Windkraft und Artenschutz: So will die Bundesregierung den Konflikt lösen
Bundesregierung plant Maßnahmen, um Windkraft an Land naturverträglich auszubauen
geplant sind bundesweite Standardisierung und stärkerer Fokus auf Populationsschutz
Fachleute aus Artenschutz, Flächenplanung und Recht erklären und bewerten die Vorhaben
Windenergieanlagen stellen eine Gefahr für Vögel und Fledermäuse einiger bedrohter Arten dar, da diese mit den Rotorblättern kollidieren können. Konflikte mit Naturschutzverbänden verzögern darum immer wieder die Genehmigung neuer Anlagen – auch wenn Konflikte mit anderen Interessen wie denen des Militärs und des Flugverkehrs bislang häufig größere Hindernisse darstellten. Angesichts des Klimawandels und des Ukraine-Krieges will die Bundesregierung den Ausbau der Windkraft stark beschleunigen und dafür mehrere Gesetze anpassen oder neu verabschieden. Diese sollen unter anderem den Zielkonflikt mit dem Artenschutz entschärfen. In einem Eckpunktepapier [I] erläutern Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium die geplanten Maßnahmen für einen „naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land“. Die Details der Maßnahmen werden im Laufe der Gesetzgebung noch festgeschrieben.
„Ich habe bei Ihrer Anfrage keine Interessenskonflikte.“
Alle anderen: Keine Angaben erhalten.
Weiterführende Recherchequellen
SMC (2022): Was bedeutet der Windkraftausbau für den Artenschutz? Politische Pläne und wissenschaftliche Perspektiven. Press Briefing. Stand: 14.01.2022.
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (13.03.2020): Vorgaben der Bundesländer bei Abschaltzeiten für den Fledermausschutz an Windenergieanlagen.
[2] Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (14.10.2020): Zahl der Windenergieanlagen mit Abschaltzeiten für den Fledermausschutz.
[3] Behr O et al. (2018): Bestimmung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen in der Planungspraxis - Endbericht des Forschungsvorhabens gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
[4] Bundesamt für Naturschutz (2018): EUROBATS National Implementation Report. Bericht im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zum Status der in Deutschland vorkommenden Fledermausarten.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Bundesumweltminsterium (04.04.2022): Naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen. Eckpunktepapier.
[II] Bundesnaturschutzgesetz. § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen. Absatz 7 definiert die Voraussetzungen für das Anwenden der Ausnahmeregel.
Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht, Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE), Berlin
Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese
Direktorin Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum, Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN), Frankfurt am Main, und Professorin am Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Goethe-Universität Frankfurt am Main
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe bei Ihrer Anfrage keine Interessenskonflikte.“
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie, Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE), Berlin
Dr. Christian Klaus Voigt
Leiter der Abteilung Evolutionäre Ökologie, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW), Berlin
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation, Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE), Berlin