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27.09.2016

Erstes Baby nach Keimbahntherapie mit Zellkern-Transfer lebend geboren

Erstmals ist ein Baby nach einer Keimbahn-Therapie mit der sogenannten Spindel-Transfer-Methode lebend geboren worden. Das berichten Forscher aus den USA sowie aus Mexiko und Großbritannien in einer Ankündigung für die Jahreskonferenz der Amerikanischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ASRM).

Der Zellkern einer Eizelle von der Mutter wurde in eine Spender-Eizelle übertragen, die gesunde Mitochondrien enthielt und aus der der Zellkern entfernt wurde. Anschließend wurde eine Samenzelle des Vaters in die Eizelle injiziert, die Eizelle also mittels in-vitro-Fertilisation befruchtet. Weil auch Mitochondrien etwas DNA besitzen, hat das Baby nun Erbgut von zwei Frauen und einem Mann. Das genetische Material in Mitochondrien enthält 37 Gene. Die Mutter des nun geborenen Jungen trägt in ihrer mitochondrialen Erbgut die Anlage zum sogenannten Leigh-Syndrom, einer Krankheit, die die Entwicklung von Nervenzellen schädigt. Zwei Kinder der Frau waren bereits am Leigh-Syndrom gestorben.

Der Fall soll am 19.10.2016 auf der Konferenz der Amerikanischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin „ASRM 2016“ vorgestellt werden, die in Salt Lake City, USA, vom 15. bis 19.10.2016 stattfindet.

Die populärwissenschaftliche Zeitschrift „New Scientist“ hat bereits jetzt eine Exklusiv-Geschichte zu diesem Fall veröffentlicht.

In Deutschland ist die Technik wegen des Embryonenschutzgesetzes nicht möglich.

Schon einmal wurde die Geburt eines "Drei-Eltern-Babys" verkündet: Dieses war allerdings nach einer anderen Technik der Keimbahntherapie gezeugt worden - damals wurde das gesamte Zellplasma einer Eizelle in eine Spender-Eizelle übertragen, nicht (nur) der Zellkern [1].

 

Übersicht

  • Prof. Dr. Jochen Taupitz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität Mannheim, Mannheim
  • Prof. Dr. Guido de Wert, Professor für Ethik in der Reproduktionsmedizin und Genforschung, Maastricht University
  • Prof. Dr. Christine Wrenzycki, Fachtierärztin für Reproduktionsmedizin, Fachtierärztin für Molekulargenetik und Gentechnologie und Professorin für Molekulare Reproduktionsmedizin, Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Prof. Dr. Klaus Reinhardt, Professor für Angewandte Zoologie, Technische Universität Dresden

Prof. Dr. Jochen Taupitz

Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität Mannheim

„Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet unter anderem die Verwendung einer ‚menschliche Keimzelle’ – also einer Ei- oder Samenzelle – mit künstlich ‚veränderter’ Erbinformation zur Befruchtung (§ 5 Abs. 2). Da das Embryonenschutzgesetz ein Strafgesetz ist, darf es nicht über seinen Wortlaut hinaus zu Lasten eines potenziellen Täters ausgelegt werden, mit anderen Worten muss es ‚wörtlich’ genommen werden. Vor diesem Hintergrund wird unter Juristen sehr gestritten, ob der isolierte Zellkern einer unbefruchteten Eizelle, der in eine andere Eizellhülle mit nicht defekten Mitochondrien implantiert werden soll, noch als menschliche ‚Keimzelle’ im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, die mit ‚veränderter’ Erbinformation dann zur Befruchtung verwendet wird. Selbst wenn man die dann als Ergebnis entstandene Entität als ‚Keimzelle’ ansieht, wird darüber gestritten, ob bei dem Verfahren des Mitochondrien-Austausches eine ‚Veränderung’ der Erbinformation im Sinne des Gesetzes stattfindet, oder ob nicht vielmehr ein (davon abzugrenzender) ‚Austausch’ von Erbinformation vorgenommen wurde. Mit anderen Worten ist die Rechtslage keineswegs klar.“

„‚Unbefruchtet’ im vorstehend genannten Sinne sind nach verbreiteter Auffassung unter Juristen auch Eizellen, die sich – nach der Imprägnation mit dem Samen – noch im Vorkernstadium befinden. Das Weiterkultivieren bis zur Auflösung der Membrane der Vorkerne ist aus diesem Blickwinkel dann das ‚Befruchten’ im Sinne des § 5 Abs. 2.“

„Eine verbotene Eizellspende im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 liegt nicht vor, wenn der Zellkern einer Eizelle verwendet wird, der von derjenigen Frau stammt, auf die die Entität dann (nach der Befruchtung) übertragen wird.“

„Sofern das Verfahren durch Austausch der Zellkerne von bereits befruchteten Eizellen durchgeführt wird, also unter Verwendung von Eizellen, bei denen die Membrane der Vorkerne bereits aufgelöst sind (das Gesetz spricht insoweit von ‚Kernverschmelzung’), ist zu bedenken: Bei den in diesem Sinne fertig befruchteten Eizellen handelt es sich unstreitig um Embryonen im Sinne des Gesetzes (§ 8 Abs. 1). Jedenfalls wird der Embryo, dessen Zellhülle (mit den nicht-defekten Mitochondrien) für die Aufnahme des anderen Zellkerns verwendet wird, zerstört, sodass ein Verstoß gegen das Verbot der missbräuchlichen Verwendung eines Embryos gegeben ist (§ 2 Abs. 1).“

Prof. Dr. Guido de Wert

Professor für Ethik in der Reproduktionsmedizin und Genforschung, Maastricht University

„Diese Technik sollte zunächst und eindeutig als eine Form von (humaner) Erbgut-Veränderung in der Keimbahn begriffen werden, da bei dem Eingriff die Keimbahn zukünftiger Generationen verändert wird – selbst wenn in diesem Fall nur mitochondriale DNA (mtDNA) betroffen ist.“

„Zunächst erscheinen aus meiner Sicht prinzipielle Einwände auf der Basis der Pflichtenethik in Bezug auf die menschliche Würde oder die Naturwidrigkeit des Eingriffs als nicht überzeugend.“

„Von größter Bedeutung ist jedoch, dass jede neue experimentelle Reproduktionstechnologie erst dann in die Klinik eingeführt wird, wenn zuvor in umfangreichen vorklinischen Studien die Sicherheit der Methode hinreichend erforscht worden ist. Entwicklungen in der medizinischen Reproduktionstechnologie sind vor allem deshalb umstritten, weil sie einen ‚instrumentalisierten’ Umgang mit menschlichen Embryonen bedeuten.“

„Eine weitere interessante ethische Frage ist, ob die genetische Veränderung der Zellkern-DNA (mit Hilfe der revolutionären Technik des ‚Genome Editing’) in bestimmten Fällen ebenfalls ethisch gerechtfertigt sein könnte.“

„Zu den Fragen, die dann angesprochen werden, gehören: Gibt es aus ethischer Sicht einen fundamentalen Unterschied zwischen Interventionen in mitochondrialer DNA auf der einen Seite und Eingriffen in die Zellkern-DNA auf der anderen? Eine bejahende Antwort erscheint mir problematisch.“

„Zudem: Warum sollten wir mit einer genetischen Redigatur (‚Gene Editing’) in der Keimbahn beginnen, wenn die Präimplantationsdiagnostik (PID) eine effektive Methode darstellt, um die Geburt von Kindern mit schwersten Erbleiden zu verhindern? Bei dieser ethischen Abwägung sollten wir zunächst daran denken, dass eine PID nicht in allen Fällen helfen kann.“

„Zudem könnte es gute Gründe geben, die genetische Korrektur von Embryonen einer Selektion von Embryonen in der Petrischale vorzuziehen. Allerdings müssen wir uns bewusst sein, dass wir hier schnell auf eine ethisch ‚schiefe Ebene’ (‚slippery slope’) geraten, wenn wir von der Therapie über die Prävention schwerer Erbleiden übergehen zu einer Verbesserung (‚Enhancement’) oder zu ‚Designer-Babies’. Wir sollten also keinesfalls naiv sein, und wir sollten auf angemessene Regulierungen und internationale Übereinkommen bestehen.“

Prof. Dr. Christine Wrenzycki

Fachtierärztin für Reproduktionsmedizin, Fachtierärztin für Molekulargenetik und Gentechnologie und Professorin für Molekulare Reproduktionsmedizin, Justus-Liebig-Universität Gießen

„Bei der Studie von Luo et al. (2016) wurde die Technik des Spindel-Transfers angewandt, bei der die genetische Information aus der gereiften Eizelle der Spenderin in eine vorher entkernte Empfänger-Eizelle übertragen wurde. Nach Befruchtung dieser mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) entwickelten sich Embryonen. Nach Transfer eines Embryos in die Gebärmutter entwickelte sich eine ungestörte Schwangerschaft, die erstmals in der Geburt eines offensichtlich gesunden Jungen resultierte. Medizinisch ist es mit Hilfe dieser Technik möglich, Frauen mit einer Mitochondriopathie (Funktionsstörungen der Mitochondrien; Anm. d. Red.) zu einem gesunden Kind zu verhelfen, da der Spindel-Transfer die Vererbung von Mitochondriopathien mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern würde. Ethisch wird die Beteiligung von drei Elternteilen – zweier Mütter und eines Vaters – kontrovers diskutiert.“

Prof. Dr. Klaus Reinhardt

Professor für Angewandte Zoologie, Technische Universität Dresden

„Als Wissenschaftler bin ich etwas erschrocken, dass angesichts der dünnen und zweifelhaften Datenlage solch ein Experiment ausgeführt wurde. Als Privatperson hoffe ich, dass Vorhersagen über eventuelle mögliche Gesundheitsschäden falsch sind, dass das Kind gesund aufwachsen wird und somit nicht bei vielen Betroffenen falsche Hoffnungen geweckt worden sind.“

„Zurzeit ist es für betroffene Mütter nicht möglich, abzuschätzen, ob ein zukünftiges Kind die mitochondriale Krankheit haben wird oder nicht. Damit sollte das Risiko des Kerntransfers – das Verfahren für ein ‚Drei-Eltern-Baby’ – extrem gering sein.“

„Einige Vertreter der Reproduktionsmedizin berufen sich bei kritischen Diskussionen gern darauf, dass es auch vor der Einführung der künstlichen Befruchtung (in-vitro-Fertilisation, IVF) kritische Stimmen gab. Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es für das jetzt benutzte Verfahren keine Risikoabschätzung gibt und bisherige Hinweise an Tiermodellen und menschlichen Zellen zumindest zweideutig sind. Für eine Gentherapie ist das ein sehr unbefriedigender Zustand.“

Mögliche Interessenkonflikte

Alle: Keine angegeben.

Primärquelle

Zhang J. et al. (2016): First live birth using human oocytes reconstituted by spindle nuclear transfer for mitochondrial DNA mutation causing Leigh syndrome. Fertility and Sterility. 106 (3), e375–e376. DOI: j.fertnstert.2016.08.004. URL: http://bit.ly/2dwiHYu

Weitere Recherchequellen

[1] Barritt J.A. et al. (2001): Mitochondria in human offspring derived from ooplasmic transplantation. Hum Reprod.; 16(3):513-6. DOI: 10.1093/humrep/16.3.513. URL: http://bit.ly/2cAzuaX