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22.09.2021

Aktualisierte WHO-Leitlinie zur Luftqualität

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 22.09.2021 ihre neuen Leitlinien zur Luftqualität veröffentlicht und senkt darin ihre Empfehlungen für die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zum Teil massiv ab (siehe Primärquelle). So liegt der Wert für die NO2-Belastung künftig nicht mehr wie bisher bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, wie es auch die rechtlich bindenden Grenzwerte für die EU vorschreiben, sondern bei dann nur noch 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Eine Umsetzung der WHO-Empfehlungen in den EU-Grenzwerten hätte zur Folge, dass auch in Deutschland wieder deutlich mehr Stationen, die Luftqualität messen, Überschreitungen der zulässigen Belastung anzeigen würden als zuletzt. Die WHO-Empfehlung für die Langzeitbelastung mit Feinstaub PM2.5 liegt nun bei 5 statt bisher 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (EU-Grenzwert 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft), die für Feinstaub PM10 bei 15 statt bisher 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (EU-Grenzwert 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft).

Zusätzlich zu den untenstehenden Statements von Forschenden erhalten Sie einen Report des SMC, der verschiedene Aspekte der WHO-Leitlinie anhand von Analysen der Daten von deutschen Messstationen und Grafiken veranschaulicht. Sie können den Report „SMC Report zu Luftschadstoffen – Luftqualität in Deutschland und die neuen WHO-Richtlinien“ hier abrufen und ihn und die Grafiken für Ihre Berichterstattung nutzen.

Die WHO spricht in ihren neuen Leitlinien Empfehlungen und Zwischenziele für die sechs wichtigsten Luftschadstoffe aus: Feinstaub (PM2.5 und PM10), Stickstoffdioxid NO2, Ozon O3, Schwefeldioxid SO2 und Kohlenmonoxid CO. 15 Jahre nach den zuletzt veröffentlichten und bislang gültigen Leitlinien bündelt sie seitdem hinzugewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen Luftqualität und gesundheitlichen Folgen. So liegt inzwischen eindeutige Evidenz vor, dass sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung bei noch niedrigeren Konzentrationen als bisher angenommen zeigen. Zum ersten Mal formuliert die WHO auch Empfehlungen für Langzeitbelastung mit Ozon sowie für die Tagesbelastungen mit NO2 und Kohlenmonoxid.

Die Weltgesundheitsorganisation legt ihre Richtwerte rein gesundheitlich präventiv fest. Sie sucht dabei nach Exposition-Wirkung-Zusammenhängen: Wann führt welcher Zusammenhang (Korrelation) in welcher Dosis zu welchen gesundheitlichen Effekten? Hintergrundinformationen dazu liefert dieses Fact Sheet des SMC [I]. Im Wissen um die global sehr unterschiedlichen Niveaus der Luftqualität formuliert die WHO auch Zwischenziele, die „Interim Targets“, die illustrieren, welche Folgen die schrittweise Verringerung der Luftbelastung bis hin zu den Richtwerten hätte. Die WHO-Empfehlungen haben allerdings keine rechtliche Verbindlichkeit. Nationale, rechtlich verbindliche Grenzwerte werden vom nationalen Gesetzgeber festgelegt, für Deutschland gelten EU-Grenzwerte.

Besondere Brisanz für die europäische Gesetzgebung könnten die neuen Leitlinien durch den Beschluss des Europäischen Parlaments im März 2021 bekommen [II]. Darin fordert das Parlament, die EU-Luftqualitätsnormen zu aktualisieren, sobald die neuen WHO-Leitlinien veröffentlicht sind und dabei die Grenzwerte an den Empfehlungen zu orientieren („in order to align them“). Der bisherige Zeitplan sieht diese Aktualisierung für das dritte Quartal 2022 vor [III].

Luftverschmutzung ist global eine der größten Gefahren für die menschliche Gesundheit. Die Europäische Umweltagentur EEA geht von etwa 417 000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr allein in 41 europäischen Staaten aus [IV]. Hintergrund zur Maßzahl der vorzeitigen Todesfälle liefert dieses Fact Sheet des SMC [V]. Etwa 8 Prozent der städtischen Bevölkerung in der Europäischen Union sind Belastungen mit Feinstaub PM2.5 ausgesetzt, die die Grenzwerte der EU überschreiten; sogar 77 Prozent sind es, wenn die bisherigen WHO-Richtwerte als Maßstab gelten. Die WHO betont: Wenn ihre Richtwerte für Feinstaub PM2.5 eingehalten werden würden, könnten etwa 80 Prozent der auf diesen Schadstoff zurückzuführenden vorzeitigen Todesfälle vermieden werden.

Übersicht

     

  • Prof. Dr. Nino Künzli, Leiter der Abteilung Bachelor-Master-Doctorate des Departmentes Education & Training (ET), Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH), Schweiz
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  • Prof. Dr. Barbara Hoffmann, Leiterin der Arbeitsgruppe Umweltepidemiologie, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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  • Dr. Tamara Schikowski, Arbeitsgruppenleiterin Umweltepidemiologie von Lunge, Gehirn und Hautalterung, Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (IUF), Düsseldorf
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  • Prof. Dr. Markus Kalberer, Leiter der Forschungsgruppe Atmosphärenwissenschaften, Department Umweltwissenschaften, Universität Basel, Schweiz
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  • Dr. Volker Matthias, Abteilungsleiter Chemietransportmodellierung, Institut für Umweltchemie des Küstenraumes, Helmholtz-Zentrum Hereon, Geesthacht
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  • Prof. Dr. Stefan Reis, Leiter des Wissenschaftlichen Bereiches Atmospheric Chemistry and Effects, Centre for Ecology and Hydrology, Edinburgh, Vereinigtes Königreich
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  • Prof. Dr. Hartmut Herrmann, Leiter der Abteilung Chemie der Atmosphäre, Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (TROPOS), Leipzig
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  • Assoz.-Prof. PD Dr. Hans-Peter Hutter, Stellvertretender Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin am Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien, Österreich
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  • Dr. Lukas Emmenegger, Abteilungsleiter Luftfremdstoffe/Umwelttechnik, Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Dübendorf, Schweiz
    und Dr. Christoph Hüglin, Gruppenleiter Immissionen und Leiter des Projektes Nationales Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL), Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Dübendorf, Schweiz
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  • Prof. Dr. Bert Brunekreef, Professor of Environmental Epidemiology, Institute for Risk Assessment Sciences, Universität Utrecht, und Julius Center for Health Sciences and Primary Care, University Medical Center Utrecht, Niederlande
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  • Dr. Marcel Langner, Leiter des Fachgebiets Grundsatzfragen der Luftreinhaltung, Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau
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  • Dr. Wolfgang Straff, Leiter des Fachgebiets Umweltmedizin und gesundheitliche Bewertung, Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau
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  • Prof. Dr. Annette Peters, Direktorin Institute of Epidemiology II, Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, München
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  • Prof. Dr. Alfred Wiedensohler, Abteilungsleiter Experimentelle Aerosol- und Wolken-Mikrophysik, Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (TROPOS), Leipzig
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Statements

Prof. Dr. Nino Künzli

Leiter der Abteilung Bachelor-Master-Doctorate des Departmentes Education & Training (ET), Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH), Schweiz

„Als Mitglied der internationalen Guideline Development Group der Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe ich an der Entwicklung der Leitlinien mitgearbeitet. Wir haben die von der WHO derweil vorgeschriebenen strikten Vorgaben der Guideline-Entwicklung befolgt. Die angewandten methodischen Schritte nutzen die beste verfügbare wissenschaftliche Evidenz zur Herleitung von Richtwerten zum Schutz der Gesundheit – als einziges und übergeordnetes Kriterium der WHO. Die Methodologie der Herleitung ist seit der letzten Aktualisierung der Leitlinien im Jahr 2005 stringenter und aufwändiger, aber auch replizierbarer geworden. Die vor 15 Jahren bestehenden Unsicherheiten respektive den ‚Ermessensspielraum‘ gibt es bei den neuen WHO-Leitlinien nicht mehr.“

„Die Richtwerte mussten nach unten korrigiert werden, da in den vergangenen 15 Jahren sehr große Langzeitstudien mit zum Teil mehreren Hunderttausend TeilnehmerInnen publiziert wurden, an denen auch Regionen mit sehr geringer Schadstoffbelastung – zum Beispiel die Schweiz – beteiligt waren. Daraus ließ sich der Zusammenhang zwischen der Schadstoffkonzentration draußen an der Wohnadresse und der Gesundheit auch für Konzentrationen herleiten, welche weit unter den bisherigen Richtwerten liegen. Die Studien bestätigen, was sich vor 20 Jahren noch nicht belegen ließ: Es gibt keine ‚unschädlichen Schwellenwerte‘ der Luftverschmutzung. Die neuen WHO-Richtwerte entsprechen den tiefsten Werten, für welche solide und replizierbare Daten vorliegen.“

„Daraus kann gefolgert werden, dass sich jede Verbesserung der Luftqualität lohnt – in stark belasteten als auch in weniger stark belasteten Regionen. Diese Erkenntnisse belegen auch, dass sich der Einsatz für die Verbesserung der Luftqualität auch dann lohnt, wenn die bis dato gültigen Richtwerte bereits eingehalten werden. Für viele westliche Länder wie die Schweiz ist diese Erkenntnis erfreulich. Sie ermutigt dazu, am Ball zu bleiben und die Luftreinhaltung weiterhin kompromisslos zu verfolgen. Dass sich dies lohnt, hat die Pandemie deutlich gemacht. Die von der Luftverschmutzung mitverursachten chronischen Erkrankungen wie Herzkreislauferkrankungen, Lungenerkrankungen oder Diabetes stellten sich in der COVID-19-Pandemie als sogenannte ‚Risikokrankheiten‘ für einen schweren COVID-19-Verlauf heraus. Länder, die in den vergangenen 20 Jahren die Luftqualität verbessert haben, konnten somit in der Pandemie von diesem Vorteil profitieren.“

„Die Verbesserung der Luftqualität ist ein längerer Prozess und das Resultat von umfassenden multiplen Maßnahmen, welche die Emissionen reduzieren. Länder mit starker Luftreinhaltepolitik beobachten seit Jahrzehnten deutliche Trends zur steten Verbesserung der Luftqualität bei fast allen Schadstoffen. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass diese Trends abflachen würden. Ozon bleibt angesichts seiner Abhängigkeit von sehr komplexen, teils antagonistischen Reaktionswegen eine Ausnahme. Der technologische Fortschritt ist ungebremst und der Wechsel auf E-Mobilität in manchen Ländern bereits beschlossen. Zwar werden die Kosten für die weitere Verbesserung pro Schadstoffeinheit in wenig belasteten Regionen etwas höher sein als in stark belasteten. Die US-amerikanische Umweltbehörde EPA hat vor 20 Jahren aber geschätzt, dass der Nutzen ihrer Luftreinhaltepolitik circa 30-mal höher ist als deren Kosten. Viele ‚Anstrengungen‘ sind zudem nichts anderes als von KonsumentInnen erwünschte technologische Innovation und Fortschritt.“

„Die entscheidende Frage wird sein, wie die globale Gemeinschaft dafür sorgen kann, dass diese großen Verbesserungen der Luftqualität nicht mehr nur in westlichen Ländern, sondern global umgesetzt werden können. Diese Länder sollten einerseits die jahrzehntelangen Erfahrungen des globalen Nordens mit erfolgreicher Luftreinhaltpolitik übernehmen können. Andererseits sollten die reichen Länder ihren Beitrag leisten, indem sie aufhören, zur Luftverschmutzung in diesen Ländern aktiv beizutragen. Die Schweiz und viele andere reiche Länder exportieren nach wie vor veraltete schwer belastende Technologien – zum Beispiel Verbrennungsmotoren ohne Partikelfilter – oder stark belastende Treibstoffe in diese Länder. Dies ist eine wichtige Ursache für die enorme und ständig zunehmende Ungleichheit in der globalen Luftqualität: Schwer belastete Regionen in Afrika, Asien und Südamerika sehen eine weitere Zunahme der Verschmutzung, während wenig belastete Länder wie die Schweiz ungebrochene Trends der Verbesserung beobachten. Ich bin überzeugt, dass in Ländern wie der Schweiz auch die neuen WHO-Richtwerte erreicht werden können – nicht im Jahr 2022, aber in einigen Jahren kann dies Realität sein, falls die Politik die Ziele des Gesundheitsschutzes nicht aufgeben will.“

„Wenn man sich die Ziele setzt, welche die WHO als Richtwerte nun vorgibt, werden auch diese erreicht – auch in der EU. Wenn sich die EU weiterhin weigert, wissenschaftliche Evidenz – hergeleitet auch aus riesigen von der EU finanzierten Studien – in der Direktive umzusetzen, wird sie auch weiterhin hinter jenen Ländern herhinken, welche diese Ziele vorgeben, zum Beispiel die Schweiz. Dass die Grenzwerte in der EU für Feinstaub PM10 und PM2.5 viel zu hoch liegen – und deshalb bisher auch erst diese Vorgaben meist erfüllt werden – ist das alleinige Resultat von Lobbyisten, welche die Interessen einiger wenigen Industrien über jene der Bevölkerung gesetzt haben. Unvergesslich sind mir auch all die deutschen Lobbyisten, die vor 20 Jahren die Übernahme der WHO-Richtwerte ‚erfolgreich‘ bekämpften. Ein Argument war damals, dass man ‚keine Grenzwerte einführen solle, die man nicht erreichen kann‘ – eine absurde Verdrehung die den Fortschritt in der EU entsprechend verhindert respektive verlangsamt hat. Wer falsche Ziele setzt, kommt ja bekanntlich auch nicht ans richtige Ziel. Die neuen WHO-Leitlinien bieten allen Ländern eine neue Chance, sich diesen Zielen zu verschreiben – ohne Wenn und Aber. Viele Länder beweisen heute, dass Luftreinhaltung nur eine Frage des politischen Willens ist.“

Auf die Frage, inwiefern einige der 13 in den EU-Luftqualitätsstandards regulierten Substanzen besondere Aufmerksamkeit benötigen, da von diesen ‚nur‘ sechs in den WHO-Leitlinien betrachtet werden:
„Falls die Richtwerte für alle sechs, von den WHO-Leitlinien behandelten Substanzen eingehalten werden, sollten auch einige nicht regulierte Problemschadstoffe Verbesserungen erfahren, da die Maßnahmen oft auf Quellen und Prozesse und nicht nur auf einzelne Schadstoffe abzielen. Die Behörden sollten dies aber auch durch Messungen von nicht regulierten Schadstoffen belegen, um falsche Trends nicht zu verpassen. Beispiele gesundheitsschädigender Schadstoffe, für welche die WHO keine Richtwerte definierte, sind der krebserregende Ruß, ultrafeine Partikel (UFP) oder auch Vorläufer dieser Partikel, wie zum Beispiel Ammoniak aus der Landwirtschaft. Die Luftreinhaltemaßnahmen der vergangenen 20 Jahre resultierten bisher vielerorts in der parallelen Abnahme der Feinstaub-Massenkonzentration, der Rußbelastung und der Anzahl an ultrafeinen Partikeln.“

Auf die Frage, was über Effekte bei gleichzeitiger Exposition zu mehr als einem der Luftschadstoffe bekannt ist, die in den Leitlinien ausdrücklich nicht betrachtet werden?
„Luftverschmutzung ist ein komplexes Gemisch. Die regulierten Schadstoffe sind auch Marker oder Indikatoren für dieses Gemisch und dessen Quellen. Die in epidemiologischen Studien etablierten Zusammenhänge zwischen Schadstoffen und Gesundheit quantifizieren teilweise auch den Schaden dieses Gemisches und der komplexen Interaktionen zwischen den einzelnen Schadstoffen. Ein genaueres Verständnis der Einzelschadstoffwirkungen und ihrer Interaktionen ist wissenschaftlich interessant. Ich denke aber nicht, dass sich die Gesamtbeurteilung der gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung oder die politischen Maßnahmen zur Luftreinhaltung stark verändern werden, wenn die Komplexität der Wechselwirkungen zwischen den Schadstoffen dereinst genauer quantifiziert werden kann.“

Auf die Frage, inwiefern die recht langen Zeiträume zwischen den Aktualisierungen der Leitlinien ausreichend sind:
„Häufigere Aktualisierungen sind nicht nötig. Die Hauptproblematik liegt längst nicht mehr bei der Frage der Evidenz der Auswirkungen der Luftverschmutzung, sondern bei der Verweigerung der Politik, diese Richtwerte als verbindliche Ziele vorzugeben und einzufordern. Richtwerte, die von den nationalen Behörden ignoriert werden, bringen nichts. Die WHO-Richtwerte aus 2005 für Feinstaub sind beispielsweise erst in Australien, Afghanistan, Kamerun, Island, Iran, und der Schweiz sowie im US-Staat Kalifornien – und annähernd in den USA und Mexiko – gesetzlich verankert!“

„Der Aufwand der Re-Evaluation und Herleitung der WHO-Leitlinie ist sehr groß. Wir haben uns seit 2016 damit beschäftigt und konnten nur deshalb bereits abschließen, da die WHO von umfassenden systematischen Analysen der gesamten Literatur durch die US-Umweltbehörde EPA, den ‚Integrated Scientific Assessments‘ profitiert. Die WHO hätte nicht die Ressourcen gehabt, diesen Aufwand selbst zu unternehmen. Die wissenschaftliche Literatur zu Luftverschmutzung und Gesundheit ist ja bereits auf über 30 000 Artikel angewachsen.“

„In den USA ist der Prozess der Re-Evaluation von Grenzwerten durch das Gesetz vorgeschrieben. Diese dauert jeweils mehrere Jahre und involviert hunderte von führenden WissenschafterInnen vieler Fachrichtungen, welche die Evidenz unter Einbezug aller Informationen beurteilen. Die ISA (Integrated Science Assesments der US-Umweltbehörde EPA [VI]; Anm. d. Red.) wie auch andere nationale Kommissionen von beratenden WissenschaftlerInnen (zum Beispiel im Vereinigten Königreich) kommen zur Schlussfolgerung, dass die Luftverschmutzung und insbesondere die in der WHO genannten Schadstoffe gesundheitliche Folgen verursachen – also Kausalität belegt ist.“

Prof. Dr. Barbara Hoffmann

Leiterin der Arbeitsgruppe Umweltepidemiologie, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

„Die neuen Werte der WHO-Leitlinie leiten sich direkt aus den bereits seit längerem veröffentlichten Übersichtsarbeiten und Metaanalysen von mehreren Dutzend Studien ab; insofern ist das Ergebnis keine Überraschung. Die WHO zeigt mit den Richtwerten, dass auch geringe Konzentrationen von Luftschadstoffen, die weit unter den bisherigen empfohlenen Richtwerten liegen, schwerwiegende Gesundheitseffekte auslösen können. Das haben wir auch vorher schon in einzelnen Studien sehen können, zum Beispiel unsere ganz aktuelle Studie aus Europa, die die Schlussfolgerungen der WHO absolut bestätigt [1].“

„Ich sehe die große Bedeutung dieser neuen WHO-Leitlinien vor allem darin, dass sie zeigen, dass es keine ‚ungefährliche‘ Luftverschmutzung gibt – auch ein bisschen Luftverschmutzung ist schlecht für den Körper, wenn sie jeden Tag, Jahr für Jahr eingeatmet wird. Daraus leitet sich ab, dass die Luftverschmutzung überall verringert werden muss – auch dort, wo sie schon relativ niedrig ist. Das lohnt sich auch finanziell, denn die Krankheitskosten, die durch Luftverschmutzung entstehen, sind höher als die Kosten für Luftreinhaltung.“

„In Europa haben wir sehr unterschiedliche Konzentrationen von Feinstaub, also PM2.5 und PM10. Viele Länder liegen bereits deutlich unter den jetzigen sehr laxen gesetzlichen Grenzwerten der EU, andere haben Probleme, diese Grenzwerte einzuhalten. Wir brauchen daher zwei Elemente in der Gesetzgebung: Erstens einen strengeren festen Grenzwert für PM2.5, der überall eingehalten werden muss, um ein Mindestmaß an Gesundheitsschutz in ganz Europa zu erreichen. Zweitens müssen wir aber überall die Belastung gegenüber Luftschadstoffen absenken – nicht nur da, wo Spitzenwerte vorliegen, sondern auch dort, wo die Werte schon niedriger sind. Diese Absenkung muss verpflichtend sein, damit sie Wirkung entfaltet, zum Beispiel jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz. Damit können wir für alle die Situation verbessern.“

„Für die ultrafeinen Partikel, die so klein und leicht sind, dass sie bei den normalen Messungen von Feinstaub nicht berücksichtigt werden, gibt es noch nicht genug Studien, um einen WHO-Richtwert abzuleiten. Die wissenschaftlichen Studien deuten darauf hin, dass diese ultrafeinen Schadstoffe möglicherweise besonders gefährlich sind, weil sie in den Körper und sogar in das Gehirn eindringen können. An dieser Stelle müssen wir dringend weitere Studien durchführen – zum Beispiel untersuchen wir zurzeit die Wirkungen zum Beispiel auf das Lungenwachstum und auf die geistige Entwicklung von Grundschulkindern in der Berliner ‚BEAR Studie‘ [2].“

Auf die Frage, was über Effekte bei gleichzeitiger Exposition zu mehr als einem der Luftschadstoffe bekannt ist, die in den Leitlinien ausdrücklich nicht betrachtet werden?
„Es ist richtig, dass in der Luft meistens mehrere Schadstoffe vorkommen und gleichzeitig auf den Körper wirken. Auch wenn hier noch nicht alle Fragen geklärt sind, ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich die Wirkungen addieren und vielleicht sogar gegenseitig verstärken.“

„Die EU lässt die wissenschaftliche Evidenz bisher nur in unregelmäßigen und großen Abständen von der WHO zusammenfassen. Im Gegensatz dazu wird in den USA die wissenschaftliche Evidenz in regelmäßigen, festgelegten Abständen von der US-amerikanischen Umweltbehörde zusammengetragen. Ebenso wird dann in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Gesetzgebung noch angemessen ist oder ob auf Grund von neuer Evidenz das Gesetz nachgebessert werden muss. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass in den USA im Jahr 2012 der Grenzwert für PM2.5 von 15 auf 12 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft herabgesetzt wurde. In der EU wurde dagegen der gesetzliche Grenzwert seit 2008 nicht mehr verändert, obwohl schon lange überwältigende Evidenz vorliegt, dass dieser Grenzwert viel zu hoch ist, um die Bevölkerung zu schützen. Die Evidenz sollte also auch in der EU regelmäßig nach einem festen Fahrplan überprüft werden, um dann eventuell notwendige Anpassungen des Gesetzes durchzuführen.“

Dr. Tamara Schikowski

Arbeitsgruppenleiterin Umweltepidemiologie von Lunge, Gehirn und Hautalterung, Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (IUF), Düsseldorf

„Die neuen WHO-Leitlinien waren lange überfällig, da die letzten Leitlinien 2005 erschienen sind und es seitdem viele neue Erkenntnisse in Bezug zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen gibt und sich auch die Verkehrsflotte in den vergangenen Jahrzenten stark verändert hat. So haben zum Beispiel seit 2009 gerade die Autos mit Dieselmotor stark zugenommen, was zu einem Anstieg von Stickstoffdioxid NO2 geführt hat. Mittlerweile wissen wir, dass auch NO2 zu großen gesundheitlichen Problemen führen kann. Wir wissen mittlerweile auch, dass Luftschadstoffe alle Organe des Körpers schädigen können und bisher konnten keine sicheren Schwellenwerte identifiziert werden, unter denen Luftverschmutzung harmlos wäre.“

„Die neuen Richtwerte der WHO-Leitlinien sind viel niedriger als erwartet und sehr ambitioniert. Es ist daher fraglich, inwieweit viele Schwellenländer wie Indien oder China, aber auch Länder in Europa – zum Beispiel Polen – diese Werte erreichen können. Insbesondere die jährlichen Konzentrationen für NO2 sind überraschend niedrig und es wird schwer sein, diese niedrigen Werte auch in Deutschland zu erreichen. Wiederum hätte ich bei anderen Schadstoffen wie zum Beispiel Schwefeldioxid SO2 oder Ozon O3 eine stärkere Veränderung erwartet. Auch wenn SO2 in Deutschland kein großes Problem mehr ist, so gibt es viele Länder mit einer viel höheren Konzentration, was in den neuen Leitlinien nicht widergespiegelt wird.“

„Ich denke, dass eine Umsetzung der WHO-Richtwerte für viele Länder schwierig sein wird, vor allem in Schwellenländern und in ärmeren Regionen Europas. Um entsprechende Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, sind umfassende und ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren – zum Beispiel Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft, Wohnen – und auf allen Ebenen – international, national, lokal – erforderlich. Es bedarf aber vor allem ein Umdenken in der Politik und der Automobilindustrie, um solche Maßnahmen umzusetzen. Man darf aber nicht vergessen, dass sich eine Verringerung der Emission von Luftschadstoffen auch positiv auf das Erreichen der Klimaneutralität auswirken würde und umgekehrt, sodass sich die Vorteile von Investitionen solcher Maßnahmen in einem Bereich doppelt bezahlt machen würden.“

„Es ist schwer zu sagen, inwieweit die neuen WHO-Leitlinien einen Einfluss auf die neuen EU-Grenzwerte haben werden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die EU-Grenzwerte sehr ähnlich wie die WHO-Empfehlungen lagen. Die für 2022 anstehende Überarbeitung der EU-Gesetzgebung bietet nun die Möglichkeit, die Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration für Luftschadstoffe in Kombination mit niedrigeren festen Grenzwerten umzusetzen. In Bezug auf die starke Absenkung von NO2 in den neuen WHO-Richtlinien, gehe ich davon aus, dass auch die EU ihre Grenzwerte drastisch reduzieren wird. Es zeichnet sich schon jetzt in vielen Städten – wie Paris und London – und Ländern ein Umdenken in Bezug auf Dieselfahrzeuge in Innenstädten ab, die als Hauptverursacher von NO2 gelten.“

Auf die Frage, inwiefern einige der 13 in den EU-Luftqualitätsstandards regulierten Substanzen besondere Aufmerksamkeit benötigen, da von diesen ‚nur‘ sechs in den WHO-Leitlinien betrachtet werden:
„Für viele Substanzen gibt es noch nicht genügend Evidenz, um ihre Wirkung auf die Gesundheit zu beurteilen. Die WHO hat sich an die sechs Hauptsubstanzen gehalten, für die in den vergangenen Jahrzenten genügen neue Erkenntnisse von unabhängigen Studien gefunden wurden. Vor allem sind auch Studien zu Kohlenmonoxid CO eingeflossen. Einige der anderen Substanzen sind eher regional-spezifische Probleme beziehungsweise ist ihnen gegenüber nur ein geringer Anteil der Bevölkerung exponiert.“

Auf die Frage, inwiefern die recht langen Zeiträume zwischen den Aktualisierungen der Leitlinien ausreichend sind:
„Sicherlich wäre es wünschenswert, wenn solche Empfehlungen wie die WHO-Leitlinien in regelmäßigen Abständen angepasst würden. Gerade in Bezug auf Luftschadstoffe aus dem Straßenverkehr haben wir in den vergangenen 15 Jahren große Veränderungen gesehen, somit war die Anpassung der Leitlinien lange überfällig. Wir befinden uns gerade wieder in einer Veränderung der Fahrzeugflotte, da der Anteil an E-Fahrzeugen kontinuierlich ansteigt. Die Auswirkungen dieser Veränderung sind schwer absehbar, daher ist eine regelmäßige Anpassung erforderlich.“

Prof. Dr. Markus Kalberer

Leiter der Forschungsgruppe Atmosphärenwissenschaften, Department Umweltwissenschaften, Universität Basel, Schweiz

„In den vergangenen Jahren zeigten eine Reihe von Studien zu Dosis-Wirkungs-Kurven für Feinstaub, dass es keinen erkennbaren ‚no effect threshold‘ gibt. Das heißt nicht, dass es keine solche untere Grenze gibt, bei der keine Gesundheitseffekte mehr vorkommen, die heutigen Studien lassen eine solche Grenze aber nicht erkennen. Insofern ist es sinnvoll, die Empfehlungen anzupassen, insbesondere, wenn man die sehr hohen Konsequenzen für die menschliche Gesundheit in Betracht zieht.“

„Diese neuen Richtlinien werden sicher schwer zu erreichen sein. Wenn man die letzten Richtlinien der WHO von 2005 als analoge Situation in Betracht zieht, dann hat es in der Schweiz etwa 15 Jahre gedauert, bis die große Mehrheit der Luftreinhalte-Messstandorte die Werte für Feinstaub PM2.5 der WHO von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht hat. Ich denke, man sollte solche Richtlinien als langfristiges Ziel verstehen, auf das man über viele Jahre hinarbeiten muss. Die sich stark verändernde Zusammensetzung der Fahrzeugflotte in den kommenden 10 bis 20 Jahren im Zuge der Elektrifizierung zur Verringerung der CO2-Emissionen wird sicher einen bedeutenden Beitrag leisten, die Verkehrsemissionen weiter zu verringern. Studien in England haben bereits gezeigt, dass in naher Zukunft die Abgas-Emissionen nicht mehr die Mehrheit der Emissionen darstellen werden, die Fahrzeuge verursachen, sondern dass Brems- und Reifenabrieb und vom Verkehr aufgewirbelter Staub die dominante Feinstaubquelle sein werden, die jedoch keinerlei PM-Emissions-Regulierungen unterstehen.“

Auf die Frage, inwiefern die drastische Absenkung der NO2-Richtwerte auch für die Grenzwerte vorstellbar sind:
„Ich denke, es verhält sich hier gleich wie für Feinstaub beschrieben: Die neuen Richtlinien werden sicher nicht von heute auf morgen zu erreichen sein. Der Trend weg von Verbrennungsmotoren wird in den nächsten 10 bis 20 Jahren sicherlich einen großen Beitrag leisten zur Verringerung der NO2-Konzentrationen auch in städtischer Umgebung, wo die Werte besonders hoch sind.“

„Ein Kommentar zur relativen Gesundheitsfolgen von NOx (die Summe von NO2 und NO) und Feinstaub: In Europa hat Feinstaub einen etwa zehnmal größeren Gesundheitseffekt als NO2 [3]. Damit könnte man folgern, dass Anstrengungen zur Verringerung von NOx nicht relevant sind. Man muss aber berücksichtigen, dass ein bedeutender Teil der Feinstaubmasse aus Nitrat besteht, welches in der Atmosphäre unter Einwirkung von Sonnenlicht aus NO2 entsteht. Deshalb hat eine Verringerung der NO2-Konzentrationen auch einen positiven Effekt auf die Feinstaub-Werte.“

„Die Tabelle ‚Good Practice Statements‘ listet ausschließlich Feinstaubkomponenten. Dies zeigt wohl bereits, dass gewisse (aber bis anhin unbekannte) Feinstaubkomponenten und nicht (nur) die gesamte Masse mit einiger Wahrscheinlichkeit für die Gesundheitseffekte von Feinstaub verantwortlich sind. Zu dieser Liste könnte man noch weitere Feinstaubkomponenten hinzuzufügen, so zum Beispiel oxidierende Substanzen. Für solche Komponenten muss eine breitere Datenbasis geschaffen werden, bevor deren Gesundheitsgefährdung abgeschätzt werden kann.“

Auf die Frage, inwiefern die recht langen Zeiträume zwischen den Aktualisierungen der Leitlinien ausreichend sind:
„Oft braucht es viele Jahre, um neue Richtlinien zu erreichen. Weniger stark, aber häufiger die Richtlinien anzupassen, macht deshalb aus meiner Sicht nicht allzu viel Sinn.“

Dr. Volker Matthias

Abteilungsleiter Chemietransportmodellierung, Institut für Umweltchemie des Küstenraumes, Helmholtz-Zentrum Hereon, Geesthacht

„Die WHO-Leitlinien erfahren für die meisten Schadstoffe eine moderate Absenkung der Zielwerte. Das ist besonders für Feinstaub wenig überraschend, da in der Forschung seit Längerem bekannt ist, dass auch geringe Konzentrationen zu erhöhten Gesundheitsrisiken führen. Auffällig ist die starke Absenkung des Jahresgrenzwerts beim NO2 von bisher 40 auf nunmehr 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sowie die neue Einführung eines Grenzwerts für Halbjahresbelastungen mit Ozon. Letzterer könnte auch im nördlichen Europa, wo die bisherigen Ozongrenzwerte der WHO kaum noch überschritten wurden, eine erneute Diskussion über zu hohe Ozonbelastungen herbeiführen.“

„Von vielen Richtwerten ist man in Deutschland und vielen europäischen Ländern nicht weit entfernt – wenn man große Städte außer Acht lässt. In Städten sind Grenzwertüberschreitungen in der Regel mit Verkehrsemissionen und dabei wiederum mit der Nutzung von Verbrennungsmotoren verbunden. Eine Reduzierung des Verkehrs in kritischen Bereichen sowie ein zügiger Umstieg auf Elektromobilität machen die Richtwerte der WHO beim NO2 auch in Städten erreichbar. Langfristig muss das Ziel sein, dass die geltenden Grenzwerte sich auch an den Empfehlungen der WHO orientieren. Global bedeutet dies für viele Länder aber noch einen sehr weiten Weg.“

„Die Einhaltung nachgebesserter EU-Grenzwerte wird je nach Region schwieriger oder leichter sein. Besonders beim Feinstaub unterliegen die südeuropäischen Länder anderen Belastungen, die zum Beispiel durch Trockenheit und Feuer bedingt sind. Beim NO2 ist eine Absenkung in mehreren Stufen, wie sie ja auch die WHO vorschlägt, durchaus denkbar. Die Erreichung von Luftqualitätszielen kann mit der Erreichung von Klimazielen einhergehen. Wenn beides zusammen gedacht wird, sind in den nächsten Jahren große Fortschritte möglich.“

„Die WHO-Leitlinien geben auch Empfehlungen für weitere Luftschadstoffe, deren Zusammenhang mit Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen bisher nicht ausreichend nachgewiesen sind. Besonders die ultrafeinen Partikel (UFP) erfordern Aufmerksamkeit, da sie nicht nur tief in die Lunge, sondern auch in die Blutbahn gelangen können. Andere, von der WHO nicht betrachtete krebserregende Stoffe, wie polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) erfordern möglicherweise ebenfalls eine Regulierung. Sie entstehen zum Beispiel bei der immer weiter verbreiteten Verbrennung von Holz. Für ein besonders krebserregendes PAK, das Benzo(a)pyren, gibt es in Europa immerhin schon Zielwerte.“

Auf die Frage, inwiefern die recht langen Zeiträume zwischen den Aktualisierungen der Leitlinien ausreichend sind:
„15 Jahre sind sicherlich lang, aber gute Forschung benötigt auch viel Zeit. Wenn man allerdings sieht, wie lange es dauert, bis Forschungsergebnisse Eingang in die Politik und anschließend in Regeln und Gesetze finden, wären kürzere Abstände von fünf bis sieben Jahren wünschenswert.“

Prof. Dr. Stefan Reis

Leiter des Wissenschaftlichen Bereiches Atmospheric Chemistry and Effects, Centre for Ecology and Hydrology, Edinburgh, Vereinigtes Königreich

„Die von der WHO veröffentlichten Leitlinien für Luftqualität sind eine konsequente Fortschreibung der vorherigen Werte. Dabei spiegeln sie die Weiterentwicklung der Evidenzbasis insofern wider, als dass verstärkt gesundheitsschädliche Wirkungen auch bei langfristig niedrigen Konzentrationen in der Literatur nachgewiesen werden.“

„Um den Richtwert insbesondere für Feinstaub PM2.5 flächendeckend einzuhalten, wären weitgehende Minderungsmaßnahmen nicht nur bei primären (direkt emittierten) Partikeln notwendig, sondern auch von Ammoniak-Emissionen (vor allem aus der Landwirtschaft), die zur Formierung von sogenannten sekundären Aerosolen einen erheblichen Beitrag leisten. Diese sekundären Aerosole können zu Konzentrationsspitzen von PM2.5 weit entfernt von Emissionsquellen führen und im Zusammenwirken mit lokalen Quellen von primären Partikeln eine Einhaltung von Richt- oder Grenzwerten erschweren. Die Machbarkeit bei der Einhaltung der Richtwerte ist stark vom Schadstoff beziehungsweise der Quellgruppe abhängig. Während zum Beispiel NO2-Emissionen vor allem aus dem Verkehr und der Verbrennung fossiler Brennstoffe stammen, die durch einen weitgehenden Umbau zur E-Mobilität oder Wasserstoffnutzung sich erheblich ändern können, ist die Lage bei Ammoniak-Emissionen komplizierter: viele Quellen, zum Teil natürliche/Meteorologie-beeinflusste Prozesse in Boden und Atmosphäre und so weiter. Bei den Emissionen von SO2, Feinstaub und NOx wurden seit den 1970ern schon erhebliche Anstrengungen unternommen. Um die neuen Richtwerte zu erreichen, werden vor allem integrierte Maßnahmen notwendig sein, die gleichzeitig Luftschadstoff- und Treibhausgasemissionen mindern.“

Auf die Frage, was über Effekte bei gleichzeitiger Exposition zu mehr als einem der Luftschadstoffe bekannt ist, die in den Leitlinien ausdrücklich nicht betrachtet werden?

„Eine Entwicklung hin zu ganzheitlichen Betrachtungen der Exposition mehrerer Luftschadstoffe, allerdings auch eine Einbeziehung anderer Emissionen, hat bisher aufgrund fehlender Evidenz aus der epidemiologischen und toxikologischen Forschung noch nicht stattgefunden. Dabei werden viele Luftschadstoffe und Treibhausgase von den gleichen Prozessen oder Quellen emittiert. Strategien zur Emissionsvermeidung beziehungsweise hin zur Reduzierung der Exposition der Bevölkerung in der Fläche – im Gegensatz zur Einhaltung von Grenzwerten an wenigen Luftmess-Stationen – haben das Potential, langfristig robustere Minderungsstrategien hervorzubringen.“

Auf die Frage, inwiefern die recht langen Zeiträume zwischen den Aktualisierungen der Leitlinien ausreichend sind:

„Eine höhere Frequenz würde voraussichtlich keinen größeren Erkenntnisgewinn bringen, da die Kernfragen aus dem Bereich der Toxikologie und Epidemiologie nur in langfristigen Studien beantwortet werden können. Auf der Basis des Vorsorgeprinzips und der Erkenntnis, dass grundsätzlich alle Emissionen potentielle Gefahren für die menschliche und Umwelt-Gesundheit darstellen beziehungsweise zum Klimawandel beitragen, sind verstärkte Anstrengungen in der Emissionsminderung unabhängig von der Festlegung neuer Leitlinien sinnvoll und die gesetzliche Festlegung langfristiger Emissionsminderungspfade und -ziele würde zu einer Minderung der Exposition führen. Außerdem ist zu beachten, dass die WHO-Leitlinien keine ‚No Effect‘-Werte darstellen, dass also auch bei einer 100-prozentigen Einhaltung Gesundheitseffekte bei niedrigeren Konzentrationen zu erwarten sind, und dass diese gegebenenfalls räumlich oder in verschiedenen Bevölkerungsteilen starken Unterschieden unterliegen können.“

Prof. Dr. Hartmut Herrmann

Leiter der Abteilung Chemie der Atmosphäre, Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (TROPOS), Leipzig

„Ich kommentiere die neuen WHO-Leitlinien als lange erwarteten und überraschend großen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Ich hätte tatsächlich nicht so starke Reduzierungen der Richtwerte erwartet, bin aber positiv überrascht, da ich doch nur kleinere Verschärfungen erwartet hatte. Dieses Muster trifft meines Erachtens auf alle neuen WHO-Leitlinien zu.“

„Die WHO-Richtwerte für die einzelnen Komponenten müssen bei der praktischen politischen Umsetzung die Anstrengungen steuern und sind die anzustrebenden Ziele. Dieses war auch bei der letzten Generation der WHO-Leitlinien so, wo man zum Beispiel im Bereich des NOx im Großen und Ganzen die WHO-Vorgaben in Deutschland einhalten konnte. Diese neue Generation von Richtwerten setzt die Messlatte deutlich höher und wird weitere, substanzielle Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Luftqualität erfordern. Die neuen Messwerte sollten uns von der Einschätzung ‚mission completed‘ in Deutschland und Europa schützen, denn neuere Modellierungen zeigen eine erhebliche Exzess-Mortalität und Morbidität in Europa (und weltweit), die klar auf die einzelnen Komponenten der Luftverschmutzung zurückzuführen sind. Die Reinhaltung der Luft ist weiterhin eine wichtige Mission für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesetzgeber in Deutschland, Europa und weltweit. Die WHO setzt dazu ein starkes und sehr begrüßenswertes Zeichen.“

„Ich meine, die Politik soll versuchen, den Vorgaben so gut als möglichst nahe zu kommen, dabei aber einen tragfähigen Kompromiss zwischen sinnvollen Luftreinhaltevorgaben und den finanziellen Belastungen der Emittenten zu erreichen. Eine derart starke Absenkung wie bei den Stickoxiden birgt natürlich die Gefahr, dass geäußert wird, jene könnte am Industriestandort Deutschland niemals erreicht werden. Jede Änderung jenseits der bisherigen Grenzwerte ist aber ein Schritt in die richtige Richtung – man kann bei den Luftschadstoffen bei keiner der Zielsubstanzen von einer unteren Grenzkonzentration ohne Wirkung (‚Predicted No Effect Concentration (PNEC))‘ ausgehen.“

„Die nun erheblich verschärften Werte für PM2.5 und PM10 sollten eine Handhabe bieten, um Abhilfe zu schaffen, wenn einzelne oder wenige Verschmutzer die Luftqualität in einem Zielgebiet stark verschlechtern. Dafür sind viele Beispiele bekannt, zum Beispiel wird durch ungefilterte Rauchemission bei Hausbrand von Festbrennstoffen und insbesondere Holz die Luftqualität sehr beeinträchtigt. Die gegenwärtig gültigen PM-Grenzwerte mit 20 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel und 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel für PM10 (und die Hälfte für PM2.5) gaben hier nicht genug Handhabe zur Verbesserung der Situation. Neue, den neuen WHO-Richtwerte folgende Grenzwerte sollten hier die Situation verbessern.“

„Ich vermisse den Richtwert für Benzo(a)pyren, der sich in Deutschland sehr bewährt hat und ein guter Indikator für die Gesundheitsgefährdung aus der Verbrennung zum Beispiel von Holz ist. Gegenstand der Forschung ist die gesundheitliche Wirkung der vielen organischen Partikelinhaltsstoffe, die aus primären und sekundären Quellen stammend Bestandteile von PM 2.5 und PM10 sind. Diese Substanzen werden intensiv untersucht. Die Wirkung von Ko-Expositionen ist ebenfalls ein komplexes Forschungsthema, Effekte können dadurch verstärkt werden, daher ist die Absenkung der WHO-Richtwerte auch im Hinblick darauf auf jeden Fall sinnvoll. Atmosphärenforschung identifiziert und quantifiziert solche Risiken, die zukünftig Eingang in WHO-Richtwerte finden können.“

Auf die Frage, inwiefern die recht langen Zeiträume zwischen den Aktualisierungen der Leitlinien ausreichend sind:
„Die Zeitspanne seit 2005 erscheint mir tatsächlich auch zu lang. Eine höhere Frequenz der Diskussion und gegebenenfalls Anpassung und Nachführung der WHO-Leitlinien und der folgenden Grenzwerte wäre durchaus sinnvoll und wünschenswert.“

Assoz.-Prof. PD Dr. Hans-Peter Hutter

Stellvertretender Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin am Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien, Österreich

„Ich bin überhaupt nicht überrascht, dass die meisten Richtwerte der betrachteten Luftschadstoffe beziehungsweise Luftverunreinigungen abgesenkt wurden. Das konnte man aus der wissenschaftlichen Literatur der vergangenen Jahre, mit der wir uns ständig auseinandersetzen, ableiten. Das Ausmaß, speziell was den NO2-Langzeitmittelwert betrifft, wird allerdings viele überraschen, manche entsetzen. Wir haben jedenfalls seit Jahren eine Absenkung des NO2-Jahresmittelwerts gefordert.“

„Die neuen WHO-Leitlinien zeigen ganz klar: Die Folgen der Luftverschmutzung in der Außenluft wurden lange Zeit deutlich unterschätzt.“

„Schon die vergangenen Jahre habe ich darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Langzeitmittelwerten von Feinstaub PM10 deutlich zu lasch sind. Im Vergleich: 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gesetzlicher Grenzwert versus 20 Mikrogramm pro Kubikmeter alter WHO-Richtwert (2005) und nun 15 Mikrogramm pro Kubikmeter (2021); analog bei PM2.5. Die Werte klafften bisher schon deutlich auseinander.“

„Angesichts der Überschreitungen speziell der Jahresrichtwerte sind in den meisten EU-Staaten erhebliche Anstrengungen notwendig. Das Moratorium hinsichtlich der jährlichen Absenkung kann nicht aufrechterhalten werden. Auf allen Ebenen muss es einschneidende Maßnahmen geben: Straßenverkehr, Kohlekraftwerke, Hausbrand, kurz gesagt Verbrennungsvorgänge. Die WHO hat aufgelistet, was für Maßnahmen sie für notwendig hält. Es ist auch hervorzuheben, dass viele dieser Maßnahmen den Vorteil haben, dass sie nicht nur zur Reduktion der Krankheitslast durch die Einwirkung von Luftschadstoffen führen, sondern gleichzeitig auch dem Klimaschutz dienen.“

Auf die Frage, inwiefern die drastische Absenkung der NO2-Richtwerte auch für die Grenzwerte vorstellbar sind:
„Vorstellbar ist vieles. Vor allem weil wir wissen, wie eine solche Absenkung umsetzbar wäre. Allerdings ist die gesellschaftspolitische Realität bekanntlich eine andere. Die üblichen Lobbys haben schon in der Vergangenheit viel getan, um wichtige Maßnahmen wie etwa die Einführung von Dieselfiltern oder Tempolimits zu verzögern oder haben gesundheitliche Effekte heruntergespielt. Stichwort: Leugnen der Toxizität von Dieselabgasen und von NO2.“

„Bei den Vorgaben der EU handelt es sich um politische Entscheidungen, wie viele zusätzliche Todes- und Krankheitsfälle man als Gesetzgeber toleriert – vor allem aus ökonomischen Gründen. Was man nun gut anhand der neuen Richtwerte erkennen kann, ist die immer größere Diskrepanz zwischen medizinisch fundierten Empfehlungen und der gesellschaftspolitischen Realität. Diese Schere geht immer weiter auf.“

„Ich gehe davon aus, dass es angesichts der neuen Richtwerte wenigstens zu keiner Erhöhung der Grenzwerte kommt, die ja auch schon diskutiert und teils sogar gefordert wurde. In Wirklichkeit hätte man speziell die Feinstaubgrenzwerte schon längst senken müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass die EU die Interimswerte als neue Zielwerte formuliert, die schrittweise, mit fixen Zeitlimits, erreicht werden müssen. Dazu muss aber auch in vielen EU-Mitgliedsstaaten erst ein Netzwerk von Messstellen aufgebaut werden, das in transparenter, heißt öffentlich zugänglicher Weise die Einhaltung der Zielwerte für jeden Bürger und jede Bürgerin in seinem/ihrem Umfeld überprüfbar macht.“

Auf die Frage, inwiefern einige der 13 in den EU-Luftqualitätsstandards regulierten Substanzen besondere Aufmerksamkeit benötigen, da von diesen ‚nur‘ sechs in den WHO-Leitlinien betrachtet werden:
„Aus meiner Sicht sind hier Blei und Benzol zu nennen.“

Auf die Frage, was über Effekte bei gleichzeitiger Exposition zu mehr als einem der Luftschadstoffe bekannt ist, die in den Leitlinien ausdrücklich nicht betrachtet werden:
„Bisher wurde in den Richtwertableitungen eines einzelnen nicht direkt krebserregenden Schadstoffs das Zusammenwirken mit anderen Schadstoffen, wenn dazu keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, mit einem Unsicherheitsfaktor – in der Regel Faktor 10 – berücksichtigt. Dies ist als pragmatischer Zugang zu sehen, da es nicht möglich ist, alle Kombinationen experimentell oder epidemiologisch zu untersuchen. Was bekannte Effekte von Kombinationen betrifft, so ist insbesondere die von Schwefeldioxid (SO2) und Feinstaub zu nennen. Der Richtwert für SO2 kann aus diesem Grund hinaufgesetzt werden, wenn gleichzeitig der für Feinstaub herabgesetzt wird. Jene zwischen Ozon und Vorläufersubstanzen (inklusive Stickoxiden) kann man sinnvoll durch Absenkung des Ozon- und Stickoxid-Richtwerts begrenzen.“

Auf die Frage, inwiefern die recht langen Zeiträume zwischen den Aktualisierungen der Leitlinien ausreichend sind:
„Die Arbeiten an den neuen WHO-Leitlinien starteten 2016. Neben der Analyse von mehr als 500 Publikationen fanden unter anderem auch Begutachtungen durch externe Sachverständige statt. Insgesamt ein sehr aufwendiger Prozess, der viel Zeit in Anspruch nimmt.“

„Kürzere Intervalle wären dort sinnvoll, wo sich substanziell neue Erkenntnisse ergeben. Mehr als 15 Jahre ist aber schon ziemlich lang. Angesichts des erheblichen Arbeitsaufwandes sind aber viel kürzere Zeitintervalle nicht zu erwarten. Andererseits ist es trauriges Faktum, dass selbst die alten WHO-Richtwerte in vielen Ländern nicht einmal annähernd erreicht wurden.“

„Hinsichtlich des Hinterherhinkens sind auch die Arbeitsplatz-Grenzwerte zu erwähnen. So gilt zum Beispiel in Österreich ein NO2-Grenzwert von 960 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Auch hier sind Nachjustierungen notwendig.“

„Sehr positiv anzumerken sind Statements für den Umgang mit speziellen Feinstaubklassen. Das betrifft vor allem ultrafeine Partikel (UFP), deren hoher gesundheitlicher Einfluss in den vergangenen Jahren immer mehr in den Vordergrund rückte. Andererseits ist es jedoch nach wie vor aufgrund unzureichender Daten (fehlende Exposition-Wirkungskurven) nicht möglich, eine (klassische) Richtwertableitung durchzuführen. Es wäre hier die Aufgabe der EU, angemessene Richtlinien für das Luftqualitätsmonitoring zu erlassen und die Mitgliedsstaaten beim Aufbau der Messstellennetze zu unterstützen.“

Dr. Lukas Emmenegger

Abteilungsleiter Luftfremdstoffe/Umwelttechnik, Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Dübendorf, Schweiz

Dr. Christoph Hüglin

Gruppenleiter Immissionen und Leiter des Projektes Nationales Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL), Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Dübendorf, Schweiz

„Es ist äußerst wertvoll, dass die WHO-Leitlinien zur Luftqualität überarbeitet wurden, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirkung von Luftschadstoffen auf die Gesundheit Rechnung zu tragen. Es konnte erwartet werden, dass die angepassten Richtwerte tiefer liegen werden, dies spiegelt die Forschungsergebnisse der vergangenen Jahre wider. Überrascht hat mich trotzdem, wie stark die Empfehlungen für Feinstaub PM2.5 und NO2 nach unten korrigiert wurden.“

„Die schweizerische Umweltgesetzgebung – und insbesondere die durch die Luftreinhalteverordnung vorgegebenen Immissionsgrenzwerte – sind wirkungsorientiert. Das heißt, sie sind so festgelegt, dass bei ihrer Einhaltung Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden und so weiter im Allgemeinen vor schädlichen und lästigen Auswirkungen der Luftschadstoffe geschützt sind. Es ist deshalb selbstverständlich, dass gesetzliche Vorgaben, Grenzwerte und Maßnahmen die Erkenntnisse zur Schädlichkeit von Luftschadstoffen berücksichtigen müssen. In der Pflicht sind in der Schweiz nun insbesondere die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL), der Bundesrat, das Parlament und schließlich die Kantone und Gemeinden, welche weitgehend für den Vollzug der Umweltgesetzgebung zuständig sind.“

„Die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität der vergangenen Jahrzehnte haben bei fast allen Schadstoffen zu wesentlichen Verbesserungen geführt. Deshalb werden viele Richtwerte der neuen WHO-Leitlinie in der Schweiz bereits jetzt eingehalten – zum Beispiel Kohlenmonoxid CO und Schwefeldioxid SO2. Für Feinstaub (insbesondere PM2.5) und Stickstoffdioxid liegen die neuen Empfehlungen jedoch deutlich tiefer als die heutige Belastung der Außenluft (Immissionen) in der Schweiz. Für diese Luftschadstoffe und für Ozon wird es weiterhin sehr große Anstrengungen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene brauchen, um die entsprechenden Richtwerte einhalten zu können.“

„Das schweizerische Umweltschutzgesetz verlangt in Artikel 1 den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie ihren Lebensgemeinschaften und Lebensräumen gegenüber schädlichen Einwirkungen. Es ist deshalb in Kauf zu nehmen, dass Grenzwerte sich nicht primär an der jetzigen Luftqualität orientieren, sondern an wissenschaftlich begründeten Empfehlungen. Daher entsprechen die in der Schweiz geltenden Grenzwerte auch weitgehend den bisherigen WHO-Empfehlungen. Die neuen WHO-Empfehlungen umzusetzen ist ein politischer Prozess, der zu einer zeitlichen Verzögerung führen wird und unter Umständen auch Zwischenziele beinhaltet. Solche sind auch explizit in den WHO-Leitlinien vorgesehen.“

„Die neuen Richtwerte für PM2.5 und für NO2 in nächster Zeit einzuhalten zu können, wird sehr schwierig werden, da diese den Schadstoffkonzentrationen entsprechen, wie sie heute im ländlichen Raum in der Schweiz in deutlicher Entfernung zu Emissionsquellen vorherrschen. Es wird notwendig sein, dass die bisherigen Anstrengungen in der Schweiz und in Europa, die bereits in der Vergangenheit zu markanten Verbesserungen der Luftqualität geführt haben, konsequent fortgeführt und teilweise verstärkt werden.“

„Es ist weiter zu berücksichtigen, dass die einseitige Reduktion von Stickoxiden unter Umständen zu erhöhten Immissionen von Ozon führen kann, wie dies eindrücklich in einer neuen Untersuchung für die urbanen Gegenden in Europa während des COVID-19-Lockdowns gezeigt wurde [4].“

Auf die Frage, inwiefern einige der 13 in den EU-Luftqualitätsstandards regulierten Substanzen besondere Aufmerksamkeit benötigen, da von diesen ‚nur‘ sechs in den WHO-Leitlinien betrachtet werden:
„Die neuen WHO-Leitlinien sehen außer für Stickstoffdioxid keine Empfehlungen für Vorläufersubstanzen von Ozon vor, insbesondere für flüchtige organische Verbindungen (VOC, volatile organic compounds). Diese sind implizit jedoch weiter zu reduzieren, weil sonst die Empfehlungen für Ozon nicht eingehalten werden können. Im Unterschied zu gasförmigen Luftschadstoffen, deren Belastung durch die Massenkonzentration der jeweiligen Verbindung beschrieben werden kann, sind für eine Beschreibung der Feinstaubbelastung weitere Kenngrößen wie Anzahlkonzentration oder die chemische Zusammensetzung des Feinstaubs notwendig. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass die WHO-Leitlinien ‚Good Practice Statements‘ für Feinstaub empfehlen, welche die Überwachung, Reduktion und Beurteilung dieser Stoffgruppe langfristig garantieren und verbessern sollen.“

Auf die Frage, inwiefern die recht langen Zeiträume zwischen den Aktualisierungen der Leitlinien ausreichend sind:
„Die regelmäßige Überarbeitung der Leitlinien ist von großer Bedeutung für die Wissenschaft, Politik und Gesetzgebung. Eine sehr gut abgestützte Faktenlage und sorgfältige Erarbeitung ist äußerst wertvoll und kurzen Überarbeitungszyklen vorzuziehen. Die Prozesse der politischen Meinungsbildung, Maßnahmenpläne und deren Umsetzung und Kontrolle dauern lange. Deshalb wäre mit einer häufigeren Überarbeitung (unter zehn Jahre) nicht viel zu gewinnen.“

Prof. Dr. Bert Brunekreef

Professor of Environmental Epidemiology, Institute for Risk Assessment Sciences, Universität Utrecht, und Julius Center for Health Sciences and Primary Care, University Medical Center Utrecht, Niederlande

„Da ich Mitglied der Gruppe für die Entwicklung von Leitlinien bin, sind mir die neuen Richtwerte schon seit einiger Zeit bekannt und überraschen mich daher nicht. Der vollständige Bericht wird am Mittwoch veröffentlicht, sodass ich noch nicht aus ihm zitieren kann. Der Schlüsselsatz auf Seite drei der Zusammenfassung besagt, dass die WHO-Leitlinien auf dem niedrigsten Expositionsniveau festgelegt wurden, für das es Hinweise auf gesundheitsschädliche Auswirkungen gibt. Dies geschah systematisch für jedes der untersuchten Paare von Schadstoff Gesundheitsfolgen und unterscheidet sich von der Festlegung der Leitlinien im Jahr 2005. Damals wurde eine solche Bewertung nicht vorgenommen und die Richtwerte beruhten eher auf Expertenurteilen. Bitte beachten Sie, dass genau aus diesem Grund – festes Protokoll für den Übergang von Evidenz zu Leitlinien – der 24-Stunden-Richtwert für Schwefeldioxid SO2 erhöht und nicht gesenkt wurde.“

„Die praktische Umsetzung der neuen Richtlinien muss davon abhängen, um welchen Richtwert es sich genau handelt. Die neuen Leitlinien für Kohlenmonoxid CO wird in den meisten Städten, die an der MCC-Kooperation (Multi Country Multi City) beteiligt sind, bereits erreicht, der neue Richtwert für Schwefeldioxid SO2 in einer Vielzahl dieser Städte. Am schwierigsten zu erreichen sind die Werte für Langzeit-PM2.5 und Langzeit-NO2. Ihre Werte wurden jedoch aus dem Mittelwert von drei bis fünf fünften Perzentilen der in realen Studien beobachteten Verteilungen ausgewählt. Damit sind sie prinzipiell erreichbar, aber sicher nicht kurz- oder gar mittelfristig. Es liegt an den politischen Entscheidungsträgern, hierfür realistische Zeitrahmen festzulegen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die WHO Zwischenziele als Richtschnur für mittelfristige Anstrengungen vorgegeben hat.“

„Der derzeitige PM2.5-Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt weit unter dem früheren WHO-Richtwert von 10. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein neuer Grenzwert den neuen Richtwert von 5 noch weiter unterschreitet.“

„Bei NO2 muss die Selbstzufriedenheit, den alten Richtwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht zu haben, neuen Ambitionen weichen, um die allgegenwärtigen NO2-Quellen und die damit einhergehenden Begleitschadstoffe zu bekämpfen, die möglicherweise teilweise für die in vielen aktuellen Studien dokumentierten Auswirkungen auf die Gesundheit verantwortlich sind.“

Nachfolgend Hintergrund zur Berechnung des neuen Richtwerts für die NO2-Belastung:
„Der Richtwert für die NO2-Belastung im Jahresmittel ist derjenige in der WHO-Leitlinie, der sich am stärksten verändert hat: von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die WHO-Leitlinie von 2005 basierte auf den Auswirkungen, die in NO2-Studien in Innenräumen auf Atemwegserkrankungen bei Kindern festgestellt wurden. Jene für 2021 basiert auf den Auswirkungen der langfristigen NO2-Exposition in Studien zur Außenbelastung auf die natürliche und ursachenspezifische Mortalität. Fast alle Studien zur Sterblichkeit wurden nach 2005 veröffentlicht. „Das Dokument zur WHO-Leitlinie 2021 enthält detaillierte Tabellen mit den Konzentrationsverteilungen der Studien aus der systematischen Übersichtsarbeit von Huangfu und Atkinson [5] sowie einiger neuer Studien, die danach veröffentlicht wurden. Die Tabellen zeigen, dass mehrere Studien bei relativ niedrigen Konzentrationen durchgeführt wurden, wobei das fünfte Perzentil der Verteilungen bei oder sogar unter 10 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt. Die Methodik, die gewählt wurde, um von der Evidenz zu den Leitlinien zu gelangen, wird in Kapitel 2 des vollständigen Dokuments ausführlich beschrieben. Die Anwendung der Methode wird für jedes Paar aus Schadstoff und Gesundheitsfolgen in Kapitel 3 beschrieben. Kurz gesagt läuft es darauf hinaus, dass die WHO-Leitlinie als Mittelwert des fünften Perzentils der drei bis fünf Studien definiert wird, die Auswirkungen bei den niedrigsten Expositionsniveaus zeigen. Die Anwendung dieser Methode führt dann zu einem langfristigen Richtwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für NO2 sowie von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter für Feinstaub PM2.5. Der neue Richtwert für NO2 sollte also nicht wirklich überraschen.“

„Vor einiger Zeit wurden bereits in den WHO-Berichten REVIHAAP und HRAPIE Nachweise für die Auswirkungen der langfristigen NO2-Exposition auf die Sterblichkeit geprüft. Im HRAPIE-Bericht wurde vorgeschlagen, die Auswirkungen von NO2 ab einer Langzeitkonzentration von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter zu berechnen. Der auf HRAPIE basierende Zeitschriftenartikel [6] schlug später vor, solche Berechnungen mit einem niedrigeren Wert zu beginnen, und zitierte Belege aus einer dänischen Studie, die Auswirkungen auf die Sterblichkeit bereits im Bereich von 10 bis 20 Mikrogramm pro Kubikmeter dokumentierte [7]. Eine Übersichtsarbeit lieferte eine Metaanalyse, die signifikante Auswirkungen von langfristigem NO2 auf die natürliche, kardiovaskuläre und respiratorische Sterblichkeit zeigte [8]. In einer anderen Übersichtsarbeit wurde festgestellt, dass sich die Auswirkungen von Langzeit-NO2 nach der Bereinigung um Feinstaub in einer Reihe von Studien nicht wesentlich verändert haben [9]. Die Europäische Umweltagentur hat in ihren Jahresberichten über die Luftqualität in Europa die Zahl der vorzeitigen Todesfälle, die auf NO2 in Europa zurückzuführen sind, in den vergangenen Jahren quantifiziert, ausgehend von der HRAPIE-Empfehlung von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der Bericht 2017 enthält die Ergebnisse einer Sensitivitätsanalyse, die von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter ausgeht. Diese Analyse ergab eine Belastung durch NO2, die nicht viel geringer war als die Belastung durch Feinstaub PM2.5. Vor diesem Hintergrund ist ein neuer WHO-Richtwert für NO2 im Langzeitbereich von 10 Mikrogramm Kubikmeter nicht überraschend.“

„Vor kurzem wurden zwei sehr große Studien aus Europa und Neuseeland veröffentlicht, die die Auswirkungen von NO2 in geringer Konzentration auf die Sterblichkeit, unabhängig von den Auswirkungen von Feinstaub PM2.5, weiter bekräftigen. In der ELAPSE-Studie (Effects of Low-level Air Pollution, eine europäische Studie) wurden sehr große Populationen mit insgesamt mehr als 28 Millionen Teilnehmern in elf verschiedenen europäischen Ländern untersucht [10]. Es wurde eine signifikante Auswirkung von NO2 auf die Sterblichkeit festgestellt, selbst bei Konzentrationen unter 10 Mikrogramm Kubikmeter, wie sie in Skandinavien beobachtet wurden [11]. Eine weitere neuseeländische Studie umfasste die gesamte erwachsene neuseeländische Bevölkerung [12]. Die NO2-Konzentrationen sind in Neuseeland mit einem Durchschnitt von nur 7,6 Mikrogramm pro Kubikmeter sehr niedrig. Es wurden signifikante Auswirkungen auf die Sterblichkeit festgestellt, die unabhängig von den ebenfalls signifikanten Auswirkungen von PM2.5 waren, die mit einem Durchschnitt von nur 6,5 Mikrogramm pro Kubikmeter ebenfalls sehr niedrig waren. Die Effektschätzungen für NO2 waren sowohl in der europäischen als auch in der neuseeländischen Studie größer als in der systematischen Überprüfung der WHO.“

Auf die Frage, inwiefern einige der 13 in den EU-Luftqualitätsstandards regulierten Substanzen besondere Aufmerksamkeit benötigen, da von diesen ‚nur‘ sechs in den WHO-Leitlinien betrachtet werden:
„Die WHO war nicht in der Lage, alle Schadstoffe, die in der Vergangenheit bei der Festlegung von Richtwerten und Grenzwerten berücksichtigt wurden, einer Überprüfung zu unterziehen. Das ist schlicht eine Frage der fehlenden Ressourcen. Die sechs klassischen Schadstoffe, die dieses Mal überprüft wurden, stellen wohl die bei Weitem größte Gesundheitsbelastung durch Luftverschmutzung dar. Die Entscheidung, die Beweise für die vielen anderen Schadstoffe, für die die WHO in der Vergangenheit Richtwerte festgelegt hatte, nicht zu überprüfen, beruhte auf keiner anderen impliziten oder expliziten Wertentscheidung.“

Auf die Frage, inwiefern die recht langen Zeiträume zwischen den Aktualisierungen der Leitlinien ausreichend sind:
„Eine häufigere Überprüfung der wissenschaftlichen Literatur wäre gut, stellt aber eine Herausforderung dar. Ich persönlich bin der Meinung, dass die WHO (möglicherweise in Zusammenarbeit mit Organisationen wie der US-amerikanischen EPA) einen Mechanismus zur kontinuierlichen Überprüfung der Literatur über Luftverschmutzung und Gesundheit einrichten sollte, damit künftige Bewertungen und Überarbeitungen nicht bei null anfangen müssen.“

Dr. Marcel Langner

Leiter des Fachgebiets Grundsatzfragen der Luftreinhaltung, Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau

„Derzeit liegen wir in Deutschland nur in Bezug auf Kohlenmonoxid CO unter den neu festgelegten WHO-Richtwerten. Bei Ozon, NO2 und Feinstaub PM2.5 liegen wir weit darüber. Auch bei der Umsetzung der im nationalen Luftreinhalteprogramm festgelegten Minderungsmaßnahmen würden die Richtwerte für Ozon, Feinstaub und NO2 bis 2030 nicht überall erreicht. Daher wird die Umsetzung der Richtwerte eine langfristige Aufgabe sein. Sie darf dabei nicht nur auf eine stückweise Reduktion der Emissionen setzen, wie dies in den vergangenen Jahren zum Beispiel bei den Abgasnormen der Fall war, sondern muss auch auf transformative Prozesse wie die Energie- und Verkehrswende bauen.“

„Bei der Festlegung der EU-Grenzwerte muss berücksichtigt werden, dass wir auch heute noch in vielen Regionen in Europa die derzeit geltenden Grenzwerte überschreiten. An dieser Stelle muss ein Regelungssystem gefunden werden, dem alle Mitgliedsstaaten zustimmen können, das aber auch in allen Mitgliedsstaaten zu weiteren Maßnahmen führt, mit denen die Luftqualität verbessert wird, sofern dort nicht schon heute die neuen Richtwerte erreicht werden. Dies könnte beispielsweise gelingen, indem – ausgehend vom derzeitigen Niveau der Schadstoffbelastung – eine relative Minderung gefordert wird oder eine zeitliche Staffelung der Grenzwerte anhand der von der WHO erarbeiteten Zwischenziele erfolgt.“

Dr. Wolfgang Straff

Leiter des Fachgebiets Umweltmedizin und gesundheitliche Bewertung, Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau

„Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt, dass die WHO ihre Luftqualitätsleitlinien aktualisiert hat. Das UBA wird nun ausführlich prüfen, was die Ergebnisse für die Luftreinhaltung in Deutschland bedeuten. Aufgrund der bereits zuvor veröffentlichten wissenschaftlichen Studienlage und des wissenschaftlichen Austausches mit Expertinnen und Experten im Bereich Public Health haben wir eine deutliche Absenkung einiger Richtwerte bereits erwartet, denn viele umweltepidemiologische Studien zeigten bereits gesundheitliche Auswirkungen auch unterhalb der ‚alten‘ Richtwerte. Die Richtwerte sind ohne, dass eine genaue Prüfung möglich war, tendenziell in der Gesamtschau und vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung der Luftverschmutzung für die Gesundheit der Bevölkerung angemessen. Die den Leitlinien zugrunde liegenden wissenschaftlichen Übersichtsarbeiten wurden bereits in Fachzeitschriften veröffentlicht und unterlagen somit einem externen Begutachtungsprozess. Dass diese Leitlinien nun auch in Innenräumen gelten sollen, hat uns zunächst überrascht. Wir wollen den ausführlichen Bericht abwarten, um uns hierzu eine dezidierte Meinung zu bilden.“

„Die Auswahl der Richtwerte für die Schadstoffe ist ihrer Bedeutung angemessen und auch für Deutschland relevant. Wir würden begrüßen, wenn auch weitere Luftschadstoffe, die in den früheren Arbeiten der WHO bewertet wurden, neu im Hinblick auf die gesundheitlichen Wirkungen evaluiert werden würden. Die Richtwerte sind vor dem Hintergrund der aktuellen Immissionssituation herausfordernd, sie sind aber wegen der hohen gesundheitlichen Relevanz und der gleichzeitig synergistischen Effekte auf den Klimaschutz fachlich zu begrüßen. Denn die meisten Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung haben auch einen Effekt auf die Reduzierung von Treibhausgasen.“

„Gleichzeitige Effekte von Luftschadstoffen können in Kombination mit anderen Umwelteinwirkungen auftreten: In sommerlichen Wärme- und Hitzeperioden kann es beispielsweise zu Kombinationseffekten zwischen Ozon oder Feinstaub und hoher Umgebungstemperatur kommen. Über diese Zusammenhänge sind aber noch weitere wissenschaftliche Erkenntnisse erforderlich. Das gleiche gilt für die synergistischen Wirkungen bei gleichzeitiger Einwirkung von Luftschadstoffgemischen. Bei Einhaltung der WHO-Richtwerte besteht auch ein gewisser Schutz vor Begleit-Luftschadstoffen.“

„Grundsätzlich ist eine häufigere regelmäßige Evaluierung der wissenschaftlichen Evidenz zu Luftschadstoffen und anderen gesundheitsschädlichen Umwelteinflüssen sowie die Zusammenführung in Form von Richtwerten zu begrüßen. Dies wird vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen durch den Klimawandel immer erforderlicher, weil dieser nicht nur den Zustand der Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch immer neue Luftinhaltsstoffe – zum Beispiel neue Pollenallergene und Schimmelpilzsporen – mit beeinflussen kann. Inhalationsallergien stellen in Deutschland und Europa eine häufige Erkrankung dar, welche die Ursache für allergisches Asthma sein kann – eine Erkrankung, welche durch die von der WHO bewerteten Luftschadstoffe negativ beeinflusst werden kann.“

Prof. Dr. Annette Peters

Direktorin Institute of Epidemiology II, Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, München

„Die neuen WHO-Leitlinien sind eine wichtige Entwicklung und ein großer Schritt nach vorne, da sie Richtwerte vorgeben, die durch viele neue und große Studien belegt sind. Diese Werte sind in der Lage, die Gesundheit wirkungsvoll zu schützen. Sehr gut ist es aus meiner Sicht, dass sowohl Richtwerte für Jahresmittelwerte als auch Werte für kurzzeitige Belastungen empfohlen werden. Insbesondere beim Feinstaub wurde bei der Abschätzung der Krankheitslast schon von diesen Werten ausgegangen.“

„Die neuen Leitlinien geben sehr ambitionierte Ziele vor und zeigen auf, welche Schritte zur Absenkung von Grenzwerten sinnvoll sein könnten, indem Zwischenziele definiert werden. Die Anstrengungen sind je nach Ausgangslage und Quellen der Schadstoffe unterschiedlich groß. Wichtig erscheint mir dabei, dass diese Anstrengungen und solche zur Erreichung ambitionierter Klimaschutzziele oft Hand in Hand gehen.“

„Aus meiner Sicht gibt es Handlungsbedarf bezüglich der EU-Grenzwerte, insbesondere im Bereich des Feinstaubs, der kleiner als 2,5 Mikrometer (PM2.5) ist. Bei diesem sind die Grenzwerte, die in der Europäischen Union gelten, viel zu hoch und schützen die Gesundheit nicht. Das betonen wir Wissenschaftler*innen seit Jahren.“

„Ich würde erwarten, dass die Einhaltung der neuen Richtwerte auch viele positive Auswirkungen auf andere Luftschadstoffe haben würde, wie zum Beispiel die ultrafeinen Partikel, die kleiner als 100 Nanometer sind. Andere Substanzen sollten in der Implementierungsphase neuer verschärfter Grenzwerte aufmerksam untersucht werden, um zu verhindern, dass neue Probleme geschaffen werden. An dieser Stelle ist die Forschung gefragt.“

„Aus meiner Sicht ist eine regelmäßige Überarbeitung der WHO-Leitlinien wünschenswert. Daher ist es wichtig, dass die WHO dafür das Mandat und auch die finanzielle Unterstützung bekommt. Im Rahmen der ‚Sustainable Development Goals‘ sind die Luftqualität und ihre gesundheitlichen Auswirkungen berücksichtigt. Die neuen Richtwerte zeigen, wie wichtig es für Staaten ist, striktere Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu erlassen und damit auch saubere Technologien zu fördern.“

Prof. Dr. Alfred Wiedensohler

Abteilungsleiter Experimentelle Aerosol- und Wolken-Mikrophysik, Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (TROPOS), Leipzig

„Die empfohlenen Werte für die Standardluftschadstoffe wurden, basierend auf neueren Erkenntnissen, durchweg gesenkt. Diese Werte sind jedoch für viele Länder in Asien, Südamerika und Afrika sehr ambitioniert.“

„Die WHO war nicht so mutig, an dieser Stelle einen neuen Standardluftschadstoff mit einem Grenzwert in dieser Liste aufzunehmen. Die wissenschaftliche Community hätte zumindest den schwarzen beziehungsweise elementaren Kohlenstoff (BC/EC) als gesundheitsrelevanten Teil von Feinstaub PM2.5 erwartet. Ob dies nun eine rein wissenschaftliche oder eine politische Entscheidung war, ist rein spekulativ. Fakt ist: Unvollständige Verbrennung ist weltweit ein großes Problem und BC/EC ist ein guter Indikator für die das Gesundheitsrisiko.“

„Es war allerdings zu erwarten, dass für die ultrafeine Partikel (UFP) kein Grenzwert empfohlen wird.“

„Schwarzer beziehungsweise elementarer Kohlenstoff (BC/EC) und ultrafeine Partikel (UFP) werden jedoch extra erwähnt und es wurden eigene Empfehlungen dafür abgegeben.“

„Für schwarzen beziehungsweise elementaren Kohlenstoff wird in der Tat empfohlen, Messungen durchzuführen, ohne dabei andere Messungen einzuschränken. Das ist zumindest eine Empfehlung in die richtige Richtung. Zudem sollen Emissions- und Quellenzuordnungen durchgeführt werden. Dies ist natürlich weit weg von einer verpflichtenden Messung.“

„In Bezug auf ultrafeine Partikel ist es gut, dass Partikelanzahlkonzentrationsmessungen für größer zehn Nanometer empfohlen werden. Das entspricht einer kommenden EU-Norm und dem was in der europäischen wissenschaftlichen Infrastruktur ACTRIS verpflichtend gemessen werden soll. Es werden weiterhin Erhebungen von Anzahlgrößenverteilungen an ausgewählten Stationen empfohlen. Das ist ebenfalls die Strategie von ACTRIS – und auch vom deutschen ultrafeinen Aerosol-Netzwerk, GUAN. Diese Empfehlung ist ein großer Fortschritt für die wissenschaftliche Community. Allerdings ist fraglich, ob dies international überhaupt wegen der Kosten und des mangelnden Knowhows umgesetzt werden kann. Die Messungen wären hilfreich für die Quellzuordnungen.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Prof. Dr. Nino Künzli: „Keine.“

Dr. Tamara Schikowski:  „Keine.“

Prof. Dr. Markus Kalberer: „Keine Interessenkonflikte.“

Prof. Dr. Hartmut Herrmann: „Interessenkonflikt liegt nicht vor.“

Alle anderen: Keine Angaben erhalten.

Primärquelle

WHO (2021): WHO global air quality guidelines – Particulate matter (P2.5 and PM10), ozone nitrogen dioxide, sulfur dioxide and carbon monoxide.

Literaturstellen, die von den Experten zitiert wurden

[1] Chen J et al. (2021): Long-Term Exposure to Fine Particle Elemental Components and Natural and Cause-Specific Mortality - a Pooled Analysis of Eight European Cohorts within the ELAPSE Project. Environmental Health Perspectives. DOI: 10.1289/EHP8368.

[2] Webseite der Charité Berlin: Berlin Brandenburg Air Study (BEAR).

[3] European Environment Agency (2019): Air quality in Europe – 2019 report. DOI: 10.2800/822355.

[4] Grange SK et al. (2021): COVID-19 lockdowns highlight a risk of increasing ozone pollution in European urban areas. ACP. DOI: 10.5194/acp-21-4169-2021.

[5] Huangfu P et al. (2020): Long-term exposure to NO2 and O3 and all-cause and respiratory mortality: A systematic review and meta-analysis. Environment International. DOI: 10.1016/j.envint.2020.105998.

[6] Héroux ME et al. (2015): Quantifying the health impacts of ambient air pollutants: recommendations of a WHO/Europe project. International Journal of Public Health. DOI: 10.1007/s00038-015-0690-y.

[7] Raaschou-Nielsen O et al. (2012): Traffic air pollution and mortality from cardiovascular disease and all causes: a Danish cohort study. Environmental Health. DOI: 10.1186/1476-069X-11-60.

[8] Hoek G et al. (2013): Long-term air pollution exposure and cardio- respiratory mortality: a review. Environmental Health. DOI: 10.1186/1476-069X-12-43.

[9] Faustini A et al. (2014): Nitrogen dioxide and mortality: review and meta-analysis of long-term studies. European Respiratory Journal. DOI: 10.1183/09031936.00114713.

[10] ELAPSE: Effects of Low-Level Air Pollution: A Study in Europe. Homepage.

[11] Brunekreef B et al. (2021): Mortality and Morbidity Effects of Long-Term Exposure to Low-Level PM2.5, BC, NO2, and O3: An Analysis of European Cohorts in the ELAPSE Project.

[12] Hales S et al. (2021): Long term exposure to air pollution, mortality and morbidity in New Zealand: Cohort study. Science of the Total Environment. DOI: 10.1016/j.scitotenv.2021.149660.

Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden

[I] Science Media Center (2017): Wie werden die Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide festgelegt? Fact Sheet. Stand: 27.01.2017.

[II] European Parliament: Implementation of the Ambient Air Quality Directives. Stand: 25.03.2021.

[III] Europäische Kommission: Luftqualität – Überarbeitung der EU-Vorschriften.

[IV] European Environment Agency (2020): Air quality in Europe – 2020 report.

Zum Report aus dem Jahr 2019 hat das SMC Statements eingeholt: Science Media Center (2019): Bericht zur Luftqualität in Europa. Research in Context. Stand: 16.10.2019.

[V] Sciene Media Center (2018): Verlorene Lebenszeit als Maßeinheit für Gesundheit – vorzeitige Todesfälle, verlorene Lebensjahre oder doch etwas anderes? Fact Sheet. Stand: 08.03.2018.

[VI] United States Environmental Protection Agency EPA: Integrated Science Assesments (ISAs).

Weitere Recherchequellen

European Respiratory Society (2021): WHO Air Quality Guidelines 2021 – Aiming for healthier air for all. Stellungnahme von mehr als 100 internationalen Fachgesellschaften.

Science Media Center (2018): 6000 vorzeitige Todesfälle durch Stickstoffdioxid. Research in Context. Stand: 08.03.2018.

Whaley P et al. (2021): Update of the WHO Global Air Quality Guidelines: Systematic Reviews. Environmental International. ISSN: 0160-4120. Sammlung mehrerer Review-Artikel, die für die Aktualisierung der WHO-Leitlinien erarbeitet wurden.