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14.10.2021

Kann die EEG-Umlage abgeschafft werden?

Am 15.10.2021 werden die deutschen Strom-Übertragungsnetzbetreiber die neue Höhe der EEG-Umlage bekannt gegeben. Experten erwarten, dass diese von derzeit 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf drei bis vier Cent fallen dürfte; einem ersten Medienbericht zufolge soll sie künftig 3,7 Cent betragen. Ob der Strompreis für die Kunden ebenfalls sinken wird, scheint angesichts der zurzeit stark steigenden Energiepreise jedoch offen. In dieser Situation brachte nun der scheidende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Anfang der Woche die Idee ins Gespräch, mit den Parteien der kommenden Regierung die Möglichkeit abzuklopfen, die EEG-Umlage schnell, also schon zu Beginn der neuen Legislaturperiode, abzuschaffen, und nicht erst im Laufe der kommenden vier Jahre.

Die EEG-Umlagen war bei ihrer Einführung als eine Art Anschubfinanzierung für die erste Aufbauphase der Energiewende gedacht. Wie lange diese dauert, ist nicht genau definiert, aber angesichts der Anteile, die Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen an der Stromerzeugung erreichen, könnte das Ende dieser Phase erreicht sein. Bereits im vergangenen Jahr kursierten Konzepte über eine mögliche Neugestaltung der Finanzierung für die Erneuerbaren, wir haben drei in dem Fact Sheet „Wie finanzieren wir künftig die Energiewende“ präsentiert [I].

Übersicht

     

  • Prof. Dr. Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin der Abteilung "Energie, Verkehr und Umwelt", Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
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  • Prof. Dr. Uwe Leprich, Dozent für Wirtschaftspolitik, Energiewirtschaft, Umweltpolitik und ehemaliger Abteilungsleiter für Klimaschutz und Energie des Umweltbundesamtes, Universität des Saarlandes
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  • Eva Hauser, Forschungskoordinatorin, Institut für Zukunftsenergiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (IZES), Saarbrücken
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Statements

Prof. Dr. Claudia Kemfert

Abteilungsleiterin der Abteilung "Energie, Verkehr und Umwelt", Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

„Das EEG wurde in den gut zwanzig Jahren seines Bestehens mehrmals umfassend reformiert und erweitert. Es sollte nicht abgeschafft, aber reformiert werden. Die Kosten erneuerbarer Energien sind, anders als vor 20 Jahren, deutlich niedriger. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss weiter vorangebracht werden, dafür bedarf es weiterer Rahmenbedingungen, die dies ermöglichen. Allein der Strombörsenpreis kann dies nicht leisten, auch wenn dieser aktuell hoch ist.“

„Zudem geht es nicht nur um den Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern auch um die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch dezentrale Steuerungsmechanismen und perspektivisch die Integration von Stromspeichern. Generell sollte die Förderung erneuerbarer Energien ambitionierte Ausbaukorridore realisieren und einen systemdienlichen sowie kosteneffizienten Ausbau gewährleisten.“

„Die bisherige Bilanz des Ausschreibungssystems hinsichtlich der Kosteneffizienz der Förderung ist allerdings ernüchternd: Der Abschied von fixen Einspeisetarifen hat bislang keinen Bieterwettbewerb induziert, dafür in den unterzeichneten Runden Mitnahmeeffekte für die Bietenden ermöglicht, somit sind auch die Kosteneffizienzziele nicht erreicht worden. Es sollte daher vor allem reformiert werden. Der Rationierungsmechanismus der endogenen Mengensteuerung (wenn erwartet werden kann, dass eine Windenergie-Ausschreibungsrunde unterzeichnet wird, soll die ausgeschriebene Energiemenge reduziert werden, Anm.d.Red.) sollte umgehend abgeschafft werden.“

„Um die Energiewende umzusetzen, ist ein Ausbau aller erneuerbarer Energien in ganz Deutschland, auch Windenergie in Süddeutschland, notwendig. Das sogenannte Marktwertmodell bietet sich hier insbesondere an, um diese systemdienliche Anlagenwahl anzureizen. Ähnlich zum Referenzertragsmodell werden dabei eingespeiste Kilowattstunden nicht identisch vergütet, sondern jeweils korrigiert um einen Marktwertfaktor: Je höher der erwartete Marktwert, desto höher die Vergütung. Durch Differenzverträge werden so die Ausgleichszahlungen ermöglicht.“

„Die Übernahme der Differenzkosten aus dem Bundeshaushalt birgt allerdings die Gefahr, dass es aufgrund von politischen Diskussionen komplett abgeschafft wird und so die Energiewende nicht vollendet werden kann. Daher sollte der Anteil am Strompreis bestehen bleiben, die existierenden erneuerbaren Energien, auch durch die bessere Ermöglichung von PPAs (Power Purchase Agreement, üblicherweise ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen Erzeuger und Verbraucher, Anm.d. Red.) im Marktsystem integriert und die Rahmenbedingungen insgesamt so verbessert werden, dass der Weg hin zu einer Vollversorgung aus erneuerbaren Energien ermöglicht wird.

Prof. Dr. Uwe Leprich

Dozent für Wirtschaftspolitik, Energiewirtschaft, Umweltpolitik und ehemaliger Abteilungsleiter für Klimaschutz und Energie des Umweltbundesamtes, Universität des Saarlandes

„Die EEG-Umlage finanzierte und finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, um die europäischen und nationalen Ausbauziele zu erreichen. Die Strombörse kann das grundsätzlich nicht leisten und wurde dafür auch nicht eingeführt. Das EEG und damit verbunden die EEG-Umlage abzuschaffen würde bedeuten, sich von den Ausbauzielen zu verabschieden und entsprechende Strafzahlungen an die EU einplanen zu müssen. Kurzum: die Politik hat den Ausbau der erneuerbaren Energien bestellt, und die Verbraucher bezahlen die Investoren dafür, dass sie die Anlagen bauen. Das war beim Bau der Atom- und Kohlekraftwerke über Jahrzehnte selbstverständlich.“

„Es geht Peter Altmaier nicht um die Abschaffung der EEG-Umlage, sondern um ihre Finanzierung jenseits des Strompreises – allein aus rechtlichen Gründen können die Zahlungen an die bestehenden EEG-Anlagen ja nicht ‚abgeschafft‘ werden.“

„Unbestritten besteht die Notwendigkeit in Deutschland, den Packesel Strompreis zu entlasten und die zahlreichen Steuern und Abgaben durchzuforsten – insofern denkt Peter Altmaier in die richtige Richtung. Wenn man jedoch an dem Verursacherprinzip festhalten möchte, wonach Stromverbraucher und nicht Steuerzahler die Kosten der Strombereitstellung zu tragen hätten, würde vieles dafürsprechen, lediglich die besondere Ausgleichsregelung für die Industrie als Teil der EEG-Umlage künftig aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. Denn Industriepolitik ist bei den jährlichen Budgetberatungen zum Bundeshaushalt besser aufgehoben als auf der Stromrechnung der kleinen und mittleren Stromverbraucher.“

„Darüber hinaus könnte jedoch die Stromsteuer als reine Rentenfinanzierungssteuer auf das von der EU vorgegebene Minimum von 0,1 ct/kWh gesenkt sowie die Konzessionsabgabe als kommunale ‚Wegelagerer-Gebühr‘ abgeschafft und durch eine Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs ersetzt werden. In der Summe würde man dadurch eine Entlastung des Strompreises für private Haushalts- und Gewerbekunden von rund 6 ct/kWh inklusive Mehrwertsteuer erreichen – das entspricht immerhin einer Strompreissenkung von rund 20 Prozent! Sollte dies der Politik nicht reichen, könnte zusätzlich über eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom von 19 Prozent auf 7 Prozent nachgedacht werden.

„Durch die derzeit hohen Börsenpreise schrumpfen die Vergütungsansprüche der Anlagenbetreiber aus dem EEG bereits drastisch, so dass ohnehin von einer deutlich gesunkenen EEG-Umlage im nächsten Jahr auszugehen ist. Insofern spricht vieles dafür, bei der dringend notwendigen Entlastung der Strompreise für Haushalts- und Gewerbekunden zuvorderst die maximale Senkung der Stromsteuer als Rentenfinanzierungssteuer sowie die Abschaffung der Konzessionsabgabe als anachronistische kommunale Energiemengensteuer mit Nachdruck zu verfolgen.“

Eva Hauser

Forschungskoordinatorin, Institut für Zukunftsenergiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (IZES), Saarbrücken

„Seit nunmehr elf Jahren ist die jährliche Bekanntgabe der EEG-Umlage für das Folgejahr Auslöser politischer Debatten um dieses Instrument zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien (EE). Doch bei diesem Thema ist davon auszugehen, dass es nicht immer die Frage um eine gerechte und sachgerechte Finanzierung des EE-Ausbaus ist, die diese Debatte antreibt.“

„Ginge es wirklich darum, müssten zuerst andere Punkte geändert werden:

Da ist an erster Stelle zu nennen, dass die große Menge der Stromkund*innen, die die EEG-Umlage zahlen (die sogenannten ‚nicht-privilegierten Endverbraucher*innen‘) mit der EEG-Umlage nicht nur den Ausbau der EE im Stromsektor zahlen, sondern auch die industriepolitische Privilegierung der Industrie, die die Kosten des EE-Ausbaus nur in verschwindend geringem Umfang mitträgt. Hier gäbe es sicherlich Möglichkeiten zur Verbesserung!“

„An zweiter Stelle ist zu nennen, dass die EEG-Umlage durch ihre aktuelle Berechnungsformel so konzipiert ist, dass sie im Wesentlichen (und vereinfacht ausgedrückt) eine Funktion der Höhe des Stromverbrauchs (jeweils anteilig von privilegierten und nicht-privilegierten Kund*innen) und der Höhe des Spotmarktpreises ist. Ändert sich einer dieser Faktoren, hat dies maßgebliche Folgen auf die Höhe der Umlage; alle weiteren Faktoren spielen nur eine untergeordnete Rolle. Sie spiegelt damit nicht die Senkung der Kosten der EE-Technologien wider und ist (nach oben und nach unten) sehr stark von diesen beiden Faktoren abhängig!“

„Um diese Abhängigkeit zu ändern und dennoch einen ausreichenden Ausbau zu gewährleisten, bräuchte es allerdings eine strukturelle Reform der Kosten des EE-Ausbaus; eine Übernahme der Differenzkosten über die Einnahmen aus dem CO2-Handel stellt keine grundlegende Änderung hieran dar.“

„Eine damit verbundene Abschaffung der EEG-Umlage ohne ein zielführendes, alternatives Finanzierungsmodell würde den Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor erheblich beeinträchtigen und zu schwerwiegenden Marktunsicherheiten führen. Eine Abschaffung der EEG-Umlage führt auch nicht zu einer signifikanten Entlastung der Haushalte, da die Ausgaben für Strom prozentual geringer sind als die Ausgaben für Wohnen, Wärme und Mobilität.“

„Auch wenn diese Dinge definitiv verbesserungswürdig sind, hat die bestehende Berechnung der EEG-Umlage den Vorteil, dass sie immer noch weitaus transparenter ist als die Kosten aller anderen Energieträger, die seit Jahrzehnten implizit oder explizit von der Politik finanziell gestützt werden, während gleichzeitig ihre Schadwirkungen noch immer von der Allgemeinheit bezahlt werden. Im Abbau oft noch bestehender Privilegien für Kohle- und Atomstrom bestünde ein dritter, wichtiger Hebel für eine (sach-)gerechtere Verteilung der Kosten unseres Stromsektors und seines Umbaus.“

„Viertens ist (beziehungsweise wäre) auch die (vollständige) Umschichtung der Kosten des EEG auf die Einnahmen aus dem CO2-Handel für fossile Brennstoffe (dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) eben nur eine Umschichtung der Kosten. Sie wird bisher diskutiert, um die Kosten der Energieversorgung sozial abzufedern.“

„Dabei sind verschiedene Vorschläge zu unterscheiden: Das pro Kopf gezahlte Energiegeld, wie es bereits mit dem Vorschlag von Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert wird, belastet vor allem Haushalte mit einem überproportional hohen CO2-Ausstoß. Haushalte mit geringen Einkommen und einem geringeren CO2-Ausstoß werden tendenziell entlastet. Die genaue Ausgestaltung der Auszahlung eines solchen Energiegeldes sollte allerdings mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen.“

„In der Diskussion, die oft eher von politischer Kurzatmigkeit geprägt ist, wird daher eine durch die Einnahmen aus dem BEHG finanzierte pauschale Absenkung des Strompreises (wie bereits oben zitiert) vorgeschlagen. Diese würde eher diejenigen bevorteilen, die höhere Stromverbräuche haben, und dies sind in den meisten Fällen die Besserverdienenden, die sich mehr Elektrogeräte und mehr Stromverbrauch leisten können.“

„Damit wäre eine Senkung des Strompreises nach dem Gießkannenprinzip mehrfach kontraproduktiv in Bezug auf das wichtige Ziel des Energiesparens und könnte sogar einen höheren Bedarf an EE-Ausbau bedeuten. Umgekehrt gibt es erwiesenermaßen bessere Möglichkeiten zur Unterstützung finanziell schwacher Haushalte, so bereits bestehende verteilungspolitische Instrumente oder progressive Abgaben, zum Beispiel bei den Netzentgelten.“

„Auch eine Veränderung der Heizkostenverordnung könnte Mieter*innenhaushalte von hohen CO2-Kosten stärker entlasten und bessere Anreize zum Umbau des Gebäudebestands setzen. Nicht zuletzt könnten die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung auch zur Stärkung des ÖPNV genutzt werden, statt sie mit der Gießkanne zu verteilen.“

„In der Summe zeigt sich, dass es viele Möglichkeiten gibt, finanzschwächere Haushalte von steigenden Energiekosten zu entlasten. Eine Umschichtung der EEG-Umlage – oder gar ihre immer mal wieder vorgebrachte Abschaffung – aus politischer Gefälligkeit ist hierfür kaum das Mittel der Wahl! Denn sie wäre weder umwelt- noch sozialpolitisch treffsicher.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Eva Hauser: Interessenkonflikte: keine!

Alle anderen: Keine Angaben erhalten.

Weitere Recherchequellen

[I] Science Media Center (2020): Wie finanzieren wir künftig die Energiewende? Fact Sheet. Stand: 24.07.2020.