Können Pflegefachpersonen ärztliche Aufgaben übernehmen?
Pflegefachpersonen schneiden einem Cochrane-Review zufolge in verschiedenen ärztlichen Versorgungsaufgaben ähnlich gut ab wie Ärztinnen und Ärzte
Übernahme bestimmter Aufgaben könnte ärztliches Personal entlasten und den Pflegeberuf attraktiver machen
Expertinnen begrüßen die Evidenz und appellieren, das Berufsbild in Deutschland stärker zu professionalisieren, um die Erkenntnisse umzusetzen
Der medizinische Versorgungsbedarf der alternden Gesellschaft wächst, gleichzeitig prägt überlastetes und knappes Personal häufig den Krankenhausalltag. Eine mögliche Entlastung: Pflegepersonal, das stärker in ärztliche Aufgaben involviert wird. In einer Metaanalyse hat das Cochrane-Netzwerk nun untersucht, welche Ergebnisse Pflegefachpersonen erzielen, wenn sie im Krankenhaus Aufgaben erledigen, die bislang dem ärztlichen Personal vorbehalten sind (siehe Primärquelle). Die Evidenzlage sei nur moderat bis gering, betonen die Autorinnen und Autoren, die Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass gleiche oder ähnlich gute Ergebnisse erzielt werden.
Die Forschenden fassten für ihre Analyse 82 randomisiert kontrollierte Studien mit insgesamt über 28.000 Teilnehmenden zusammen und werteten 70 davon in einer Metaanalyse aus. Die Studien unterschieden sich stark: etwa bei der Teilnehmendenzahl, der Art und dem Umfang der Aufgabe (siehe Seite 15 und 16) und dem Spezialisierungs- und Ausbildungsgrad der Pflegefachpersonen. Daher werteten die Forschenden die bestehende Evidenz für ihre Auswertung je nach Fragestellung als moderat bis gering.
Studiengangsleitung Berufspädagogik und Management in der Pflege, Internationalisierungs- und Forschungsbeauftragte, Fakultät Gesundheitswesen, Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Relevanz des Reviews für das deutsche Gesundheitssystem
„Seit 20 Jahren verfolge ich die Erkenntnisse aus dem internationalen Raum zum Mehrwert professioneller pflegerischer Gesundheits- und Krankheitsversorgung. Seit mehr als 20 Jahren fasse ich diese mit dem Satz zusammen: Es gibt keinen einzigen Hinweis, dass professionelle pflegerische Gesundheitsversorgung, in den angemessenen Rahmenbedingungen durchgeführt, den Patientinnen und Patienten schadet. Im Gegenteil: Es gibt einen Mehrwert für die Menschen, da die Sterbe- und Komplikationsraten und auch die Kosten in den Krankenhäusern sinken.“
„Die einzige Antwort in Deutschland war bisher: Das sind doch ganz andere Länder mit ganz anderen Gesundheitssystemen. Die Erkenntnisse kann man doch gar nicht übertragen. Diese einfache Abwehrreaktion hat zwei unausgesprochene Konsequenzen: Sie suggeriert, die deutsche Bevölkerung sei in ihrer Erkrankungssituation grundsätzlich anders als Menschen in anderen Ländern und benötige deswegen keine hochprofessionelle fachpflegerische Versorgung. Außerdem stellt sie die Notwendigkeit internationaler Evidenz für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und der Medizin grundsätzlich infrage.“
„Deutschland hat im internationalen Vergleich schlechtere Pflegepersonal-Patientenschlüssel in den Krankenhäusern, formal betrachtet eine schlechtere Ausbildung und es hat in den letzten 20 bis 25 Jahren die fachliche Pflege in den Krankenhäusern reduziert und rationiert. Es hat sich also geleistet, die professionelle Fachpflege trotz zunehmender Gesundheits- und Krankheitsversorgungsbedarfe zu reduzieren, statt zu fördern. Wir sollten uns also mehr Sorgen machen, dass wir die Kompetenzen professioneller akademisierter Pflegefachberufe international seit Jahrzehnten nicht integrieren und die internationale Evidenz gekonnt ignorieren.“
„OECD-Vergleiche weisen immer wieder darauf hin, dass Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt hat, aber nur mit mäßigen bis schlechten Ergebnissen in den Indikatoren abschneidet. Der Kontext ist also: Je mehr Pflegefachberufe mit Kompetenzen in die Gesundheits- und Krankheitsversorgung integriert werden, desto besser für die Menschen und desto geringer sind Komplikations- und Sterberaten.“
„Mit anderen Worten: Seit rund 20 Jahren zeigen internationale Studien konsistent, dass fachlich gut qualifizierte Pflegefachpersonen Patienten unter angemessenen strukturellen Rahmenbedingungen nicht schlechter, sondern mindestens ebenso sicher versorgen wie Ärztinnen und Ärzte – teilweise mit messbaren Vorteilen bei Komplikation und Sterblichkeit sowie Kosten.“
„Der neue Cochrane‑Review bestätigt dieses Bild jetzt mit einer sehr breiten und methodisch hochwertigen Evidenzbasis aus 82 randomisierten Studien in unterschiedlichen klinischen Bereichen. Er zeigt: Wenn Pflegefachpersonen definierte ‚ärztliche‘ Aufgaben übernehmen, gibt es insgesamt ‚little to no difference‘ bei Sterblichkeit, Patientensicherheit, klinischen Outcomes, Lebensqualität und Selbstwirksamkeit. In einigen Bereichen zeigen sich sogar leichte Vorteile zugunsten der pflegegeleiteten Versorgung.“
„Der Kontext des Reviews ist daher eher folgender: Je stärker qualifizierte Pflegefachpersonen mit klar definierten Kompetenzen in die Versorgung eingebunden sind, desto besser lassen sich Mortalität, Komplikationen und Prozesse steuern – ohne erkennbaren Sicherheits- und Qualitätsverlust für Patientinnen und Patienten. Relevanter als die Frage, ob sich ‚irgendetwas‘ übertragen lässt, ist also die Frage, warum Deutschland diese Evidenz über Jahrzehnte nicht genutzt hat und Pflegefachberufekapazitäten trotz steigender Morbidität und Alterung der Bevölkerung eher abgebaut als aufgebaut hat.“
„Bemerkenswert ist zudem, dass der Review Evidenz bis Juni 2024 einbezieht. Wir reden also nicht über veraltete Einzelstudien, sondern über den aktuellen Stand der internationalen Forschung.“
Professionalisierung der Pflege im internationalen Vergleich
„Ein Großteil der eingeschlossenen Studien stammt aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich, skandinavischen Ländern, Australien und den Niederlanden, in denen Pflegefachberufe seit vielen Jahren akademisiert sind, erweiterte Rollen haben und in klaren gesetzlichen Rahmen eigenverantwortlich handeln dürfen.“
„Deutschland kann diese Ergebnisse nicht eins zu eins übernehmen, weil hier die Voraussetzungen noch deutlich zurückliegen. Das betrifft insbesondere den Akademisierungsgrad, den definierten ‚scope of practice‘ (legt Tätigkeiten und Pflichten, die ein medizinisches Fachpersonal übernehmen darf, fest; Anm. d. Red.) und die Finanzierung von pflegefachlichen Leistungen. Übertragbar ist aber die zentrale Botschaft: Wenn Pflegefachberufe höher qualifiziert sind, klare Zuständigkeiten haben und strukturell gut eingebunden sind, lässt sich ein Teil ärztlicher Aufgaben sicher und qualitativ hochwertig durch diese übernehmen.“
„Für Deutschland heißt das: Der eigentliche Befund des Reviews ist weniger eine Blaupause für sofortige Substitution, sondern ein Hinweis auf eine erhebliche Versäumnis der letzten 20 bis 30 Jahre: Während andere Länder die Professionalisierung und Akademisierung der Pflegefachberufe konsequent vorangetrieben haben, hat Deutschland die fachliche Pflege im Krankenhausbereich und in anderen Sektoren und Settings eher deprofessionalisiert und strukturell geschwächt. Die politische Konsequenz aus diesen Ergebnissen sollte daher sein, die Pflegeaus-, -fort- und -weiterbildung zügig an das internationale Niveau anzupassen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für autonome und mitverantwortliche Versorgung durch Pflegefachpersonen zu erweitern und ein eigenständiges, verlässliches Finanzierungsmodell für pflegefachliche Leistungen zu etablieren.“
Bewertung des Befugniserweiterungsgesetzes
„Das sogenannte Befugniserweiterungsgesetz kodifiziert zu einem guten Teil Tätigkeiten, die in der fachlichen Pflege seit Jahrzehnten selbstverständlich sein sollten. Viele der nun ‚erweiterten Befugnisse‘ habe ich selbst bereits in meiner Ausbildung zur Krankenschwester und später im Krankenhaus routinemäßig ausgeübt. Insofern ist der innovative Gehalt des Gesetzes begrenzt. Es korrigiert eher Rückschritte der letzten 20 bis 25 Jahre, als dass es echte neue Rollen eröffnet.“
„Im internationalen Vergleich bleibt Deutschland damit deutlich hinter Ländern zurück, in denen Pflegefachpersonen per Gesetz und Qualifikation deutlich weitergehende diagnostische, therapeutische und verordnende Kompetenzen haben. Die Autonomie, die wir von ‚Advanced Practice Nurses‘ in anderen Gesundheitssystemen kennen, ist mit diesem Gesetz noch nicht erreicht. Es werden nicht einmal Rollenprofile wie das des Clinical Nurse Specialist und weiteren eröffnet.“
„Kurzfristig lassen sich kaum Vor‑ oder Nachteile des Gesetzes für die Versorgung beobachten, weil die Umsetzung erst anläuft: Aus‑, Fort‑ und Weiterbildungen, Studiengänge, Versorgungsstrukturen und Vergütungssysteme müssen angepasst werden. Erst wenn die neuen Befugnisse flächendeckend und qualifikationsgerecht genutzt sowie finanziert werden, werden sich Effekte auf Versorgung, Prozesse und Ergebnisse zeigen.“
„Wichtig ist zu beachten, dass Pflegefachpersonen ihre erweiterten Kompetenzen nicht durch hauswirtschaftliche und Servicetätigkeiten ‚aufgefressen‘ bekommen. Sie sollten nicht mehr für das Putzen von Betten oder Hol- und Bringdienste eingesetzt werden, um damit vermeintlich Kosten zu sparen.“
„Ich erwarte aus der aktuellen Ausgestaltung des Gesetzes keine Nachteile für die Patientensicherheit, aber durchaus Konflikte bei der Finanzierung und der praktischen Umsetzung in Einrichtungen.“
„Der Cochrane‑Review bezieht sich überwiegend auf hochqualifizierte Pflegefachpersonen, wie ‚Nurse Practitioners‘, ‚Advanced Practice Nurses‘ oder spezialisierte Nurses, die definierte ärztliche Aufgaben übernehmen und häufig mit Protokollen, Supervision oder hoher Autonomie arbeiten.“
„Das Befugniserweiterungsgesetz spiegelt diese Evidenz bislang nur sehr begrenzt wider: Es legalisiert im Wesentlichen Basisbefugnisse, die international seit Langem Standard sind, und öffnet nur in Ansätzen den Weg zu wirklich erweiterten, eigenverantwortlichen Rollen.“
„Wenn Deutschland die im Review beschriebenen Potenziale, die verringerten Komplikations- und Sterberaten, punktuelle Outcome‑Verbesserungen und gegebenenfalls Kostenvorteile real ausschöpfen möchte, reicht der aktuelle Zuschnitt des Gesetzes nicht aus. Es braucht explizite Rollen für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen auf Bachelor- und Master‑Niveau mit klar definiertem ‚scope of practice‘: Darin wären diagnostische und therapeutische Befugnisse, Entscheidungsräume und Verantwortlichkeiten präzise festgelegt. Oder zugespitzter: Im Verhältnis zur internationalen Evidenz ist das Befugniserweiterungsgesetz ein vorsichtiger, aber kleiner Schritt. Um aufzuschließen, bräuchte es eher einen Riesensprung oder mehrere hohe Sprünge mit Goldmedaillenniveau.“
Mögliche Wege zu einer professionalisierteren Pflege in Deutschland
„Deutschland liegt mit der Qualifizierung von Pflegefachpersonen im europäischen Vergleich etwa 20 bis 30 Jahre zurück, im weltweiten Vergleich teils über 30 Jahre, in einigen Ländern sogar 50 bis 70 Jahre. Schätzungen zufolge sind hier nur rund 2,5 bis 3 Prozent der Pflegefachpersonen akademisch qualifiziert, primärqualifiziert sogar deutlich unter einem Prozent. In Ländern wie Irland, Norwegen, Spanien, Dänemark, Italien, den Niederlanden, Portugal, Australien, Neuseeland, Iran, Indien und vielen mehr werden Pflegefachpersonen überwiegend an Hochschulen qualifiziert. Dort ist ein Bachelorabschluss Standard, teilweise gibt es Master‑ und Advanced‑Practice‑Strukturen. In diesen Ländern werden Pflegefachberufe (Nurses) an Hochschulen qualifiziert. In Norwegen oder Irland beträgt beispielsweise der Anteil akademisierter Pflegefachberufe 100 Prozent. In diesen beispielhaft aufgezählten Ländern müssen die Schulabsolventinnen/en exzellente Noten aufweisen, um Nursing studieren zu dürfen. Der notwendige Notendurchschnitt, um in den Studiengängen aufgenommen zu werden, ist in etwa vergleichbar mit denen der Medizin. Nursing ist in diesen Ländern ein sehr attraktiver Beruf. Es bewerben sich mehr Menschen, als die Studiengänge annehmen können. International gehören pflegewissenschaftliche Studiengänge demzufolge zu nachgefragten Studienfächern mit hohen Zugangsvoraussetzungen. Wo Pflegefachberufe als akademischer Gesundheitsberuf mit klar definierten Rollen, Verantwortlichkeiten und Karrierewegen etabliert sind, sind sie attraktiver und die Versorgung profitiert durch bessere Koordination, Kontinuität und Ergebnisqualität.“
„Aber: trotz dieses enormen Rückstandes geht Deutschland offenbar davon aus, den Mangel an Pflegefachpersonen durch die Anwerbung von ‚Nurses‘ aus Ländern wie Indien oder Mexiko ausgleichen zu können. Dabei wird häufig übersehen, dass diese Länder seit vielen Jahrzehnten über eine hochprofessionelle Fachpflege verfügen und zum Teil mehr Bachelorstudiengänge für Pflegefachberufe anbieten als Deutschland.“
„Während also in vielen Staaten der Welt die Professionalisierung der Pflege systematisch vorangetrieben wurde, ist es in Deutschland in den letzten 20 bis 25 Jahren eher zu einer schleichenden Deprofessionalisierung gekommen: Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen wurden abgesenkt – in der Hoffnung, den Beruf attraktiver zu machen – und zugleich sind originär fachpflegerische Aufgaben an andere Berufsgruppen übertragen oder durch neue Berufsprofile ersetzt worden. In Zeiten eines massiven Fachkräftemangels ist das ein strategischer Fehler.“
„Wenn Deutschland Pflegefachberufe als Profession, als Gesundheitsfachberuf, entwickeln will, muss sehr viel mehr für die differenzierte Entwicklung der Qualifikation getan werden. Notwendig wäre in Deutschland ein dreistufiges Qualifikationsmodell mit klar definiertem ‚scope of practice‘ für: die dreijährig ausgebildete Pflegefachperson, die bachelor‑qualifizierte Pflegefachperson (zum Beispiel für definierte erweiterte Aufgaben) und die master‑qualifizierte Advanced Practice Nurse mit eigenständigen Verantwortungsbereichen in spezialisierten Bereichen.“
„Nur so lässt sich der Mehrwert qualifizierter Pflege systematisch in die Versorgungsstrukturen integrieren – mit dem Ziel, Outcomes zu verbessern und gleichzeitig knappe ärztliche Ressourcen gezielt einzusetzen.“
Fazit
„Der Review zeigt, dass hochqualifizierte Pflegefachpersonen ärztliche beziehungsweise Aufgaben der Gesundheits- und Krankheitsversorgung in vielen Settings sicher übernehmen können, ohne dass Patientensicherheit oder Outcomes leiden. Im Gegenteil: Teilweise werden Prozesse und klinische Ergebnisse verbessert. Für Deutschland heißt das: Ohne eine systematische Akademisierung und Professionalisierung der Pflegefachberufe lässt sich diese Evidenz nicht praktisch nutzen. Eine Erkenntnis, die sich seit mindestens zwei Jahrzehnten in internationalen Studien zeigt.“
„Aber: Deutschland diskutiert immer noch, ob Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übernehmen dürfen, während andere Länder seit Jahrzehnten zeigen, dass dies sicher, wirksam und ökonomisch sinnvoll ist.“
Professorin für Akutpflege, Fachbereich Gesundheit, Fachhochschule Münster
Relevanz des Reviews für das deutsche Gesundheitssystem
„Das Cochrane-Review von Butler et al. bezieht Evidenz bis zum 25. Juni 2024 ein und ist insofern recht aktuell.“
„Die Erkenntnisse sind für Deutschland sehr relevant. Zugleich ist die Studienlage nicht gänzlich neu. [1], auf die in dem Cochrane-Review Bezug genommen wird, deuten in ihrer systematischen Übersichtsarbeit ebenfalls an, dass die Einbeziehung von zum Beispiel Advanced Practice Nurses – das sind Pflegefachpersonen auf Masterniveau mit erweiterter Pflegeexpertise – im Kontext von kritischen und Notfallsituationen zur Verbesserung von Outomes beitragen, zum Beispiel aufgrund kontinuierlicher Präsenz im Verhältnis zu Ärzten. Auch Studien in deutscher Verantwortung beschäftigen sich länderübergreifend mit diesen Fragestellungen, zum Beispiel [2] und [3], auf die das Cochrane-Review ebenfalls Bezug nimmt.“
„Im Verhältnis zu diesen Arbeiten ist bei diesem Review jedoch die umfangreiche Datenmenge von 82 Studien und die sehr umfassende Betrachtung patientenbezogener, versorgungsbezogener und ökonomischer Outcomeparameter hervorzuheben. Zugleich handelt es sich bei bestimmten Outcomeparametern, zum Beispiel der Selbstwirksamkeit, um schwierig messbare Konstrukte. Solche Parameter müssten zusätzlich sicher qualitativ bewertet werden, um die Deutung der Ergebnisse gut zu reflektieren.“
„Insofern muss die Grundaussage hinsichtlich der Übertragbarkeit auf Deutschland mit Vorsicht angewendet werden, was das Autorenteam aber auch selbst betont.“
Professionalisierung der Pflege im internationalen Vergleich
„In Großbritannien wurde die Überführung der Pflegeausbildung in den Hochschulsektor Mitte der 1990er-Jahre begonnen. Seit 2012 erfolgt sie ausschließlich als hochschulische Qualifikation, sodass die Akademisierung dort noch recht jung ist [4]. In den Niederlanden erfolgte der Aufbau eines gestuften Systems ebenfalls Mitte der 1990er-Jahre [4], in dem unterschiedliche Qualifikationsniveaus von der Berufsausbildung bis zum Master differenziert werden. Während in diesen Ländern die Akademisierung von Beginn mit direktem Versorgungsbezug gedacht wurde, war sie in Deutschland mit ihrem Beginn in den 1990er-Jahren zunächst stark auf Pflegemanagement und Pflegepädagogik bezogen und fokussiert erst seit 2010 die Primärqualifizierung mit direktem Versorgungsbezug. Insofern sind die Qualifizierungsbedingungen in den Ländern nur schwer vergleichbar.“
„Das zeigt sich analog im Cochrane-Review von Butler et al., in dem keine Unterschiede in den Qualifizierungsgraden identifiziert werden konnten. Anzunehmen ist, dass in den Studien die Qualifizierungsgrade nicht immer systematisch ausgewiesen werden. Für die Diskussion in Deutschland müssten diese Qualifizierungsgrade (Pflegeausbildung, Bachelor, Master, Promotion) in Bezug zu den übernommenen Interventionen und Outcomes gesetzt werden. Zudem müssen die betrachteten Interventionen immer im Kontext des Versorgungsprozesses eingeordnet werden. So stellen Pflegefachpersonen in anderen Ländern überhaupt erst den Zugang zum Arzt her.“
Bewertung des Befugniserweiterungsgesetzes
„Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist erst seit Januar 2026 in Kraft. Hier kann man aktuell noch keine Vor- und Nachteile durch die Befugniserweiterung beurteilen. Die Umsetzung des Gesetzes wird im Kontext der realen Versorgungsprozesse zu bewerten sein. Zunächst müssen Pflegefachpersonen bereit sein, die Verantwortung für die Befugniserweiterung zu übernehmen. Vermutlich bedarf es zudem noch Aushandlungen zwischen den Berufsgruppen und Gesundheitsinstitutionen: Etwa, wenn eine pflegerische Verordnung von beispielsweise Hilfsmitteln ausgestellt wird, diese von Apotheken und Sanitätshäusern akzeptiert und entsprechend vergütet werden muss. Mit einem Gesetz allein ist also die Befugniserweiterung noch kein Selbstläufer.“
Mögliche Wege zu einer professionalisierteren Pflege in Deutschland
„Die Übertragbarkeit der Aufgabendifferenzierung zwischen Pflege und Medizin aus anderen Ländern auf Deutschland ist schwierig, da sich die Gesundheitssystembedingungen möglicherweise erheblich unterscheiden. Übernehmen Pflegefachpersonen ärztliche Leistungen, fehlen diese qualifizierten Kolleg*innen zudem in der eigenen Berufsgruppe. Es ist also schwierig, einen Mangelberuf durch den anderen zu ersetzen.“
„Akademisierung ist kein Selbstzweck. Pflegefachpersonen sind aufgrund der demografischen Entwicklungen mit qualitativ anderen Anforderungen konfrontiert, denen sie begegnen müssen und die erweiterte Kompetenzen erfordern. Dort, wo es aus versorgungsbezogenen Gründen sinnvoll ist, die Prozesse für unsere Patient*innen und ihr soziales Umfeld zu verbessern, ergibt auch die Akademisierung Sinn. Dort ist sie auch notwendig. Es geht also vielmehr darum, die pflegerische Versorgungsqualität zu verbessern und die Pflege so wieder zu einem attraktiven Beruf zu machen. Akademisierung mit der Perspektive, ‚kleine‘ Ärzte auszubilden, kann nicht die Perspektive der Berufsgruppe sein.“
Leiterin des Instituts für Gesundheits-, Hebammen- und Pflegewissenschaft der Medizinischen Fakultät, Universitätsklinikum Halle (Saale)
Relevanz des Reviews für das deutsche Gesundheitssystem
„Cochrane-Reviews erfüllen grundsätzlich hohe methodische Ansprüche. Während für die Primärversorgung ein 2005 erstelltes und 2019 aktualisiertes Cochrane-Review zu ähnlichen Ergebnissen kommt, gab es bisher keines für den Bereich Krankenhäuser. Die Fragestellungen dieses Reviews sind recht unspezifisch. Die analysierten 82 Studien wurden zwischen 1991 und 2024 publiziert. Die historische Übertragbarkeit muss infrage gestellt werden.“
Professionalisierung der Pflege im internationalen Vergleich
„Im Review wurden unterschiedliche, durch hochschulische Ausbildung erworbene Qualifikationslevel untersucht. Eine (Advanced) Nurse, ein Nurse Practitioner oder eine Specialist Nurse sind auf deutlich höherer Kompetenzstufe angesiedelt als die durch fachschulische Ausbildung zur Pflegefachperson in Deutschland erworbene. Hierzulande ist die Ausbildung die Regel, das Studium die Ausnahme – weniger als fünf Prozent der Pflegefachpersonen haben studiert. Sehr wahrscheinlich könnten aber Pflegefachpersonen mit vergleichbarem Kompetenzniveau – in der Regel einem Master – ähnliche Ergebnisse in deutschen Krankenhäusern hervorbringen.“
Bewertung des Befugniserweiterungsgesetzes
„Einen Monat nach Inkrafttreten, ohne Umsetzung und ohne Ergebnisse einer Evaluation kann es keine Beurteilung geben. Zweifel kommen auf, dass durch das Gesetz nun möglich werden soll, was seit mehr als einer Dekade versucht wurde. Schon seit 2008 sind nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz genehmigungspflichtige Modellprojekte der Heilkundeübertragung möglich. Die Umsetzung ist aber bis auf ein bis zwei Ausnahmen nicht erfolgt.“
„Das Gesetz ist eine Grundlage für die stärkere pflegerische Verantwortung in der Heilkundeausübung, Prävention und eigenständigen Leistungserbringung. Entscheidend wird die Umsetzung sein; klare Strukturen und verlässliche Qualifikationswege sind unabdinglich, vor allem, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden. Internationaler Standard ist mindestens der Masterabschluss, um Tätigkeiten auszuüben, die vormals Ärzt*innen vorbehalten waren. Deutschland sollte keinen Substandard bedienen.“
Mögliche Wege zu einer professionalisierteren Pflege in Deutschland
„Der Wissenschaftsrat empfiehlt einen Anteil von 20 Prozent hochschulisch ausgebildeter Pflegender in der Klinik. Bisher fehlt es jedoch an einer Vision, was das deutsche Gesundheitssystem zukünftig leisten soll. Erweiterte Kompetenzen von Pflegefachpersonen können nur wirksam werden, wenn die beruflichen Rollenprofile vorhanden sind und geklärt ist, wer was womit und mit welcher Kompetenz in einem modernen, evidenzbasierten und effizienten Gesundheitssystem machen soll.“
Professorin für Evidenzbasierte Pflege, Leiterin der Sektion für Forschung und Lehre in der Pflege, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Relevanz des Reviews für das deutsche Gesundheitssystem
„Dieses Review ist nach den methodisch strengen Standards der Cochrane Collaboration durchgeführt worden. Bisher lag ein solches Review nur für die ambulante Gesundheitsversorgung vor [5], nicht für die Versorgung im Krankenhaus. Das Review der internationalen Arbeitsgruppe um Butler et al. bietet somit eine vertrauenswürdige und aktuelle Informationsressource für die Beantwortung der vielerorts diskutierten Frage: Wie sollte die Aufgabenverteilung in der Gesundheitsversorgung in Zukunft aussehen, damit knappe Personalressourcen – im Pflegeberuf wie im ärztlichen Beruf – zum besten Nutzen für Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden können?“
„Allerdings – und dies betonen die Autorinnen und Autoren auch – sind in den untersuchten Studien sehr unterschiedliche Ansätze der Aufgabenumverteilung untersucht worden: von der pflegerischen Leitung ganzer Krankenhauseinheiten über das Ersetzen ärztlicher Rollen durch meist master-qualifizierte Pflegeexperten (‚Nurse Practitioner‘) bis hin zur Übernahme bestimmter ärztlicher Aufgaben in der Versorgung spezieller Patientengruppen, zum Beispiel nach großen Herzoperationen. Teilweise agierten die Pflegefachpersonen vollständig autonom, teilweise unter ärztlicher Anleitung und Begleitung. Auch variierten die untersuchten Patientengruppen, die Qualifikationen der Pflegefachpersonen, die Länder und damit Gesundheitssysteme sowie der Zeitpunkt der Studien. Einige Studien sind über 20 Jahre alt und nur in fünf Studien waren telemedizinische Verfahren in die untersuchten neuen Ansätze integriert. Dies allein zeigt, dass die Erkenntnisse dieses Reviews nicht eins zu eins auf eine beliebige aktuelle Versorgungssituation übertragen werden können.“
„Dennoch: In der Grundaussage sind die Review-Ergebnisse recht konsistent und zeigen übergreifend, dass es für wichtige Kenngrößen wie Mortalität, unerwünschte Ereignisse oder Lebensqualität sehr wahrscheinlich keinen Unterschied macht, ob die Verantwortung für die untersuchten Aufgabenfelder bei einem Arzt oder einer Pflegefachperson liegt. Teilweise sind sogar eher geringfügige Vorteile für die Patientinnen und Patienten zu erwarten, zum Beispiel bei der Lebensqualität.“
Professionalisierung der Pflege im internationalen Vergleich
„In den meisten anderen europäischen Ländern ist der Anteil bachelor-qualifizierter Pflegefachpersonen deutlich höher; vor über zehn Jahren lag er in westeuropäischen Ländern im Durchschnitt bereits bei knapp 50 Prozent [6], in Deutschland liegt er weiterhin bei unter fünf Prozent [II]. Dies ist bei der Interpretation zu berücksichtigen. Der Qualifikationsgrad macht aber nur einen Teil der Kontextabhängigkeit aus, und aus einer formalen Qualifikation lässt sich nicht direkt auf die situativen Kompetenzen schließen.“
„In den meisten untersuchten Studien waren es spezialisierte Pflegefachpersonen (37 von 80 Studien), die die erweiterten Aufgaben übernommen haben – der Qualifikationsgrad ist nicht näher bezeichnet, vermutlich waren es meist bachelor-qualifizierte Pflegefachpersonen. In anderen Studien waren es master-qualifizierte Pflegeexperten, Pflegeteams mit gemischten Qualifikationsniveaus oder Pflegefachpersonen ohne formale Zusatzqualifikation. Die Autorinnen und Autoren des Reviews haben teilweise qualifikationsabhängige Unterschiede zwischen den Studienergebnissen festgestellt. Diese müssen jedoch immer auch im Kontext der übertragenen Aufgaben gesehen werden. Das Review gibt eine Orientierung, welche Ergebnisse je nach Aufgaben-Qualifikation-Kombination zu erwarten sind, und kann somit aktuelle Debatten in Deutschland über die beste Zuordnung von Aufgaben je nach Art der Qualifikation befruchten.“
Bewertung des Befugniserweiterungsgesetzes
„In der Fläche lassen sich noch keine Effekte dieses Gesetzes beobachten. Das Gesetz ist erst zu Jahresbeginn in Kraft getreten, und der Kern der Befugniserweiterung, das heißt, die künftigen eigenverantwortlichen Leistungen der Pflegefachpersonen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, muss erst noch in einem Rahmenvertrag festgelegt werden. Dieser Vertrag soll bis Ende dieses Jahres vorliegen. Es gibt jedoch Ergebnisse aus Modellprojekten in Deutschland, in denen die Befugniserweiterung vor allem in der ambulanten Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen bereits erprobt wurde [7] [8]. Diese Ergebnisse – soweit sie bereits vorliegen – stehen weitestgehend im Einklang mit den internationalen Erkenntnissen. Befugniserweiterung ist machbar, kann helfen, Versorgungslücken zu schließen, und gefährdet nicht die Patientensicherheit.“
„Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat vor allem – auch wenn nicht ausschließlich – die Aufgabenerweiterung in der ambulanten Versorgung und stationären Langzeitpflege in den Blick genommen. Die dort bisher genannten Aufgabenbereiche bauen auf bisherige Modellklauseln auf, die zum Beispiel die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit schwer heilenden Wunden, Diabetes mellitus, Diabetes oder Bluthochdruck zum Ziel hatten.“
„Im Unterschied dazu bezieht sich das aktuelle Review von Butler und Kolleginnen und Kollegen auf erweiterte Aufgaben in der Krankenhausversorgung. Die in den 82 untersuchten Studien übertragenen Aufgaben sind weitaus vielgestaltiger; decken nahezu alle denkbaren Patientengruppen, spezielle ärztlich-diagnostische Aufgaben oder eben auch klinische Leitungsaufgaben ab. Und sie gehen in Bezug auf die pflegefachliche Autonomie teils deutlich über die Aufgabenerweiterung laut Befugniserweiterungsgesetz hinaus, welches stets die ärztliche Erstverordnung als Ausgangspunkt vorsieht.“
„Für die jetzt anstehende und sehr dringende Konkretisierung der erweiterten Aufgaben von Pflegefachpersonen hierzulande in dem bis Jahresende zu festzulegenden Rahmenvertrag kann und sollte dieses Review – zusammen mit der Evidenz für die ambulante Versorgung – eine wichtige Grundlage sein. Darüber hinaus unterstreicht es auch, dass eine Masterqualifikation für bestimmte Aufgaben und ein bestimmtes Maß an autonomer Verantwortung als Pflegefachperson für Pflegeexperten international Standard ist. Eine Aufgabenerweiterung auf diesem Qualifikationsniveau ist von dem Befungserweiterungsgesetz nicht abgedeckt. Eine bundeseinheitliche Regulierung der Qualifikation für eine solche ‚Advanced Nursing Practice‘ steht noch aus. Das Befugniserweiterungsgesetz ist ein Anfang, in einem sehr engen Rahmen.“
Mögliche Wege zu einer professionalisierteren Pflege in Deutschland
„Das Review zeigt, dass in den meisten untersuchten Substitutionsansätzen die Pflegefachpersonen über eine formale Zusatzqualifikation für eine fachliche Spezialisierung oder einen Masterabschluss als Pflegeexperte verfügten. Es ist zu vermuten, dass Grundlage meistens mindestens ein Bachelorabschluss war. Die hochschulische Pflegeausbildung (Bachelorstudium) in Deutschland befähigt bereits jetzt zur Ausübung erweiterter Aufgaben, wie sie mit dem Befugniserweiterungsgesetz nun auch in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verankert worden sind. Diese Aufgaben sollten auch künftig mindestens einen Bachelorabschluss voraussetzen.“
„Aktuell mangelt es vor allem noch an Strukturen in der Praxis, damit hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen diese Kompetenzen auch einsetzen können. Das Review von Butler et al. zeigt, wie es im Akutkrankenhaus funktionieren könnte. Je komplexer und kritischer die Verantwortung bei individuellen Behandlungs- und Pflegeentscheidungen, desto höher sollte das erforderliche Qualifikationsniveau sein. Wir sehen aus den internationalen Studien und aus den Modellprojekten, dass Pflegefachpersonen mit erweiterten Aufgaben Versorgungsbedarfe reduzieren können, für die es bisher keine richtige Zuständigkeit gab oder die wegen fehlender ärztlicher Ressourcen unzureichend berücksichtigt werden. Zwar sind auch die Ressourcen der Pflegefachpersonen limitiert, aber aus den Modellprojekten gibt es die berechtigte Erwartung, dass eine Vergrößerung des Verantwortungsbereichs und der Laufbahnperspektiven den Pflegeberuf attraktiver macht.“
„Im Zusammenhang mit dem Thema des Statements bestehen meinerseits keine finanziellen oder sonstigen relevanten Interessenkonflikte.“
„Es besteht kein Interessenkonflikt.“
„Ich versichere, keine Interessenkonflikte zu haben.“
„Ich erkläre, keine finanziellen oder wissenschaftlichen Interessenkonflikte zu haben. Im Jahr 2024 war ich Mitglied einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gebildeten Expertengruppe zur Diskussion von Eckpunkten für ein mögliches Gesetz zur ‚Advanced Nursing Practice‘ (ANP-Gesetz) in Deutschland.“
Primärquelle
Butler M et al (2025): Substitution of nurses for physicians in the hospital setting for patient, process of care, and economic outcomes. Cochrane Database of Systematic Reviews. DOI: 10.1002/14651858.CD013616.pub2.
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] Woo BFY et al. (2017): The impact of the advanced practice nursing role on quality of care, clinical outcomes, patient satisfaction, and cost in the emergency and critical care settings: a systematic review. Human Resources for Health. DOI: 10.1186/s12960-017-0237-9.
[2] Maier CB (2015): The role of governance in implementing task-shifting from physicians to nurses in advanced roles in Europe, U.S., Canada, New Zealand and Australia. Health Policy. DOI: 10.1016/j.healthpol.2015.09.002.
[3] Maier CB et al. (2018): Task shifting between physicians and nurses in acute care hospitals: cross-sectional study in nine countries. Human Resources for Health. DOI: 10.1186/s12960-018-0285-9.
[4] De Jong A et al. (2005): Ausbildung Pflege- und Gesundheitsberufe in den Niederlanden. In: Ausbildung der Pflegeberufe in Europa: Vergleichende Analyse und Vorbilder für eine Weiterentwicklung in Deutschland.
[5] Laurant M et al. (2018): Nurses as substitutes for doctors in primary care. Cochrane Database of Systematic Reviews. DOI: 10.1002/14651858.CD001271.pub3.
[6] Aiken LH et al. (2017): Nursing skill mix in European hospitals: cross-sectional study of the association with mortality, patient ratings, and quality of care. BMJ. DOI: 10.1136/bmjqs-2016-005567.
[7] Lauven G et al. (2024): Hausarzt und Pflegeexperte Hand in Hand - ANP Center zur Zukunftssicherung der medizinischen Basisversorgung in der Region. Ergebnisbericht eines erwähnten Modellprojekts.
[8] Scharf A et al. (2025): InDePendent - Interprofessionelle Demenzversorgung: Aufgabenneuverteilung zwischen Ärzten und qualifizierten Pflegefachpersonen in der häuslichen Versorgung.
Ergebnisbericht eines erwähnten Modellprojekts.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Bergmann D et al. (2024): Qualifizierungsanforderungen von Weiterbildungen in der Pflege. Forschung zur Pflegebildung und zum Pflegeberuf. Bundesinstitut für Berufsbildung.
[II] Pinnekamp H et al. (2025): Einbindung von Pflegefachpersonen mit Hochschulabschlüssen an deutschen Universitätskliniken: Vergleich der Befragungsergebnisse 2018 und 2024. Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen. DOI: 10.1016/j.zefq.2025.07.001.
[III] Bundesministerium für Gesundheit (2025): Befugniserweiterungsgesetz beschlossen – Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und Versorgung. Pressemitteilung.
Prof. Dr. Martina Hasseler
Studiengangsleitung Berufspädagogik und Management in der Pflege, Internationalisierungs- und Forschungsbeauftragte, Fakultät Gesundheitswesen, Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Im Zusammenhang mit dem Thema des Statements bestehen meinerseits keine finanziellen oder sonstigen relevanten Interessenkonflikte.“
Prof. Christiane Knecht, Ph.D.
Professorin für Akutpflege, Fachbereich Gesundheit, Fachhochschule Münster
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es besteht kein Interessenkonflikt.“
Prof. Dr. Gabriele Meyer
Leiterin des Instituts für Gesundheits-, Hebammen- und Pflegewissenschaft der Medizinischen Fakultät, Universitätsklinikum Halle (Saale)
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich versichere, keine Interessenkonflikte zu haben.“
Prof. Dr. Katrin Balzer
Professorin für Evidenzbasierte Pflege, Leiterin der Sektion für Forschung und Lehre in der Pflege, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich erkläre, keine finanziellen oder wissenschaftlichen Interessenkonflikte zu haben. Im Jahr 2024 war ich Mitglied einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gebildeten Expertengruppe zur Diskussion von Eckpunkten für ein mögliches Gesetz zur ‚Advanced Nursing Practice‘ (ANP-Gesetz) in Deutschland.“