EU-Trilog zur Grünen Gentechnik – Stimmen aus der Forschung
EU-Rat und -Parlament haben sich in der Nacht auf den 04.12.2025 geeinigt, dass die EU-Gentechnikregeln für Neue Genomische Techniken gelockert werden sollen
bestimmte mit Gentechnik entwickelte Pflanzen entfallen nun der Kennzeichnungspflicht
befürwortende Experten sehen genomische Züchtungen als eine Schlüsseltechnologien, um die Landwirtschaft nachhaltiger und klimaangepasster zu gestalten; Kritikerinnen und Kritiker halten die Deregulierung hingegen für inakzeptabel
In der Nacht auf den 04.12.2025 ist der EU-Trilog zu den Neuen Genomischen Techniken (NGT) zu Ende gegangen. In einer ersten Pressemitteilung ist von einer Einigung die Rede. Hierbei haben sich Rat und Kommission in wesentlichen Punkten gegenüber der Position des Parlaments durchgesetzt. Eine Mitteilung des Rates fasst die wesentlichen Punkte ebenfalls zusammen.
Bei den Neuen Genomischen Techniken handelt es sich um Veränderungen des pflanzlichen Erbguts mittels Geneditierung. Hierbei können beispielsweise mithilfe von CRISPR/Cas-Systemen bis zu 20 Abschnitte des Erbguts präzise verändert werden. Die Pflanzen gelten so lange als substanziell gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen und fallen in die sogenannte Kategorie NGT-1.
Professor für Agrarökonomie und Direktor am Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Abgrenzung von klassischen Züchtungen
„Da die mit NGT-1 entwickelten Mutationen prinzipiell in identischer Form auch natürlich hätten entstehen oder durch konventionelle Techniken hätten erzeugt werden können, ist eine trennscharfe Abgrenzung gar nicht sinnvoll. Die nun beschlossene Vereinfachung der Regulierung und Zulassung von NGT-1-Pflanzen ist längst überfällig gewesen. Genomische Züchtung ist eine der Schlüsseltechnologien, um die Landwirtschaft nachhaltiger und klimaangepasster zu machen. Ich freue mich, dass Europa nun endlich konstruktiv zu diesem wichtigen Feld beitragen kann.“
Ökologischen Risiken
„Ökologische Risiken entstehen durch das Produkt der Züchtung und wie es in der Praxis angewendet wird, nicht durch die Züchtungsmethode mit der das Produkt entwickelt wurde. Natürlich brauchen wir Regeln und ein Monitoring für gute landwirtschaftliche Praxis, aber das gilt für die Landwirtschaft generell und nicht spezifisch nur für NGT-1-Pflanzen.“
Abgrenzungen im Ökolandbau
„Zu starke Patente können Innovation behindern und Marktkonzentration fördern, deswegen wird man die Patentierungspraxis beobachten und Regeln gegebenenfalls anpassen müssen. Für die Koexistenz zwischen Ökolandbau und konventioneller Landwirtschaft sehe ich kein Problem, da das NGT-1-Saatgut gekennzeichnet sein muss und technisch unvermeidbare kleine Vermischungen im weiteren Verlauf der Kette für Ökobetriebe kein Risiko darstellen werden. Davon abgesehen wäre eine Zulassung von NGT-1-Pflanzen im Ökolandbau aber durchaus sinnvoll, weil diese Pflanzen ja gerade helfen können, auch ohne synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel höhere Erträge zu erzielen.“
Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher
„Wir benötigen eine objektive Kommunikation, die deutlich macht, dass NGT-1-Pflanzen genauso sicher sind wie herkömmlich gezüchtete. Ich bin zuversichtlich, dass Verbraucher dann nicht nur Vertrauen entwickeln, sondern den Beitrag der Technologie zur nachhaltigeren Landwirtschaft auch zu schätzen wissen.“
Professor für Agrarpolitik am Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung, Georg-August-Universität Göttingen
Abgrenzung von klassischen Züchtungen
„In der Pflanzenzüchtung wurden in der Vergangenheit Mutageneseverfahren verwendet, um die gewünschten Eigenschaften in den Pflanzen zu erzeugen. Die Strahlung beziehungsweise Substanzen, die dabei eingesetzt wurden, sind teilweise sehr gefährlich. Dennoch, selbst im Bioanbau werden Sorten verwendet, die früher mit Mutagenese hergestellt wurden, und dies ohne entsprechende Kennzeichnung. Mit den neuen genomischen Techniken können gewünschte Veränderung nun gezielter als mit der Mutagenese gemacht werden.“
Abgrenzungen im Ökolandbau
„Ich kann verstehen, wenn ein Biobauer ohne NGT-1-Pflanzen arbeiten will. Es sollte Möglichkeiten geben, dass die Biobauern sicherstellen können, dass sich ihr Saatgut beispielsweise durch die Bestäubung vom Nachbarfeld nicht mit NGT-1-Erbgut vermischt. Hierfür muss eine Regelung gefunden werden.“
Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher
„Ich verweise gerne auf das Beispiel Kanada: Die Regulierung dort stellt die Sicherheit des Produktes in den Vordergrund und nicht die Methode, mit der die Züchtung stattgefunden hat. Ich denke, das ist der richtige Ansatz. Wie bereits erwähnt, wurden früher viele Sorten mit Mutagenese erzeugt, bei der gefährliche Strahlung, beziehungsweise Substanzen eingesetzt werden. Und weil das keine Auswirkung auf die Sicherheit des Konsumprodukts hat, können diese Lebensmittel ohne entsprechende Kennzeichnung angeboten werden. Deshalb sollte man jetzt keine Verunsicherung (und hohe zusätzliche Kosten) durch eine Kennzeichnung schüren. So nach dem Motto es steht etwas mit Gentechnik drauf, ‚es muss wohl irgendwie bedenklich sein’. Es ist also wichtig darüber aufzuklären, wie die Methoden funktionieren und dass diese die Sicherheit des Produktes nicht beeinflussen.“
Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht, und Ko-Direktor der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht, Universität Bayreuth
NGT-1-Pflanzen und Abgrenzung von klassischen Züchtungen
„Eine solche Trennung ist in diesem Bereich aus Risikoperspektive nicht möglich beziehungsweise wünschenswert. Die meisten durch NGT entstanden Produkte können genauso durch klassische Züchtung erreicht werden, dadurch ist eine Trennlinie nicht nur zweifelhaft, sondern naturgemäß fast unmöglich. 20 Basenpaare als Trennlinie erleichtern allerdings den politischen Kompromiss.“
„Ein Null-Risiko gibt es nicht, das ist, wie überall im Leben, utopisch. Bislang vorhandene Daten und auch das sogenannte ‚risk banding‘, also Erkenntnisse aus anderen, ähnlichen Bereichen, lassen vergleichbare Risiken wie bei herkömmlicher Züchtung erkennen. Einen ‚Besorgnisanlass‘, die rechtliche Voraussetzung für die Anwendung des Vorsorgeprinzips für eine Regulierung in dieser Hinsicht, gibt es demnach nicht.“
Agrarökonomie und Patentierung
„Die Patentfrage ist ein schwierige, weil sie vor allem von Machtkonzentrationen und tatsächlichem Verhalten der Patentinhaber abhängt. Nicht alles, was patentierbar ist, wird auch patentiert und nicht alles, was patentiert ist, wird auch als Patent durchgesetzt. Eine Patentierbarkeit an sich lässt damit noch keine Machtstruktur erkennen, auch ist dies nicht Aufgabe des Patentrechts, sondern eher des Wettbewerbsrechts. Hier werden die Wettbewerbsbehörden und letztlich auch die Monopolkommission gefragt sein, solche Konzentrationen zu verhindern. Das klappt in Deutschland eigentlich ganz gut.“
Verbraucher und Kennzeichnung
„Rechtlich ist dies gerade im Ökolandbau gut umsetzbar, da es im Ökolandbau eine rechtliche Vermutung gibt, dass alles, was nicht als genveränderter Organismus (GVO) gekennzeichnet ist, auch nicht als GVO gilt. So ist es also mit NGT wie bei klassischer GVO schon jetzt: Zwar gibt es ein Verbot des GVO, aber wenn es nicht gekennzeichnet ist, dann gilt es als GVO-frei. Zudem scheint der Text ja auch technisch unvermeidbare NGTs im Biolandbau zuzulassen, welches meines Erachtens auf alle Punktmutationen und auf etliche anderen Mutationen zutreffen wird. Die Kontrolle wird daher nur über Ketteninformationen möglich sein. Daran führt allerdings auch bei verpflichtender Kennzeichnung kein Weg vorbei. Nicht alle NGT-Produkte sind als solche zu erkennen, da sie ja gerade von herkömmlichen Züchtungen nicht zu unterscheiden sind. Daher stellt sich eher die Frage, ob es sinnvoll ist, die NGT grundsätzlich mit GVO in einen Topf zu werfen. Rechtlich sehe ich daher keine großen Probleme, fraglich werden jedoch vor allem Reputationsrisiken sein, solange man strikt GVO-frei sein möchte und man NGT-Produkte und GVO-Produkte in einen Topf wirft.“
„Studien haben gezeigt, dass Verbraucher, wenn sie einmal über die Unterschiede von NGT und GVO informiert wurden, grundsätzlich NGT viel willkommener gegenüberstehen. Es wird also maßgeblich davon abhängen, wie die Informationen an die Verbraucher, also auch und gerade durch die Medien gelangen. Die Debatte der nächsten Wochen wird da meines Erachtens entscheidend sein.“
Weitere Entwicklung in Brüssel
„Derzeit haben wir eine Vereinbarung zwischen Parlament und Rat, wirklich spannend wird es erst, wenn wir wissen, wie der Rat in den kommenden Wochen über die Änderung abstimmen wird. Bislang gab es keine Mehrheit und meines Erachtens ist es auch noch zu früh, um von einem wirklichen Durchbruch zu sprechen. Erst nach der Abstimmung im Rat voraussichtlich nächste Woche werden wir Klarheit haben. Grundsätzlich ist wichtig, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der nicht dazu führt, dass wir die Souveränität über unsere Nahrungsmittel in Europa in großen Teilen aufgeben. Sichern können wir sie wahrscheinlich hinsichtlich dieser Technologie nicht mehr, die USA und vermutlich China sind da schon so weit, dass sie den Markt – und damit auch unser Essen – bestimmen werden. Daher kommt die Einigung zu spät, um in diesen Bereichen noch den Ton angeben zu können. Es geht nur noch um Schadensbegrenzung.“
„Keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte. Meine Forschung zur Genom-Editierung an Kulturpflanzen wird und wurde ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Meine Tätigkeit als Co-Vorsitzender des Öko-Progressiven Netzwerk e.V. erfolgt ehrenamtlich.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Ich bin als beamteter Professor an einer Universität prinzipiell frei in meiner Meinungsäußerung, habe aber zugegebenermaßen eine starke Tendenz zu Positionen der Ökologischen Landwirtschaft, was sie mir angesichts der Denomination meiner Professur sicher nachsehen.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Meine Einschätzungen zu diesen Punkten erfolgen aus allgemeiner wissenschaftlicher Perspektive, ohne eigene wirtschaftliche oder institutionelle Interessen.“
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Weiterführende Recherchequellen
Science Media Center ( 2023): Neue EU-Regeln für die Züchtung geneditierter Pflanzensorte. Statements. Stand: 23.06.2023.
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] Tielbörger K (2024): Deregulierung der Neuen Gentechnik in der EU: Ein Beitrag zum EU Green Deal? Ökologisches Wirtschaften. DOI: 10.14512/OEW390208.
[2] Gesellschaft für Ökologie für Deutschland, Österreich und die Schweiz (GfÖ) (2023): New genomic techniques from an ecological and environmental perspective: science-based contributions to the proposed regulations by the EU Commission. Statement der Expertengruppe Neue Genomische Techniken zur Tagung in Metz, 21 bis 25 November 2022.
[3] EU-Kommission (2025): EU’s rules on New Genomic Techniques. Factsheet. Stand: 04.12.2025.
[4] Campbell BM et al. (2017): Agriculture production as a major driver of the Earth system exceeding planetary boundaries. Ecology & Society. DOI: 10.5751/ES-09595-220408.
[5] Bohle F et al. (2024): Where does the EU-path on new genomic techniques lead us? Frontiers in Genome Editing. DOI: 10.3389/fgeed.2024.1377117.
[6] Beese F et al. (1998): Welt im Wandel: Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen – Zusammenfassung für Entscheidungsträger.
[7] Petersen B (2007): Reise durch den Selbstmordgürtel. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand: 24.01.2007.
[8] Europäisches Parlament (2025): New genomic techniques: deal to support the green transition in farming. Pressemitteilung. Stand: 04.12.2025.
[9] Winter G (2023): So nicht! Aber anders? Eine Bewertung des Kommissionsvorschlags über Pflanzen aus neuen genomischen Techniken. Agrar- und Umweltrecht.
[10] Schulman A et al. (2025): Proposed EU NGT legislation in light of plant genetic variation. Plant Biotechnology Journal. DOI: 10.1111/pbi.70228.
[11] Bartsch D (2024): Neue genomische Techniken – aktuelle Rechtsfragen und Entwicklungen auf EU-Ebene. 10. Fachtagung Gentechnik „Neue genomische Techniken – Aktuelle Aspekte, rechtliche Regelungen und Herausforderungen für die Analytik“ in Oberschleißheim, 12. bis 13.09.2024.
Prof. Dr. Matin Qaim
Professor für Agrarökonomie und Direktor am Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Information on possible conflicts of interest
„Keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Stephan von Cramon-Taubadel
Professor für Agrarpolitik am Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung, Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Dr. Kai Purnhagen
Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht, und Ko-Direktor der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht, Universität Bayreuth
Prof. Dr. Katja Tielbörger
Professorin für Vegetationsökologie, Eberhard Karls Universität Tübingen, und Sprecherin der Gesellschaft für Ökologie zum Thema Neue Gentechnik
Information on possible conflicts of interest
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Gunter Backes
Fachgebietsleiter Ökologische Pflanzenzüchtung und Agrarbiodiversität, Universität Kassel
Information on possible conflicts of interest
„Ich bin als beamteter Professor an einer Universität prinzipiell frei in meiner Meinungsäußerung, habe aber zugegebenermaßen eine starke Tendenz zu Positionen der Ökologischen Landwirtschaft, was sie mir angesichts der Denomination meiner Professur sicher nachsehen.“
Prof. Dr. Tillmann Buttschardt
Professor für Angewandte Landschaftsökologie und Ökologische Planung, Universität Münster
Prof. Dr. Detlef Bartsch
President-elect der Internationalen Gesellschaft für Biosicherheitsforschung (International Society for Biosafety Research - ISBR), Washington D.C, Vereinigte Staaten von Amerika
Dr. Robert Hoffie
Leiter der unabhängigen Arbeitsgruppe Biotechnologie & Genom-Editierung, Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK), Gatersleben
Information on possible conflicts of interest
„Ich habe keine Interessenkonflikte. Meine Forschung zur Genom-Editierung an Kulturpflanzen wird und wurde ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Meine Tätigkeit als Co-Vorsitzender des Öko-Progressiven Netzwerk e.V. erfolgt ehrenamtlich.“
Prof. Dr. Holger Puchta
Geschäftsführender Direktor des Botanischen Instituts und Inhaber des Lehrstuhls Molekularbiologie und Biochemie der Pflanzen, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe
Information on possible conflicts of interest
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Jürgen Kleine-Vehn
Professor für Molekulare Pflanzenphysiologie im Exzellenzcluster CIBSS, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Information on possible conflicts of interest
„Meine Einschätzungen zu diesen Punkten erfolgen aus allgemeiner wissenschaftlicher Perspektive, ohne eigene wirtschaftliche oder institutionelle Interessen.“
Dr. Ralf Wilhelm
Leiter des Instituts für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen, Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Quedlinburg
Dr. Angelika Hilbeck
im Ruhestand, ehemals Wissenschaftlerin am Institut für Integrative Biologie, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ), Schweiz