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11.11.2021

EU-Klimataxonomie schließt Erdgas und Atomkraft ein

Atom- und Gaskraftwerke könnten in der EU künftig als grüne Investitionen gelten. Das erwarten Beobachter sowie Mitarbeiter verschiedener NGOs in Brüssel, und darauf deutet ein Vorschlag für eine konkrete Formulierung hin. Die Quelle dieses Papiers ist jedoch nicht bekannt. Derzeit zeichnet sich eine Diskussion in den Medien darüber ab, ob es sinnvoll ist, Atomenergie und Gaskraft als grüne Investitionen einzustufen.

In der EU soll künftig eine Taxonomie vorgeben, welche Investitionen als nachhaltig gelten und welche nicht. Das soll Unternehmen und Banken ermöglichen, nachhaltige Projekte zu identifizieren; außerdem soll auf diese Weise „Greenwashing“ verhindert werden. Die Taxonomie ist daher auch Teil der EU-Klimaschutzpolitik und definiert sechs Ziele: den Klimawandel mindern, an den Klimawandel anpassen, Wasser- und Meere schonen oder schützen, Kreislaufwirtschaft voranbringen, Umweltverschmutzung verhindern und Biodiversität oder Ökosysteme schützen oder wiederherstellen.

Um als nachhaltig zu gelten, müssen die Investitionen einer Bank oder eines Fonds mindestens zu einem dieser Ziele beitragen und dürfen die anderen Ziele nicht „signifikant“ verletzen. Künftig müssen Unternehmen darüber auch Rechenschaftsberichte veröffentlichen.

Die technischen Details, die definieren, unter welchen Bedingungen Investitionen als Beitrag zum Mindern des Klimawandels sowie zum Anpassen an den Klimawandel gelten, hat die EU in einem gesonderten Verfahren als Delegated Acts bereits im Frühjahr veröffentlicht. In diesen Listen fehlen Investitionen in Atom- und Gaskraftwerke noch. Derzeit wird erwartet, dass die EU-Kommission bis Ende November oder spätestens Ende des Jahres einen gesonderten Delegated Act zur Einstufung von Atom- und Gaskraftwerken als Beitrag zu Minderung des Klimawandels veröffentlichen. Diese Label sind zunächst nur für Investoren gedacht, können jedoch auch eine Wirkung darüber hinaus zum Beispiel in der Klimapolitik der Mitgliedsstaaten entfalten.

Übersicht

     

  • Dr. Gunnar Luderer, Leiter der Arbeitsgruppe Energiesysteme und stellvertretender Leiter der Forschungsgruppe Transformationspfade, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Potsdam
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  • Prof. Dr. Helmut Haberl, außerordentlicher Professor am Institut für Soziale Ökologie, Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), Wien, Österreich
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  • Prof. Dr. Erik Gawel, Leiter des Departments Ökonomie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, und Direktor des Instituts für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig
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  • Jan Peter Schemmel, Sprecher der Geschäftsführung, Öko-Institut e.V.
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Statements

Dr. Gunnar Luderer

Leiter der Arbeitsgruppe Energiesysteme und stellvertretender Leiter der Forschungsgruppe Transformationspfade, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Potsdam

„Schon bis 2030 brauchen wir eine weitgehend CO2-neutrale Stromversorgung, um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Neue Kernkraftwerke sind teuer und brauchen sehr lange – diese Zeit haben wir schlicht nicht. Mit erneuerbarem Strom aus Sonnen- und Windenergie stehen deutlich günstigere Lösungen bereit, die auch viel schneller hochskaliert werden können.“

„Vermutlich brauchen wir durchaus einen deutlichen Zubau von Gaskraftwerken als Reserveleistung in einem weitgehend auf erneuerbare Erzeugung basierenden Stromsystem. Diese Gaskraftwerke werden vor allem als Reserveleistung gebraucht, um Zeiten schwacher Wind- und Sonnenstromerzeugung zu überbrücken. Wichtig ist dabei, dass neue Gaskraftwerke auch auf Wasserstoff umgestellt werden können, und dass ein angemessener CO2-Preis den Anreiz setzt, diese mittelfristig auf erneuerbare Brennstoffe umzustellen.“

Prof. Dr. Helmut Haberl

außerordentlicher Professor am Institut für Soziale Ökologie, Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), Wien, Österreich

„Die Aufnahme einer Technologie in die Taxonomie erleichtert erheblich die Finanzierung von Projekten, etwa Kraftwerksprojekten, die eine bestimmte Technologie anwenden. Sollten Gaskraftwerke und Atomkraftwerke in die Taxonomie aufgenommen werden, so würde das weitere Investitionen in diese Kraftwerkstechnologien auslösen. Angesichts der langen Lebensdauern von Kraftwerken von üblicherweise mehreren Jahrzehnten, würde dies zu langfristigen energiepolitischen Festlegungen führen.”

„Bei Gaskraftwerken sind die Emissionen pro Kilowattstunde erzeugtem Strom zwar niedriger als bei Kohlekraftwerken, aber nach wie vor beträchtlich. Vor dem Hintergrund des klimapolitischen Zieles, die CO2-Emissionen in Europa in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten auf null zu senken, erscheinen Investitionen in Gaskraftwerke kontraproduktiv. Damit würde die Abhängigkeit von Fossilenergie perpetuiert. Die so errichteten Gaskraftwerke würden sich in wenigen Jahren als Hindernis für den Klimaschutz darstellen: noch nicht abgeschriebene ‚Stranded Investments‘, deren Abwicklung dann womöglich von der öffentlichen Hand gefördert werden müsste. Das Ziel einer vollständigen Dekarbonisierung erfordert einen Umstieg auf CO2-neutrale Energieerzeugungstechnologien, insbesondere dann, wenn durch Investitionen langfristige Pfadabhängigkeiten geschaffen werden, wie das etwa bei Gaskraftwerken der Fall ist. Die Investition in Gaskraftwerke stünde in diametralem Gegensatz zu Beschlüssen, nicht mehr in Fossilenergie zu investieren.”

„Bei Atomkraftwerken sind die CO2-Emissionen tatsächlich sehr gering, wenn auch im gesamten Lebenszyklus nicht null. Durch Errichtung, Brennstoffkreislauf, Abfallmanagement und so weiter fallen durchaus Emissionen an, was allerdings auch bei Windkraft, Photovoltaik und anderen erneuerbaren Stromerzeugungstechnologien der Fall ist. Gegen die Aufnahme von Kernenergie in die Taxonomie sprechen sehr gewichtige Gründe. Abgesehen von dem Risiko einer Freisetzung von radioaktivem Material durch einen Unfall ist das insbesondere die ungelöste Frage der Entsorgung des radioaktiven Abfalls. Damit hinterlässt die Kernenergienutzung zukünftigen Generationen viele Jahrtausende überdauernde Risiken. Aus Klimaschutz-Perspektive ist problematisch, dass der Kernenergieausbau enorm teuer ist und gewaltige Mittel bindet.”

„Schon jetzt sind viele Stromerzeugungstechnologien aus erneuerbaren Energien deutlich kostengünstiger. Die Planungs- und Bauzeiten von Kernkraftwerken sind enorm lang und können mehr als zehn Jahre betragen, sodass Kernenergie zur notwendigen raschen Dekarbonisierung kaum beitragen kann.”

„Aus Klimaschutzperspektive ist die Aufnahme von Kernenergie in die Taxonomie ein Irrweg. Sie wird absehbarer Weise aufgrund der in vielen Ländern geringen Akzeptanz der Kernenergie gesellschaftliche Konflikte provozieren, was den Klimaschutz schwächen würde. Viel sinnvoller wäre es aus meiner Sicht, sich auf die konsequente Nutzung von Potenzialen zur Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs zu konzentrieren, und parallel dazu ökologisch verträgliche und CO2-freie Stromerzeugungstechnologien auf Basis erneuerbarer Energie auszubauen.”

Prof. Dr. Erik Gawel

Leiter des Departments Ökonomie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, und Direktor des Instituts für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig

„Die EU-Taxonomie liefert kein universell gültiges Bewertungsraster für Nachhaltigkeit, sondern einen pragmatischen ad-hoc-Ansatz für einen begrenzten Zweck. So sollen Wirtschaftsaktivitäten klassifiziert werden, um privaten Finanzströmen Anhaltspunkte zu geben, wo grüne Investments möglich sind. Weltweit setzen Investoren zunehmend auf ‚grün‘ – wenn klar ist, was genau dazu zählt. Diese Lücke soll die EU-Taxonomie füllen.”

„Dass aber so gleichzeitig erstmals auf offizieller Ebene EU-weit Aussagen gleichsam über Nachhaltigkeit schlechthin getroffen werden, lässt der Taxonomie eine weit über den eigentlichen Zweck hinausreichenden Symbolwert zukommen. Diese symbolische Bedeutung geht einher mit nicht zu unterschätzender öffentlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Es ist absehbar, dass die hier vorgenommene ad-hoc-Klassifizierung als offizielle Klärung der Nachhaltigkeitsfrage schlechthin überinterpretiert werden wird – und insbesondere in die Klima- und Energiepolitik auf europäischer und nationaler Ebene hineinstrahlen wird, aber auch in die Anlageentscheidungen internationaler Investoren. Dass sich dies mit den Notwendigkeiten, den Ausbau der Erneuerbaren stark zu forcieren, bricht, ist offensichtlich. Was sollte noch für den Vorrang der Erneuerbaren sprechen, wären Gas-, Atom- und Regenerativkraft gleichermaßen kategorisch als ‚grün’ etikettiert?”

„Ultimativ festzulegen, was nachhaltig sei oder was nicht, lässt sich wegen der Komplexität der zu berücksichtigen Faktoren, der dabei auftretenden Unsicherheiten und der Notwendigkeit, Bewertungen einfließen zu lassen, nicht wissenschaftlich zweifelsfrei lösen. Viele anders aufgebaute Bewertungsraster als jenes der EU-Taxonomie wären denkbar, vielleicht sogar überzeugender. Außerdem fokussiert die Taxonomie-Bewertung allein auf ausgewählte ökologische Effekte. Für politische Entscheidungen sind aber zum Beispiel auch Technologiekosten zu berücksichtigen. Insofern taugt die Taxonomie keinesfalls als abschließendes Technologie-Assessment, erst recht nicht für die Orientierung von Investitionen oder Investitionsförderung.”

„Die EU-Taxonomie bietet daher auf wissenschaftlich durchaus begrenzter methodischer Grundlage ein recht starkes Statement (‚ist nachhaltig’). So mussten für die Klassifizierung der Klimaeffekte von Gaskraftwerken nicht unumstrittene Grenzwerte gesetzt werden; bei der Bewertung der Atomenergie fehlen von vorneherein relevante Nachhaltigkeitseffekte (zum Beispiel Risiken von Störfällen, Kosten der Endlagerung), andere wurden per Einschätzung ‚geklärt’. Die EU-Taxonomie bleibt letztlich – bei allen wertzuschätzenden Versuchen einer transparenten Regelgebundenheit für das Etikett der Nachhaltigkeit – ein politischer Bewertungsakt. Das Gezerre um die Einordnung von Gas- und Atomkraft legt davon beredtes Zeugnis ab.”

„Eine pauschale Etikettierung fossiler und nuklearer Energieerzeugung als ‚grün’ muss angesichts der klimapolitischen Notwendigkeiten und der offensichtlichen Nachhaltigkeitsdefizite der Atomkraft irritieren. Das Nachhaltigkeits-Attest wird zur unerwünschten Umlenkung privater Finanzströme weg vom notwendigen Ausbau der Erneuerbaren und der Wasserstoffinfrastruktur hin zu Technologien von gestern führen. Zugleich wird der langfristig unvermeidliche Übergang in eine ‚solare Wasserstoffwirtschaft’ verzögert und es werden der Gesellschaft dabei unnötige zusätzliche (Ewigkeits-) Lasten aufgebürdet. Auch die als Brückentechnologie notwendige Gaskraft ist als bloßes Mittel des Übergangs schon gerade deswegen nicht dauerhaft ‚nachhaltig’. Gaskraftwerke sind klimapolitisch eher ein ‚notwendiges transitorisches Übel’, aber sicher keine gleichwertige dauerhafte ‚Nachhaltigkeitsalternative’. Auch ist offen, inwieweit ein Brückenbedarf tatsächlich neue Investments erfordert.”

„Stromerzeugung aus Atomenergie dürfte sogar der Inbegriff nicht-nachhaltiger Energiebereitstellung sein. Atomkraft stellt zu vielfach heruntersubventionierten und deshalb nur scheinbar konkurrenzfähigen Kosten einer einzigen Generation Strom zur Verfügung. Sie hinterlässt dafür einer kaum vorstellbaren Zahl künftiger Generationen Ewigkeitslasten für eine bis heute nicht überzeugend gelöste Endlagerung. Sie ist im Betrieb und in den Folgen mit erheblichen Risiken belastet, die im Marktpreis nicht abgebildet werden und für die Allgemeinheit und künftige Generationen aufkommen müssen. Inflexibler Atomstrom passt zudem nicht in ein zukunftsfähiges Energiesystem mit volatilen Erneuerbaren und wird selbst zu heruntersubventionierten Preisen wirtschaftlich nicht mit Erneuerbaren mithalten können. Schon derzeit kostet eine von Folgelasten freigestellte Kilowattstunde Atomstrom weltweit zwischen 13 und 30 Cent, während Windstrom für drei bis acht Cent zu haben ist. Atomenergie ist schließlich auch deshalb keine nachhaltige Lösung, weil sie auf den Einsatz endlicher Ressourcen angewiesen ist. Eine vermeintlich schnelle Lösung des Klimaproblems würde daher mit massiven Problemen erkauft, für die heutige Entscheidungsträger aber die Verantwortung nicht mehr übernehmen müssen. Nachhaltigkeit bedeutet gerade das Gegenteil: heute so wirtschaften, dass auch die Zukunft angemessen gesichert bleibt.”

„Nach den EU-Verträgen ist der Energieträger-Mix Sache der Mitgliedstaaten. Dass es EU-weit keinen Konsens über den angemessenen Träger-Mix in einem dekarbonisierten Energiesystem gibt, bremst die europäische Klimapolitik aus. Die Taxonomie-Verordnung nimmt nunmehr – gleichsam durch die Hintertür – eine EU-weite Wertung von Energieträgern vor, die bislang wohlweislich vermieden wurde. Für die deutsche, aber auch die EU-Energiewende ist die pauschale Deklaration bestimmter fossil-nuklearer Stromerzeugung als gleichrangig mit regenerativen Quellen problematisch und auch nicht sachgerecht. Sie steht zudem im Widerspruch zu dem von den G7 bereits 2015 formulierten Ziel, bis zum Ende des Jahrhunderts aus fossilen Energien auszusteigen. Tatsächlich muss der Ausstieg weitaus früher gelingen, um die Klimaziele des Paris-Abkommens einzuhalten.”

„Formal widerspräche ein grünes Label für Gaskraftwerke wohl nicht dem aktuellen Entschluss von 20 Staaten auf der COP 26, künftig nicht mehr in fossile Energien ‚im Ausland’ zu investieren. Allerdings ist die vielfach bekräftigte Notwendigkeit, fossile Energienutzung nach einer möglichst kurzen Übergangsphase zu beenden, mit einem kategorischen EU-Etikett ‚grün’ schwerlich vereinbar.“

„Anstatt ein umstrittenes ad-hoc-Prädikat zu vergeben, wäre es zielführender, einen umweltpolitischen Instrumentenmix aufzusetzen, der die diversen Umweltwirkungen der verschiedenen Technologien angemessen einpreist oder ordnungsrechtlich adressiert und so marktendogen zu einem ‚grünen Technologiemix’ führen könnte – und dabei der Komplexität des Problems besser gerecht würde. Dann nämlich könnten Kapitalgeber und Investoren schlicht den ‚profitablen’ Investitionschancen folgen. Profitabel wären dann aber nur noch solche Technik-Alternativen, die auch unter Ausweis ihrer vollen volkswirtschaftlichen Kosten heute und in der Zukunft wirklich wettbewerbs- und zukunftsfähig sind.”

Jan Peter Schemmel

Sprecher der Geschäftsführung, Öko-Institut e.V.

„Die Taxonomie hat das Potenzial, eine bedeutende Rolle für die Transformation der Wirtschaft hin zur Treibhausgasneutralität zu spielen. Sie hilft Investoren zu unterscheiden, welche Technologien kompatibel mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und damit auch wirtschaftlich zukunftsfähig sind und welche Gefahr laufen, gestrandete Vermögenswerte darzustellen. Hierzu bietet die Taxonomie Orientierung und schafft Transparenz basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen, welche Emissionsstandards bei welchen ökonomischen Aktivitäten unter Berücksichtigung der Einsatzzeiträume der entsprechenden Technologien kompatibel mit den Klimaschutzzielen sind. Darin liegt ihre Stärke. Natürlich sollten die Kriterien und Grenzwerte der Taxonomie über die Zeit entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder technologischer Entwicklungen fortgeschrieben werden. Das spricht aber nicht gegen ein solches Klassifizierungssystem und ist auch so vorgesehen.“

„Falls Atomkraft als nachhaltige Technologie in die Taxonomie aufgenommen würde, würde dies das Prinzip, dass dort gelistete Technologien keinen wesentlichen Schaden in Bezug auf andere Umweltziele verursachen dürfen, ad absurdum führen und die Glaubwürdigkeit der Taxonomie beschädigen. Dies wird deutlich, wenn man die schweren Folgen für Umwelt und Gesundheit vergangener Nuklearunfälle betrachtet. Auch sprechen die hohen Kosten der Technologie – inklusive der hohen Unsicherheiten bei Kosten für die Entsorgung nuklearer Abfälle und des Rückbaus von Kraftwerken nach deren Nutzungszeitraum – gegen die ökonomische Nachhaltigkeit der Atomkraft.“

„Wir werden in Deutschland Investitionen in Gaskraftwerke für die kommende Phase der Energiewende benötigen. Übergangsweise werden sie dabei mit Erdgas betrieben werden müssen – sobald ausreichend verfügbar hingegen mit grünem und nachhaltigem Wasserstoff. Mit dieser Perspektive besteht bei Gaskraftwerken vorerst kein Risiko gestrandeter Investitionen und unterstützen sie die Transformation zur treibhausgasneutralen Energieversorgung. Wenn ein genereller Ausschluss von Gaskraftwerken aus der Taxonomie dazu führen würde, dass Finanzmarktakteure sich aus Investitionen in Gaskraftwerke zurückziehen, hätte dies für die Energiewende in Deutschland zudem eher negative Folgen. Wichtig ist jedoch, dass der perspektivische Ausstieg aus der Nutzung von Erdgas für den Betrieb von Gaskraftwerken verlässlich geregelt und der Umstieg auf CO2-freie Brennstoffe wie grünen Wasserstoff sichergestellt wird. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die künftige Gasinfrastruktur auf die Nutzung für Wasserstoff ausgelegt ist, das heißt den anspruchsvolleren Standards von Wasserstoff gerecht wird, aber kleiner, was das Netz betrifft. Hier müssen Anreize für Fehlinvestitionen vermieden werden.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Alle: Keine Angaben erhalten.

Weitere Recherchequellen

[I] EU: EU taxonomy for sustainable activities. What the EU is doing to create an EU-wide classification system for sustainable activities. Informationsseite der EU über die Taxonomie.

[II] EU (2020): REGULATION (EU) 2020/852 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 18 June 2020 on the establishment of a framework to facilitate sustainable investment, and amending Regulation (EU) 2019/2088

[III] EU (2021): Annex 1 (Mitigation) and Annex 2 (Adaptation) to the Commission Delegated Regulation (EU) .../... supplementing Regulation (EU) 2020/852 of the European Parliament and of the Council by establishing the technical screening criteria for determining the conditions under which an economic activity qualifies as contributing substantially to climate change mitigation or climate change adaptation and for determining whether that economic activity causes no significant harm to any of the other environmental objectivesTechnical screening criteria for determining the conditions under which an economic activity qualifies as contributing substantially to climate change mitigation and for determining whether that economic activity causes no significant harm to any of the other environmental objectives.