärften Klimaziel der EU auch im EEG Rechnung trägt, wird man bis 2030 mindestens 30 Gigawatt (GW) Wind Onshore-, 120 GW Photovoltaik (PV)- und 10 GW Wind Offshore-Anlagen (jeweils netto) zubauen müssen. Gegenüber dem aktuellen EEG wären das zusätzlich 10 GW Wind Onshore- und 70 GW PV-Anlagen. In der Summe würde der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch 2030 dann 70 Prozent betragen, was als Minimalziel angesehen werden muss, wenn man die strikte EU-Vorgabe der Erneuerbaren Richtlinie II einhalten will. Es wäre schon einigermaßen beschämend, wenn ausgerechnet Deutschland als vermeintlicher Vorreiter des Ausbaus erneuerbarer Energien dann von der EU wegen Zielverfehlung zur Kasse gebeten würde.“

Prof. Dr. Claudia Kemfert

Abteilungsleiterin der Abteilung "Energie, Verkehr und Umwelt", Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

„Es ist überfällig, dass die Regierung die Ausbauziele der erneuerbaren Energien zumindest leicht erhöht. So verhindert sie das Schlimmste und es wird nicht noch mehr wertvolle Zeit vergeudet. Und doch laufen wir noch immer sehenden Auges in eine Ökostromlücke, da die Ausbauziele erneuerbarer Energien noch immer nicht ausreichen. Die Regierung rechnet noch immer mit einem zu geringen Strombedarf, sodass auch diese erhöhten Ausbauziele nicht ausreichen, um eine Ökostromlücke zu verhindern. Selbst wenn man annimmt, dass Strom möglichst effizient und nicht verschwenderisch genutzt wird, wird der Strombedarf durch Elektromobilität und den Einsatz von Wärmepumpen im Gebäudesektor deutlich höher steigen als die Bundesregierung annimmt. Zudem: Europa hat kürzlich die Klimaziele verschärft, die Emissionen müssen somit in Deutschland noch schneller als bisher vereinbart sinken und die erneuerbaren Energien noch schneller ausgebaut werden. Wie wir in einer neuen Studie zeigen, müssen die Ausbauziele mindestens vervierfacht beziehungsweise versechsfacht werden. Mindestens 20 Gigawatt (GW) Solar- und knapp 10 GW Windenergie müssen pro Jahr zugebaut werden, um eine Ökostromlücke zu vermeiden und die Klimaziele zu erreichen.“

Dr. Andreas Bett

Institutsleiter, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, Freiburg

„Die aktuell erfolgte Anpassung der Ausbauziele im EEG ist zu begrüßen. Um aber die Zielsetzungen beim Klimaschutz zu erreichen, ist es deutlich zu wenig. Eine weitere Anpassung sollte daher so bald wie möglich erfolgen und noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Es ist keine Zeit zu verlieren. Betrachtet man für das Jahr 2030 eine 65 Prozent-Reduktion der CO2-Emissionen als Ziel, zeigen unsere aktuellen Studien [1] dass ein Photovoltaik-Ausbau auf 200 Gigawatt (GW) und bei Wind auf 140 GW notwendig ist. Dies ist mir der aktuellen Anpassung nicht zu erreichen. Die weitere notwendige Anpassung würde Investoren und der Wirtschaft auch einen höheren Grad an Planungssicherheit geben.“

Thorsten Müller

Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg

„Mit der Vereinbarung der Regierungsfraktionen zur Anhebung der Ausschreibungsmengen im EEG 2021 auf 4.000 Megawatt für Wind an Land und auf 6.000 Megawatt für Photovoltaikanlagen wird der Ausbau für ein Jahr befristet deutlich beschleunigt. Für Wind an Land wird damit der gesetzlich vorgesehene deutliche Rückgang der Ausschreibungsmengen von geplanten 4.500 Megawatt im Jahr 2021 auf 2.900 Megawatt im Jahr 2022 weitgehend abgewendet, erfolgt aber dann ein Jahr verzögert 2023 auf geplante 3.000 Megawatt. Bei der Photovoltaik wird ein erheblicher Ausbausprung angestrebt, da zusätzlich zu den 6.000 Megawatt Ausschreibungsvolumen noch der weitere Ausbau im Bereich der nicht ausschreibungspflichtigen Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung hinzutritt.“

„Eine über 2022 hinausreichende Anpassung der Ausbauziele und Ausschreibungsmengen fehlt damit allerdings weiter als Orientierungspunkt für die Marktteilnehmer und Investoren, aber auch für die Kommunen und Planungsverbände im Hinblick auf die Ausweisung der erforderlichen Flächen. Erst der nächste Bundestag wird damit die Aufgabe lösen, wie die neuen europäischen Klimaschutzziele und der steigende Strombedarf infolge der Wasserstoffstrategie und Ausweitung der Sektorenkopplung in den zukünftigen Ausbau erneuerbarer Energien übersetzt werden können. Europa hat sich mit dem neuen 55-Prozent-Reduktionsziel für erheblich mehr Klimaschutz entschlossen. Mit der Einigung zwischen Rat, Parlament und Kommission im sogenannten informellen Trilog steht fest, dass der Ausbau der Erneuerbaren deutlich und auch über das für 2022 geplante Maß hinaus beschleunigt werden muss.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Alle: Keine Angaben erhalten.

Primärquelle

Linnemann C et al. (2021): Zusätzliche Erneuerbaren-Potenziale schnell erschließen. Brief an die Mitglieder der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag, 22.04.2021. 

Literaturstellen, die von den Experten zitiert wurden

[1] Brandes J et al (2021): Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem. Die deutsche Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen – Update für ein CO2-Reduktionziel von 65% in 2030 und 100% in 2050. Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Freiburg.