Zum Hauptinhalt springen
27.04.2018

EU-Ausschuss stimmt für Verbot von Neonicotinoiden im Freiland

Ein Ausschuss der EU-Kommission macht den Weg frei für ein Verbot von drei gängigen Neonicotinoiden. Am Freitag, den 27.04.2018, hat der zuständige SCOPAFF-Ausschuss über die Vorschläge der EU-Kommission [I] [II] [III] abgestimmt und damit einem Verbot der drei Insektizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam im Freiland-Einsatz in der EU zugestimmt. In Gewächshäusern bleibt die Anwendung erlaubt.Seit 2013 war die Nutzung der drei Neonicotinoide bereits eingeschränkt. Im Februar legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein Update zur Risikobewertung der Insektizide vor [IV], das die EU-Kommission zur Klärung offener Fragen in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage entschied heute Vormittag der zuständige Ausschuss.

 

Übersicht

     

  • Prof. Dr. Dr. Randolf Menzel, Professor emeritus und Arbeitsgruppenleiter am Institut für Biologie – Neurobiologie, Freie Universität Berlin
  •  

  • Prof. Dr. Josef Settele, Stellvertretender Departmentleiter Biozönosenforschung, Leiter der Arbeitsgruppe Tierökologie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Halle
  •  

  • Dr. Horst-Henning Steinmann, Zentrum für Biodiversität und nachhaltige Landnutzung, Georg-August-Universität Göttingen
  •  

  • Prof. Dr. Alexandra-Maria Klein, Professorin für Naturschutz und Landschaftsökologie, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  •  

  • Prof. Dr. Christoph Schäfers, Bereichsleiter Angewandte Oekologie, Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie – Institutsbereich Angewandte Oekologie, Schmallenberg
  •  

  • Dr. Carsten Brühl, Leiter der Arbeitsgruppe Ökotoxikologie und Umwelt, Institut für Umweltwissenschaften, Universität Koblenz-Landau
  •  

  • Prof. Dr. Matthias Liess, Leiter Department System-Ökotoxikologie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH (UFZ), Leipzig
  •  

  • Herr Prof. Dr. Teja Tscharntke, Leiter der Abteilung Agrarökologie, Department für Nutzpflanzenwissenschaften, Georg-August-Universität Göttingen
  •  

Statements

Prof. Dr. Dr. Randolf Menzel

Professor emeritus und Arbeitsgruppenleiter am Institut für Biologie – Neurobiologie, Freie Universität Berlin

„Die Entscheidung ist folgerichtig und berücksichtigt die wissenschaftlichen Ergebnisse der vergangenen vier Jahre.“

Auf die Frage, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die landwirtschaftliche Praxis haben wird:
„Alles wird sich bei den Neonicotinoiden auf eine Substanz – das Thiacloprid – konzentrieren, das von Bayer hergestellt wird. Diese ist ja als B4 eingestuft und wird als ‚nicht bienengefährlich’ bezeichnet (Pflanzenschutzmittel werden bezüglich ihrer Gefährlichkeit für Bienen eingestuft. B1 ist die höchste, B4 die niedrigste Gefährdungsstufe [V]; Anm. d. Red.). Diese Einstufung beruht darauf, dass die tödliche Dosis (LD 50) bei 1500 Nanogramm pro Tier liegt, und Bienen eher selten solche Mengen aufnehmen – und wenn, dann in Wasserpfützen auf dem Acker. Diese hohe Dosis beruht darauf, dass Bienen und Hummeln – über andere Tiere beziehungsweise Insekten weiß man meines Wissens nichts – über ein detoxifizierendes Enzym verfügen, eine Cytochrom-Oxidase. Aber es geht ja nicht nur um das Töten, sondern auch um das Schädigen der Tiere. Thiacloprid wird nämlich nahezu genauso gut von dem nicotinischen Acetylcholin-Rezeptor (nAChR) gebunden wie die hoch toxischen Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam. Das bedeutet, dass die Wirkung von Thiacloprid im Gehirn der Insekten auch bei niedrigen Dosen massiv ist – wie wir auch nachgewiesen haben [1] [2]. Die Cytochrom-Oxidase wird ganz offensichtlich erst bei höheren Dosen wirksam, sodass das Abtöten zu höheren Dosen verschoben wird.“

Prof. Dr. Josef Settele

Stellvertretender Departmentleiter Biozönosenforschung, Leiter der Arbeitsgruppe Tierökologie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Halle

„Für sich betrachtet ist die Entscheidung eine logische Konsequenz aus dem, was uns wissenschaftliche Studien zu den Wirkungen der Neonicotinoide sagen. Auch wenn erst nur wenige Arten getestet wurden, zeigt sich doch, dass die negativen Auswirkungen dieser Substanzen beispielsweise auf Bestäuber nicht unerheblich sind.“

„Als nächsten Schritt nach dem Verbot müssen nun aber auch dringend Alternativen für die Landwirte geschaffen werden. In welche Richtung das gehen kann, ist nicht so einfach zu beurteilen. Aber vor allem wäre eine weitere Konzentration auf die Entwicklung entsprechender Veränderungen in Anbausystemen wichtig – inklusive der Frage nach adäquaten Fruchtfolgen und der konsequenteren Anwendung beziehungsweise Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes. Ich gehe davon aus, dass auch die Industrie bei der Entwicklung neuer Substanzen Ideen hat, wobei sich die Frage stellt, ob wir bei neuen Substanzen dann genügend über deren Auswirkungen wissen. In der ersten Zeit nach dem Verbot habe ich außerdem die Befürchtung, dass Landwirte – auch aus einer gewissen Verzweiflung – auf ältere Mittel zurückgreifen und eventuell sogar eigene Insektizidmischungen einsetzen. Es muss also dringend an Alternativen gearbeitet werden.“

„Das Verbot der Anwendung bei Pflanzen, die nicht von Bestäubern angeflogen werden, erscheint mir letztlich aus fachlich-wissenschaftlicher Sicht konsequent, da sich die Folgen der Neonicotinoide ja nicht auf die Bestäuber begrenzen lassen, sondern ebenfalls viele andere Insekten und weitere Kleintiere betreffen dürften. Die Bestäuber sind nur eine erste Beispielsgruppe, die zeigt, welche Wirkungen sich entfalten können.“

Dr. Horst-Henning Steinmann

Zentrum für Biodiversität und nachhaltige Landnutzung, Georg-August-Universität Göttingen

„Der Ausschuss folgt der Vorlage der EU-Kommission und der sehr strengen Datenanforderung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Es ist nicht gelungen,die schädlichen Auswirkungen der Neonicotinoide auf Bienen und andere Insekten zu entkräften. Daher führte an dieser Entscheidung kein Weg vorbei.“

„Landwirte haben in der Vergangenheit zu sehr auf die hohe Wirksamkeit der Insektizide gesetzt und diese zu häufig verwendet. Das hat mittlerweile dazu geführt, dass vielfach Insekten gegen die Mittel resistent geworden sind. Die weggefallenen Neonicotinoide allein durch häufigere Spritzungen anderer Wirkstoffe zu ersetzen, ist deshalb keine langfristige Lösung, weil es die weitere Resistenzbildung fördert. Wenn die Landwirte nicht mit leeren Händen dastehen wollen, müssen sie sich schnellstens wieder mit Ackerbauverfahren befassen, die den Insektenbefall mindern. Das sind Fruchtfolgen, angepasste Saattermine, Randstreifen und mechanische Verfahren. Das alles wirkt deutlich schlechter als hoch wirksame Insektizide. Aber gegen resistente Insekten bleiben kaum andere Möglichkeiten übrig.“

Auf die Frage, inwiefern ist es sinnvoll ist, auch die Behandlung von Pflanzen zu verbieten, die von Bestäubern nicht angeflogen werden, etwa weil sie vor der Blüte geerntet werden (z.B. Zuckerrüben):
„Das entspricht dem Vorsorgeprinzip. Es hat sich herausgestellt, dass Neonicotinoide eine gewisse Zeit im Boden erhalten bleiben. Da kann es passieren, dass die nachfolgend angebauten Feldfrüchte die Wirkstoffreste aufnehmen. Mit diesem Übertragungspfad hat man lange nicht gerechnet.“

Prof. Dr. Alexandra-Maria Klein

Professorin für Naturschutz und Landschaftsökologie, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

„Die EFSA hat über Experten alle wissenschaftlichen Studien und Dokumente über die Auswirkungen der Insektizidgruppe der sogenannten Neonicotinoide, die als Nervengift auf Insekten wirken, zusammengetragen und evaluiert. Dabei wurden drei Neonicotinoide – Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam – und ihre Auswirkungen auf Bienen – Honigbienen und einige Hummeln sowie solitäre Bienen – im Detail angeschaut. In den vergangenen Jahren wurde viel zu diesen drei Neonicotinoiden geforscht und die Gefahr für Bienen konnte über hunderte von wissenschaftlichen Untersuchungen gezeigt werden. Aus wissenschaftlicher Perspektive ist die Entscheidung somit gerechtfertigt.“

„Allerdings gibt es noch weitere Neonicotinoide wie Thiacloprid und Acetamiprid. Diese wirken auch toxisch – zumindest auf Honigbienen. Allerdings sind diese Mittel weniger effektiv in der Kontrolle von Schädlingen und somit auch weniger toxisch für die ‚nicht Ziel-Organismen', also die Organismen bezeihungsweise Nützlinge, die durch diese Insektizide nicht betroffen werden sollen. Für manche Kulturen könnten dies Alternativen sein, aber voraussichtlich mit einer intensiveren Anwendung. Zudem gab es natürlich vor den Neonicotinoiden Insektizide, zum Beispiel die Pyrethroide. Diese können chemisch hergestellt werden oder lassen sich wie der Wirkstoff Pyrethrum aus Blüten der Gattung Chrysanthemum gewinnen. Gegen Raupen kann oft effizient das Bakterium Bacillus thuringiensis eingesetzt werden. Negative Auswirkungen auf Bienen durch das Bakterium sind mir nicht bekannt. Es gibt aber Studien, die Effekte auf nützliche Schlupfwespen zeigen, die in intakten Ökosystemen Schädlingspopulationen regulieren. Somit gibt es alternativ zu den Neonicotinoiden weniger effizientere Insektizide. Die Frage ist nun, ob die Anwendung dieser Insektizide besser für unsere Nützlinge und Biodiversität sein wird. All diese Insektizide wurden nicht so intensiv erforscht, wie die drei Neonicotinoide über die heute entschieden wurde.“

Prof. Dr. Christoph Schäfers

Bereichsleiter Angewandte Oekologie, Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie – Institutsbereich Angewandte Oekologie, Schmallenberg

Auf die Frage, welche Alternativen zum Einsatz kommen können und welche Rolle den Insektiziden Thiacloprid und Flupyradifuron zukommen kann:
„Der Einsatz von für Insekten hochspezifischen Mitteln schützt Vögel, Kleinsäuger und den Menschen vor toxischen Auswirkungen. Allerdings werden bestäubende Insekten auch sehr stark betroffen, was wiederum zu indirekten Wirkungen auf Vögel und Kleinsäuger führen kann. Unspezifischere Mittel sind von höherer allgemeiner Giftigkeit. Flupyradifuron ist mit geringerer Bienengiftigkeit eine Option; allerdings ist mir sein gesamtes Risikoprofil nicht bekannt.“

„Insgesamt sind Neonicotinoide nur ein Steinchen im Mosaik der Gründe für den Rückgang von Insekten und Vögeln. Das Gesamtbild ergibt sich aus der Intensivierung und Vereinheitlichung der Landwirtschaft. Hier ist ein Umsteuern notwendig: Mehr Diversität im Anbau und kleinräumigere Feldstrukturen, sowie sinnvolle Fruchtfolgen verringern die Monokulturen und den Schädlingsdruck, damit auch die Menge notwendiger Pflanzenschutzmittel. Das ist wirtschaftlich möglich, wenn mehr Wertschöpfung möglich ist: Höhere Qualität zu einem höheren Preis.“

Dr. Carsten Brühl

Leiter der Arbeitsgruppe Ökotoxikologie und Umwelt, Institut für Umweltwissenschaften, Universität Koblenz-Landau

„Die Entscheidung der Kommission ist nachvollziehbar, da in den letzten Jahren zunehmend Veröffentlichungen in Fachzeitschriften nahelegten, dass die drei genannten Neonicotinoide negative Auswirkungen auf sowohl Honigbienen aber auch Wildbienen haben. Neonictotinoide werden auch mit Verhaltensänderungen von zum Beispiel Fledermäusen in Verbindung gebracht und über einen langen Zeitraum in der Umwelt nachgewiesen.“

Auf die Frage, welche Rolle den Insektiziden Thiacloprid und Flupyradifuron zukommen kann:
„Beide Neonicotinoide stellen die nächste Gerneration dieser Pestizide dar, die einen eher ähnlichen Wirkmechanismus haben. Thiacloprid ist jetzt schon eines der meist angewandten Neonikotinoide. Eine genaue Prüfung der Umweltschädigung und der Auswirkung auf Bienen und andere Insekten steht noch aus.“

Prof. Dr. Matthias Liess

Leiter Department System-Ökotoxikologie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH (UFZ), Leipzig

„Die drei nun verbotenen Insektizid-Wirkstoffe sind eine der Ursachen des Insektensterbens an Land und in Gewässern. Es ist allgemein bekannt, dass Insektizide nicht nur gegen Schadinsekten wirken. Natürlich töten Insektizide auch Insekten in den Bereichen, die an Äcker angrenzen. Dies sind zum Beispiel Wegränder und Bäche in der Landschaft.“

„Für den Naturschutz wird das Verbot von drei Wirkstoffen wenig bringen. Landwirte werden auf andere Wirkstoffe ausweichen. Sie setzen verständlicherweise nur wirksame Pestizide ein, und die wirken auch abseits der Äcker.“

„Für die Verbesserung der Umweltsituation sind stattdessen drei Dinge entscheidend. Erstens: Wir müssen erkennen, dass alle Umweltbelastungen – Pestizide, verarmte Landschaften, übermäßiger Düngereinsatz etc. – sich in ihrer jeweiligen Wirkung potenzieren. Dies muss in einer realistischen Risikobewertung und dann auch in der Zulassung von Pestiziden berücksichtigt werden. Der Einsatz von Pestiziden wird immer auch Nebenwirkungen haben. ‚Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass’ – das funktioniert auch bei Pestiziden nicht. Zweitens: Die Gesellschaft muss sich entscheiden, welche Umweltschäden akzeptiert werden sollen – und welche nicht. Ähnlich wie beim Abgasskandal ist es sinnvoll, sich frühzeitig ein realistisches Bild der Problematik zu machen – und nicht die Augen vor der Realität zu verschließen. Und schließlich drittens: Wollen wir den Verlust der Arten reduzieren und ihre Funktionen im Ökosystem erhalten, dann muss generell der Einsatz von Pestiziden verringert werden.“

„Das Verbot von drei Wirkstoffen ist ein erster Schritt, löst aber das grundsätzliche Problem des Insektensterbens nicht. Der übermäßige Einsatz von Pestiziden muss durch den Gesetzgeber reduziert werden.“

Herr Prof. Dr. Teja Tscharntke

Leiter der Abteilung Agrarökologie, Department für Nutzpflanzenwissenschaften, Georg-August-Universität Göttingen

„Die Entscheidung folgt erfreulicherweise den vielen gut belegten und prominent publizierten Arbeiten zu den negativen Folgen der Neonicotinoide auf die Biodiversität – namentlich auf Wild- und Honigbienen. Besonders interessant und wichtig ist, dass dramatische Verhaltensstörungen aufgezeigt und zum Verbotskriterium gemacht wurden – und nicht allein die übliche letale Dosis zugrunde gelegt wurde. Denn Insektizide wie die Neonicotinoide haben einen großen, wenig beachteten negativen Einfluss auf Vitalität und Verhaltensstörungen – bei Bienen zum Beispiel auf die Orientierung, Reproduktion, Bestäubungsleistung –, die stark die Überlebensfähigkeit der Populationen schwächen. Insofern ist das Verbot ein wichtiger – wenngleich längst nicht ausreichender – Beitrag zum Schutz der etwa 560 Bienenarten und etwa 33.000 Insektenarten in Deutschland.“

„Ich würde es begrüßen, wenn diese Verbote zum Anlass genommen werden, ein Umdenken in der Landwirtschaft hin zu einem Biodiversitätsfreundlichen Anbau zu bewirken. Das Pflanzenschutzgesetz sieht mit dem sogenannten Integrierten Pflanzenschutz vor, dass Pestizide nur als letztes Mittel eingesetzt werden und nicht als konstitutives Element zu betrachten sind. Biologischen Verfahren, Sortenwahl, Fruchtfolge etc. sind Vorrang einzuräumen. Dazu braucht es eine neue Schwerpunktsetzung für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Alle: Keine angegeben.

Literaturstellen, die von den Experten zitiert wurden

[1] Tison L et al. (2016): Honey Bees’ Behavior Is Impaired by Chronic Exposure to the Neonicotinoid Thiacloprid in the Field. Environmental Science and Technology, 50, 7218-7227. DOI: 10.1021/acs.est.6b02658. pubs.acs.org/doi/10.1021/acs.est.6b02658

[2] Tison L et al. (2017): Effects of sublethal doses of thiacloprid and its formulation Calypso® on the learning and memory performance of honey bees. Journal of Experimental Biology, 220, 3695-3705. DOI: 10.1242/jeb.154518. http://jeb.biologists.org/content/early/2017/08/30/jeb.154518

Weitere Recherchequellen

[I] Vorschlag der EU-Kommission für Clothianidin ec.europa.eu/food/sites/food/files/plant/docs/pesticides_neonicotinoids_commission_proposal_clothianidin00_update1.pdf

[II] Vorschlag der EU-Kommission für Imidacloprid ec.europa.eu/food/sites/food/files/plant/docs/pesticides_neonicotinoids_commission_proposal_imidacloprid00_update1.pdf

[III] Vorschlag der EU-Kommission für Thiamethoxam ec.europa.eu/food/sites/food/files/plant/docs/pesticides_neonicotinoids_commission_proposal_thiamethoxam00_update1.pdf

[IV] EU-Kommissionsentscheidung aus Mai 2013 zur eingeschränkten Verwendung der betrachteten Neonicotinoide im Freiland http://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2013/485/oj

[V] BVL: Bienenschutz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Webseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/09_GesundheitNaturhaushalt/02_SchutzNaturhaushalt/02_Bienenschutz/Bienenschutz_node.html

Science Media Center Germany (2018): Neonicotinoide: EFSA beurteilt Risiko für Bienen neu. Rapid Reaction. Stand: 28.02.2018. www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/rapid-reaction/details/news/neonicotinoide-efsa-beurteilt-risiko-fuer-bienen-neu/