Warum die Gaskostenbremse die Preise größtenteils nicht verändert und wie sie Sparanreize erhält
Die am 10.10.2022 vorgestellten Vorschläge der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme [1] wurden vielfach als Begrenzung der Gaspreise dargestellt. Kritikerinnen und Kritiker bemängelten, damit würden Sparanreize verwässert. Ein genauer Blick sowohl auf den Zwischenbericht, als auch auf den am 31.Oktober erschienenen Abschlussbericht der Kommission [2] zeigt jedoch: Die Gaspreise sollen auch unterhalb eines Verbrauchs von 80 Prozent des Normalverbrauchs größtenteils nicht angerührt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also weiter für fast jede Kilowattstunde ihren vertraglichen Arbeitspreis zahlen. Die Entlastung erhalten sie größtenteils unabhängig von ihrem aktuellen Verbrauch. Sie richtet sich – außer bei drastischen Einsparungen – ausschließlich nach dem auf Basis vergangener Abschläge geschätzten Normalverbrauch und den aktuellen Gaspreisen.
Nur für den Fall, dass die Jahresabrechnung im Saldo negativ wäre, würde der Gaspreis effektiv verändert. Denn die Rückzahlung in der Jahresabrechnung soll nicht größer sein, als die Summe der gezahlten Abschläge, also das Saldo bestenfalls Null betragen. Um dies zu erreichen, muss effektiv ab diesem Punkt der Gaspreis auf Null gesenkt werden, indem die staatliche Unterstützung mit den Einsparungen verrechnet wird: Wer einspart, bekäme also um denselben Betrag geringere staatliche Pauschalzahlungen. Einsparen lohnt sich finanziell nur bis zu diesem Punkt, der allerdings für viele ohnehin schwierig zu erreichen sein dürfte.
Ob die Vorschläge der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme nun öffentlich als Gaspreisdeckel, -bremse oder Kostenbremse bezeichnet werden, spielt für die tatsächliche Ausgestaltung zwar keine Rolle, aber womöglich für die Wahrnehmung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Deren Wahrnehmung, ob sich Gassparen fürs Portemonnaie lohnt, ist wiederum wichtig dafür, wie sie sich verhalten und ob sie tatsächlich sparen [3] [4] [5] [6]. Daher möchten wir mit diesem Fact Sheet und einer simplen Grafik zeigen, weshalb die Gaskostenbremse eigentlich Pauschalzahlungen gleicht, wie sie sich von einer direkten Preissubvention unterscheidet und was das für den monetären Sparanreiz bedeutet. Das Fact Sheet basiert auf dem Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission und den in Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzen [7] [8]. Eine ältere Version des Fact Sheets, die sich ausschließlich auf den Zwischenbericht der ExpertInnen-Kommission bezog, finden Sie hier, sowie hier eine Version, die sich ausschließlich auf den Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission bezog.
Dieses Fact Sheet kann hier als pdf heruntergeladen werden.
[1] ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme (10.10.2022): Sicher durch den Winter. Zwischenbericht.
[2] ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme (31.10.2022): Sicher durch den Winter. Abschlussbericht.
[3] Ito K (2014): Do Consumers Respond to Marginal or Average Price? Evidence from Nonlinear Electricity Pricing. American Economic Review. DOI: 10.1257/aer.104.2.537.
[4] Labanderia X et al. (2017): A meta-analysis of the price elasticity of energy demand. Energy Policy. DOI: 10.1016/j.enpol.2017.01.002.
[5] Auffhammer M et al. (2018): Natural Gas Price Elasticities and Optimal Cost Recovery Under Consumer Heterogeneity: Evidence from 300 million natural gas bills. Working Paper. DOI: 10.3386/w24295.
[6] Alberini A et al. (2020): Responsiveness to energy price changes when salience is high: Residential natural gas demand in Ukraine. Energy Policy. DOI: 10.1016/j.enpol.2020.111534.
[7] Bundesministerium der Justiz (15.11.2022): Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG). Gesetz.
[8] Bundesrat (16.12.2022) Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften. Gesetz.