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Einverständniserklärung für Journalistinnen und Journalisten, die beim Science Media Center Germany akkreditiert werden

Das Science Media Center Germany gGmbH baut eine exklusive Datenbank mit Expertinnen und Experten sowie Journalistinnen und Journalisten auf – und Sie werden nun Teil davon: Herzlich willkommen! Mit dieser Einverständniserklärung möchten wir wichtige Elemente für unsere Kooperation festhalten:

Embargo Policy:

Das SMC bittet die in der Datenbank registrierten Expertinnen und Experten mitunter um Einschätzungen zu wissenschaftlichen Fachartikeln oder anderen Informationen, die noch einer Sperrfrist der Herausgeber unterliegen.

Die gesammelten Statements werden möglichst innerhalb der Sperrfrist an registrierte Journalistinnen und Journalisten verteilt. Deswegen: Solange ein Fachartikel oder anderes Material unter Sperrfrist steht, dürfen die registrierten Expertinnen und Experten und die registrierten Journalistinnen und  Journalisten das Originalmaterial und die vom SMC gesammelten Statements weder weitergeben noch publizieren, auch nicht in Teilen. Wer ein Embargo bricht, dem kann das SMC fortan den Zugang zu Sperrfrist-Material verwehren.

Nur Expertinnen und Experten sowie ausgewählte Journalistinnen und Journalisten – darunter auch Sie – bekommen vom SMC unter Sperrfrist stehendes Material.

Umgang mit den Statements, die das SMC Ihnen zur Verfügung stellt:

Das Science Media Center Germany wird Ihnen Einschätzungen und Kommentare von ausgewählten Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen. Diese Statements können Sie frei verwenden. Selbstverständlich können Sie eine Auswahl treffen oder einzelne Zitate kürzen. Bitte achten Sie jedoch darauf, Aussagen nicht zu verfälschen oder aus dem Zusammenhang zu reißen. 

Datenschutz:

Hinweise zum Datenschutz für Ihre Akkreditierung haben wir hier zusammengefasst.

Interessenkonflikte:

Wenn das Science Media Center Germany Expertinnen und Experten aus der SMC-Datenbank kontaktiert und um eine Einschätzung zu einem bestimmten Thema oder einer Fachpublikation bittet, dann fragt die Redaktion auch nach möglicherweise relevanten Interessenkonflikten, etwa nach Patenten oder eingeworbenen Drittmitteln aus der Industrie. Wenn bei einem Thema tatsächlich ein potenzieller Interessenkonflikt besteht, prüft die Redaktion den Fall und entscheidet, ob die Person ihr Spezialwissen dennoch einbringen kann. Entsprechende Hinweise finden Sie in den Aussendungen.

Hiermit erkläre ich mich einverstanden.

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