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04.09.2020

Internationale Empfehlungen zur Geneditierung in der Keimbahntherapie

Die internationale Kommission zum klinischen Einsatz von Genomeditierung in der Keimbahntherapie hat gestern ihren Bericht vorgelegt. Mit ihrer Konstitution 2018 – im Anschluss an den Skandal um den chinesischen Wissenschaftler He Jiankui und der Geburt eines geneditierten Zwillingspaares [I] – übernahm die Kommission die Aufgabe, einen Rahmen für Wissenschaftler, Kliniker und Zulassungsbehörden zu entwerfen, der eben diesen bei der Bewertung potenzieller klinischer Anwendungen der Editierung der menschlichen Keimbahn helfen soll. Die Ergebnisse sind nun veröffentlicht worden (siehe Primärquelle). Die Kommission gibt elf Empfehlungen ab – zum Beispiel zu wissenschaftlichen Voraussetzungen, zu möglichen Indikation der Anwendung und zur nationalen beziehungsweise internationalen Regulation und Aufsicht der Keimbahntherapie.

Übersicht

     

  • Prof. Dr. Alena Buyx, Professorin für Medizinethik und Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin, Technische Universität München (TUM), München
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  • Dr. Robert Ranisch, Geschäftsführer des Klinischen Ethik-Komitees am Universitätsklinikum Tübingen und Leiter der Forschungsstelle „Ethik der Genom-Editierung“, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Eberhard Karls Universität Tübingen, und Akademischer Rat des Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW), Universität Tübingen
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  • Dr. Jan Korbel, Leitender Wissenschaftler und Co-Direktor der Partnership-Unit des EMBL und der Universität Heidelberg, European Molecular Biology Laboratory (EMBL), Heidelberg
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Statements

Prof. Dr. Alena Buyx

Professorin für Medizinethik und Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin, Technische Universität München (TUM), München

„Zunächst muss man sagen, dass diese Art von international übergreifender, wissenschaftlicher Zusammenarbeit zu einem global so wichtigen und herausfordernden Thema etwas sehr Zukunftsweisendes ist. Das ist sehr zu begrüßen. Da haben, glaube ich, 27 Akademien mitgearbeitet, das ist schon eine tolle Initiative.“

„Die Kommission hatte einen recht eingeschränkten Arbeitsauftrag, nämlich zu fragen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssten, damit in technisch-wissenschaftlicher Hinsicht verantwortliche Keimbahneingriffe vorgenommen werden können. Es fehlt daher eine Antwort auf die wichtigen ethischen Fragen, also ob man das überhaupt machen sollte und wenn ja, welche ethischen Anforderungen erfüllt sein müssten. Das ist somit sicherlich ein hilfreicher Report, aber er beackert nur einen kleinen Teil des Feldes. Es gibt viele andere wesentliche Fragen, die nicht beantwortet werden.“

Auf die Frage, wie die abgegebenen Empfehlungen aus ethischer Sicht zu beurteilen sind:
„Es schimmern an verschiedenen Stellen ethische und soziale Aspekte durch oder werden im Report erwähnt – insbesondere in Kapitel 5. Die Empfehlung 10 etwa empfiehlt eine internationale Einrichtung oder Institution, die sich mit breiteren ethischen und sozialen Fragen von Keimbahneingriffen beschäftigen soll. Das begrüße ich natürlich grundsätzlich. Es bleibt aber völlig unklar, ob sich eine solche Institution mit den vordringlichsten Fragen beschäftigen soll, also ob man Keimbahneingriffe überhaupt vornehmen soll und wenn ja, unter welchen gesellschaftlichen und ethischen Voraussetzungen. Diese Fragen haben wir in unserer Stellungnahme zu Keimbahneingriffen durch den Deutschen Ethikrat [1] aufgegriffen und die ethische Dimension jedenfalls aus deutscher Perspektive durchgearbeitet. Das bleibt jetzt aber in diesem Report tatsächlich ganz offen und ich hatte mir dazu ein bisschen mehr erhofft. Aber man darf auch nicht ungerecht sein, das war eben nicht die direkte Aufgabe.“

Auf die Frage, inwiefern sich wissenschaftliche Alleingänge, wie der des chinesischen Wissenschaftlers He Jiankui von vor zwei Jahren mit einem solchen Konsens verhindern lassen und die vorgeschlagenen internationalen Gremien dabei helfen könnten?
„Verbote können zunächst vor allem auf nationalstaatlicher Ebene wirksam werden. Auf globaler Ebene ist es eine der zentralen Herausforderungen, ob man ein Instrument schaffen kann, das genügend Biss hat. Da gibt es zum Beispiel Deklarationen der Vereinten Nationen oder auch Institutionen mit einem gewissen Durchgriff, wie die Internationale Atomenergie-Organisation. Es gibt also Mechanismen, aber noch ist unklar, ob es gelingen wird, für die Frage von Keimbahneingriffen oder insgesamt von Genomeingriffen (Eingriffe auf das Erbgut; Anm. d. Red.) solche Institutionen zu schaffen.“

„Die WHO hat ein Gremium eingesetzt, das sich genau mit diesen Fragen beschäftigt und versucht, die Rahmenbedingungen und Prinzipien herauszuarbeiten, die zukünftigen Regulierungen zugrunde liegen können. Ob und wie Instrumente eingesetzt werden können, die dann auch wirkmächtig sind, ist aber noch nicht sicher. Das entscheidet letztlich die Weltgemeinschaft.“

„Man kann festhalten, dass die Versuche von He Jiankui ihn weit außerhalb jeglicher verantwortlichen Wissenschaft gestellt haben. Das zeigt auch der Report der Internationalen Kommission wieder ganz klar. Selbst wenn man davon ausginge, es gäbe ein Land, das Keimbahneingriffe erlauben würde: Wenn sich die Wissenschaftler in so einem Land an die Empfehlungen dieses Reports halten, wäre ganz sicher nicht möglich, was He Jiankui gemacht hat. Er hat fundamentale Regeln der Ethik und der verantwortungsvollen Forschung eklatant verletzt.“

Dr. Robert Ranisch

Geschäftsführer des Klinischen Ethik-Komitees am Universitätsklinikum Tübingen und Leiter der Forschungsstelle „Ethik der Genom-Editierung“, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Eberhard Karls Universität Tübingen, und Akademischer Rat des Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW), Universität Tübingen 

„Keimbahneingriffe, also zum Beispiel die Veränderung von Embryonen, galten für lange Zeit als eine rote Linie in den Wissenschaften. Denn solche Eingriffe bergen nicht nur Risiken für die betroffenen Nachkommen – die Wirkungen und Nebenwirkungen können sogar vererbt werden. In gewisser Weise erlauben es Keimbahneingriffe damit, zielgerichtet in die menschliche Evolution einzugreifen.“

„Der nun vorliegende Report zeigt einmal mehr, dass die internationale Diskussion um Genomeditierung von einer rapiden Grenzverschiebung gekennzeichnet ist. Erst 2015 wurde Genomeditierung erstmal an (nicht-lebensfähigen) Embryonen angewandt, was damals noch zu breiten Bemühungen eines Moratoriums (Forschungsstopps) führte. 2017 waren die US-amerikanischen Wissenschaftsakademien die erste namenhafte Institution, die sich für die prinzipielle Zulässigkeit von Keimbahneingriffen aussprach. Kurze Zeit später folgte der britische Ethikrat. Sogar der Deutsche Ethikrat sieht mittlerweile keine kategorischen Gründe gegen die Veränderung von Embryonen. Aus dem einstigen Tabu ist eine Möglichkeit geworden.“

„2018 kam es dann zu den Menschenexperimente von He Jiankui, die zur Geburt der ersten gentechnische veränderten Menschen ‚Lulu und Nana führten. Obgleich diese Versuche international auf breite Ablehnung stießen, sahen sich viele führende ForscherInnen darin motiviert, dass es nun an der Zeit wäre, solche Experimente zu wiederholen – diesmal allerdings in verantwortlichen Bahnen.Der nun vorliegende Report der International Commission on the Clinical Use of Human Germline Genome Editing ist das erste umfassende Ergebnisse dieser internationalen Bemühungen, Regeln für die Keimbahnintervention zu formulieren. Sie wollen einen möglichen translational pathway, also einen verantwortbaren Weg in die klinische Praxis, darzulegen.“

„Begrüßenswert an dem aktuellen Report ist, dass er ganz klar den Fokus auf Sicherheitsbedenken legt. Es ist deutlich zu lesen – und das ist auch wissenschaftlich so zutreffend und einschlägig bekannt –, dass Keimbahneingriffe jede Menge Risiken bergen können, und dass es momentan nicht präzise genug möglich ist, mittels Genomeditierung Embryonen zu verändern. Erst kürzlich zeigten Studien einmal mehr, dass man die sogenannten Genscheren immer noch nicht vollständig im Griff hat. Es bedarf auf jeden Fall weiterer Grundlagenforschung, bevor die Technik in der Fortpflanzungsmedizin angewandt wird.“

„Zugleich ist auf ethischer Ebene eben nicht nur die Frage von Sicherheitsbedenken, sondern auch eine Abwägung von Wertfragen und ethischen Prinzipien entscheidend. Und hier hält sich der Report leider bedeckt und verweist vielmehr auf die Notwendigkeit eines breiten Diskurses.“

„Der Report lässt so noch einige Fragen offen: Zunächst muss deutlich gesagt werden– und das macht der Report auch –, dass die Anwendungsszenarien für derartige Eingriffe wirklich sehr, sehr beschränkt sind. Es geht hier um Kinderwunsch-Paare, die wissen, dass sie eine Erbkrankheit an ihre Kinder weitergeben könnten, die zugleich aber keine andere Alternative sehen, zu einem gesunden Kind. Diese Konstellationen ist allerdings nur in den seltensten Fällen gegeben. Häufig können Erbkrankheiten durch Präimplantationsdiagnostik und Embryonen-Selektion ausgeschlossen werden. Auch besteht die Möglichkeit einer Samen- oder Eizellspende (letztere ist in Deutschland allerdings verboten). Überdies könnte die Adoption auch eine Option darstellen, den Kinderwunsch von Paaren zu erfüllen.“

„Hier zeigt sich eine versteckte Pointe der momentanen Diskussion: der eigentliche Treiber für Keimbahninterventionen ist nicht nur der Wunsch nach einem gesunden Kind ist. Es geht um den Wunsch nach einem gesunden und biologisch verwandten Kind. Das muss man bei der ethischen Analyse von solchen risikoreichen Technologien in aller Deutlichkeit betonen. Wir müssen die Frage stellen, ob dieser Wunsch es rechtfertigen kann, dass wir eine so hoch risikobehaftete Technologie einsetzen, wenn es Alternativen gäbe, einem Paar zu einem Kind zu verhelfen. Das ist ein Punkt, der mir momentan zu kurz kommt und über den gesamtgesellschaftlich diskutiert werden muss. Welche Messlatte legen wir hier für die Sicherheit an? Und darf man einem Kind ungewisse Risiken aussetzen, damit die Eltern ihren Wunsch auf Familiengründung erfüllt bekommen?“

„Egal wieviel Grundlagenforschung wir im Bereich der Genomeditierung von Embryonen betreiben: Wir können erst in der Anwendung und vielleicht erst nach mehreren Jahren oder gar Jahrzehnte sehen, ob Eingriffe wirklich glückten. Das birgt ein Dilemma: wir fordern sichere Keimbahneingriffe. Zugleich kann der Sicherheitsbeweis erst in der klinischen Anwendung erbracht werden. Das heißt, wir operieren in dem Moment, in dem Keimbahntherapien erstmal nutzen, notwendigerweise auch mit Unsicherheit. Wir können nicht vorhersehen, ob solche Maßnahmen wirklich einmal dazu führen, dass ein Kind nicht mit Nebenwirkungen geboren wird.“

„Ein weiterer Aspekt ist die Frage des möglichen gesellschaftlichen Diskurses, der angestoßen werden soll, um die Zulässigkeit von Keimbahneingriffen zu untersuchen. Wir müssen uns fragen: Wer soll an solchen Diskussionen beteiligt werden und was ist eigentlich die Absicht von solchen Beteiligungen? Geht es nur darum, die Bevölkerung zu informieren, was die Wissenschaft macht? Oder soll die Bevölkerung wirklich mitbestimmen, wo wir Grenzen ziehen für einen legitimen Einsatz von Technologien? Und hier scheint es mir momentan noch mehr offene Fragen zu geben, wie so eine erfolgreiche Partizipation der Gesellschaft wirklich aussehen kann, als dass Fragen beantwortet wurden.“

Dr Jan Korbel

Leitender Wissenschaftler und Co-Direktor der Partnership-Unit des EMBL und der Universität Heidelberg, European Molecular Biology Laboratory (EMBL), Heidelberg

„Die Hürden, die in dem Bericht internationaler Experten für die Veränderung des genetischen Materials der menschlichen Keimbahn gesetzt werden, sind vernünftigerweise sehr hoch angesetzt. Der Report macht deutlich, dass dies nur für schwerste genetische Erkrankungen überhaupt vertretbar sein sollte, und erst nach umfassendem gesellschaftlichem Dialog und weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen passieren könnte.“

„Für Familien, in denen schwerste erbliche Erkrankungen auftreten, gibt es andere Möglichkeiten auf gesunden Nachwuchs, insbesondere durch die in Deutschland gesetzlich geregelte Präimplantationsdiagnostik. Der Bericht macht sehr deutlich, dass der Präimplantationsdiagnostik der Vorzug gegeben werden muss.“

„Der Report der Kommission stellt auch klar, dass derzeitige Technologien der Genomforschung noch nicht weit genug fortgeschritten sind, um fehlerfreie Keimbahnveränderungen überhaupt zu ermöglichen. Die CRISPR-Genschere kann sowohl an der Stelle, die verändert werden soll, als auch an anderen Stellen des Erbguts Fehler einbauen. Methoden, die solche Fehler umfassend auffinden könnten [2], sind derzeit erst in der Entwicklung. Nach der weiteren Entwicklung solcher Genomtechnologien mit hoher Präzision könnten ‚off-target‘-Effekte möglicherweise verhindert werden. Derzeit ist das allerdings noch nicht der Fall.“

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Dr Jan Korbel: „Die zitierte Studie wurde durch meine eigene Forschungsgruppe durchgeführt und publiziert.“

Alle anderen: Keine Angaben erhalten.

Primärquelle

International Commission on the Clinical Use of Human Germline Genome Editing (2020): Heritable Human Genome Editing. DOI: 10.17226/25665.

Literaturstellen, die von den Experten zitiert wurden

[1] Deutscher Ethikrat (2019): Eingriffe in die menschliche Keimbahn. Stellungnahme. ISBN 978-3-941957-81-7.

[2] Sanders et. al. (2020): Single-cell analysis of structural variations and complex rearrangements with tri-channel processing. Nature Biotechnology, 38 (3): 343-354. DOI: 10.1038/s41587-019-0366-x.

Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden

[I] Science Media Center (2018): Erstmals geneditierte Babys in China geboren? Rapid Reaction. 26.11.2018.

Weitere Recherchequellen

Science Media Center (2019): Russischer Wissenschaftler plant erneut geneditierte Babies. Rapid Reaction. 05.07.2019.