Zum Hauptinhalt springen
15.03.2017

Glyphosat von ECHA nicht als organtoxisch und nicht als kanzerogen klassifiziert

Am 15.März 2017 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihre Klassifikationen für Glyphosat veröffentlicht. Der Herbizid-Wirkstoff wird eingestuft als:

  • schwere Augenschädigung Kategorie 1, verursacht schwere Augenschäden
  • langfristig gewässergefährdend chronisch Kategorie 2, giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Diese Klassifizierungen waren auch bisher für Glyphosat gültig. Der ECHA-Ausschuss für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment, RAC) folgt mit seinen Bewertungen den Empfehlungen der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die BAuA ist im Fall von Glyphosat zuständig für das „Verfahren zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“; deswegen hatte die Behörde im Mai 2016 ein Dossier zur Klassifikation von Glyphosat vorgelegt. Abweichend von der BAuA-Empfehlung vergibt die ECHA nun nicht die Kennzeichnung „zielorgantoxisch bei wiederholter Exposition“.

Im Juni 2016 hatte die EU-Kommission die Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat um 18 Monate bis Ende 2017 verlängert, um die Bewertung der ECHA im Verfahren um die Neuzulassung von Glyphosat berücksichtigen zu können. Mit der nun gefallenen Entscheidung ist jetzt die EU-Kommission wieder am Zug.

 

Übersicht

  • Prof. Dr. Jan Hengstler, Leiter des Forschungsbereichs Toxikologie / Systemtoxikologie, Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo), Dortmund
  • Prof. Dr. Daniel Dietrich, Leiter der Arbeitsgruppe Human- und Umwelttoxikologie, Universität Konstanz

Statements

Prof. Dr. Jan Hengstler

Leiter des Forschungsbereichs Toxikologie / Systemtoxikologie, Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo), Dortmund

„Das Komitee für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) ist zu dem Schluss gekommen, dass die Substanz Glyphosat nicht die Kriterien erfüllt, um als Karzinogen, Mutagen oder als reproduktionstoxisch klassifiziert zu werden. Diese Schlussfolgerung ist wissenschaftlich fundiert. Sowohl die verfügbaren Langzeitstudien an Ratten und Mäusen als auch epidemiologische Daten rechtfertigen nicht die Schlussfolgerung, dass Glyphosat karzinogen oder mutagen ist. Unter den derzeitigen Nutzungsbedingungen von Glyphosat besteht für Menschen kein erhöhtes Krebsrisiko. Zur Substanz Glyphosat ist im Vergleich zu anderen Herbiziden eine relativ große Zahl an Studien verfügbar, so dass eine vergleichsweise gute Beurteilung in Hinblick auf das krebserzeugende Risiko möglich ist. Die Schlussfolgerung der ECHA ist nicht überraschend, da gegenüber früher durchgeführten Bewertungen keine zusätzlichen neuen Studien verfügbar waren.“

Prof. Dr. Daniel Dietrich

Leiter der Arbeitsgruppe Human- und Umwelttoxikologie, Universität Konstanz

„Die ECHA bewegt sich im korrekten Rahmen einer Risikobewertung. Das heißt, dass alle vorhandenen Daten aufgrund ihrer Güte und Aussagekraft bewertet wurden. Entsprechend sind die Daten zur Augenreizung als auch zur aquatischen Toxizität, aber insbesondere zur Kanzerogenität und Mutagenität korrekt eingeschätzt und bewertet worden. Es bestand kein Grund, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) vorgeschlagene Klassifikation ‚zielorgantoxisch bei wiederholter Exposition’ zu übernehmen, da der Effekt Letalität (Wahrscheinlichkeit, an einer bestimmten Krankheit zu sterben; Anm. d. Red.) immer nur bei sehr hohen Dosierungen aufgetreten ist und keine spezifische Organtoxizität aufgezeigt hat.“

„Ich betrachte sowohl das BAuA-Dokument als auch die ECHA-Entscheidung als sehr transparent und ausgeglichen! Es besteht kein Anlass zu vermuten, dass wichtige Dokumente ausgelassen oder nicht anhand der Güte ihrer Daten gewertet wurden.“

„Die von der BAuA vorgeschlagene Klassifikation ‚zielorgantoxisch bei wiederholter Exposition’ ist überzogen, da keine Organtoxizität nachweisbar war und vor allem als Endpunkt die Mortalität der Muttertiere vermerkt wurde. Letzteres bedeutet, dass in den Reproduktionsversuchen die vorgeschlagene Dosierung für die Mütter zu hoch und toxisch war. Entsprechend ist die Klassifikation ‚zielorgantoxisch bei wiederholter Exposition’ nicht zulässig.“

„Ich sehe das Dokument der BAuA und die Entscheidung der ECHA als komplett und ausgeglichen an. Es ergibt sich eine klare Übereinstimmung mit der Einschätzung des JMPR (Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues, Expertenkommission der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO der Vereinten Nationen; Anm. d. Red.) als auch mit der Einschätzung der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit; Anm. d. Red.).“

Mögliche Interessenkonflikte

Prof. Dr. Dietrich: „Ich habe keine Interessenskonflikte, bin aber gewählter externer Sachverständiger des EU-Parlaments für ‚Lebenswissenschaften und menschliches Wohlergehen’ und bin somit beauftragt, aktiv Stellung zu solchen Fragen zu nehmen.“
 
Alle anderen: Keine Angaben erhalten.
 

Primärquelle

Europäische Chemikalienagentur (ECHA): Glyphosate not classified as a carcinogen by ECHA. Pressemitteilung vom 15.03.2017.

Weitere Recherchequellen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Proposal for Harmonised Classification and Labelling. (Dossier zu Glyphosat, Mai 2016).

Umweltbundesamt: Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien (2013).

SMC-Fact Sheet: „Glyphosat – Hintergründe zum Wiederzulassungsverfahren in der EU“. Stand: 18.04.2016. URL: http://bit.ly/1YyrxoR