Glyphosat von ECHA nicht als organtoxisch und nicht als kanzerogen klassifiziert
Am 15.März 2017 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihre Klassifikationen für Glyphosat veröffentlicht. Der Herbizid-Wirkstoff wird eingestuft als:
Leiter des Forschungsbereichs Toxikologie / Systemtoxikologie, Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo), Dortmund
„Das Komitee für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) ist zu dem Schluss gekommen, dass die Substanz Glyphosat nicht die Kriterien erfüllt, um als Karzinogen, Mutagen oder als reproduktionstoxisch klassifiziert zu werden. Diese Schlussfolgerung ist wissenschaftlich fundiert. Sowohl die verfügbaren Langzeitstudien an Ratten und Mäusen als auch epidemiologische Daten rechtfertigen nicht die Schlussfolgerung, dass Glyphosat karzinogen oder mutagen ist. Unter den derzeitigen Nutzungsbedingungen von Glyphosat besteht für Menschen kein erhöhtes Krebsrisiko. Zur Substanz Glyphosat ist im Vergleich zu anderen Herbiziden eine relativ große Zahl an Studien verfügbar, so dass eine vergleichsweise gute Beurteilung in Hinblick auf das krebserzeugende Risiko möglich ist. Die Schlussfolgerung der ECHA ist nicht überraschend, da gegenüber früher durchgeführten Bewertungen keine zusätzlichen neuen Studien verfügbar waren.“
Leiter der Arbeitsgruppe Human- und Umwelttoxikologie, Universität Konstanz
„Die ECHA bewegt sich im korrekten Rahmen einer Risikobewertung. Das heißt, dass alle vorhandenen Daten aufgrund ihrer Güte und Aussagekraft bewertet wurden. Entsprechend sind die Daten zur Augenreizung als auch zur aquatischen Toxizität, aber insbesondere zur Kanzerogenität und Mutagenität korrekt eingeschätzt und bewertet worden. Es bestand kein Grund, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) vorgeschlagene Klassifikation ‚zielorgantoxisch bei wiederholter Exposition’ zu übernehmen, da der Effekt Letalität (Wahrscheinlichkeit, an einer bestimmten Krankheit zu sterben; Anm. d. Red.) immer nur bei sehr hohen Dosierungen aufgetreten ist und keine spezifische Organtoxizität aufgezeigt hat.“
„Ich betrachte sowohl das BAuA-Dokument als auch die ECHA-Entscheidung als sehr transparent und ausgeglichen! Es besteht kein Anlass zu vermuten, dass wichtige Dokumente ausgelassen oder nicht anhand der Güte ihrer Daten gewertet wurden.“
„Die von der BAuA vorgeschlagene Klassifikation ‚zielorgantoxisch bei wiederholter Exposition’ ist überzogen, da keine Organtoxizität nachweisbar war und vor allem als Endpunkt die Mortalität der Muttertiere vermerkt wurde. Letzteres bedeutet, dass in den Reproduktionsversuchen die vorgeschlagene Dosierung für die Mütter zu hoch und toxisch war. Entsprechend ist die Klassifikation ‚zielorgantoxisch bei wiederholter Exposition’ nicht zulässig.“
„Ich sehe das Dokument der BAuA und die Entscheidung der ECHA als komplett und ausgeglichen an. Es ergibt sich eine klare Übereinstimmung mit der Einschätzung des JMPR (Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues, Expertenkommission der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO der Vereinten Nationen; Anm. d. Red.) als auch mit der Einschätzung der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit; Anm. d. Red.).“
Alle: Keine Angaben erhalten.
Primärquelle
Europäische Chemikalienagentur (ECHA): Glyphosate not classified as a carcinogen by ECHA. Pressemitteilung vom 15.03.2017.
Weiterführende Recherchequellen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Proposal for Harmonised Classification and Labelling. (Dossier zu Glyphosat, Mai 2016).
Umweltbundesamt: Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien (2013).
SMC-Fact Sheet: „Glyphosat – Hintergründe zum Wiederzulassungsverfahren in der EU“. Stand: 18.04.2016. URL: http://bit.ly/1YyrxoR
Prof. Dr. Jan Hengstler
Leiter des Forschungsbereichs Toxikologie / Systemtoxikologie, Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo), Dortmund
Prof. Dr. Daniel Dietrich
Leiter der Arbeitsgruppe Human- und Umwelttoxikologie, Universität Konstanz