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09.01.2024

Landwirtschaft protestiert gegen Sparpläne der Bundesregierung

     

  • Bundesregierung hat geplante Kürzungen der Agrarsubventionen teilweise zurückgenommen
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  • Deutscher Bauernverband hält dennoch an  bundesweiter Protestaktion fest
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  • Forschende halten schrittweise Streichung der Subventionen für Agrardiesel für sinnvoll, sofern sozialverträglich ausgestaltet
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Die Bundesregierung hat am 04.01.2024 bekannt gegeben, die geplante Streichung von Agrarsubventionen deutlich abzumildern [I]. Mitte Dezember hatte die Regierung angekündigt, Rabatte für Agrardiesel und die KfZ-Steuerbefreiung für Agrarfahrzeuge zu streichen, um so rund 920 Millionen Euro im Jahr 2024 einzusparen. Daraufhin gab es in den vergangenen Wochen Proteste von Landwirtinnen und Landwirten, die in ganz Deutschland Straßen mit Traktoren blockierten.

Der Kompromiss, auf den sich Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner geeinigt haben, sieht vor, dass die Subventionen für Agrardiesel nur schrittweise bis zum Jahr 2026 abgeschafft werden. Im Jahr 2024 sollen die Rabatte demnach um 40 Prozent verringert werden. Die KfZ-Steuerbefreiung für Agrarfahrzeuge, deren Streichung etwa die Hälfte der eingesparten Subventionen ausgemacht hätte, soll dagegen bestehen bleiben. Ab dem 8. Januar startete trotz dieses Kompromisses eine bundesweite Aktionswoche der Landwirtinnen und Landwirte. „Beide Kürzungsvorschläge müssen vom Tisch“, forderte Joachim Rukwied, Präsident des Bauernverbandes [II].

Die Protestierenden argumentieren, dass die Streichung der Agrarsubventionen die Existenz ihrer Betriebe gefährde. Rukwied sprach von einer „weiteren massiven Belastung“, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Landwirtschaftsbetriebe schwäche. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir solidarisierte sich in einer Rede bei einer Großdemonstration in Berlin am 18. Dezember mit den Landwirtinnen und Landwirten und sprach sich gegen die Streichung der Subventionen aus. Özdemir kündigte an, sich im Bundeskabinett dafür einzusetzen, dass die Streichungen „in dieser Härte“ nicht kommen.

Anlass für den Beschluss, die Agrarsubventionen zu streichen, war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses erklärte, dass der Sonderhaushalt von 60 Milliarden Euro, der für Coronahilfen vorgesehen war, nicht wie geplant für den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet werden darf. Um das so entstandene Haushaltsloch für das Jahr 2024 zu schließen, beschloss die Regierung im Dezember kurzfristig diverse Sparmaßnahmen. Neben der Streichung der Agrarsubventionen betreffen diese unter anderem das Ende der Prämie für E-Autos, eine Kerosinsteuer auf Inlandsflüge sowie eine Plastiksteuer für Kunststoffhersteller. Außerdem wurde der CO2-Preis zum 1. Januar 2024 vorzeitig auf 45 Euro pro Tonne CO2 angehoben.

Das SMC hat Forschende der Agrarökonomie anlässlich der Proteste befragt: Welche Auswirkungen hätten die Streichungen der Agrarsubventionen für Landwirtinnen und Landwirte? Was wären die Effekte für den Klimaschutz? Wie stark hängen landwirtschaftliche Betriebe von diesen Subventionen ab und wie angespannt ist ihre finanzielle Lage aktuell?

Übersicht

  • Prof. Dr. Alfons Balmann, Direktor des IAMO und Leiter der Abteilung Strukturwandel, Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO), Halle (Saale)
  • Dr. Claus Deblitz, Stellvertretender Leiter desInstituts für Betriebswirtschaft, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Braunschweig
  • Prof. Dr. Sebastian Lakner, Professor für Agrarökonomie, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, Universität Rostock
  • Dr. Beate Richter, Wissenschaftliche Referentin für Agrarpolitik, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft
  • Prof. Dr. Bernhard Brümmer, Professor für Landwirtschaftliche Marktlehre, Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung, Georg-August-Universität Göttingen

Statements

Prof. Dr. Alfons Balmann

Direktor des IAMO und Leiter der Abteilung Strukturwandel, Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO), Halle (Saale)

Finanzielle Lage der Landwirtinnen und Landwirte

„Die deutsche Landwirtschaft hatte infolge der Preissteigerungen von Lebensmitteln zwei sehr erfolgreiche Wirtschaftsjahre. Insbesondere überdurchschnittlich große Betriebe, an die der Hauptteil der Dieselbeihilfe geht und die auch entsprechend von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren, sind im Jahr 2024 infolge der hohen Gewinne wohl stärker von Einkommenssteuer-Nachzahlungen betroffen als von den geplanten Subventionsstreichungen.“

„Deutlich weniger rentabel wirtschaften kleinere Betriebe, die jedoch durch Umverteilungsprämien, besondere Steuerbegünstigungen oder auch Begünstigungen im Erbrecht erhebliche Anreize erhalten, trotz fehlender Rentabilität weiter zu wirtschaften. Allerdings führen diese Begünstigungen kleinerer Betriebe zu einem enormen Konkurrenzdruck innerhalb der Landwirtschaft. Das spiegelt sich vor allem in Nordwest- und Süddeutschland in enormen Kauf- und Pachtpreissteigerungen für landwirtschaftliche Flächen wider. Zugleich tragen diese hohen Bodenpreise dazu bei, dass landwirtschaftliche Betriebe über ein beträchtliches Eigenkapital verfügen, sodass auch Schocks – wie eine unerwartete Streichung von Subventionen – keineswegs zu Insolvenzen führen.“

Existenzgefährdung von Betrieben

„Die jetzt geplanten Streichungen (nach Bekanntgabe des Kompromisses am 4. Januar; Anm. d. Red.) sind weder für größere noch für kleinere Betriebe existenzgefährdend. Die Kürzungen entsprechen nur etwa fünf Prozent der Beihilfen und Zuschüsse, die die Betriebe ohnehin erhalten und nur etwa zwei bis drei Prozent der zuletzt erzielen Gewinne. Sie sind allerdings, aufgrund der enormen Flächenkonkurrenz vor allem in Nordwest- und in Süddeutschland in den hohen Pachtpreisen ,eingepreist‘. Eine Kürzung dieser Subventionen wird mittelfristig zumindest einen weiteren Pachtpreisanstieg bremsen oder die Pachtpreise senken.“

„Kleinere Betriebe erhalten, da sie im Durchschnitt weniger intensiv wirtschaften, nicht nur absolut, sondern auch je Hektar deutlich geringere Dieselbeihilfen. Allerdings profitieren sie stärker von anderen Subventionen und Beihilfen. So erhalten kleinere Betriebe im Rahmen der EU Direktzahlungen für die ersten 60 Hektar zusätzliche Umverteilungsprämien. Insofern erhalten sie je Fläche etwas höhere Subventionen. Insgesamt sind kleinere Betriebe vor allem infolge ihrer deutlich geringeren Rentabilität stärker von Subventionen abhängig. Sollten jetzt infolge der Subventionskürzungen dennoch etwas vermehrt kleinere Betriebe aufgeben, sind das wohl zumeist vorgezogene Betriebsaufgaben, die ohnehin in den nächsten Jahren stattfinden würden.“

Klimaeffekte der Streichung von Subventionen

„Grundsätzlich sorgt eine Streichung der Subventionen für Anreize, stärker auf den Dieselverbrauch zu achten. Das betrifft sowohl die Bewirtschaftungsintensität als auch die Art der Bewirtschaftung sowie die Auswahl der Feldfrüchte. Jeder eingesparte Liter Diesel würde den Wegfall der Dieselbeihilfe für acht Liter kompensieren.“

„In Deutschland stammen etwa 5,5 Prozent aller Treibhausgase aus der landwirtschaftlichen Nutzung von über 900.000 Hektar trockengelegter Moore. Bei einem durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasausstoß von 43 Tonnen pro Hektar und einem CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne betragen die von der Gesellschaft zu tragenden Kosten jährlich mehr als 1900 Euro pro Hektar. Die Agrardieselbeihilfe und die Kfz-Steuerbefreiung tragen dazu bei – ebenso wie zahlreiche andere Subventionen wie die EU-Direktzahlungen –, dass sich die Landwirtschaft allein schon aus Furcht vor Subventionsverlusten gegen eine Wiedervernässung der Moore wehrt. Und das, obgleich für Moorstandorte typische Futterbaubetriebe selbst unter Berücksichtigung von etwa 350 bis 400 Euro Subventionen pro Hektar nur eine Nettowertschöpfung von etwa 1400 bis 1500 Euro erwirtschaften. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Moornutzung betragen also ein Vielfaches der Wertschöpfung auf diesen Flächen.“

Sozial verträglicher Abbau umweltschädlicher Agrarsubventionen

„Es gibt enorme Zielkonflikte zwischen landwirtschaftlicher Produktion zur Ernährungssicherung, Umweltzielen und mittelfristig relevanten sozialen Zielen. Derzeit wird der Großteil des Agrarhaushaltes der EU und auch vieler bekannter sowie versteckter Subventionen innerhalb Deutschlands dafür verwendet, die Einkommen insbesondere wenig wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe zu stützen. Dazu zählen auf Ebene der EU neben den Flächenbeihilfen insbesondere die Umverteilungsprämien sowie Einkommensstützungen von Hofnachfolgern und in Deutschland zum Beispiel die Umsatzsteuerpauschalierung – §13a des Einkommenssteuergesetz – Steuerfreibeträge, Erbschaftssteuerrecht, Vergünstigungen im Erb- und Familienrecht oder auch der Verzicht auf Verbote tierschutzwidriger Haltungsverfahren, wie die Anbindehaltung.“

„All diese Begünstigungen sorgen zum einen dafür, dass museumsartige Strukturen konserviert werden und zugleich ein teilweise extremer Wettbewerb um landwirtschaftliche Flächen herrscht, der die Entwicklung hin zu wettbewerbsfähigeren Betrieben hemmt. Zum anderen bedingen diese Begünstigungen, dass kaum Mittel für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft vorhanden sind.“

„Möchte man angesichts begrenzter Mittel eine umweltfreundlichere Landwirtschaft sozialverträglich erreichen, ist dringend erforderlich, die Landwirtschaft aus ihrer Subventionsabhängigkeit herauszuführen. Dafür ist eine Strategie erforderlich, die Wege aufzeigt, wie und bis wann die genannten Vergünstigungen abgeschafft werden. Dazu gehört ferner die Überwindung ideologischer, wissenschaftsfremder Diskussionen – wie um Pflanzenschutzmittel und moderne Gentechnik.“

Dr. Claus Deblitz

Stellvertretender Leiter desInstituts für Betriebswirtschaft, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Braunschweig

Finanzielle Lage der Landwirtinnen und Landwirte

„Das Wirtschaftsjahr 2022/23 war insgesamt gut für die Landwirtschaft. Aktuell – im zweiten Halbjahr 2023 – hat sich die Lage wieder verschlechtert. Es gibt aber große Schwankungen zwischen den Jahren sowie Unterschiede zwischen Betriebstypen – wie Ackerbau, Futterbau und Schweinehaltung. Der Durchschnitt über alle Haupterwerbsbetriebe von 2017/18 bis 2021/22 lag bei 43.261 Euro je nicht entlohnte Arbeitskraft. Neuere Zahlen zum Wirtschaftsjahr 2022/23 liegen noch nicht vor.“

Existenzgefährdung von Betrieben

„Die Streichungen der Vergünstigungen sind unmittelbar gewinnwirksam und wirken sich direkt auf das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe aus. Das ursprünglich insgesamt zu erwartende Steueraufkommen betrug circa 900 Millionen Euro. Davon entfallen rund 440 Millionen Euro auf die Dieselrückvergütung und rund 480 Millionen Euro auf die Befreiung von der KFZ-Steuer [1]. Letztere soll nun aufgrund des bürokratischen Aufwands erhalten bleiben. Teilt man die 440 Millionen Euro Dieselrückvergütung durch die Zahl der Betriebe (256.000), liegt die Belastung im Durchschnitt bei rechnerisch circa 1719 Euro. Im Verhältnis zum oben genannten durchschnittlichen Einkommen sind das circa vier Prozent anstelle von acht Prozent mit den ursprünglich geplanten Kürzungen. Damit ist die Belastung im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen etwas gesunken und die Verringerung der Dieselbeihilfe gestaffelt auf die Jahre 2024 bis 2026 verschoben worden. Im Jahr 2026 wird dann der oben genannte Prozentsatz erreicht.“

„In Abhängigkeit von Betriebsgröße, Betriebstyp, Dieselverbrauch und Auslastung der Maschinen können diese Werte deutlich nach oben und unten abweichen. Ob damit eine Existenzgefährdung vorliegt, lässt sich pauschal nicht beantworten.“

Sozial verträglicher Abbau umweltschädlicher Agrarsubventionen

„Hierzu nur ein allgemeiner Kommentar: Das Ziel von agrarpolitischen Maßnahmen muss klar sein. (Soziale) Folgen sollten vorher bedacht werden. Klima- und emissionsrelevante Maßnahmen müssen wegen möglicher Verlagerungseffekte international gedacht werden. Für besonders kosten- und einkommenswirksame ordnungsrechtliche Maßnehmen sollten ausreichend lange Übergangsfristen gelten. Gegebenenfalls ist eine (zeitlich befristete) Förderung zum Abpuffern von Härten vorzusehen. Umwelt- und klimafördernde Politikmaßnahmen sollten gezielt sein und bei Verlust der Wettbewerbsfähigkeit – Stichwort nationaler Alleingang – auch gefördert werden.“

Das Statement entstand in Zusammenarbeit mit Dr. Hauke Tergast, Wissenschaftler am Institut für Betriebswirtschaft des Thünen-Instituts.

Prof. Dr. Sebastian Lakner

Professor für Agrarökonomie, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, Universität Rostock

Finanzielle Lage der Landwirtinnen und Landwirte

„Die finanzielle Lage der Betriebe schwankt erfahrungsgemäß zwischen den Jahren und innerhalb des Sektors. Laut Daten des BMEL und Thünen-Instituts war der Gewinn in den letzten zwei Wirtschaftsjahren 2021/22 und 2022/23 mit durchschnittlich 81.935 beziehungsweise 115.4000 Euro pro Betrieb recht hoch. Die Gewinne sind gerade aktuell in den Jahren 2022 und 2023 von den hohen Weltmarktpreisen für Agrarprodukte und Vorleistungen geprägt. Beides stand in den vergangenen zwei Wirtschaftsjahren in einem günstigen Verhältnis. Allerdings ist offen, inwieweit sich dieser Trend im Jahr 2024 fortsetzt, da die Weltmarktpreise inzwischen wieder gefallen sind.“

„Zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass man von den betrieblichen Gewinnen nur bedingt auf die Einkommenssituation von landwirtschaftlichen Haushalten schließen kann. Häufig gibt es Betriebsteilungen oder andere rechtliche Konstrukte, die die Aussagekraft von Betriebsdaten für die soziale Lage der Landwirtschaft insgesamt einschränken. Viele Betriebe werden im Nebenerwerb geführt, so dass man hier zu den betrieblichen Gewinnen die Einkünfte aus anderen Berufen addieren müsste. Zur Einkommenssituation in landwirtschaftlichen Haushalten liegen uns andererseits in den üblicherweise verwendeten statistischen Datensätzen nur wenige Beobachtungen vor, sodass Aussagen hierzu nicht belastbar sind.“

Existenzgefährdung von Betrieben

„Die Kürzungen sind finanziell schon merkbar, aber für einen durchschnittlichen Betrieb nicht existenzgefährdend. Der Umfang der Agrardieselbeihilfe liegt bei einem durchschnittlichen Betrieb zwischen 2600 und 2900 Euro [2]. Der Anteil der Agrardieselbeihilfe lag dabei in den letzten Jahren zwischen 3,5 Prozent und 4,9 Prozent des betrieblichen Gewinns. Bei den Kürzungen kommen noch die Streichung der Ausnahme von der KfZ-Steuer hinzu.“

„Sollte diese Kürzung für einzelne Betriebe existenzgefährdend sein, dann lag diese Existenzgefährdung bereits vor der Kürzung latent vor und deutet auf bereits vorliegende ökonomische Schwierigkeiten hin. Für die Liquidität der Betriebe könnte diese Kürzung eventuell schon ein Problem darstellen, da die Streichung dieser Subvention recht kurzfristig angekündigt wurde. Betriebe werden gegebenenfalls Probleme haben, so kurzfristig auf diese Streichung zu reagieren. Mit der sich abzeichnenden Teilrücknahme der Ampelregierung für die Erstattung 2023 könnte dieses Problem behoben sein.“

Klimaeffekte der Streichung von Subventionen

„Von dieser Streichung geht das Signal aus, dass mineralischer Kraftstoff – unter Berücksichtigung seiner negativen Umweltfolgen – ein teurer Input ist. Dies ist eine Entwicklung, die bei mineralischem Kraftstoff für Autos bereits durch die mehrfache Erhöhung der Mineralölsteuer seit vielen Jahren vollzogen wurde.“

„Von dieser Streichung gehen kurzfristig keine oder nur geringfügige klimaschonende Effekte aus, da es wenige Antriebssysteme mit anderen Energieträgern gibt. Alternative Antriebssysteme basierend auf Elektroantrieben sind im Gartenbau oder anderen Teilsparten vorhanden. Längerfristig könnten diese Antriebssysteme ökonomisch an Vorzüglichkeit gewinnen und damit technische Entwicklungen anstoßen – aber es ist aktuell kaum einzuschätzen, wie schnell und in welchem Maße solche Alternativen marktfähig werden.“

Sozial verträglicher Abbau umweltschädlicher Agrarsubventionen

„Im Hinblick auf eine bessere Akzeptanz ist eine andere Vorgehensweise der Ampel-Regierung in der Haushalts- und Agrarpolitik zu empfehlen.“

„Erstens wurde die Streichung der Agrardieselbeihilfe und der Befreiung von KfZ-Steuer vor allem aus finanzpolitischen Überlegungen vorgenommen, ohne für den Sektor eine agrarpolitische Perspektive zu schaffen. Dass eine rein finanzpolitisch begründete Kürzung von Subventionen auf besonders hohen Widerstand stößt, ist wenig überraschend.“

„Zweitens sind viele Landwirt:innen verärgert, da bei ihnen ein merkbarer Betrag kurzfristig gekürzt wurde, während andere umweltschädliche Subventionen – zum Beispiel das Dienstwagenprivileg oder die Befreiung der Kerosinsteuer – von den Kürzungen weitgehend ausgenommen wurden. Dies könnte mittelfristig durch eine kohärentere Vorgehensweise bei der Streichung schädlicher Subventionen in allen Sektoren korrigiert werden.“

„Drittens wäre das schrittweise Auslaufen von umweltschädlichen Subventionen über mehrere Jahre sozial verträglicher und würde die Akzeptanz erhöhen. Es deutet sich aktuell – am 04.01.2024 – bereits an, dass die Ampel die Streichung dahingehend modifizieren wird.“

„Viertens fehlen in der Agrarpolitik der Ampelregierung grundsätzlich finanzielle Mittel für die größere Projekte, wie den Umbau der Tierhaltung, die Moorwiedervernässung oder den Ausbau der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Es stellt sich aus Sicht der Steuerzahler:innen die Frage, in welchen Bereichen Agrarsubventionen einen echten gesellschaftlichen Mehrwert erzeugen – ein gesellschaftlicher Mehrwert ist bei Agrardiesel nicht zu erkennen. Es wäre im Hinblick auf eine bessere Akzeptanz zu empfehlen, ein agrarpolitisches Konzept für den Rest der Legislatur vorzulegen, das aufzeigt, was die wichtigsten agrarpolitischen Ziele und Projekte der Ampelregierung sind und wie sie finanziert werden sollen. Auch dies könnte für mehr Verständnis und Planbarkeit in der Landwirtschaft sorgen und Perspektiven aufzeigen.“

Dr. Beate Richter

Wissenschaftliche Referentin für Agrarpolitik, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft

Finanzielle Lage der Landwirtinnen und Landwirte

„Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland sind sehr verschieden. Viele Landwirt:innen können trotz umfangreicher Subventionen kaum kostendeckend arbeiten, andere können mit ihren betrieblichen und örtlichen Gegebenheiten gute bis sehr gute Erträge und Gewinne erzielen. Das ist von zahlreichen Faktoren abhängig: Welche Produkte werden produziert? Wie sind die lokalen Boden- und Klimagegebenheiten? Wie ist die logistische Anbindung an Handelsstrukturen? Für eine Agrar- und Ernährungswende, die nachhaltig und umwelt- und klimaschonend ist, brauchen Landwirt:innen eine faire Entlohnung ihrer Arbeit und faire Preise für die Lebensmittel, die sie erzeugen. Da jahrzehntelang andere Strukturen gefördert wurden, ist auch ein Finanzierungskonzept für die Umstellung selbst nötig.“

Existenzgefährdung von Betrieben

„Der schrittweise Abbau der Agrardieselvergünstigung wird für Landwirt:innen zu einer Steigerung der Produktionskosten führen. Für die einen wird die Steigerung im Verhältnis zu ihren Gesamtkosten moderat sein, für die anderen deutlich spürbar. Es gibt Möglichkeiten, den Dieselverbrauch zu reduzieren, beispielsweise durch eine bodenschonende oder pfluglose Bodenbearbeitung. Das spart Kraftstoff und hat zusätzlich eine umweltpositive Wirkung, da ein stabileres und tragfähigeres Bodengefüge ausgebildet wird. Das fördert die Bodenfruchtbarkeit und den Humusaufbau und kann eine Chance für eine Umstellung auf umweltschonendere Bearbeitungsmethoden sein.“

„Das Ende der Steuervergünstigung von Agrardiesel wird landwirtschaftliche Betriebe unterschiedlich belasten. Flächenmäßig große Betriebe werden in absoluten Zahlen höher belastet, wirtschaften aber heute schon meist sehr effizient, so dass der Kostenanstieg im Verhältnis der Gesamtkosten weniger hoch ist. Kleinere Betriebe haben in der Regel kleinere Gewinnspannen und können zusätzliche Aufwendungen kaum abpuffern. Und auch ökologisch wirtschaftende Betriebe werden im Verhältnis höhere Aufwendungen haben, durch den Verzicht auf Pestizideinsätze und der dadurch erforderlichen zusätzlichen mechanischen Bodenbearbeitung. Ein pauschaler Rückschluss für die ganze Branche ist daher nicht möglich und auch nicht sinnvoll.“

Klimaeffekte der Streichung von Subventionen

„Die Agrardieselvergünstigung begünstigt fossilen Kraftstoffverbrauch pauschal. Das ist ein umweltschädlicher Fehlanreiz, da dadurch mehr Kraftstoff verbraucht und Emissionen ausgestoßen werden als nötig. Auch der Umstieg beispielsweise auf umweltschonendere Bearbeitungsmethoden kann so verzögert werden, da die Vergleichskosten verzerrt werden. So wird die ökologische Transformation gehemmt, der Bundeshaushalt belastet und zusätzlich fallen Folgekosten der Klimakrise an, die mit eingerechnet werden müssen.“

„Die Subventionspolitik der Bundesregierung ist inkonsistent und berücksichtigt die Auswirkungen auf Klima und Umwelt nicht ausreichend. Neben dem Abbau der umweltschädlichen Subventionen braucht es daher eine Gesamtreform der Landwirtschaftssubventionen, die finanzielle Leistungen an umweltpositive Wirkungen knüpft.“

Sozial verträglicher Abbau umweltschädlicher Agrarsubventionen

„Im Agrarsektor besteht eine so starke Subventionsabhängigkeit wie in keinem anderen Sektor. Der stufenweise Abbau der Agrardieselvergünstigung setzt ein erstes wichtiges Transformationssignal. Umweltfreundliche Produktionsweisen müssen für landwirtschaftliche Betriebe rentabel werden. Für die Umstellung benötigen Landwirt:innen Unterstützung – finanziell, systemisch und mit Wertschätzung für ihren gesellschaftlichen Beitrag.“

Das Statements ist in Zusammenarbeit mit Carolin Schenuit, Geschäftsführende Vorständin beim Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. enstanden.

Prof. Dr. Bernhard Brümmer

Professor für Landwirtschaftliche Marktlehre, Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung, Georg-August-Universität Göttingen

„Vorbemerkung: Die Kommentare beziehen sich auf den Stand der Vorschläge vom 4. Januar 2024. Danach soll die Kfz-Steuerbefreiung beibehalten werden und die Kürzung der Agrardieselsubvention in drei Schritten (2024: 40 Prozent, 2025: 70 Prozent, 2026: 100 Prozent) vollzogen werden.“

Finanzielle Lage der Landwirtinnen und Landwirte

„Die Einkommenssituation in der deutschen Landwirtschaft ist über die Jahre hinweg ein bedeutender Faktor für die Ausgestaltung der Agrarpolitik gewesen. Sowohl in der Agrarberichterstattung der Bundesregierung als auch im vom Deutschen Bauernverband veröffentlichten Situationsbericht werden dazu umfangreiche Zahlenwerke zusammengestellt, in denen jeweils die Einkommen aus der Landwirtschaft relativ detailliert erfasst werden. Leider ist es bis heute nicht gelungen, die Einkommensermittlung bei den Familienbetrieben auf die Gesamteinkommen zu erweitern – also unter Berücksichtigung außerlandwirtschaftlicher Einkommen. Dies wäre aber notwendig, wenn eine zielorientierte Einkommensstützung gelingen soll. Viele landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland erzielen außerlandwirtschaftliches Einkommen – zum Beispiel durch Windkraft- oder Photovoltaikanlagen – das aber in den verfügbaren Statistiken zur Einkommenssituation in der Landwirtschaft nicht erfasst wird.“

„Der Situationsbericht des Deutschen Bauernverbands [3] nimmt eine Hochrechnung anhand von Buchführungsdaten von circa 8000 Unternehmen auf die Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland vor. Als Einkommensmaßstab wird der Unternehmensgewinn aus der Landwirtschaft je nicht entlohnte Familienarbeitskraft herangezogen. Dabei lässt sich für die Dekade der Zehner-Jahre für den Durchschnitt über alle Betriebsarten etwa 40.000 Euro als mittlerer Wert feststellen, mit Schwankungen nach Betriebsarten, -größen und Jahren. Bei knapp 1,5 Familienarbeitskräften je Betrieb kommen dabei also etwa 60.000 Euro je Betrieb zusammen. In den vergangenen beiden Wirtschaftsjahren hat sich, getrieben vor allem durch die Preisentwicklungen auf den Agrarmärkten, ein deutlich ansteigender Trend ergeben – von rund 55.000 Euro in 2021/2022 auf 82.000 Euro in 2022/2023. Die wirtschaftliche Lage ist aktuell also besonders gut. Allerdings ist zum einen davon auszugehen, dass hier eine gewisse Normalisierung folgen wird, und dass zum anderen die Landwirtschaft sehr heterogen ist und nicht alle Branchen gleichermaßen von der Entwicklung der letzten Jahre profitiert haben.“

„Bereits vor den aktuellen Protesten war allerdings zu beobachten, dass die Stimmung in der Landwirtschaft schlechter war als es die oben genannten Zahlen ausdrücken. Die gefühlte Lage wurde deutlich schlechter wahrgenommen als die tatsächlich zu beobachtende Lage. Dieses Paradox lässt sich zu einem gewissen Anteil durch die stetig ansteigende Regulierungsdichte in der Agrarpolitik erklären. In dieser schränken vor allem gesellschaftliche Anforderungen an die Landwirtschaft – jenseits ihrer selbst erklärten Kernaufgabe Lebensmittelproduktion – die Entscheidungsspielräume der Landwirte ein, während zugleich der Bürokratieaufwand stark anwächst. Gleichzeitig werden diese gesellschaftlichen Anforderungen – wie Tierwohl, Vermeidung von Umweltschäden und Auflagen bei den Betriebsmitteln – als Ausdruck einer Divergenz zwischen Stadt und Land wahrgenommen und finden sich in der Lebenserfahrung in vielen ländlichen Regionen nicht unbedingt wieder. Weiterhin tragen Faktoren wie Klimawandel und Fachkräftemangel zu Zukunftssorgen bei, was auch einen Teil der schlechten Stimmung erklären mag.“

„Schlechte Stimmung in der Landwirtschaft entsteht schließlich auch dadurch, dass bei vielen Betrieben ein Generationswechsel bevorsteht, der mit großen Unsicherheiten einhergeht. Laut Agrarstrukturerhebung von 2020 sind fast 47 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebsleiter*innen in Deutschland 55 Jahre alt und älter. Bei weniger als der Hälfte der Betriebe ist die Hofnachfolge gesichert. Viele Betriebe blicken demnach mit Sorgen in die Zukunft. Die potenziellen Hofnachfolger fragen sich, ob die Landwirtschaft eine ausreichende Zukunftsperspektive bietet – auch vor dem Hintergrund, dass die Übernahme eines Hofes in der Regel mit erheblichen Investitionen verbunden ist.“

„Insgesamt trafen die Kürzungsvorschläge so auf einen Sektor, der sich bereits durch agrarpolitische Vorgaben eingeengt und durch das Volumen der Kürzungen überproportional belastet gesehen hat.“

Existenzgefährdung von Betrieben

„Dieser Aussage ist aus agrarökonomischer Sicht gleich mehrfach zu widersprechen. Sicher sind die ursprünglichen Vorschläge als schmerzhafte Einschnitte zu bezeichnen – belief sich doch das Kürzungsvolumen im Durchschnitt auf etwa 3600 Euro je Betrieb – oder, bei flächenbezogener Betrachtung auf 56 Euro je Hektar. Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ist aber mit diesen – schmerzhaften – Kürzungen im Lichte der oben genannten Zahlen nicht nachvollziehbar abzuleiten. Dies gilt noch einmal stärker, wenn man den aktuellen Stand mit Beibehaltung der Kfz-Steuerbefreiung betrachtet. Hier geht es noch um 1700 Euro je Betrieb oder um 26,50 Euro je Hektar.“

„Sind denn kleine Betriebe nun besonders stark betroffen? Wenn man die Belastung je Betrieb einmal für die Betriebe kleiner als 50 Hektar und die Betriebe größer als 50 Hektar ermittelt, so zeigt sich folgendes Bild: Die Betriebe unter 50 Hektar sind im Durchschnitt knapp 18 Hektar groß und werden ab 2026 eine Kürzung von 470 Euro jährlich zu erwarten haben. In 2024 sind es 190 Euro, in 2025 330 Euro. Wenn solche Beträge über das wirtschaftliche Fortbestehen entscheidend sein sollten, dann muss man wohl sagen, dass hier bereits ohne diese Kürzungen große Probleme vorhanden sein dürften, und dass diese Beträge auch zu gering sind, um den Fortbestand eines Betriebs zu sichern. Betriebe größer als 50 Hektar bewirtschaften im Durchschnitt eine Fläche von 164 Hektar, so dass deren Belastung von gut 1700 Euro in 2024 über 3000 Euro in 2025 auf gut 4300 Euro je Hektar ansteigt. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die absolute Höhe der Agrardieselsubvention mit der Betriebsgröße ansteigt. Es sind also nicht die kleinen Betriebe, die überproportional betroffen sind.“

Klimaeffekte der Streichung von Subventionen

„Die Landwirte betonen, dass kurzfristig keine Anpassung möglich ist. Es wird auch keine Fläche aus der Produktion fallen, das kann man schon durch die Relation der vorgeschlagenen Kürzungen – im Durchschnitt keine 30 Euro je Hektar – zu den Pachtpreisen – im Durchschnitt aktuell bei Neuverpachtungen 330 Euro je Hektar – ablesen. Damit ist kurzfristig kein klimaschonender Effekt zu erwarten.“

„Anders – und viel wichtiger – ist die mittel- und langfristige Wirkung. Der Entfall der Dieselrückvergütung entspricht bei aktuellen Preisen etwa einer 15-prozentigen Preissteigerung bei Diesel. Dies dürfte perspektivisch den Dieseleinsatz mindern, indem bei Ersatzbeschaffungen effizientere Dieselmotoren angeschafft werden, besonders energieintensive Arbeitsschritte im Umfang vermindert und die Entwicklung alternativer Antriebsformen beschleunigt werden dürfte.“

Sozial verträglicher Abbau umweltschädlicher Agrarsubventionen

„Grundsätzlich wäre es in der Agrarpolitik wünschenswert, sich über zukünftige Ziele zu verständigen und die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen effizient, effektiv und vorhersehbar zu wählen. Konkret auf den Fall des Agrardiesels bezogen wäre ein größerer zeitlicher Vorlauf und eine Streckung der Streichung über mehrere Jahre einfacher zu akzeptieren. Letzteres ist im aktuellen Stand durch das sukzessive Ansteigen der Subventionskürzung von 40 Prozent in 2024 über 70 Prozent in 2025 zur vollständigen Streichung ab 2026 enthalten. Gegebenenfalls könnte man über einen längeren Zeitraum sprechen, der die Hälfte der Abschreibungsdauer von Traktoren umfassen könnte – also fünf Jahre. Ein größerer zeitlicher Vorlauf zwischen Ankündigung und Inkrafttreten ist nun leider nicht mehr möglich. Bedacht werden muss auch, dass jede Rücknahme der ursprünglich angekündigten Kürzungen gegenfinanziert werden muss.“

Dieses Statement ist in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stephan von Cramon-Taubadel, Professor am Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung an der Georg-August-Universität Göttingen entstanden.

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Prof. Dr. Alfons Balmann: „Ich sehe keine Interessenkonflikte meinerseits.“

Dr. Claus Deblitz: „Wir haben keine Interessenkonflikte, sondern sind als Mitarbeiter am Thünen-Institut politisch unabhängig und der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. In diesem Sinne beraten wir auch das Bundeslandwirtschaftsministerium.“

Dr. Beate Richter: „Es bestehen keine Interessenkonflikte.“

Prof. Dr. Bernhard Brümmer: „Ich sehe mich hier nicht in Interessenkonflikten. Kein Empfang von Agrarsubventionen, ich besitze zwar einen Trecker, aber erhalte dafür keine Agrardieselrückerstattung."

Alle anderen: Keine Angaben erhalten.

Literaturstellen, die von den Expertinnen und Experten zitiert wurden

[1] Bundesfinanzministerium (06.09.2023): 29. Subventionsbericht des Bundes 2021 – 2024.

[2] Bundeslandwirtschaftsministerium (2023): Die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe. Buchführungsergebnisse der Testbetriebe des Wirtschaftsjahres 2021/2022.
Die Daten in diesem Bericht basieren auf einer Stichprobe von 8000 bis 10.000 repräsentativ ausgewählten Betriebe in Deutschland. Die von Sebastian Lakner zitierten Werte zur Agrardieselvergütung finden Sie in Übersicht 14.

[3] Deutscher Bauernverband (2023): Situationsbericht 2023/24. Trends und Fakten zur Landwirtschaft.

Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden

[I] Bundesregierung (04.01.2024): Verständigung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner auf Änderungen zur Aufstellung des Haushalts 2024. Pressemitteilung.

[II] Deutscher Bauernverband (04.01.2024): Nachbesserungen beim Agrardiesel sind unzureichend. Pressemitteilung.